BAFA Einzelmaßnahmen Mit einem Zuschuss Tausende Euro bei der Sanierung sparen

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Für einzelne Baumaßnahmen, die die Energieeffizienz Deines Hauses steigern, kannst Du staatliche Zuschüsse bekommen.

  • Die Zuschussförderung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt.

  • Um die meisten Einzelmaßnahmen zu beantragen, musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden.

So gehst Du vor

  • Wenn Du eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch planst, dann verschaff Dir einen Überblick über die Möglichkeiten, Finanzierung und Förderung im neuen Finanztip-Buch Energetische Sanierung: Einfach erklärt.

  • Suche Dir einen Energieeffizienz-Experten und beauftrage ihn mit der Planung und Baubegleitung.

  • Beantrage die Zuschüsse, bevor Du Aufträge an Baufirmen vergibst.

  • Prüfe, ob es auch regionale Förderprogramme gibt, die Du mit den staatlichen Zuschüssen kombinieren kannst.

Aktuelle Information zu Förderprogrammen für energetische Sanierung

Aufgrund der Haushaltssperre war das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 19. Januar 2024 kannst Du die Fördermittel wieder wie gewohnt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen und so beim Förderprogramm für Einzelmaßnahmen sowohl höhere förderfähige Kosten anrechnen lassen als auch eine um fünf Prozent höhere Förderung nutzen.

Wenn Du Dein Haus – oder ein größeres Wohnhaus, das Dir gehört – energetisch sanieren willst, kann das teuer werden. Du kannst aber staatliche Fördermittel nutzen, um die Kosten etwas abzufedern. Dazu gehören auch Zuschüsse, die Du nach den Baumaßnahmen ausgezahlt bekommst und nicht zurückzahlen musst. Wenn Du energetische Maßnahmen wie einen Fenstertausch oder die Dämmung Deines Daches erstmal selbst auslegst, kannst Du Dir im Anschluss Geld zurückholen.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst viele unterschiedliche Förderungen in einem großen Programm zusammen. Grundsätzlich geht es darum, den Gebäudebestand in Deutschland energieeffizienter zu machen. Ein Teilprogramm davon ist die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen.

Möchtest Du für die energetische Sanierung keinen Kredit aufnehmen, kannst Du im Rahmen der BEG einen Investitionszuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sinnvoll kann das etwa sein, wenn Du selbst genug Geld auf dem Konto hast, trotzdem aber die staatliche Förderung nutzen willst. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen, der Zuschuss verringert also Deine Investitionskosten nachträglich.

Diese Zuschussförderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt. Du musst den Antrag auf Förderung beim Bafa stellen, bevor Du eine Baufirma mit den Arbeiten beauftragst. Nach Fertigstellung der Arbeiten musst Du eine Verwendungserklärung abgeben, die vom Bafa geprüft wird. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird Dir das Geld ausgezahlt.

Für wen ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?

Die Förderung richtet sich an jeden, der einzelne Bauteile eines Gebäudes energetisch sanieren oder die Energieeffizienz durch Optimierung verbessern möchte – das kann ein Hauseigentümer sein, aber auch ein Unternehmen, eine gemeinnützige Organisation oder eine Kommune. Der Zuschuss kann dabei sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude genutzt werden.

Das Gebäude muss sich aber auf jeden Fall in Deutschland befinden. Bei anderen Fördermöglichkeiten wie der steuerlichen Abschreibung ist das anders.

Solltest Du Dich in einem Insolvenzverfahren befinden, bist Du allerdings von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?

Es gibt einige Fördervoraussetzungen, die Du beachten musst. Dazu gehört die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, aber auch, dass die Maßnahmen bestimmte Standards der Energieeffizienz erfüllen müssen.

Der Energieeffizienz-Experte

Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den energetischen Standards der Förderung genügen, musst Du für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel Dämmung von Fassade und Dach oder Fenstertausch) und für Anlagentechnik (beispielsweise Lüftungsanlagen) einen Energieeffizienz-Experten einbinden.

Der Experte unterstützt Dich bei der Fachplanung und Baubegleitung und achtet darauf, dass alles wie geplant durchgeführt wird. Die Kosten, die Dir dadurch entstehen, werden in der Förderung auch berücksichtigt. Du erhältst bis zu 50 Prozent der Kosten über einen Zuschuss zurück.

Du kannst von Deinem Energie-Experten prüfen lassen, welche Maßnahmen für Dein Haus sinnvoll sind und Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser Fahrplan kann Dir eine Übersicht über eine Komplettsanierung bieten oder eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einzelne Maßnahmen. Mit dem iSFP bekommst Du bei Umsetzung der Maßnahmen auch noch einmal einen höheren Zuschuss und du kannst mehr förderfähige Kosten geltend machen. 

