Reform von Riester und Altersvorsorge-Depot Was sich 2024 bei der Altersvorsorge für Dich ändern könnte

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung der privaten Altersvorsorge, darunter auch eine Riester-Reform.

  • Die von der Koalition beauftragte „Fokusgruppe Altersvorsorge“ hat ihre Emp­feh­lungen dazu abgegeben.

  • Wie die Vorschläge konkret aussehen und was die Ampel-Koalition mit Riester, Rürup und Altersvorsorge-Depot vorhat, erfährst Du hier.

So gehst Du vor

  • Bist Du mit Deinem Altersvorsorge-Vertrag zufrieden, kannst Du ihn behalten. Er hat Bestandsschutz.

  • Auf keinen Fall solltest Du überstürzt noch einen neuen Vertrag abschließen. Riester- und Rürup-Verträge lohnen sich nur für eine kleine Gruppe von Menschen.

  • Schaue Dir stattdessen an, wie ein ETF-Sparplan funktioniert und beginne mit Deiner eigenen und kostengünstigen Altersvorsorge.

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Aufgrund dieses demografischen Wandels steuert das Altersvorsorgesystem hierzulande auf schwierige Zeiten zu. Die Ampel-Regierung hat erkannt, dass eine Überarbeitung des Systems notwendig ist. Nach dem Bekenntnis zu einer Reform im Koalitionsvertrag ging es 2023 spürbar voran.

Die von der Regierung ins Leben gerufene Fokusgruppe Altersvorsorge hatte im Juli 2023 ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Darin machen die Mitglieder aus Politik, Verbänden und Lobbygruppen konkrete Vorschläge für Inhalte einer Reform.

Warum eine Überarbeitung des Systems dringend geboten ist, welche Ideen zur Diskussion stehen und was das für Deine Altersvorsorge bedeutet, erklären wir Dir hier schnell und einfach.

Wann kommt die Riester-Reform?

Von Jahresanfang bis Sommer 2023 hatte die Arbeitsgruppe Zeit, Emp­feh­lungen für eine Altersvorsorge-Reform abzugeben. Besonders im Fokus standen dabei eine Reform der Riester-Rente oder sinnvolle Alternativen. Konkret sollte die Fokusgruppe folgende Ideen prüfen: einen staatlich verantworteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit (Opt-out) als neuen, kostengünstigen Baustein des Altersvorsorgesystems und die gesetzliche Anerkennung privater Produkte, die eine höhere Rendite als Riester-Verträge ermöglichen.

Im Juli 2023 hat die Fokusgruppe ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Nun ist es Aufgabe der Ampel-Parteien, eine Reform mithilfe von konkreten Gesetzesänderungen umzusetzen. Die Emp­feh­lungen der Arbeitsgruppe sind allerdings nicht bindend. Aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Regierungspartner gibt es innerhalb der Koalition noch einiges zu klären, bevor ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann.

Warum muss Riester reformiert werden?

Ursprünglich wurde die Riester-Rente 2001 als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus von der damaligen rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder eingeführt. Damit wurde ein Teil des umlagefinanzierten Rentensystems durch eine kapitalgedeckte Vorsorge auf individueller und freiwilliger Basis ersetzt. Und so ein Teil der Verantwortung für das Auskommen im Ruhestand auf die Bürgerinnen übertragen.

Durch Zulagenförderung und Steuervergünstigungen schuf der Staat Anreize zum Riestern, allerdings mit dem substanziellen Fehler, dass neben den Einzahlungen auch die Zulagen durch die Kosten der teuren Produkte gemindert werden. Denn wie auf das Geld der Sparer erheben die Anbieter auch auf jede Zulagenzahlung Kosten in Höhe von 3 bis 6 Prozent. Aus der Staatskasse sind so in den letzten 20 Jahren – allein in die Tasche der Versicherer, die rund 60 Prozent aller Riester-Verträge verwalten – nach Finanztip-Schätzung 1 Milliarde Euro Steuergelder geflossen. Für die Banken-, Investment- und vor allem die Ver­si­che­rungsbranche ist die Riester-Rente ein äußerst lukratives Geschäft.

