Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung Warum sich der Schutz nicht lohnt

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Während des Fluges ist die Fluggesellschaft für Dein Gepäck verantwortlich, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter.

  • Bei Bahn-, Schifffahrts- und Busreisen liegt ein Großteil der Verantwortung bei Dir, Unternehmen haften nur eingeschränkt für das Gepäck.

  • Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung­en sind dennoch nicht zu empfehlen, da sie meist zu wenig leisten und Du den Schutz oft auch über andere, bereits vorhandene Ver­si­che­rungen bekommst.

So gehst Du vor

  • Wichtige amtlichen Dokumente und notwendige Medikamente solltest Du ausschließlich im Hand­gepäck aufbewahren.

  • Prüfe, wie Reisegepäck in Deiner Hausratversicherung abgedeckt ist. Falls Du eine abschließen möchtest, empfehlen wir Dir Mr-Money für die Suche.

  • Melde den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks sofort schriftlich. Je nachdem, wie und wo der Schaden zustande gekommen ist, sind unterschiedliche Stellen zuständig.

Für viele Menschen ist der Urlaub und die damit verbundene Entspannung der Höhepunkt des Jahres. Doch wenn das Gepäck verloren geht, ist das alles andere als entspannend. Zum Ärger über fehlende Kleidung kommt dann noch der finanzielle Verlust. Wenigstens die zweite Sorge soll eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung mindern. Doch lohnt sich eine solche Ver­si­che­rung wirklich?

Was deckt die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung ab?

Wird Dein Gepäck durch einen Unfall, Feuer, Überschwemmung oder Sturm beschädigt, übernimmt die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung die Kosten für die entstandenen Schäden. Außerdem zahlt die Ver­si­che­rung, wenn Dein Gepäck gestohlen oder geraubt wird.

Du bekommst die Reparatur bezahlt oder – wenn eine Reparatur nicht möglich ist – den Zeitwert für das beschädigte oder abhanden gekommene Gepäck. Das heißt, die Ver­si­che­rung zahlt die Summe, die das Gepäckstück abzüglich Alter und Abnutzung noch wert ist. Darüber hinaus gelten für bestimmte Inhalte des Gepäcks feste Höchstgrenzen. Laut Finanztip-Recherche liegt die Entschädigungssumme bei vielen Anbietern beispielsweise für eine Kamera bei maximal 50 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Auch andere Gegenstände haben eine eher niedrige Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn sie überhaupt mit abgesichert sind. Hierzu zählen laut Ver­si­che­rungs­be­din­gungen:

  • Bargeld und Wertpapiere

  • Fahrkarten und Flugtickets

  • amtliche Dokumente (Reisepass, Visa et cetera)

  • Schmuck

  • elektronische Geräte (Mobiltelefon, Laptop, Tablet inklusive Zubehör)

  • Sportausrüstung und Fahrräder

  • Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen

Wenn diese Gegenstände zumindest über eine bestimmte Summe abgesichert sind, dann gelten teilweise Einschränkungen, wann die Ver­si­che­rung zahlt. Schmuck wird beispielsweise nur dann ersetzt, wenn er sich in einem „ortsfesten, verschlossenen Behältnis“, also einem Safe, zum Beispiel einem Hotelsafe, oder in persönlichem Gewahrsam befunden hat.

Beim Verlust des Reisegepäcks muss sich dieses in irgendeiner Form unter Aufsicht befunden haben. Also entweder in einer Gepäckaufbewahrung, beim Reise- beziehungsweise Transportunternehmen oder in der Unterkunft. Befand sich das Gepäck in Deiner Obhut, kann der Verlust von der Ver­si­che­rung schnell als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden ‒ bei der sie nicht zahlen muss. So beispielsweise, als eine Reisende ihren Koffer neben den Sitzen abstellte und kurz einnickte (AG München, Urteil vom 29.04.2004, Az.: 155C/12509/04). Ein Reisender stellte seinen Laptop in einer Tasche direkt neben sich ab, hatte ihn aber nicht dauerhaft im Blick (AG Berlin, Urteil vom 23. November 2004, Az. 7 C 68/04) – auch in diesem Fall musste die Ver­si­che­rung nicht zahlen.