Die Energieeffizienz der Maßnahmen

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist die Energieeffizienz der Maßnahmen, die Du durchführen lassen möchtest. Diese müssen bestimmte Standards erfüllen, die in der Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen erklärt werden.

So müssen zum Beispiel Fenster technische Mindestanforderungen erfüllen, um als energetisch und damit förderfähig zu gelten. Wie gut die Wärmedämmung ist, hängt vom Wärmedurchgangskoeffizienten U ab. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren. Bei einfach verglasten Fenstern liegt der Wert zwischen 5 und 6, bei Zweifachverglasung bei 1,3 oder besser. Dreifach verglaste Fenster erreichen einen U-Wert von unter 1,1.

Dabei wird für das Förderprogramm zwischen unterschiedlichen Fenstertypen unterschieden. Ein Dachfenster darf einen höheren U-Wert haben als ein normales Fenster, und bei denkmalgeschützten Häusern und Fenstern liegt der Grenzwert nochmal höher.

Auch wenn Du nur Deine Fenster dämmen willst, musst Du nachweisen, dass die Dämmwerte der Fassade und des Daches niedriger sind als die der neuen Fenster. Dies soll dabei helfen, Schäden zu vermeiden. Denn ist die Dämmung der Außenhülle des Hauses schlechter als die der Fenster, droht Kondenswasserbildung an den Wänden, die zu Schimmel führen kann.

Bei diesen und vielen weiteren Vorgaben soll Dir der Energieeffizienz-Experte helfen. Darum ist dieser auch so wichtig für Dein Projekt und deswegen auch verpflichtend.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (also zum Beispiel die Dämmung Deiner Fassade, die Kellerdämmung, die Dachdämmung oder der Austausch von Fenstern und Türen),

  • Anlagentechnik außerhalb der Heizung (also zum Beispiel der Einbau von Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen wie unter anderem Regelungstechnik für Heizungs-, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik und elektronischen Heizkörperthermostaten),

  • die Heizungsoptimierung in Gebäuden, die älter als zwei Jahre sind und deren Heizungen nicht älter als 20 Jahre sind,

  • die Materialkosten einzelner Maßnahmen in Eigenleistung,

  • die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.

Nicht gefördert werden Heizungen, die mit Öl, Kohle oder Gas betrieben werden. Auch Gas-Hybrid-Heizungen sind aus dem Programm gestrichen worden. Klimafreundliche Heizungen werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert. Mehr zum Thema Umstieg auf erneuerbare Energien erfährst Du in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung für Heizungen.

Auch Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen – wie etwa Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Stromspeicher –, werden über dieses Programm nicht weiter gefördert. Anlagen, die aber zum Beispiel zum Teil des Daches gehören, wie Solarziegel oder Indach-PV, werden weiterhin gefördert.

Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?

Die Höhe des Zuschusses zu den förderfähigen Kosten ist abhängig von der Art der Maßnahme. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Du Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater hast erstellen lassen.

Maximal kannst Du 60.000 Euro an Kosten pro Jahr geltend machen. Nutzt Du das Förderprogramm ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan, halbiert sich die Höhe der förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro. Der iSFP lohnt sich bei diesem Förderprogramm also doppelt. 

BEG: Maximaler Sanierungszuschuss pro Maßnahme

 Zuschuss zu förderfähigen Kosten in %Bonus für iSFP in Prozentmaximal möglicher Zuschuss in Prozent
Außenhülle15520
Anlagentechnik
(außer Heizung)
15520
Heizungsoptimierung155

20

 

Den Zuschuss gibt es direkt beim Bafa

Anders als bei den Kreditprogrammen, die Du bei Banken oder Vermittlern von Baukrediten bekommst, beantragst Du den Investitionszuschuss direkt beim Bafa. Geld erhältst Du allerdings erst, wenn die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Erst dann kannst Du nachweisen, dass Du die Vorgaben des Programms eingehalten hast, und dem Bafa zeigen, welche Kosten entstanden sind. Wenn das Bafa diese Unterlagen geprüft hat, zahlt es den Zuschuss aus.

Für Dich als Bauherren bedeutet das: Zwischen Einreichung der letzten Unterlagen und der Auszahlung können einige Wochen vergehen. Du kannst also nicht davon ausgehen, dass Du mit dem Zuschuss des Bafa die Handwerkerrechnungen bezahlen kannst. Möchtest Du unangenehme Gespräche mit den Handwerkern vermeiden, solltest Du lange Zahlungsfristen vereinbaren und im Zweifelsfall die Rechnungen zunächst mit eigenem Geld begleichen.