Riester: Vom Kassenschlager zum Ladenhüter

Die Aussicht auf Zulagen und Steuervergünstigungen bei der Altersvorsorge war für viele Sparer verlockend und so wurden seit 2001 nach Angaben des Bundesamts für Statistik insgesamt mehr als 16 Millionen Riester-Verträge verkauft. Die Einführung von Steuern auf die Auszahlung der zuvor so beliebten klassischen Le­bens­ver­si­che­rung ab 2005 trug ihren Teil zur Verbreitung von Riester bei. Denn die Le­bens­ver­si­che­rung war aufgrund der Gesetzesänderung schlagartig unattraktiv geworden.

Mit der Beliebtheit von Riester ist es jedoch längst vorbei. Schätzungen der Bundesregierung zufolge wird ein Fünftel aller Riester-Verträge nicht mehr bespart. Die Zahl der Neuabschlüsse ist in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen und laut Statistik des Gesamtverbands deutscher Versicherer 2022 noch einmal um drastische 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen. Grund dafür ist das Missverhältnis von Wertentwicklung und Kosten.

Aufgrund des großen Verwaltungsaufwands der Riester-Verträge waren die regelmäßigen Kosten schon immer höher als bei vergleichbaren Produkten ohne staatliche Förderung. Und deutlich höher als bei günstigen ETF-Sparplänen für die Altersvorsorge, die Du selbst einrichten kannst. Dazu kommen, insbesondere bei Ver­si­che­rungsprodukten, die Provisionen – im Fachjargon Abschlusskosten genannt – für die Vermittler. In der Vergangenheit waren diese Nachteile noch zu verschmerzen, solange die Renditen der Riester-Verträge für die Verbraucher groß genug waren. Das hat sich aber aufgrund der negativen Entwicklung des gesetzlichen Garantiezinses geändert.

Das Problem mit dem gesetzlichen Garantiezins

Der gesetzliche Garantiezins ist ein Instrument, das die Verbraucher eigentlich schützen soll. Er gibt den Anbietern von Le­bens­ver­si­che­rung­en vor, mit welchem Anlageerfolg pro Jahr sie maximal rechnen dürfen. Das soll verhindern, dass Versicherer Kunden mit utopischen Hochrechnungen anlocken, die im Endeffekt aufgrund der Situation an den Finanzmärkten gar nicht erwirtschaftet werden können.

Bei Einführung der Riester-Rente lag der gesetzliche Garantiezins, der generell für die gesamte Dauer eines Vertrags gilt, noch bei 3,25 Prozent. Nach jahrelangem Sinkflug liegt er seit 2022 nur noch bei 0,25 Prozent.

Riester: neue Verträge unerwünscht

Diese Entwicklung sorgt nicht nur dafür, dass sich die Verträge für Sparer weit weniger rechnen. Auch Banken und fast alle Versicherer haben sich aus dem Riester-Geschäft zurückgezogen, weil es sich auch für sie nicht mehr lohnt. Während bestehende Verträge weiterhin gemanagt und betreut werden, ist es also kaum noch möglich, neue Riester-Verträge abzuschließen.

Der Hintergrund: Die Anbieter müssen bei Riester garantieren, dass 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ende des Vertrags für die Rentenauszahlung zur Verfügung stehen. Was grundsätzlich ebenfalls ein sinnvoller Sicherheitsmechanismus für die Sparer ist, verursacht nun in Kombination mit dem historisch niedrigen gesetzlichen Garantiezins ein großes Problem.

