Anlage Unterhalt Finanzielle Unterstützung in der Familie absetzen

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer bedürftige Eltern, erwachsene Kinder oder Ex-Partner finanziell unterstützt, kann diese Ausgaben steuerlich geltend machen.

  • Diese Unterhaltszahlungen werden in der Steu­er­er­klä­rung bis zur sogenannten Opfergrenze berücksichtigt.

  • Es handelt sich steuerrechtlich um außergewöhnliche Belastungen, die Angaben müssen aber in der Anlage Unterhalt gemacht werden.

So gehst Du vor

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Unterstützt Du Angehörige mit Unterhaltszahlungen, kann sich das für Dich in der Steu­er­er­klä­rung mit der Anlage Unterhalt lohnen. Und auf den Konten der Empfängerinnen und Empfänger landet mehr Geld. Es profitieren also beide Seiten. Worauf Du besonders schauen solltest und wie das genau bei der Steuer funktioniert, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Anlage Unterhalt oder Anlage U?

Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt. Kindesunterhalt zum Beispiel lässt sich meist erst dann steuerlich geltend machen, wenn es kein Kindergeld mehr gibt – also das Kind schon erwachsen ist und meist schon auf eigenen (finanziellen) Füßen steht.

Und dann gibt es nicht nur die Anlage Unterhalt, sondern auch die Anlage U. Wobei das U dann eben auch für Unterhalt steht.

Kurz erklärt: In die Anlage U gehören Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten oder die Ehegattin. Diese lassen sich dann als Sonderausgaben absetzen.

Allerdings kann es auch passieren, dass das nicht klappt. Weil die Person, die den Unterhalt erhält, dem Prozedere nicht zustimmt. Wer dann einen Rechtsstreit scheut, kann die Unterhaltszahlungen immerhin noch als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Und die gehören in die Anlage Unterhalt. Was aber steuerlich meist nicht so vorteilhaft ist wie das Absetzen als Sonderausgaben in der Anlage U. Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber Anlage U nachlesen.

Was gehört in die Anlage Unterhalt?

Hier geht es um Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Deine Eltern sowie Kinder, für die kein Kindergeldanspruch besteht,

  • die Mutter Deines unehelichen Kindes,

  • Dein Partner oder Deine Partnerin in einer eheähnlichen Beziehung,

  • Deine Ex-Frau oder Dein Ex-Mann (wenn kein Absetzen über Sonderausgaben möglich ist) und

  • Kriegsflüchtlinge.

Die gesetzliche Grundlage bildet Paragraf 33a Einkommensteuergesetz, EStG.

Du weißt jetzt, bei welchem Personenkreis sich finanzielle Unterstützung steuerlich lohnen kann. In den nächsten Abschnitten erklären wir Dir, welche Punkte beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt besonders wichtig sind.

Was bedeutet Bedürftigkeit?

Natürlich kannst Du zum Beispiel Deiner 75 Jahre alten Mutter einfach was Gutes tun und ihr jeden Monat 500 Euro überweisen. Wenn diese aber eigenes Vermögen oder eine hinreichend große Rente hat, kannst Du das Geld nicht von der Steuer absetzen. Sie wäre dann nicht bedürftig.

Doch wann liegt Bedürftigkeit vor? Der Gesetzgeber sagt, dass sich finanzielle Unterstützungen nur dann von der Steuer absetzen lassen, wenn der Empfänger oder die Empfängerin weniger als 15.500 Euro Vermögen hat. Diese Grenze wird bei Rentnerinnen und Rentnern aber schnell übertroffen. Immerhin zählt eine selbst bewohnte Immobilie nicht zu dieser knapp bemessenen Grenze dazu.

Was ist aber mit dem Sohn, der mit 26 immer noch studiert? Er hat ja vielleicht keinen Cent auf dem Konto. Dann wären die Unterhaltungszahlungen tatsächlich absetzbar. Es gibt aber noch einen großen Haken, denn der Sohn kann ja auch selbst was dazu verdienen. Dazu kommen wir gleich.

Wie viel kannst Du absetzen?

Hier spielen mehrere Grenzen eine Rolle, die wir Dir jetzt Schritt für Schritt erklären.

Anrechnungsfreibetrag

Unterhaltszahlungen lassen sich nur dann komplett absetzen, wenn die unterstützte Person maximal 624 Euro an Einkünften hat – im Jahr. Diese 624 Euro werden auch Anrechnungsfreibetrag genannt.

