Ausfüllhilfe für die Grundsteuererklärung in Sachsen In 6 einfachen Schritten zur Grundsteuererklärung
Finanztip-Experte für Steuern
von der Experten-Redaktion von Finanztip
Mit unserer PDF-Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grundsteuererklärung in Sachsen.
Willst Du die Grundsteuererklärung in Sachsen online und kostenlos machen, kannst Du das in einfachen Fällen mit der Grundsteuererklärung für Privateigentum tun oder generell mit Elster. Wir haben für Dich eine Ausfüllhilfe für Elster erstellt, mit der Du Schritt für Schritt durch die Grundsteuererklärung geführt wirst. Besonders kritische Punkte sind dort als Stolperstein hervorgehoben und deshalb detailliert erklärt.
In diesem Ratgeber zeigen wir das Grundprinzip für das Land Sachsen, Details und Stolpersteine findest Du in der Ausfüllhilfe, die für Dich kostenlos zum Herunterladen bereitsteht.
Du hast schon einen Zugang zu Elster? Dann kannst Du diesen Abschnitt überspringen. Denn Deine Zugangsdaten, etwa für die Einkommensteuererklärung, sind auch für die Grundsteuererklärung gültig.
Hast Du noch keinen Zugang zu Elster, musst Du diesen zunächst anlegen. Das kannst Du nur umgehen, wenn Du einen Familienangehörigen mit einem solchen Zugang hast. Denn in diesem Fall kannst Du die Grundsteuererklärung auch über dessen Elster-Zugang erledigen. Wenn das nicht so ist, rufst Du die Elster-Seite auf und klickst auf „Benutzerkonto erstellen“. Folge den Anweisungen. Du brauchst auf jeden Fall Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Du erhältst per E-Mail und per Post Aktivierungsdaten. Letzteres kann bis zu zwei Wochen dauern. Erst nach Erhalt des Briefs kannst Du Dir Deine persönliche Zertifikatsdatei erstellen und herunterladen.
Trage bis zum Erhalt des Briefs alle erforderlichen Daten zusammen. Das macht das Ausfüllen der Grundsteuererklärung für Sachsen einfacher und schneller. Du brauchst auf jeden Fall das Aktenzeichen und die Lagedaten. Diese stehen im Informationsschreiben, das Du von Deinem Finanzamt erhalten haben solltest oder im letzten Bescheid zur Grundsteuer.
Die Flurstückdaten stehen in Deinem Notarvertrag oder Deinem Grundbuchauszug. Wichtig sind unter anderem Gemarkungsnummer, Flurstückszähler, Flurstücksnenner und amtliche Fläche. Einzig der erforderliche Bodenrichtwert fehlt an dieser Stelle. Diesen musst Du im Internet im Grundsteuerportal Sachsen 2022 ablesen. Dort findest Du auch die anderen Daten zu Deinem Grundstück.
Besitzer einer Eigentumswohnung sollten an dieser Stelle noch ihren persönlichen Anteil an der Fläche des Grundstücks berechnen. Wie Du diesen Stolperstein meisterst, steht in unserer Ausfüllhilfe. Dort findest Du auch ausführliche Informationen zur Ermittlung der Wohnfläche. Denn nicht alles in Wohnung oder Haus ist auch Wohnfläche im grundsteuerlichen Sinn. Gib auf jeden Fall nicht zu viel Wohnfläche an, denn jeder Quadratmeter mehr bedeutet mehr Grundsteuer.
Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grundsteuererklärung in Sachsen.
Rufe im Browser die Elster-Seite auf und klicke auf „Jetzt einloggen“. Füge Deine Zertifikatsdatei und Dein Passwort ein. Klicke links auf „Formulare & Leistungen“ und dann auf „Alle Formulare“. Wähle „Grundsteuer für andere Bundesländer“ aus. Sachsen setzt wie zehn andere Bundesländer auf das sogenannte Bundesmodell, weshalb es kein separates Formular für dieses Bundesland gibt. Achte darauf, dass Du gleich zu Beginn in der „Anlagenauswahl“ neben dem „Hauptvordruck (GW 1)“ auch die „Anlage Grundstück (GW 2)“ auswählst. Das erspart viel Ärger.
Wenn Du einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und Nutztiere hast, musst Du außerdem die entsprechenden Punkte (GW 3 und GW 3A) auswählen. In der Ausfüllhilfe geht es aber ausschließlich um die Variante mit der „Anlage Grundstück“.
Das ist schon aufwendiger. Es gibt für die Grundsteuererklärung in Sachsen acht Unterpunkte, wovon Dich immerhin die Punkte 5 bis 8 eher selten betreffen. Im Hauptvordruck tauchen gleich zwei Stolpersteine auf. In beiden liegt das Problem bei der Bedeutung von Zähler und Nenner. In der Ausfüllhilfe erklären wir Dir im Detail, worum es dabei genau geht, was die Unterschiede sind und was Du beachten musst.
Neben den persönlichen Daten für Dich und gegebenenfalls Miteigentümer musst Du auch eintragen, wer welchen Anteil hat. Im Hauptvordruck werden außerdem die Daten zu Deinem Grundstück benötigt.
Noch komplizierter wird es jetzt. Aber mit unserer Ausfüllhilfe kannst Du es auch schaffen. Zuerst trägst Du Fläche und Bodenrichtwert Deines Grundstücks ein. Bei einer Eigentumswohnung ist es nur Dein persönlicher Anteil und nicht die gesamte Fläche des Grundstücks. Wie Du Deinen Anteil berechnest, ist in der Ausfüllhilfe genau beschrieben. Dort steht auch, was bei zwei verschiedenen Bodenrichtwerten zu tun ist.
Nach dem Grundstück folgen Gebäude. Glücklich ist bei der Grundsteuererklärung, wer ein unbebautes Grundstück hat. Denn ein bebautes Grundstück macht im Bundesmodell und damit auch in Sachsen die meiste Arbeit. Du brauchst unter anderem die Bezugsfertigkeit, die Anzahl der Garagen und auch die Wohnfläche, die je nach Größe in das jeweils zugehörige Feld gehört. Alles ist recht bürokratisch und Du kommst da ohne Ausfüllhilfe vermutlich nicht weiter. Lade sie Dir deshalb unbedingt herunter.
Bei mehreren Wohnungen oder Häusern auf einem Grundstück trägst Du eins nach dem anderen ein. Wie im Hauptvordruck gibt es auch hier Punkte wie Grundsteuervergünstigungen, von denen Du meist nicht betroffen bist.
Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grundsteuererklärung in Sachsen.
Hast Du alles ausgefüllt, prüft Elster Deine Eingaben. Erscheint danach das grüne Häkchen, hast Du alles richtig gemacht. Es sind keine Fehler vorhanden. Zurücklehnen kannst Du Dich sogar auch, wenn Du das orangene Feld siehst. Da gibt es zwar Hinweise, die Du aber nicht mehr zwingend korrigieren musst. Bei einer roten Meldung musst Du aber noch mal ran und Schritt für Schritt die Fehler korrigieren. Überprüfe die betroffenen Punkte, bis die „Ampel“ auf grün oder gelb steht.
Danach schickst Du Deine Grundsteuererklärung ab. Die Daten sind unmittelbar beim Finanzamt.