Die Anbieter haben keinen Spielraum mehr für zwischenzeitliche Verluste. Denn das Vertragsguthaben kann bei einem durch den gesetzlichen Garantiezins vorgegebenen, rechnerischen Zinssatz von 0,25 Prozent auch über viele Jahre kaum vermehrt werden. Schwankende Anlagevarianten, die bei einer längeren Laufzeit durchaus eine gute Rendite bringen können (zum Beispiel breit gestreute Aktienportfolios), können die Anbieter daher nicht nutzen. Denn auch nur ein kleines Minus in den Anfangsjahren würde dazu führen, dass das Guthaben – mit dem geringen Zins von 0,25 Prozent pro Jahr hochgerechnet – am Ende der Laufzeit unter dem eingezahlten Geld liegen würde. In diesem Fall müssten sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Das wollen sie natürlich nicht.

Um dieses Szenario zu vermeiden, können die Anbieter das Geld nur äußerst konservativ anlegen und daher nur geringfügig vermehren. Das ist paradox, denn generell könnte eine andere Anlagestrategie in der Praxis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine bessere Rendite erzielen. Doch die rechnerischen Vorgaben des gesetzlichen Garantiezinses verbieten den Anbietern diese Kalkulation.

Riester: Trotz positiver Rendite im Minus

Die geringe Rendite der letzten abgeschlossenen Riester-Verträge sorgt zwar nominal für eine Vermehrung des Guthabens, doch nach Berücksichtigung der Inflation ist die sogenannte Realrendite oft negativ.

Denn auch bei einer Rendite von zum Beispiel 1,5 Prozent nach Abzug der laufenden Kosten (die sogenannten Verwaltungskosten) und einer Inflation von 2 Prozent (dem Durchschnitt der letzten 25 Jahre) machen Riestersparer mit jüngeren Verträgen Minus. Da die Anbieter allerdings nur einen Nominalwert für das Guthaben zu Beginn des Ruhestands versprechen, müssen sie dieses – reale – Minus nicht ausgleichen.

Riester-Anbieter verdienen nicht mehr

Verdienen können die Anbieter mit Riester-Verträgen bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent auch kaum noch etwas. Denn wenn sie beispielsweise, wie bei Le­bens­ver­si­che­rung­en üblich, in den ersten Jahren die Kosten des Produkts aus dem Guthaben entnehmen (das sogenannte Zillmerverfahren), ist das Vertragskapital ebenfalls im Minus und es entsteht das gleiche, oben beschriebene Problem. Liegt dadurch das Kapital am Ende unter der eingezahlten Summe inklusive Zulagen, muss der Anbieter diese Differenz aufgrund der 100-Prozent-Garantie ebenfalls ausgleichen.

Dass der gesetzliche Garantiezins in kurzer Zeit wieder nennenswert steigt, ist unwahrscheinlich. Im Gegensatz zum Leitzins ist das in der Regel ein Prozess, der Jahre dauert. Ohne eine Reform kann das Konzept Riester daher nicht sinnvoll weitergeführt werden.

Alte Riester-Verträge oft noch sinnvoll

Ältere Verträge sind von dem Problem nicht so stark betroffen. Je länger ein Vertrag besteht, desto höher ist sein Garantiezins. Aber nach wie vor gibt es Ausnahmefälle, in denen sich selbst ein neuer oder kürzlich abgeschlossener Riester-Vertrag mit einem niedrigen Garantiezins lohnt.

Das gilt vor allem für geringverdienende Familien oder Alleinerziehende mit vielen Kindern. Denn in diesem Fall sind die Zulagen vom Staat so hoch (175 Euro pro Jahr plus 300 Euro pro Jahr pro Kind), dass sich ein Vertrag trotz hoher Kosten und einem geringen Garantiezins auch nach Inflation noch rechnet.

Im Laufe der letzten 20 Jahre wurde die Riester-Rente mehrfach minimal angepasst, eine generelle Überarbeitung hat bisher allerdings nicht stattgefunden. Die Kommission erachtet das als dringend nötig. 

Wie lauten die Emp­feh­lungen für eine Riester-Reform?

