Förderung Wärmepumpe 2024 So holst Du Dir bis zu 70 Prozent Zuschuss zur Wärmepumpe

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Staat fördert Wärmepumpen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent und mit zinsgünstigen Krediten. 
  • Auch auf kommunaler Ebene gibt es Förderprogramme, die Du nutzen und sogar mit der staatlichen Förderung kombinieren kannst.
  • Du musst Förderprogramme grundsätzlich beantragen, bevor Du mit dem Einbau der Wärmepumpe beginnst, teilweise sogar, bevor Du den Auftrag an den Heizungsbauer vergibst.

So gehst Du vor

  • Beschäftige Dich rechtzeitig mit den Förderprogrammen und überlege, welches Du nutzen möchtest.
  • Prüfe, welche Programme Du wann beantragen musst: Vor oder nach der Auftragsvergabe an eine Heizungsfirma?
  • Wenn Du unsicher bist, binde einen Energieeffizienz-Experten ein, der Dich zu allen Möglichkeiten beraten kann. Alternativ kannst Du auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes nutzen. 

Wärmepumpenheizungen sind auch in Deutschland auf dem Vormarsch – nicht zuletzt, weil sie auch ab 2024 noch zu den erlaubten Heizungsarten gemäß Heizungsgesetz zählen. Mit einer Wärmepumpe kannst Du Dein Zuhause umweltfreundlich und effizient beheizen. Allerdings ist sie in der Anschaffung und Installation erst einmal teuer. Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung den Einbau einer Wärmepumpe mit Krediten und Zuschüssen und auch auf kommunaler Ebene findest Du viele Förderprogramme, die Dich beim Umstieg auf eine Wärmepumpe unterstützen.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Welche Wärmepumpen gefördert werden und welche Anforderungen an diese gestellt werden, unterscheidet sich je nach Förderprogramm. 

Bei den staatlichen Programmen werden grundsätzlich alle Wärmepumpentypen gefördert, also Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen. Keine Förderung gibt es allerdings für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden. Entscheidend für die Förderung ist, dass die Gerätetypen nach bestimmten DIN-Standards abgenommen und zertifiziert und somit in Deutschland zugelassen sind. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Dir eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Neben der Liste ist aber für die Förderung auch entscheidend, wie effizient Deine Wärmepumpe läuft und wie laut sie ist. 

Wie effizient ist Deine Wärmepumpe?

Um Fördermittel zu bekommen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass Deine Wärmepumpe effizient laufen kann. Die Effizienz von Wärmepumpen wird mithilfe der Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen. Die Jahresarbeitszahl sagt aus, wie das Verhältnis von zugeführter Energie und gewonnener Energie ist. Um Wärme zu produzieren, brauchen Wärmepumpen nämlich Strom. Dabei sollen sie aber möglichst effizient sein und im Verhältnis zur produzierten Wärme nur wenig Strom benötigen.

Für die Förderung der Wärmepumpe über die staatliche Förderbank KfW muss Deine Wärmepumpe mindestens eine JAZ von 3 vorweisen. Das bedeutet, dass mit einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme erzeugt werden. Der Nachweis über die Effizienz kann Dir von Deinem Heizungstechniker oder Energieberater ausgestellt werden. 

Wie laut ist Deine Wärmepumpe ?

Die Richtlinie für das staatliche Förderprogramm schreibt vor, dass die Geräuschemissionen von Wärmepumpen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen. Sie müssen sogar unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. So dürfen beispielsweise für eine Wärmepumpe, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen wird und die eine Leistung zwischen sechs und zwölf Kilowatt hat, nicht mehr als 65 Dezibel Geräuschemissionen anfallen. Das entspricht in etwa einem normalen Gespräch oder einem Fernseher auf Zimmerlautstärke. 

Ab 2026 dürfen für eine Wärmepumpe mit dieser Leistung maximal noch 60 Dezibel anfallen, damit die Wärmepumpe gefördert wird. 

Die Bafa-Förderung

Bis Ende 2023 wurde der Austausch von Heizungen, auch von Wärmepumpen, über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Form von Zuschüssen gefördert. Dabei betrug die Grundförderung für Erd- und Luftwärmepumpen mit natürlichem Kältemittel 30 Prozent. Wenn Du mit der neuen Heizung auch gleich eine alte Gas- oder Ölheizung ausgetauscht hast, gab noch einmal einen Bonus von 10 Prozent extra für Dich. 

