Rentenreform Was bringt das Rentenpaket II für Deine Altersvorsorge?

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reform der Rente mit Rentenpaket II ist mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.
  • Im Rentenpaket II sollen das Generationenkapital und das Rentenniveau festgeschrieben werden.
  • Die Begrenzung des Beitragssatzes soll hingegen entfallen.

So gehst Du vor

  • Die gesetzliche Rente allein wird auch mit Reform nicht für einen sorgenfreien Ruhestand reichen.
  • Wir empfehlen Dir daher: Sorge unbedingt zusätzlich privat vor.
  • Dafür hast Du verschiedene Möglichkeiten wie die betriebliche Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau über ein Investment in ETFs.

Der Eintritt der Baby-Boomer in den Ruhestand hat begonnen und damit eine große Herausforderung für das Rentensystem. Die Zahl der Beitragszahler sinkt und die Zahl der Rentenbeziehenden steigt. Wie kann die Rente auch künftig als Basisbaustein für die Altersvorsorge der Angestellten in Deutschland gesichert werden? Müssen wir mehr einzahlen oder muss das Rentenniveau gesenkt werden? Antworten auf diese Fragen will die Ampel-Koalition mit einer Rentenreform geben – dem sogenannten Rentenpaket II. Nach langer Wartedauer steht laut Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun der entsprechende Gesetzesentwurf und soll noch im Februar auf den Weg gebracht werden. Was im Rentenpaket II zu erwarten ist und was das für Deine Altersvorsorge bedeutet, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Bleibt das Rentenniveau bei 48 Prozent?

Der Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) vorgelegt haben, sieht vor, dass das Rentenniveau weiter auf mindestens 48 Prozent festgelegt wird. Ganz wichtig: Das bedeutet nicht, dass Du 48 Prozent Deines Gehalts als Rente garantiert bekommst. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen der Rente einer Person, die 45 Jahre immer im Durchschnitt verdient hat – dem sogenannten Eckrentner – und dem Durchschnittsverdienst der Angestellten jeweils nach Abzug der Beiträge für Sozialversicherungen.

Wenn die Bundesregierung nun die Untergrenze, wie geplant bis 2039, auf die 48 Prozent festschreibt, dann hebelt sie damit eigentlich zu Gunsten der Rentner und Rentnerinnen einen anderen Absicherungsmechanismus aus – nämlich den Nachhaltigkeitsfaktor. Der ist ein Teil der Rentenanpassungsformel und wirkt dämpfend auf jede Rentenerhöhung, indem er das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern in die Berechnungen miteinbezieht. Denn um die Finanzierung der Rentenerhöhung nach dem Generationenvertrag fair abzubilden, kann es nicht nur darum gehen, zu schauen wie hoch die Löhne sind, sondern auch wie viele Menschen es gibt, die diese Löhne erwirtschaften. Dieser Mechanismus ist gemeint, wenn Du davon liest, dass eine bestimmte Anzahl Beitragszahler eine bestimmte Anzahl Rentenbezieher finanzieren und dass der demografische Wandel dafür sorgt, dass dieses Verhältnis sich mehr und mehr zu Ungunsten der Beitragszahler verschlechtert.

Fällt nun aber das Rentenniveau auf unter 48 Prozent, dann sorgt das dafür, dass der Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft gesetzt wird und die Renten erhöht werden müssen, bis die 48 Prozent wieder erreicht werden.

Der Absicherungsmechanismus gegen zu geringe Renten im Verhältnis zu den Löhnen überschreibt durch das geplante Gesetz also den Absicherungsmechanismus gegen zu wenig Beitragszahler im Vergleich zu Rentnern.

An sich ist das allerdings nicht neu. Denn das Rentenniveau ist auch bisher mittels einer der beiden sogenannten Haltelinien bis 2025 auf 48 Prozent festgeschrieben(§ 154 Abs. 3 SGB 6).