Die Fokusgruppe hat über verschiedene Ideen zur Riester-Reform abgestimmt. Die Vorschläge mit einer Mehrheit hat sie als Emp­feh­lungen für eine Gesetzesänderung an die Bundesregierung weitergeleitet. Das Gremium empfiehlt, trotz der schlechten Entwicklung der letzten Jahre an der Riester-Rente festzuhalten. Statt ein neues Konzept einzuführen soll eine Riester-Reform die Verträge besser machen. Dadurch, so hofft die Kommission, würde Riester wieder beliebter werden und mehr Menschen würden staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen.

Für eine Riester-Reform schlägt die Fokusgruppe vor, an folgenden Kernpunkten anzusetzen:

Förderkreis und Garantie

Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte laut Abschlussbericht für mehr erwerbstätige Menschen zugänglich sein. Perspektivisch sollten auch Selbstständige die Riester-Förderung nutzen können. Das wird allerdings gekoppelt an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung (siehe Kapitel 6).

Darüber hinaus schlägt die Fokusgruppe vor, ein niedrigeres Garantieniveau für Riester-Verträge zu ermöglichen. Aktuell gibt es eine staatliche Garantie dafür, dass alle eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ruhestand für die Verrentung zur Verfügung stehen. Für klassisch verzinste Produkte schlägt das Gremium eine Reduzierung vor, bei Fondsprodukten und fondsgebundenen Ren­ten­ver­si­che­rungen sollte die Garantie komplett entfallen. Dieser Schritt würde auch die Anerkennung von ETF-Depots als Altersvorsorgebaustein und deren staatliche Förderung ermöglichen (siehe Kapitel 5).

Höchstbeitrag und Zulagen

Die Kommission schlägt vor, die Zulagenberechnung zu vereinfachen. Dabei sollte insbesondere die Unterstützung für Geringverdiener erhöht und die Kinderzulage vereinheitlicht werden (300 Euro pro Kind, unabhängig vom Alter). Weitere Emp­feh­lungen sind ein Ausbau des Berufseinsteigerbonus sowie eine Erhöhung des jährlichen Betrags, der in den Vertrag eingezahlt werden kann.

Die Fokusgruppe spricht sich zudem dafür aus, dass die staatliche Zulagenförderung nicht nur im Riester-Vertrag, sondern auch in der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden kann.

Kosten und Auszahlung

Zur Senkung der Kosten empfiehlt das Gremium, Wechselmöglichkeiten zwischen Anbietern zu vereinfachen, sowohl in der Ansparphase als auch zu Beginn der Auszahlungsphase.

Die Auszahlungsphase sollte zudem deutlich flexibler gestaltet werden. Als Alternative zur lebenslangen Rentenzahlung sollten ein individueller Auszahlplan und eine Teilauszahlung angeboten werden. Mit dem Riesterkapital sollte es darüber hinaus auch möglich sein, die gesetzliche Rente zu erhöhen. Entweder indem es für den Kauf von zusätzlichen Rentenpunkten verwendet wird. Oder indem es genutzt wird, um den Rentenbeginn nach hinten zu verschieben und die Zeit zwischen Arbeitsende und Rentenbeginn zu überbrücken. Für jeden Monat, den Du deine gesetzliche Rente später in Anspruch nimmst, erhöht sie sich um 0,5 Prozent.

Auch eine komplette Auszahlung des Kapitals schlägt die Kommission als Option vor, wenn das Geld für eine selbstgenutzte Immobilie genutzt wird (zum Beispiel für eine Sanierung, die Tilgung des Kredits oder altersgerechten Umbau).

Altverträge: Bestandsschutz mit Anpassungs-Option

Bereits existierende Riester-Verträge sollten laut Emp­feh­lung der Fokusgruppe bestehen bleiben. Die Anpassung an die kommenden Änderungen sollten auf die Altverträge übernommen werden können. Voraussetzung dafür sollte allerdings sein, dass sowohl Kunde als auch Anbieter zustimmen.