Bis zu 60.000 Euro Kosten konntest Du bei der Förderung geltend machen. Da der Zuschuss nachträglich ausgezahlt wurde, musstest Du das Geld aber erst einmal selbst auslegen und konntest es Dir dann nachträglich auszahlen lassen. 

Seit 2024 wird die Förderung für neue Heizungsanlagen über die staatliche Förderbank KfW abgewickelt. Über das Bafa kannst Du aber weiterhin Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung der Fassade oder die Dämmung des Kellers sowie den Tausch von Fenstern fördern lassen. Auch Zuschüsse für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen bekommst Du weiterhin beim Bafa. Mehr zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen liest Du in unserem Ratgeber zu zu Bafa-Einzelmaßnahmen.

Die neue KfW-Förderung 2024

Fördermittel für neue Heizungen, darunter auch Wärmepumpen, gibt es seit 2024 bei der staatlichen Förderbank KfW. Das Programm besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen, über die Du bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen kannst. Grundregel: Viele Förderwege, maximal 70 Prozent.

  • Grundförderung: Im Rahmen der Grundförderung bekommst Du 30 Prozent Zuschuss für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Das gilt grundsätzlich für jeden, der eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude einbaut, also beispielsweise für private Hauseigentümer, aber auch Vermieter oder gemeinnützige Organisationen. 
  • Geschwindigkeits-Bonus: Der Klimageschwindigkeits-Bonus bringt Dir 20 Prozent Zuschuss, wenn Du bis zum 31.Dezember 2028 eine alte, fossile Heizungsanlage austauschst und das betreffende Wohnhaus selbst bewohnst. Das gilt für alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen. Bestehende Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, damit Du den Bonus bekommst. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Zuschuss alle zwei Jahre um 3 Prozent ab. 
  • Einkommens-Bonus: Beim Einkommens-Bonus bekommst Du, wenn Du das Haus selbst bewohnst, 30 Prozent Extra-Förderung, wenn das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts bei unter 40.000 Euro pro Jahr liegt.

Was ist das zu versteuernde Einkommen? Das zu versteuernde Einkommen ist nicht Dein Bruttogehalt als Angestellter oder Arbeitnehmer. Es geht dabei um das Einkommen, von dem bereits alle möglichen Freibeträge und Sonderausgaben abgezogen sind, die Du bei Deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen kannst. So sind zum Beispiel Kinderfreibeträge sehr wichtig. Sie senken das zu versteuernde Einkommen beträchtlich. Dein zu versteuerndes Einkommen kannst Du leicht prüfen, indem Du in Deinen Steuerbescheid schaust. Entscheidend für die Einordnung ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2024 musst Du also das zu versteuernde Einkommen aus den Jahren 2021 und 2022 vorlegen. 

  • Effizienz-Bonus: Der Einbau einer Wärmepumpe wird über den Effizienz-Bonus noch einmal gesondert gefördert: Wenn Du entweder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder eine Erdwärmepumpe einbaust, kannst Du Dir einen zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozent sichern. Dieser Bonus steht allen offen, auch Vermietern oder gemeinnützigen Organisationen. 
 Selbstnutzende EigentümerVermieter u.a.
Grundförderung 30 Prozent30 Prozent
Klimageschwindigkeits-Bonus20 Prozent*-
Einkommens-Bonus30 Prozent-
Effizienz-Bonus5 Prozent5 Prozent
Maximale Förderung70 Prozent35 Prozent

* Bis zum 31.12.2028 gültige Förderhöhe, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent
(Quelle: KfW, Stand: 14. Februar 2024)

So funktioniert die 70-Prozent-Förderung 

Baust Du eine neue Heizung in Dein Einfamilienhaus ein, kannst Du Kosten von bis zu 30.000 Euro für die Förderung anrechnen lassen. Alles, was darüber liegt, wird nicht mehr gefördert. Maximal kannst Du also beim vollen Fördersatz von 70 Prozent 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt bekommen. 

Kostet Deine neue Wärmepumpenheizung also beispielsweise 40.000 Euro, kannst Du trotzdem nur maximal 21.000 Euro zurückbekommen. Das Gute ist aber: Du kannst auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation anfallen, fördern lassen. So bekommst Du auch einen Teil der Kosten für neue Heizkörper oder für die Entsorgung der alten Heizung erstattet. 

Bist Du Vermieter, ist die Höhe der förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Für die erste Wohneinheit kannst Du Dir Kosten bis zu 30.000 Euro fördern lassen, für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro dazu und für alle weiteren Einheiten sind es nochmal jeweils 8.000 Euro. Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten kannst Du Dir also Kosten von bis zu 113.000 Euro mit einem maximalen Zuschuss von 35 Prozent fördern lassen. In diesem Fall könntest Du so über 39.000 Euro zurückbekommen. 