Die zweite aktuell geltende Haltelinie betrifft den Beitragssatz. Diese regelt bisher, dass der Beitragssatz zur Ren­ten­ver­si­che­rung bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen darf. (§ 287 Abs. 1 SGB VI)

Das führt allerdings früher oder später zu einem Finanzierungsproblem. Denn wie soll das Rentenniveau bis 2039 beibehalten werden, wenn sich die Demografie in Bezug auf das Rentensystem verschlechtert und gleichzeitig der Beitragssatz nicht steigen soll? Was uns zum nächsten Kapitel und der nächsten Frage bringt. 

Wird der Beitragssatz für die Rente steigen?

Die Antwort ist ein klares „Ja“. Denn ein Rentenniveau von 48 Prozent bis 2039 lässt sich nicht ohne Anstieg des Beitragssatzes finanzieren. Daher findet sich die zweite Haltelinie im Gegensatz zur ersten auch nicht mehr im Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II.

Auch die Bundesregierung kalkuliert damit, dass die Beiträge für die Ren­ten­ver­si­che­rung 2028 auf 20 Prozent und bis 2035 auf 22,3 Prozent steigen. Einen Beitragssatz von über 20 Prozent gab es zuletzt 1997/98. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die jetzigen 18,6 Prozent sind im historischen Vergleich der vergangenen vier Jahrzehnte ein relativ niedriger Stand.

Lass uns dennoch mal anhand eines Beispiels schauen, wie sich ein steigender Beitragssatz auf Deinem Lohnzettel nach den jetzigen Prognosen auswirkt. Merke: Vom Beitragssatz zahlst Du nur die Hälfte, die andere Hälfte zahlt Dein Arbeitgeber.

Brutto-Gehalt im Monat

Abgabe an Ren­ten­ver­si­che­rung 2024

Abgabe an Ren­ten­ver­si­che­rung 2028

Abgabe an Ren­ten­ver­si­che­rung 2035

2.000 €

186 €

200 €

223 €

3.000 €

279 €

300 €

335 €

4.000 €

372 €

400 €

446 €

5.000 €

465 €

500 €

558 €

(Quelle: Finanztip eigene Berechnungen, Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II. Stand 2024)

Es ist logisch, dass über höhere Beiträge die Einnahmenseite der Ren­ten­ver­si­che­rung gestärkt werden kann. Wenn es weniger Beitragszahlende gibt, lässt sich das Rentensystem auch an die Demografie anpassen, indem die mittelfristig kleiner werdende Masse an Einzahlern mehr einzahlen muss. Du siehst also, warum die Festschreibung des Rentenniveaus ein Gesetz zu Gunsten der Rentenbezieher wäre. Allerdings nicht nur der jetzigen, sondern auch der Künftigen. Denn jeder Angestellte sammelt bereits während seines Arbeitslebens sogenannte Rentenpunkte oder auch Entgeltpunkte über seinen Lohn. Aus diesen Punkten errechnet sich später Deine Rente. Wenn nun die Renten erhöht werden, wird eigentlich der Wert der Rentenpunkte erhöht. Damit steigt also auch der Wert Deiner Rentenansprüche in der Zukunft. Das Rentenniveau von 48 Prozent sichert daher nicht nur jetzige, sondern auch künftige Rentner und Rentnerinnen ab.

Der Gesetzesentwurf für das Rentenpaket II sieht aber auch Verbesserungen für die Beitragszahler vor. Zunächst einmal soll die Grenze für die maximal mögliche Rücklage der Ren­ten­ver­si­che­rung erhöht werden. Damit kann die Ren­ten­ver­si­che­rung einen größeren Puffer aufbauen. Das nützt aus folgendem Grund den Beitragszahlern: Sinkt die Rücklage unter einen bestimmten Mindestwert, müssen Sie bisher mit höheren Beiträgen einspringen, um die Lücke auszugleichen.

Allerdings heißt eine höhere Grenze nicht, dass die Ren­ten­ver­si­che­rung diese Rücklage auch wirklich bis zu dieser Summe auffüllen kann. Noch ist sie prall gefüllt. Im Haushalt 2024 sind jedoch, gegen große Kritik der Ren­ten­ver­si­che­rung selbst, Kürzungen des Bundeszuschusses an die Ren­ten­ver­si­che­rung von jährlich 600 Millionen Euro vorgesehen. Das fehlende Geld wird die Ren­ten­ver­si­che­rung im schlimmsten Fall aus jener Rücklage bezahlen müssen, die den Beitragssatz beeinflusst.

