Ausfüllhilfe für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Bayern In 6 einfachen Schritten zur Grund­steu­er­er­klä­rung

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Ausfüllhilfe: Grundsteuer Bayern

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Mit unserer PDF-Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Bayern.

Zur Grundsteuer-Ausfüllhilfe

Wenn Du die Grund­steu­er­er­klä­rung in Bayern kostenlos machen willst, geht das online nur mit Elster. In der Ausfüllhilfe führen wir Dich Schritt für Schritt durch die Grund­steu­er­er­klä­rung mit Elster und zeigen mögliche Stolpersteine, sodass Du schnell zum Ziel kommst.

Wir erklären Dir in diesem Ratgeber das Grundprinzip für das Bundesland Bayern, die Details und Stolpersteine findest Du in der Ausfüllhilfe.

Registrierung bei Elster

Wenn Du bereits einen Zugang zu Elster hast, kannst Du diesen Abschnitt überspringen. Denn Deine Zugangsdaten, etwa für die Umsatzsteuer oder die Einkommensteuer, sind auch für die Grund­steu­er­er­klä­rung gültig.

Hast Du noch keinen Zugang zu Elster, musst Du diesen zunächst anlegen.

Tipp: Hast Du einen Familienangehörigen, der über einen solchen Zugang verfügt, kannst Du die Grund­steu­er­er­klä­rung auch über seinen Elster-Zugang erledigen. Andernfalls rufst Du die Elster-Seite auf und klickst auf „Benutzerkonto erstellen“. Folge dort den Anweisungen, halte Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereit. Du erhältst per E-Mail und per Post Aktivierungsdaten. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Damit lädst Du Dir eine Zertifikatsdatei herunter. 

Sammlung der Daten

Trage nun alle erforderlichen Daten zusammen. Dazu gehören das Aktenzeichen und die Lagedaten. Diese findest Du im Informationsschreiben, das Du von Deinem Finanzamt erhalten hast oder im letzten Bescheid zur Grundsteuer.

Flurstückdaten: Diese stehen in Deinem Notarvertrag oder einem Katasterauszug. Du kannst sie aber auch im sogenannten Bayern-Atlas online abfragen. Wichtig sind Gemarkungsnummer, Flurstückszähler, Flurstücksnenner und amtliche Fläche

Hast Du ein bebautes Grundstück, musst Du die Wohnfläche und gegebenenfalls die Nutzfläche, etwa für eine Garage, ermitteln. Beachte, dass zum Beispiel Kellerräume nicht nur zur Wohnfläche zählen. Was zählt und was nicht, erfährst Du ausführlich in der Ausfüllhilfe. Sei dabei sehr gründlich, denn jeder Quadratmeter mehr bedeutet am Ende eine höhere Grundsteuer.

Start der Grund­steu­er­er­klä­rung in Elster

Rufe im Browser die Elster-Seite auf und klicke auf „Jetzt einloggen“. Füge Deine Zertifikatsdatei und Dein Passwort ein. Klicke links auf „Formulare & Leistungen“ und dann auf „Alle Formulare“. Wähle „Grundsteuer für Bayern“ aus. Achte darauf, dass Du gleich zu Beginn in der „Anlagenauswahl“ neben dem „Hauptvordruck (BayGrSt 1)“ auch die „Anlage Grundstück (BayGrSt 2)“ auswählst. 

Achtung: Hast Du einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und Nutztiere, musst Du die entsprechenden Felder (BayGrSt 3 und BayGrSt 3A) auswählen. Wir konzentrieren uns in der Ausfüllhilfe ausschließlich auf die Variante mit der „Anlage Grundstück“.

Hauptvordruck ausfüllen

Das ist eine etwas größere Aufgabe. Es gibt für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Bayern sieben Unterpunkte. Neben den persönlichen Daten für Dich und gegebenenfalls den Miteigentümer musst Du auch angeben, wer welchen Anteil hat. Der größte Stolperstein ist der „Anteil an der wirtschaftlichen Einheit“, wo ein Zähler und ein Nenner gefragt sind. Was Du an dieser Stelle eintragen musst, erfährst Du in der Ausfüllhilfe. Aber es gibt auch gute Nachrichten, die Unterpunkte 4 bis 7 betreffen Dich sehr oft nicht. 

Grund­steu­er­er­klä­rung: Ausfüllhilfe für Elster 

Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Bayern. 

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Anlage Grundstück ausfüllen

Jetzt wird es komplizierter. Aber mit der Ausfüllhilfe schaffst Du das auch. Zuerst sind die Angaben zu Deinem Grundstück gefragt. Das sind alles Daten, die Du zuvor schon zusammengetragen hast. In Bayern brauchst Du übrigens keinen Bodenrichtwert. 

Hast Du eine Eigentumswohnung, musst Du genau schauen, dass Du Zähler und Nenner für Deinen persönlichen Anteil am Grundstück richtig einträgst, etwa Zähler: 54,13000 und Nenner: 1000.

Im zweiten Abschnitt geht es dann um das oder die Gebäude. Du brauchst zuerst die Wohnfläche. Hast Du eine Garage oder ein Gartenhaus, musst Du auch diese angeben. Allerdings gibt es hier Freibeträge. Schaue deshalb unbedingt in die Ausfüllhilfe, dort ist sehr genau ausgeführt, worauf es ankommt. 

Hast Du mehrere Wohnungen oder Häuser auf einem Grundstück, musst Du diese nacheinander eintragen. Wie im Hauptvordruck folgen danach weitere Punkte, bei denen Du meist nicht betroffen bist.

Prüfung und Versand

Am Schluss prüft Elster Deine gemachten Eingaben und zeigt das Ergebnis an. Siehst Du das grüne Häkchen, sind keine Fehler vorhanden. Alles ist gut. Siehst Du das orangene Feld, gibt es zwar Hinweise, die aber nicht zwingend korrigiert werden müssen. Kommt jedoch eine rote Meldung, musst Du korrigieren. Dann überprüfst Du die betroffenen Seiten, bis die „Ampel“ auf grün oder gelb steht.

Danach schickst Du Deine Grund­steu­er­er­klä­rung ab. Die Daten sind unmittelbar beim Finanzamt.

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