Das musst Du beachten

Die Heizungsförderung bezieht sich nur auf Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es keine Förderung für den Einbau von Heizungen oder anderen Komponenten wie besonders dämmende Fenster. Wenn Du aber ohnehin planst, sehr energieeffizient zu bauen, kannst Du Dir das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau anschauen, mit dem Du einen zinsgünstigen Kredit nutzen kannst. 

Das Fördergeld wird nur genehmigt und ausgezahlt, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der neuen Wärmepumpenheizung geplant ist. Das muss für Dich kein Hinderungsgrund sein, denn beim Wechsel des Heizsystems ist ein hydraulischer Abgleich ohnehin sinnvoll, damit die neue Heizung effizient arbeiten kann und alle Räume auch wirklich warm werden. 

Beachte, dass es sich bei der Förderung um Zuschüsse handelt, die nachträglich ausgezahlt werden. Das heißt, Du musst die Kosten erst einmal auslegen können und bekommst die Fördergelder erst ausgezahlt, nachdem Du alle Nachweise nach Einbau Deiner neuen Wärmepumpenheizung eingereicht hast und diese geprüft worden sind. Wenn Du aber nicht genügend Geld auf der hohen Kante hast, um hier in Vorleistung zu gehen, kannst Du den zinsgünstigen Ergänzungskredit nutzen, der ebenfalls als Förderprodukt bei der KfW bereitsteht.

Es ist außerdem wichtig, dass Du die Förderung beantragst, bevor die Arbeiten für Deine neue Wärmepumpenheizung beginnen. Nachträglich wird Dein Förderantrag nämlich nicht genehmigt. 

Wie und ab wann Du die KfW-Förderung beantragen kannst, liest Du ausführlich in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung

Außer mit den Zuschüssen kannst Du Dir die Wärmepumpe auch mit den nachfolgenden Krediten fördern lassen.

Wärmepumpen-Förderung per Darlehen: Der Ergänzungskredit

Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, die Kosten für die neue Heizung auszulegen, bis Du die Fördergelder bekommst, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit im KfW-Programm 358/359 zur Heizungsförderung nutzen. Auch, wenn Du andere Einzelmaßnahmen an Deinem Haus planst, also zum Beispiel eine Fassadendämmung oder die Dämmung der Kellerdecke, kannst Du den Kredit in Kombination mit dem Bafa-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen nutzen. 

So viel Geld kannst Du bekommen

Du kannst bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit über diesen Kredit bekommen. Besitzt Du ein Zweifamilienhaus oder ein Haus mit abgeschlossener Einliegerwohnung ist also schon die doppelte Kreditsumme möglich. 

Die genaue Summe ist dabei abhängig von Deiner Förderzusage für den Heizungstausch oder die energetischen Einzelmaßnahmen. Je nachdem, welche Kosten Du im Rahmen der Förderprogramme angegeben hast, entscheidet schließlich die mögliche Kreditsumme. 

Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro, bekommst Du den Kredit außerdem zu besonders zinsgünstigen Konditionen. 

Das musst Du beachten

Der Kredit ist nur nutzbar, wenn Du Dein Vorhaben, also den Heizungstausch oder andere Effizienzmaßnahmen, auch staatlich fördern lässt – also eine Förderzusage von der KfW oder dem Bafa vorweisen kannst. 

Ist das der Fall, kannst Du den Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren vereinbaren. Beachte dabei aber, dass die Zinsbindung für maximal zehn Jahre vereinbart ist. Danach gilt der günstige Zins nicht mehr und Du musst einen neuen Zins verhandeln, der sich dann an den marktüblichen Bedingungen orientiert. 

Während dieser ersten Zinslaufzeit darfst Du die ganze Summe oder Teilbeträge auch vorzeitig zurückzahlen – also früher, als Dein Rückzahlplan es vorgibt. Normalerweise musst Du für frühere Rückzahlungen eine Vor­fälligkeits­entschädigung zahlen. Das ist eine Entschädigung an die Bank, da ihr so ein Teil der vereinbarten Zinsen verloren geht. Beim Ergänzungskredit ist das aber innerhalb der ersten zehn Jahre kein Problem. Wenn Du also den Zuschuss aus dem Förderprogramm überwiesen bekommst, kannst Du damit direkt einen großen Teil Deiner Kreditsumme bereits tilgen. 