Was kostet eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung?

Der Preis einer Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung hängt vor allem von der Reisedauer und der gewünschten Ver­si­che­rungs­sum­me ab. Für manche Ver­si­che­rungen ist zusätzlich relevant, wie alt Du bist und in welches Land oder welche Region Du reisen willst, zum Beispiel innerhalb oder außerhalb der EU.

Die Beiträge sind abhängig von diesen Angaben, die Du machen musst, und den Leistungen, welche die Tarife bieten. Für eine Reise über ein- bis zwei Wochen und einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 2.500 Euro muss eine Person wenigstens 18 Euro bis gut 90 Euro zahlen. Familien müssen für die gleiche Ver­si­che­rungs­sum­me mit mindestens knapp 40 Euro rechnen. Das ergaben Beitragsabfragen von Finanztip im Februar 2024. Die Ver­si­che­rungen bieten die Gepäckabsicherung häufig auch in Verbindung mit einer Reiserücktritts- und/oder Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung an. Diese Ver­si­che­rungen sollten aber nicht zusammen abgeschlossen werden. Die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ist eine wichtige Absicherung, die alle Reisenden außerhalb Deutschlands haben sollten. Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung lohnt sich nur für einige Reisende. Außerdem sollte in erster Linie auf die Leistungen der jeweiligen Ver­si­che­rung geschaut werden, nicht auf Kombirabatte.

Die Beiträge für die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung erscheinen auf den ersten Blick nicht hoch. In Hinblick auf die Leistungen kannst Du Dir das Geld allerdings sparen. Nicht nur, dass diese eingeschränkt sind, ähnliche Leistungen erhältst Du auch von der Hausratversicherung. Unter bestimmten Bedingungen ist auch das Reise- oder Transportunternehmen für die Entschädigung verantwortlich. Ein paar Tipps, wie Du Dein Gepäck auch ohne Ver­si­che­rung schützen kannst, findest Du am Ende dieses Ratgebers.

Wann zahlt die Hausratversicherung für Reisegepäck?

Anstatt für eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung Geld auszugeben, solltest Du einen Blick in die Leistungen Deiner Hausratversicherung werfen. Diese verfügt über eine sogenannte Außenversicherung, die Bestandteil der Musterbedingungen (Teil A 12), und damit in der Regel auch Teil jedes Hausrattarifs ist.

Die Außenversicherung regelt die Absicherung Deines Hausrates außerhalb Deiner eigenen vier Wände. Sie schließt auch Gepäck im Urlaub ein und ersetzt Schäden die durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Wird also die teure Kamera aus dem Hotelzimmer entwendet, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Aber Achtung: Einbruch heißt, dass der Dieb in ein festes, verschließbares Haus oder Zimmer eingebrochen sein muss. Wird Dir etwas aus dem Zelt gestohlen, ist das kein Fall für die Hausratversicherung. Außerdem zahlt sie nicht bei einem Taschendiebstahl auf der Straße. Eine weitere Einschränkung ist meist die Dauer der Urlaubsreise, oft gilt der Schutz nicht länger als drei Monate.

Fährst Du mit dem Auto in den Urlaub, ist das Gepäck versichert, wenn der Wagen in einem geschlossenen Gebäude steht, also in einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke – egal, ob es der eigene Wagen oder ein Mietwagen ist. Allerdings solltest Du das Gepäck im Kofferraum verstauen und nicht sichtbar im Innenraum Deines Wagens ablegen – sonst kannst Du den Ver­si­che­rungs­schutz verlieren (OLG Köln, Urteil vom 1. Juni 1999, Az.: 9 U 141/98).

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Ver­si­che­rung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

Zum Ratgeber

Wann haften Airline oder Reiseveranstalter?

Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck verantwortlich (§ 651a BGB) und der Schaden gilt als Reisemangel. Kommt das Gepäck gar nicht oder mit großer Verspätung am Urlaubsort an, kannst Du den Reisepreis mindern. Wichtig ist, dass Du den Veranstalter schnellstmöglich und am besten schriftlich informierst, wenn Deine Sachen beschädigt oder gar nicht ankommen.

Für Flüge gilt: Kommt Dein Aufgabe­gepäck abhanden, wird beschädigt oder zerstört, haftet die Airline. Und zwar unabhängig davon, ob sie für den Schaden oder den Verlust verantwortlich ist oder nicht (Montrealer Übereinkommen, Beschluss 2001/539/EG). Beim Hand­gepäck haftet die Fluggesellschaft dagegen nur, wenn sie für Schaden und Verlust verantwortlich ist. Allerdings ist dies im Einzelfall nicht so einfach nachzuweisen.

In beiden Fällen sieht das Montrealer Abkommen vor, dass die Airline pro Person bis zu einer Höchstgrenze von umgerechnet etwa 1.580 Euro haften muss (Stand: 21. Februar 2024). Musst Du Kleidung und andere Sachen nachkaufen, weil der Koffer länger weg ist, darfst Du diese Notanschaffungen der Airline extra in Rechnung stellen.

Wertgegenstände solltest Du übrigens im Hand­gepäck mit Dir führen, sofern Größe und Gewicht es erlauben. Ein gewisses Risiko, dass Aufgabe­gepäck verloren geht, besteht immer. Hast Du Wertgegenstände im aufgegebenen Koffer verstaut und dieser geht verloren, kann sich die Airline darauf berufen, dass Du unvorsichtig gehandelt hast.

Auch Bahn-, Schifffahrts- und Busunternehmen haften zum Teil, falls diese Dein Gepäck verlieren oder beschädigen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen je nach Transportart. Bei Busreisen zum Beispiel ist das Gepäck auf jeden Fall abgesichert, wenn es durch einen Unfall beschädigt wird (EU-Verordnung Nr. 181/2011). Geht es dagegen verloren, musst Du beweisen, dass das Busunternehmen dafür verantwortlich ist. War dies der Fall, musst Du den Wert Deines Gepäcks nachweisen. Sinnvoll ist es daher, ein Foto vom Inhalt des Koffers zu machen.

Wenn bei einer Kreuzfahrt das Gepäck nicht rechtzeitig ankommt, weil es beispielsweise beim Flug zum Einschiffungsort verloren ging, hast Du Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzkleidung. Wird Dir das Gepäck aus der Kajüte gestohlen, springt Deine Hausratversicherung ein.

Weigert sich ein Verkehrsunternehmen zu zahlen, kannst Du die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (SÖP) um Hilfe bitten. Sie arbeitet wie jede Schlichtungsstelle kostenlos. Die Schlichtungsempfehlung ist jedoch nur rechtswirksam, wenn beide Parteien dem Vorschlag zustimmen. Dies war 2023 in 85 Prozent aller Schlichtungsanträge der Fall.

Was tun im Schadensfall?

Falls Du bei der Ankunft am Reiseort feststellst, dass Dein Gepäck verschwunden, beschädigt oder zerstört ist, wende Dich umgehend an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Transportunternehmen. Beschreibe die Schäden möglichst genau und fertige Beweisfotos an. Lass Dir die Verlust- oder Schadensmeldung schriftlich bestätigen. Hebe außerdem Dein Ticket und Deinen Gepäckschein gut auf.

Falls Dein Gepäck gestohlen wird, melde dies umgehend bei der Polizei. Eine Anzeige ist auch notwendig, damit Du bei den Behörden in Deutschland neue Ausweisdokumente beantragen kannst. Benachrichtige nach der Anzeige bei der Polizei sofort Deine Ver­si­che­rung. Nach Deiner Rückkehr solltest Du eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen und wenn möglich Quittungen und Belege im Original beilegen.

Wie schützt Du Dein Gepäck auf Reisen?