Eine höhere Rücklage ist jedoch nicht das einzige, was sich im Gesetzesentwurf zum Rentenpaket positiv für die Beitragszahler auswirken würde. Denn neben der Festschreibung des Rentenniveaus ist das zweite große Ziel der Ampel-Koalition die Einführung des Generationenkapitals.

Maßgeblich für die Entwicklung des Beitragssatzes wird die Lohnentwicklung sein. Diese war in der jüngeren Vergangenheit trotz hoher Energiepreise, Inflation und Krieg in Europa positiv. Daher hat die Ren­ten­ver­si­che­rung zum Beispiel im Jahr 2022 nach eigenen Angaben 2,1 Milliarden Euro Überschuss verzeichnet. Und sie erwartet auch in den kommenden Jahren steigende Löhne. 4,7 Prozent im Jahr 2024 und in den folgenden Jahren rund 3 Prozent, heißt es dazu im Ren­ten­ver­si­che­rungsbericht.

Was ist zum Generationenkapital bekannt?

Das Generationenkapital – ehemals bekannt als Aktienrente ‒ soll das bisher umlagefinanzierte Rentensystem durch eine Kapitaldeckung ergänzen . Einfach ausgedrückt: Es soll eine neue Einnahmequelle für die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung entstehen, um fehlenden Einnahmen aufgrund des demografischen Wandels entgegenzuwirken. 

Dafür sollen 2024 zunächst 12 Milliarden Euro schuldenfinanziert über einen Fonds am Kapitalmarkt angelegt werden.

Laut Gesetzesentwurf soll diese Summe jedes Jahr um drei Prozent steigen und bis 2028 sollen weitere 15 Milliarden Euro an Vermögenswerten vom Bund an den Fonds des Generationenkapitals übertragen werden. 200 Milliarden Euro sollen so bis Mitte der 2030er zusammenkommen.

Das erwirtschafte Geld soll aber nicht direkt in Deine Rente fließen, sondern dabei helfen, die kommende Steigerung des Beitragssatzes zu abzumildern. Die Regierung peilt eine Minderung der Beiträge allerdings erst ab 2036 an. Bis dahin soll sich das Generationenkapital zunächst am Kapitalmarkt vermehren.

Was bedeutet das Generationenkapital für Dich und Deine Zahlung an die Ren­ten­ver­si­che­rung, wenn es wie geplant funktioniert? Nicht viel – trotz der hohen Milliardenbeträge, die in den Fonds fließen sollen. Denn im Vergleich sind das für die Ren­ten­ver­si­che­rung eher Peanuts.

Nach dem vorgelegten Entwurf zum Rentenpaket II rechnen das Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium ab dem Jahr 2036 mit der Verhinderung eines weiteren Anstiegs des Beitragssatzes um 0,3 Prozent.

Was das in Euro ausmacht? Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro im Monat, würdest Du 2036 durch das Generationenkapital pro Monat 4,50 Euro weniger Rentenbeitrag zahlen.

Das ist nicht der große Wurf. Dennoch ist das Generationenkapital aus Sicht von Finanztip aus einem einfachen Grund eine gute Sache. Jede weitere Einnahmequelle hilft der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung. Und entgegen vieler Behauptungen hat eine Anlage am Kapitalmarkt nichts mit Zockerei an der Börse zu tun. Solange dies mittels einer breit diversifizierten und langfristen Anlagestrategie erfolgt. Das gleiche Prinzip steckt schließlich auch hinter unseren Emp­feh­lungen für Deine private Altersvorsorge mittels ETF-Sparplan.

Warum also nicht wenigstens damit starten, die gleiche Chance für die Finanzierung des Rentensystems zu nutzen?

Dazu kommt: Der Gesetzesentwurf sieht für das Generationenkapital bestimmte Sicherheitsmechanismen vor, damit durch kurzfristige Verluste am Kapitalmarkt gar nicht erst Lücken entstehen, die Staat oder Beitragszahler füllen müssten.