Der Ergänzungskredit

Wenn Du das Geld für eine Sanierungsmaßnahme nicht direkt selbst aufbringen kannst, ist ab 2024 ein Ergänzungskredit geplant. Diesen kannst Du nutzen, wenn Du Deine Heizung tauschst oder eine Effizienzmaßnahme an Deinem Haus durchführst, also beispielsweise die Fassade dämmst oder Fenster tauschst. Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme kannst Du aufnehmen und wenn das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts bei unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, bekommst Du den Kredit zinsvergünstigt.  Die Bedingung ist: Um den Kredit nutzen zu können, musst Du eine Förderzusage des BAFA oder der KfW für die staatlichen Fördermittel haben. 

Noch ist der Kredit nicht freigeschaltet. Sobald Du ihn bei Deiner Hausbank beantragen kannst, informieren wir Dich hier. 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?

Der Förderkatalog für energetische Sanierungsmaßnahmen ist umfangreich und reicht von staatlichen Krediten über steuerliche Abschreibung bis hin zu Förderprogrammen der Bundesländer, Kommunen und Städten.

Der Kredit für die Komplettsanierung

Wenn Du anstatt von Einzelmaßnahmen lieber eine Komplettsanierung vornehmen möchtest, kannst Du Dir dafür einen zinsgünstigen Kredit über die KfW sichern. Dieser ist aber nicht mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kombinierbar. Die Komplettsanierung muss am Ende mindestens zur Energieeffizienzhausklasse 85 führen. Das bedeutet, dass Dein Haus im Vergleich mit einem Referenzhaus nur noch 85 Prozent der Energie benötigt. Wenn Dein Haus denkmalgeschützt ist, reicht es, wenn Du die Klasse Effizienzhaus Denkmal erreichst.

Die Förderhöhe und Förderbedingungen des Kredits liest Du in unserem Ratgeber zum Kreditprogramm KfW 261.

Regionale Förderung

Aber auch die Bundesländer, Kommunen und Städte bieten oft noch eigene Förderprogramme an. Es lohnt sich daher, die Angebote in Deiner Region gut zu prüfen. Der Vorteil: Diese Programme kannst Du in der Regel mit der staatlichen Zuschussförderung kombinieren und Dir so mehr Zuschuss sichern. Wir haben Dir hier zwei Beispiele für solche regionalen Förderungen aufgelistet:

Das Land Bremen unterstützt Dich bei der Sanierung über das Programm Bremer modernisieren – Wärmeschutzprogramm mit einer Zuschussförderung. Gefördert werden dabei Maßnahmen wie Wärmedämmung und Fenstertausch. Wenn Du dabei nachhaltige Dämmstoffe nutzt, wird das noch einmal extra gefördert. Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

  • Du stellst den Antrag als Privatperson,

  • Dein Haus ist vor dem 1. Januar 1995 gebaut worden und hat maximal zwölf Wohneinheiten,

  • Dein Haus befindet sich im Land Bremen und

  • die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen werden eingehalten.

Für eine Fassadendämmung kannst Du so bis zu 17 Euro pro Quadratmeter Fläche als Zuschuss erhalten, mit einem nachhaltigen Dämmstoff sind es nochmal bis zu 8 Euro pro Quadratmeter mehr. Für Fenster erhältst Du bis zu 50 Euro pro Quadratmeter. Aber auch die Dämmung des Daches, des Dachbodens oder der Innenwände wird gefördert.

In Stuttgart kannst Du beispielsweise Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung bekommen. Folgende Anforderungen gelten dabei:

  • Dein Haus muss vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig gewesen sein und es muss im Stadtgebiet Stuttgarts liegen.

  • Es muss noch mindestens 30 Jahre für Wohnzwecke genutzt werden.

  • Du musst eine Beratung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart in Anspruch nehmen.

Für die Dämmung von Fassaden kannst Du beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche bekommen, für ein Fenster sogar bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Baufläche.

 Achtung: Auch bei regionalen Förderprogrammen musst Du häufig den Antrag stellen, bevor Du den Auftrag an ein Handwerksunternehmen vergibst. Prüfe Deine Optionen daher rechtzeitig.

Die steuerliche Abschreibung

Eine dritte Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hier kannst Du bis zu 200.000 Euro an Kosten geltend machen und davon 20 Prozent abschreiben lassen. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre verteilt und das sanierte Wohnhaus muss nicht einmal in Deutschland stehen. Wichtig ist, dass es im europäischen Wirtschaftsraum steht – Du könntest also auch Dein Ferienhaus in Frankreich sanieren, sofern Du es nicht vermietest.

Die Sanierungsarbeiten müssen zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2030 beginnen und abgeschlossen werden.

Der Vorteil bei der steuerlichen Abschreibung: Du musst sie nicht vor Vorhabenbeginn beantragen wie die anderen Förderungen. Das heißt: Wenn Du Zuschüsse nicht rechtzeitig beantragt hast, kannst Du immer noch die Abschreibung Deiner Kosten in Anspruch nehmen. Außerdem bist Du nicht verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Besonders bei kleineren Maßnahmen, für die ein Experte nicht unbedingt erforderlich ist, spart das Kosten. 

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