Unabhängig davon, welche Reformvorschläge und -empfehlungen in ein neues Altersvorsorge-Gesetz aufgenommen werden, gilt: Alle bestehenden Verträge werden Bestandsschutz haben. So ist es im Koalitionsvertrag verankert.

Unter Umständen wirst Du die Möglichkeit bekommen, in neue Konditionen zu wechseln, so wie es die Fokusgruppe empfiehlt. Du musst aber nicht. Deinen alten Vertrag kannst Du in jedem Fall behalten.

Den kompletten Abschlussbericht findest Du hier.

Was sind weitere Vorschläge für eine Riester-Reform?

Bereits vor dem Start der Fokusgruppe hatten mehrere Interessenverbände Vorschläge für eine Überarbeitung des Altersvorsorge-Systems gemacht. Diese wurden in der Kommission diskutiert, keiner davon wurde allerdings als Emp­feh­lung an die Regierung weitergegeben. Dennoch gibt es nach wie vor die Möglichkeit, dass sie ihren Weg in den Gesetzesentwurf finden. Daher haben wir Dir die drei wichtigsten hier noch einmal zum Ausklappen zusammengefasst.

Gesamtverband der Versicherer: Bürgerrente

Verbraucherzentralen: Extrarente durch Vorsorgefonds

Bundesverband Investment: Altersvorsorge-Fondsdepot

Altersvorsorge-Depot und Co: Welche Emp­feh­lungen gibt es noch?

Neben der Reform der Riester-Rente hat die Fokusgruppe weitere Ideen für eine bessere private Altersvorsorge geprüft. Besonders interessant: Wer mit Aktien – zum Beispiel einem ETF-Sparplan – für das Alter vorsorgt, sollte laut dem Gremium ebenfalls von einer Förderung profitieren.

Das sind die weiteren Emp­feh­lungen der Fokusgruppe Altersvorsorge

Die Fokusgruppe empfiehlt, grundsätzlich an der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge festzuhalten.

  • Darüber hinaus schlägt sie vor, private Altersvorsorge-Depots (zum Beispiel mit ETF-Sparplan) als neuen offiziellen Weg der Vorsorge zuzulassen und diese ebenfalls staatlich zu fördern. Entweder durch Steuerersparnisse oder noch zusätzlich direkte Zulagen. Passiert letzteres, könntest Du Deinen ETF-Sparplan praktisch als ETF-Riester nutzen.

  • Einen Vorsorgefonds unter staatlicher Verantwortung hält die Kommission für keine gute Idee und spricht sich dagegen aus. Hintergrund ist unter anderem, dass die privaten Altersvorsorge-Anbieter und Lobbyverbände befürchten, mit einem Staatfonds im Wettstreit um Kunden nicht konkurrieren zu können.

  • Um Vergleichbarkeit und Wettbewerb zu fördern, empfiehlt die Arbeitsgruppe ein Vergleichsportal für den Kauf von Altersvorsorge-Produkten. Das soll den hohen Kosten der Verträge entgegenwirken.

  • Zudem sollte eine unabhängige Altersvorsorgeberatung zu Beginn der Ansparphase und vor Beginn der Auszahlungsphase verpflichtend sein.

  • Ergänzend dazu schlägt das Gremium den Aufbau eines erweiterten Zertifizierungsverfahrens für Altersvorsorge-Produkte vor, um die Qualität und die Eignung der Produkte noch besser zu kontrollieren.

  • Damit mehr Menschen gut informierte Entscheidungen für ihre Altersvorsorge treffen können, empfiehlt die Fokusgruppe, die generelle Finanzbildung in Deutschland zu fördern.

Noch kannst Du für Dein privates ETF-Depot keine Riester-Förderung bekommen. Das könnte sich mit einem neuen Altersvorsorge-Gesetz ändern, wenn die Bundesregierung den Vorschlägen der Fokusgruppe folgt.