Wie diese aussehen, wer das Generationenkapital verwalten soll, warum es nichts mehr mit der Aktienrente zu tun hat und wie Du die Chancen am Kapitalmarkt für Deine eigene Altersvorsorge nutzen kannst, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Generationenkapital.

Was wird nicht im Rentenpaket II stehen?

Was sich nicht im Entwurf des Rentenpakets II in seiner jetzigen Form wiederfindet, ist eine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Auch eine Kopplung an eine steigende Lebenserwartung ist nahezu ausgeschlossen. Derartigen Vorschlägen haben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundesarbeitsminister Heil und andere Mitglieder der Ampel-Koalition wiederholt eine deutliche Absage erteilt.

Was ebenfalls nicht im Rentenpaket II stehen wird, ist eine Pflichtversicherung für Selbstständige.

Dazu ist ein eigener Gesetzesentwurf in Arbeit, das Bundesarbeitsministerium bestätigte unsere Anfrage hierzu. Wann dieser ins Parlament eingebracht werden soll, bleibt jedoch unklar. 

Nach den bisherigen Plänen soll die Option bestehen bleiben, als Selbstständiger aus der Pflichtversicherung auszutreten, sofern man ein privates Altersvorsorgeprodukt nachweisen kann. Bedingung: Es muss sowohl pfändungs- als auch insolvenzsicher sein. Aktuell würde dies nur auf Rürup-Verträge zutreffen, solange diese noch nicht ausgezahlt werden.

Selbstständige gehören in Deutschland neben Frauen und Alleinerziehenden zu den Gruppen, die am meisten von Altersarmut bedroht sind. Die Gründe dafür sind meist fehlendes Wissen und mangelnde oder zu stark schwankende Einkünfte, um sicher für das Alter vorsorgen zu können. Die Ampel-Koalition hatte deswegen im Koalitionsvertrag festgelegt, besagte Pflichtversicherung für Selbstständige einzuführen, , um ihnen im Ruhestand ein höheres Einkommen zu ermöglichen.

Zudem will die Ampel-Koalition den Arbeitsmarkt durch Aus- und Weiterbildung sowie durch Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt und eine höhere Erwerbstätigkeitsrate von Frauen stärken. Auch das würde der Ren­ten­ver­si­che­rung helfen, unter anderem, weil dadurch Löhne ansteigen würden und es mehr Beitragszahler gäbe. Das Rentenniveau wird sich nicht alleine über eine Rentenreform finanzieren lassen. Daher werden die entsprechenden Vorhaben nicht im neuen Rentenpaket II zu finden sein, sondern als eigene Gesetzesvorhaben eingebracht. Dazu gehören:

Ein neues Weiterbildungsgesetz

Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Was bedeutet das Rentenpaket II für Deinen Ruhestand?

Eines ist unabhängig vom Rentenpaket II klar: Die gesetzliche Rente ist ein solider Grundstein, aber wer im Ruhestand keine finanziellen Sorgen haben will, kommt um eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge nicht herum.

Das bedeutet für Dich, dass Du Dir unabhängig von möglichen Rentenreformen so früh wie möglich Gedanken über Deinen persönlichen Vermögensaufbau machen solltest. Entscheidend für eine sichere Altersvorsorge ist neben einer guten Rendite vor allem ein langer Atem, mit dem Du Dein Geld anlegst.

Bei Finanztip empfehlen wir deshalb eine langfristige Investition in ETFs. Ganz wichtig: Langfristig bedeutet 15 Jahre und mehr. ETFs sind Fonds, die einen Index abbilden, daher auch Indexfonds heißen. Investierst Du in einen ETF, der den bekannten Index MSCI World abbildet, enthält dein Fond Aktien von 1.600 der größten börsengehandelten Unternehmen aus 23 Industrieländern. Dadurch bekommst Du ein Mehr an Sicherheit. Wenn es bei einem Unternehmen nicht so gut läuft, gibt es immer noch viele andere Firmen, die etwaige Verluste ausgleichen. Wer seit 1975 mit ETFs auf die Entwicklung des MSCI World gesetzt hat, konnte mit einer durchschnittlichen Rendite von 9 Prozent pro Jahr rechnen.