Die steuerliche Förderung

Anstatt die Fördergelder über die KfW zu nutzen, kannst Du auch von der Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung Gebrauch machen. 

Noch bis 2029 sind nämlich energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzbar. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen, die Du beachten musst:

  • Du musst das Gebäude selbst bewohnen,
  • das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und
  • die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

Bei dem Gebäude kann es sich dabei auch um eine Ferienwohnung oder ein Haus mit mehreren Mietparteien handeln. Dann darfst Du allerdings nur die Kosten, die für Deine selbstbewohnte Wohneinheit anfallen, anrechnen. Eine Ferienwohnung hingegen darfst Du nicht fremdvermieten, um den Steuervorteil nutzen zu können. 

So viel Geld erhältst Du

Bei der steuerlichen Abschreibung dürfen pro Objekt bis zu 200.000 Euro Kosten angesetzt werden. Du kannst diese Möglichkeit also auch mehrfach nutzen. Von den Kosten, die Du geltend machst, bekommst Du 20 Prozent erstattet

Da der Fördersatz geringer ist, als wenn Du die Heizungsförderung über die KfW nutzt, ist die steuerliche Abschreibung für den Heizungstausch nur selten die bessere Variante. Erst, wenn die Wärmepumpe in Deinem Haus extrem teuer wäre und Du bei der Heizungsförderung nur die Grundförderung erhältst, kann sich die steuerliche Abschreibung lohnen. Bei anderen Sanierungsmaßnahmen kann es sich hingegen deutlich mehr lohnen. 

Das musst Du beachten

Während Du den Zuschuss bei der Heizungsförderung der KfW in einer Summe erhältst, wird die Erstattung bei der steuerlichen Abschreibung aufgesplittet – nämlich auf drei Jahre. 

In den ersten beiden Jahren bekommst Du jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr dann die verbleibenden 6 Prozent erstattet. Und das ist auch durchaus sinnvoll. Denn eine Steuererstattung kannst Du für Deine gezahlte Einkommenssteuer erhalten. Ohne die Aufsplittung auf mehrere Jahre könnte es sonst passieren, dass Dir ein Teil der Erstattung durch die Lappen geht, denn die Einkommenssteuer kann nicht negativ sein. Du kannst also nicht mehr zurückbekommen, als du gezahlt hast. 

Das solltest Du auch beachten, wenn Du nur wenig oder sogar gar keine Einkommenssteuer zahlst, etwa weil Du in Rente oder nur teilzeitbeschäftigt bist. In dem Fall ist die steuerliche Abschreibung keine Option für Dich.

Außerdem wichtig: Wenn Du Dich für die steuerliche Förderung entscheidest, darfst Du zuvor keine anderen staatlichen Förderprogramme genutzt haben. Kombinierbar ist sie nur mit Fördermitteln auf kommunaler Ebene.

Regionale Förderprogramme

Neben staatlichen Fördermitteln kannst Du auch kommunale Förderungen nutzen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten Dir Förderprogramme an, die Du sogar mit den staatlichen Mitteln kombinieren kannst. Wir listen Dir hier die Programme verschiedener Bundesländer auf, viele Städte und Gemeinden bieten allerdings auch eigene Fördermittel an. Frage daher auf jeden Fall noch einmal bei Deiner Gemeinde nach aktuellen Programmen für Wärmepumpen.

Berlin

Bremen

Hamburg

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Wo kannst Du Dich zu Förderprogrammen beraten lassen?

Um das meiste an Fördermitteln für Dich rauszuholen, ist es sinnvoll, sich zu den verfügbaren Fördermitteln und den Kombinationsmöglichkeiten beraten zu lassen. Es ist nämlich nicht immer so einfach verständlich, für welche Förderung Du Dich qualifizierst und welche wirklich sinnvoll für Deine Maßnahme ist.

Eine gute Anlaufstelle für die Beratung zu Fördermitteln sind die Verbraucherzentralen der Bundesländer. An rund 900 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Dir zu Hause kannst Du Dich zum Energiesparen, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln beraten lassen. Die Beratung ist mit maximal 30 Euro sehr günstig und für einkommensschwache Haushalte sogar kostenfrei möglich. 

Eine noch umfassendere und individuellere Beratung kannst Du bei einem Energieberater erhalten. Da es auch durchaus sinnvoll ist, eine Energieberatung für die Planung Deiner neuen Heizung zu nutzen, hast Du vielleicht ohnehin schon einen Berater an der Hand. Erforderlich für die Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch ist er aber nicht.

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