Hintergrund der Emp­feh­lung ist, dass die Renditechancen der Riesterverträge aufgrund der Absenkung des Garantiezinses seit Jahren sinken (siehe Kapitel 2). Ein ETF-Sparplan, mit dem über einen langen Zeitraum in passive, weltweit gestreute Aktienfonds (zum Beispiel den MSCI World) investiert wird, könnte deutlich mehr Rendite erwirtschaften als die herkömmlichen Riesterverträge.

Im Schnitt haben Investments in den MSCI World seit 1975 eine durchschnittliche Rendite von rund 9 Prozent jährlich erzielt. Ein ETF-Depot als Riestervertrag bietet daher deutlich bessere Chancen, Dein Geld fürs Alter so anzulegen, dass es sich bis zum Ruhestand nicht nur nominal, sondern auch real (nach Kosten und Inflation) vermehrt.

Damit Dein ETF-Depot riester-förderfähig wird, müsste die Ampel-Koalition in einer Reform das Garantieniveau für Riester-Verträge auf 0 Prozent senken. Dieser Schritt würde es erlauben, staatliche Zulagen auch in andere als die bisher hauptsächlich genutzten Anlageformen Riester-Rentenversicherung, Fonds-Riester und Riester-Banksparplan zu zahlen.

Neben den Zulagen gehört zur Riester-Förderung auch das Absetzen der eingezahlten Beiträge bei der Steuer. Diesen Vorteil könntest Du dann auch für Dein ETF-Depot nutzen.

Ob die Fokusgruppe mit Förderung in Bezug auf ein Altersvorsorge-Depot Riester-Zulagen und Steuerersparnis oder nur eins von beidem meint, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Wie hoch ist die Riester-Förderung

Rürup: Kommt die Pflichtversicherung für Selbstständige?

Während bei Riester bereits viele Reformvorschläge auf dem Tisch liegen, ist es bei der Basisrente (Rürup-Rente) – der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge für Selbstständige – noch verhältnismäßig ruhig.

Die Fokusgruppe empfiehlt, Selbstständigen den Zugang zum Riestersparen zu ermöglichen. Das geht momentan größtenteils nicht, da die staatliche Riesterförderung an die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rente gekoppelt ist. Und nur wenige der 3,5 Millionen Selbstständigen in Deutschland zahlen in die gesetzliche Rente ein. Der Großteil von ihnen ist nicht versicherungspflichtig. Dadurch entsteht mitunter das Problem, dass einige Selbstständige nicht oder zu wenig vorsorgen und nach einem langen Arbeitsleben im Rentenalter mit minimalem Einkommen über die Runden kommen müssen.

Um dem Entgegenzuwirken, bräuchte es eine Änderung des bestehenden Konzepts: entweder die Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung für Selbstständige (mit Opt-Out), die dann auch den Zugang zum staatlich geförderten Konzept Riester ermöglicht, oder eine grundsätzliche Änderung des förderberechtigten Personenkreises der Riester-Rente.

Immerhin gab es schon eine erste kleinere Anpassung des Konzepts. Zu Jahresbeginn 2023 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (also auch von Rürup-Beiträgen) vorzeitig auf 100 Prozent erhöht. Das bedeutet: Bei gleicher Einzahlung in Deinen Rürup-Vertrag bekommst Du nun mehr Geld von der Steuer zurück als früher.

Riester, Rürup und Altersvorsorge-Depot: Was kannst Du jetzt tun?

Egal ob selbstständig oder angestellt, Deine Altersvorsorge wirst Du mehr und mehr selbst in die Hand nehmen müssen. Als Zusatz zur gesetzlichen Rente bist Du auf ein zweites Standbein im Ruhestand angewiesen.