Wenn Du neu in dem Thema bist und mehr wissen willst, schaust Du am besten erst einmal in unseren Ratgeber zu ETFs. Mit etwas Vorwissen kannst Du aber auch gleich unseren praktischen ETF-Finder nutzen oder im Ratgeber zum iShares MSCI World ETF weiterlesen.

Bei einer Vorsorge über den Betrieb musst Du schon genauer hinschauen. Wenn es sich um eine klassische Betriebsrente handelt, bei der nur Dein Chef einzahlt, solltest Du dieses Angebot natürlich mitnehmen. Anders sieht das bei der Entgeltumwandlung aus. Dabei zahlst Du von Deinem Bruttogehalt in einen geförderten Vertrag für eine betriebliche Altersvorsorge ein. Das sind meist spezielle Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rungen. Durch die Einzahlung sparst Du Steuern und Sozialabgaben. Außerdem ist Dein Chef dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Höhe Deiner Einzahlungen beizusteuern. Wenn Du im Ruhestand bist, musst Du diese Betriebsrente aber versteuern und auch Kran­ken­kas­senbeiträge werden nach aktueller Rechtslage fällig, wenn Deine monatliche Auszahlung den Freibetrag von 176,75 Euro im Monat übersteigt. Das gilt es gegenzurechnen, weil es sich eben nicht immer lohnt. Auch die Frage, wie oft Du Deinen Arbeitgeber wechselst, spielt eine Rolle. Wenn Du Dich für dieses Thema interessierst, kannst Du in unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge weiterlesen, der viele hilfreiche Rechenbeispiele enthält.

Warum muss die gesetzliche Rente reformiert werden?

Im umlagefinanzierten Rentensystem werden die Renten aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beglichen. Das ist als Generationenvertrag bekannt. Wenn immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Ruheständler treffen, gerät das gewünschte Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben der Ren­ten­ver­si­che­rung und damit des Rentensystems zu weit aus dem Gleichgewicht.

Daher muss die Seite der Einnahmen gestärkt werden, indem zum Beispiel die Zahl der Beitragszahler, der Beitragssatz oder die Löhne der Beitragszahler erhöht werden. Möglich ist auch eine völlig neue Einnahmequelle wie das Generationenkapital. 

Die Ausgabenseite müsste dennoch verringert werden. Zum Beispiel indem die Renten weniger stark steigen, damit sie bezahlbar bleiben. Genau das ist in den vergangenen Jahren aufgrund des demografischen Wandels passiert. Daher ist das Rentenniveau in dieser Zeit gesunken, obwohl es zwischenzeitlich kräftige Rentenerhöhungen wie 2022 und 2023 gab. Das Rentenniveau liegt laut Bundesregierung aktuell bei 48,1 Prozent. 

Eine weitere und viel diskutierte Möglichkeit ist auch die Anhebung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wenn Beitragszahlende länger einzahlen, wäre das gut für die Einnahmenseite und wenn Rentenbeziehende kürzer die Rente beziehen, wäre das gut für die Ausgabenseite. Ob das politisch überhaupt machbar und sozial gerecht wäre, ist jedoch fraglich.  

Fakt ist: Das demografische Problem wird in Kürze stärker ins Gewicht fallen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er-Jahren, die sogenannten Babyboomer, in den Ruhestand gehen und damit eine Verschiebung von Beitragszahlern zu Rentenempfängern passiert, ohne dass auf der Einnahmenseite ein Ausgleich stattfindet. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Das Durchschnittsalter der Deutschen ist laut Statistischem Bundesamt seit 1990 bis heute um fünf Jahre gestiegen. 

Zur anderen Seite der Medaille gehört ebenfalls – so hart es auch klingt: Das Ungleichgewicht in der Altersstruktur der Bevölkerung wird sich auf natürliche Weise wieder verbessern, wenn die Mitglieder der geburtenstarken Jahrgänge sterben und geburtenschwächere Jahrgänge nachrücken.