Aufgrund der vielen Ausschlüsse oder Einschränkungen solltest Du Dir gut überlegen, ob Du eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung wirklich brauchst. In den meisten Fällen reicht es, wenn Du gut vorbereitet auf Reisen gehst und folgende Tipps beachtest:

  1. Behalte Wertgegenstände, wichtige Medikamente und Ausweisdokumente stets im Hand­gepäck oder eng am Körper auf. Eine Möglichkeit sind zum Beispiel sogenannte Moneybelts, also Bauch- oder Brusttaschen, die Du unter der Kleidung tragen kannst. Dort kannst Du Kredit­karten, Pass und eine Bargeldreserve sicher verwahren. So musst Du in Deiner Brieftasche lediglich Dein Bargeld-Budget für den Tag mit Dir führen.
  2. Am Urlaubsort angekommen, kannst Du Wertsachen und wichtige Dokumente im Hotelsafe lassen. Wird dieser aufgebrochen und der Inhalt gestohlen, haftet das Hotel für den Diebstahl. Allerdings gelten auch hier Höchstgrenzen. Innerhalb Europas sind Wertsachen bis 3.500 Euro und Bargeld bis 800 Euro abgesichert, wenn das Hotel und seine Mitarbeitenden für den Verlust nicht verantwortlich zu machen sind (§ 702 BGB). Trägt ein Hotelangestellter eine Mitschuld am Verlust, gibt es keine Obergrenze der Absicherungssumme.
  3. Erstelle von wichtigen amtlichen Dokumenten wie Personalausweis und Reisepass Kopien – am besten digital als Scan oder Foto – und speichere diese Dateien auf dem Handy. Oder Du nutzt einen Clouddienst, sodass Du im Urlaub von verschiedenen Geräten Zugriff auf Deine wichtigen Dokumente hast. Mit Ausweiskopien bekommst Du auch leichter Ersatzdokumente bei den deutschen Auslandsvertretungen.
  4. Hand­gepäck wie einen Rucksack solltest Du in dichtem Gedränge vor dem Körper tragen und nicht auf dem Rücken.
  5. Nimm nur so viel Bargeld mit, wie Du unbedingt brauchst. In vielen Reiseländern kannst Du, im Gegensatz zu Deutschland, auch kleine Beträge mit Karte zahlen. Achte aber auf die Gebühren beim Bezahlen im Ausland.
  6. Lass Dein Gepäck nie unbeaufsichtigt. Stelle es in Körpernähe ab, wenn Du die Hände frei haben musst. Klemm Dir die Reisetasche zwischen die Beine, wenn Du am Automaten Geld abhebst.
  7. Falls Deine Koffer oder Taschen bei der Gepäckabfertigung verloren gehen, helfen Namensschilder dabei, Dir Deine Sachen nachträglich wieder zuzuordnen. Das hilft auch, um Verwechslungen am Gepäckband vorzubeugen.
  8. Wenn Du einen GPS-Tracker im Koffer verstaust, kannst Du mit Deinem Smartphone die gesamte Zeit sehen, wo sich Dein Koffer befindet. Das kann auch helfen, ihn schnell wiederzufinden.
  9. Speichere Dir wichtige Notfallnummern in Deinem Handy ab, zum Beispiel den Sperrdienst für Deine Geldkarten, die Nummer lautet 116 116, und die Servicehotlines für Deine Ver­si­che­rungen. So kannst Du einen Schadensfall umgehend melden.
  10. Ein trauriger Klassiker beim Strandurlaub: Du springst nur mal schnell ins Wasser, trotzdem sind bei der Rückkehr Deine Wertgegenstände weg. Bei Reisen mit Gruppen oder der Familie ist es natürlich am einfachsten, dass immer jemand bei den Sachen bleibt. Für Alleinreisende sind sogenannte „Drybags“ eine Option. Dabei handelt es sich um wasserfeste Taschen, in denen Du Handy, Geldbörse und Schlüssel sicher ins Wasser mitnehmen kannst.​​​​
Autoren
Max Mergenbaum

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