Hast Du bereits einen Riester-Vertrag, kündige nicht überstürzt. Prüfe allerdings sorgfältig die Konditionen, denn eventuell ist es nicht mehr sinnvoll, in den Vertrag einzuzahlen. Einen Riester-Vertrag neu abzuschließen (zum Beispiel einen Fonds-Riester), ist nur noch in Ausnahmefällen eine gute Idee. Und zwar dann, wenn Du Geringverdiener bist und mehrere Kinder hast. Denn in diesem Fall sind die Zulagen vom Staat so hoch (175 Euro pro Jahr plus 300 Euro pro Jahr pro Kind), dass ein Vertrag allein schon durch die Zulagenrendite eine gute Anlage ist. Die Emp­feh­lungen der Fokusgruppe Altersvorsorge lassen zusätzlich hoffen, denn die Umsetzung der Vorschläge würden Deinen Vertrag verbessern.

Auch bei der Rürup-Rente gibt es eine spezielle Gruppe, für die sich ein neuer Vertrag noch lohnen kann: Selbstständige, die sich nicht (allein) auf die gesetzliche Rente verlassen wollen. Hast Du bereits einen Rürup-Vertrag und gehörst nicht dazu, prüfe, ob sich der Vertrag für Dich noch rechnet. Ein Rürup-Vertrag ist zwar unkündbar, doch manchmal kann es sinnvoll sein, die Einzahlungen zu stoppen. Bedenke, dass Du das Geld, dass Du einzahlst, erst im Ruhestand Stück für Stück als Rente ausgezahlt bekommst.

Für alle anderen gilt erst einmal: Finger weg vom Neuabschluss einer privaten Ren­ten­ver­si­che­rung.

ETF-Sparplan: kostengünstige Altersvorsorge

Deutlich einfacher und flexibler ist ein eigenes Depot mit einem ETF-Sparplan. Damit kannst Du Deine ergänzende Altersvorsorge ganz einfach selbst und vor allem kostengünstig betreiben.

Sollte die Regierung der Emp­feh­lung der Kommission folgen und die Förderung auch für (ETF-)Depots ermöglichen, kannst Du dann zusätzlich von staatlichen Zulagen profitieren.

Damit Du die Riester-Förderung dann auch für Dein ETF-Depot bekommst, müssten laut Vorschlag der Fokusgruppe gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste: Das Depot darf ausschließlich für Deinen Ruhestand gedacht sein. Daher kann es im Falle der Gesetzesänderung sinnvoll sein, ein zweites Depot anzulegen, um im Notfall von dort Geld entnehmen zu können. Denn die Kapitalauszahlung aus einem geförderten ETF-Depot wäre höchstwahrscheinlich mit spürbaren Nachteilen verbunden, zum Beispiel dem Verlust der Steuervergünstigung oder der Zulagen.

Für die Depotanbieter könnte eine Reform bedeuten, dass sie ihr Depot als konkretes Altersvorsorge-Depot zertifizieren lassen müssen. Denn bisher müssen alle vom Staat förderfähigen Produkte geprüft und freigegeben werden.

Bleib daher erst einmal bei einem Depot und Deinem aktuellen ETF-Sparplan. Falls für das Altersvorsorge-Depot später doch ein Anbieterwechsel nötig werden sollte, dann hast Du dafür ausreichend Vorlaufzeit und kannst zum Unternehmen Deiner Wahl gehen. Das Übertragen von bestehenden Fonds-Anteilen zu einem neuen Depot ist in Deutschland kostenfrei.

Wenn Du kein Depot hast und mit dem ETF-Sparen loslegen willst, dann schau Dir unseren aktuellen Depotvergleich an.

Wer ist der beste Online-Broker?

In Zeiten mit hohen Zinsen auf Tagesgeld- und Festgeldkonten, sind auch diese Varianten eine unterstützende Option für den Vermögensaufbau.

So bist Du langfristig unabhängig von einer Reform des privaten Vorsorgesystems – wie auch immer sie konkret aussehen wird.

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