Allerdings kann das noch eine ganze Weile dauern. Wie das Bundesamt für Statistik zuletzt zur Bevölkerungsentwicklung vorausberechnet hat, könnte das erst 2070 der Fall sein. In der Zwischenzeit gehen auch die Kinder der Babyboomer in Rente, die im Vergleich ebenfalls eine überproportional große Bevölkerungsgruppe stellen. Das Bundesamt für Statistik spricht hierbei von einem „Echo-Effekt“. Bis 2070 ist es noch lange hin. Daher ist auch klar: Das Rentenpaket II wird mit Sicherheit nicht die letzte Rentenreform in Deutschland bleiben.

Kommt jetzt auch eine Riester-Reform?

Genau wie bei der gesetzlichen Rente hat sich die Ampel-Koalition auch für die private Altersvorsorge eine Reform auf die To-do-Liste geschrieben. Dafür hat das Bundeskabinett die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eingesetzt, die Anfang des Jahres 2023 ihre Arbeit abgeschlossen und einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Sie hat vor allem mit Blick auf die Riester-Rente, die allgemein als zu kompliziert, zu teuer und damit als unrentabel gilt, Reformvorschläge erarbeiten. Auch bei Finanztip empfehlen wir Riester-Verträge nur in speziellen Fällen, die Du in unserem Ratgeber zur Riester-Rente nachlesen kannst.

Solltest Du Dich trotzdem für eine Riester-Rente interessieren, warte ab. Denn noch ist nicht klar, in welche Richtung die anstehenden Reformen gehen werden. So würden Vorschläge wie die „Bürgerrente“ des Gesamtverbands Deutscher Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV) in ihrer jetzigen Form die Probleme der bestehenden Riester-Rente wie die Kosten nur in Teilen oder gar nicht lösen. Sie wird deswegen sowohl von Ökonomen, Verbraucherschützern als auch von Ver­si­che­rungsvermittlern kritisiert. Wobei letztere sich daran stören, dass die Bürgerrente laut GDV auch ohne kostenpflichtige Vermittlung online abschließbar sein soll.

Neben der Bürgerrente hat die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ die Möglichkeit eines öffentlichen Vorsorgefonds untersucht. Ein Vorhaben, das beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), dem Institut für Wirtschaftsforschung, den Grünen und der hessischen Landesregierung bevorzugt wird und die Riester-Rente künftig ersetzen soll. Der VZBV ist ebenfalls Teil der Fokusgruppe.

Jeder Bürger soll demnach über einen öffentlich-rechtlich verantworteten Fonds eine einfache und freiwillige Möglichkeit bekommen, Geld am Kapitalmarkt anzulegen und sich damit eine zusätzliche Rente aufzubauen. Die Einzahlungen sollen laut den Vorschlägen ähnlich wie die Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung über den Arbeitgeber fließen. Als Vorbilder gelten ähnliche Fonds in Norwegen und Schweden. Private Versicherer, die den Fonds gegen Bezahlung verwalten und sich um Ein- und Auszahlungen kümmern, bräuchte es dann nicht mehr.

Der GDV sieht einen Vorsorgefonds kritisch und argumentiert mit fehlender Beratung sowie einer möglichen Ablehnung der Bürger, da ein solcher Fonds als vom Staat aufgezwungene Altersvorsorge wahrgenommen werden könnte. Auch der Investmentverband BVI – ebenfalls Teil der Fokusgruppe – spricht sich gegen einen Vorsorgefonds aus. Beim BVI empfindet man es als Wettbewerbsverzerrung, sollte der Staat über den Vorsorgefonds selbst als Investor auftreten.

Im Gegensatz zur Riester-Rente musst Du nicht darauf warten, ob der Vorsorgefonds kommt oder nicht, um die Chancen am Kapitalmarkt für Deine Altersvorsorge zu nutzen. Das geht schon jetzt mit den bereits erwähnten ETFs. Kosten für Versicherer musst Du damit auch nicht zahlen.

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