Beispiel: Ben ist 26, studiert, Kindergeld gibt es nicht mehr und er hat einen Minijob, bei dem er 520 Euro im Monat verdient. Das sind 6.240 Euro im Jahr. Davon zieht das Finanzamt als Kostenpauschale 180 Euro ab. Das heißt, dass 6.060 Euro anrechenbar sind.

Seine Eltern überweisen ihm monatlich 800 Euro, also 9.600 Euro im Jahr. Diesen Betrag können sie aber weitem nicht absetzen. Denn Ben liegt mit seinen Einnahmen 5.436 Euro (6.060 – 624) über dem Freibetrag. 

Die Eltern können deshalb nur 4.164 Euro (9.600 – 5.436) geltend machen.

Wichtig: Eltern dürfen den Unterhalt auch in voller Höhe geltend machen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten oder einer Lebensgefährtin zusammenlebt – und diese Person genug Geld hat. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 28. April 2020 entschieden (Az. VI R 43/17).

Was sind Höchstgrenze und Opfergrenze?

Du kannst auch nicht beliebig viel Unterhalt von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Zwei Grenzen spielen dabei eine Rolle.

  • Höchstgrenze: Maximal sind Zahlungen in Höhe des aktuellen Grundfreibetrags drin. Das sind im Jahr 2023 genau 10.908 Euro. Allerdings lässt sich der Betrag nur komplett ausreizen, wenn der Unterhalt das ganze Jahr über gezahlt wurde. Ansonsten sinkt er anteilig für jeden Monat ohne Zahlungen. Tipp: Für bedürftige Personen gezahlte Basisbeiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung können zusätzlich geltend gemacht werden.

  • Opfergenze: Das bedeutet, dass Du nicht zu sehr „opfern“ darfst. Du unterstützt großzügig eine andere Person und Dir bleibt nicht mehr genug zum Leben. In Formeln heißt das: Deine Unterhaltszahlungen lassen sich nur dann komplett absetzen, wenn sie nicht 1 Prozent pro 500 Euro Deines Nettoeinkommens übersteigen. Die Opfergrenze sinkt um jeweils 5 Prozent für jedes Kind und eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner. Klingt kompliziert, aber wir erläutern es jetzt. Beispiel: Du hast 24.000 Euro Nettoeinkommen, jeweils 1 Prozent pro 500 Euro ergibt 48 Prozent. Du bist verheiratet (minus 5 Prozent) und hast ein Kind (nochmal minus 5 Prozent). Das ergibt also 38 Prozent. Und 38 Prozent von 24.000 Euro sind 9.120 Euro. Du kannst in diesem Fall also maximal 9.120 Euro als Unterhaltszahlungen absetzen.

Was ist bei Zahlungen ins Ausland?

Unterstützt Du eine Person, die im Ausland lebt, kann die Höchstgrenze deutlich geringer ausfallen. Das Bundesfinanzministerium hat im BMF-Schreiben vom 6. April 2022 auf 18 Seiten genau beschrieben, worauf dabei zu achten ist. Der wichtigste Punkt ist dabei, dass abhängig vom Lebensstandard in dem jeweiligen Land der Unterhaltshöchstbetrag (2023: 10.908 Euro) gesenkt wird. Dazu gibt es vier „Ländergruppen“:

  • in Gruppe 1 bleibt es bei dem Betrag in Deutschland (Beispiel: Italien),

  • in Gruppe 2 sind es noch 75 Prozent davon (Beispiel: Portugal),

  • in Gruppe 3 dann 50 Prozent (Beispiel: Mexiko) und

  • in Gruppe 4 verbleiben 25 Prozent (Beispiel: Indien).

Die komplette Liste der Länder findest Du im BMF-Schreiben vom 11. November 2020.

Welche formalen Punkte sind wichtig?

Zwei wichtige Punkte für die Steu­er­er­klä­rung solltest Du unbedingt noch beachten.

Nachweispflicht

Überweise das Geld und hebe die entsprechenden Kontoauszüge auf. Barzahlungen sind wie immer schwierig als Nachweis beim Finanzamt. Wenn die unterstützte Person in Deinem Haushalt lebt, musst Du Unterhaltszahlungen nicht nachweisen. Das Finanzamt legt dann den höchstmöglichen Betrag zugrunde.

Anlage Unterhalt pro Haushalt

Unterstützt Du zum Beispiel Deine Tochter in Ausbildung und zugleich Deine Eltern finanziell, musst Du in der Regel zwei Anlagen ausfüllen. Denn generell gilt, dass für jeden Haushalt eine separate Anlage nötig ist. Solange also in diesem Beispiel Deine Tochter nicht mit Deinen Eltern zusammenlebt, sind zwei Anlagen erforderlich.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.