Ausfüllhilfe für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Brandenburg In 6 einfachen Schritten zur Grund­steu­er­er­klä­rung

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Ausfüllhilfe: Grundsteuer Brandenburg

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Mit unserer PDF-Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Brandenburg.

Zur Grundsteuer-Ausfüllhilfe

Willst Du die Grund­steu­er­er­klä­rung in Brandenburg online und kostenlos machen, kannst Du das in einfachen Fällen mit der Grund­steu­er­er­klä­rung für Privateigentum tun oder generell mit Elster. Wir haben für Dich eine Ausfüllhilfe für Elster erstellt, mit der Du Schritt für Schritt durch die Grund­steu­er­er­klä­rung geführt wirst. Hervorgehoben sind dort Stolpersteine, an denen es komplizierter wird. 

In diesem Ratgeber zeigen wir das Grundprinzip für das Land Brandenburg, Details und Stolpersteine findest Du in der Ausfüllhilfe, die Du kostenlos herunterladen kannst.

Registrierung bei Elster

Wenn Du bereits einen Zugang zu Elster hast, kannst Du diesen Abschnitt überspringen. Denn Deine Zugangsdaten sind auch für die Grund­steu­er­er­klä­rung gültig.

Hast Du noch keinen Zugang zu Elster, musst Du diesen zunächst anlegen. Das kannst Du nur umgehen, wenn Du einen Familienangehörigen mit einem solchen Zugang hast. Dann kannst Du die Grund­steu­er­er­klä­rung auch über dessen Elster-Zugang erledigen. Andernfalls rufst Du die Elster-Seite auf und klickst auf „Benutzerkonto erstellen“. Folge dort den Anweisungen und halte Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereit. Du erhältst per E-Mail und per Post Aktivierungsdaten. Das braucht Geduld, denn es kann bis zu zwei Wochen dauern. Erst nach Erhalt des Briefs kannst Du Dir Deine persönliche Zertifikatsdatei erstellen und herunterladen.

Sammlung der Daten

Trage nun alle erforderlichen Daten zusammen. Dazu gehören das Aktenzeichen und die Lagedaten. Diese stehen im Informationsschreiben, das Du von Deinem Finanzamt erhalten haben solltest oder im letzten Bescheid zur Grundsteuer. 

Flurstückdaten: Du findest diese in Deinem Notarvertrag oder Deinem Grundbuchauszug. Wichtig sind unter anderem Gemarkungsnummer, Flurstückszähler, Flurstücksnenner und amtliche Fläche. Einzig der erforderliche Bodenrichtwert steht dort nicht. Du musst deshalb im Internet das Informationsportal Grundstücksdaten des Landes Brandenburg besuchen und dort den Bodenrichtwert ablesen. 

Bei einer Eigentumswohnung musst Du Deinen persönlichen Anteil an der Fläche des Grundstücks berechnen. Wie das genau funktioniert, siehst Du in unserer Ausfüllhilfe. Dort findest Du auch ausführliche Informationen zur Ermittlung der Wohnfläche. Denn nicht alles in Wohnung oder Haus ist auch Wohnfläche im steuerlichen Sinn. Sei da sehr gründlich, denn jeder Quadratmeter mehr bedeutet am Ende eine höhere Grundsteuer.

Grund­steu­er­er­klä­rung: Ausfüllhilfe für Elster 

Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Brandenburg. 

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Start der Grund­steu­er­er­klä­rung in Elster

Rufe im Browser die Elster-Seite auf und klicke auf „Jetzt einloggen“. Füge Deine Zertifikatsdatei und Dein Passwort ein. Klicke links auf „Formulare & Leistungen“ und dann auf „Alle Formulare“. Wähle „Grundsteuer für andere Bundesländer“ aus. Brandenburg nutzt das sogenannte Bundesmodell, weshalb es kein separates Formular für dieses Bundesland gibt. Achte unbedingt darauf, dass Du gleich zu Beginn in der „Anlagenauswahl“ neben dem „Hauptvordruck (GW 1)“ auch die „Anlage Grundstück (GW 2)“ auswählst. 

Wenn Du einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und Nutztiere hast, musst Du außerdem die entsprechenden Felder (GW 3 und GW 3A) auswählen. Wir konzentrieren uns in der Ausfüllhilfe ausschließlich auf die Variante mit der „Anlage Grundstück“.

Hauptvordruck ausfüllen

Das ist schon aufwendiger. Es gibt für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Brandenburg acht Unterpunkte, wovon Dich immerhin die Punkte 5 bis 8 eher selten betreffen. Im Hauptvordruck warten auf Dich gleich zwei Stolpersteine, bei denen es um Zähler und Nenner geht. In der Ausfüllhilfe erklären wir Dir im Detail, worum es dabei genau geht und was Du beachten musst. 

Neben den persönlichen Daten für Dich und gegebenenfalls Miteigentümer ist auch erforderlich anzugeben, wer welchen Anteil hat. Du brauchst im Hauptvordruck auch schon die Daten zu Deinem Grundstück.

Anlage Grundstück ausfüllen

Jetzt wird es richtig kompliziert. Aber mit der Ausfüllhilfe schaffst Du das auch. Zuerst trägst Du Fläche und Bodenrichtwert Deines Grundstücks ein. Wichtig: Bei einer Eigentumswohnung ist es nur Dein persönlicher Anteil. Wie Du den berechnest, ist in der Ausfüllhilfe genau beschrieben. Dort steht auch, was bei zwei verschiedenen Bodenrichtwerten zu tun ist.

Danach geht es um Gebäude. Hast Du ein unbebautes Grundstück, bist Du fein raus. Denn bei einem bebauten Grundstück ist es im Bundesmodell und damit auch in Brandenburg am kompliziertesten. Erforderlich sind unter anderem die Bezugsfertigkeit, die Anzahl der Garagen und auch die Wohnfläche, die je nach Größe in das jeweils zugehörige Feld gehört. Ohne Ausfüllhilfe kommst Du da vermutlich nicht weiter. Lade sie Dir deshalb unbedingt herunter. 

Bei mehreren Wohnungen oder Häusern auf einem Grundstück musst Du diese nacheinander eintragen. Wie im Hauptvordruck gibt es auch hier Punkte wie Grundsteuerbefreiungen, von denen Du meist nicht betroffen bist.

Grund­steu­er­er­klä­rung: Ausfüllhilfe für Elster 

Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Brandenburg. 

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Prüfung und Versand

Am Schluss prüft Elster Deine gemachten Eingaben. Steht im Ergebnis das grüne Häkchen, sind keine Fehler vorhanden. Alles ist gut. Das gilt sogar auch, wenn Du das orangene Feld siehst. Da gibt es zwar Hinweise, die Du aber nicht zwingend korrigieren musst. Kommt jedoch eine rote Meldung, musst Du noch mal ran und die Fehler korrigieren. Dazu überprüfst Du die betroffenen Punkte, bis die „Ampel“ auf grün oder gelb steht.

Danach schickst Du Deine Grund­steu­er­er­klä­rung ab. Die Daten sind unmittelbar beim Finanzamt.

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