Ausfüllhilfe für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Niedersachsen In 6 einfachen Schritten zur Grund­steu­er­er­klä­rung

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Ausfüllhilfe: Grundsteuer Niedersachsen

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Mit unserer PDF-Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Niedersachsen.

Zur Grundsteuer-Ausfüllhilfe

Du willst die Grund­steu­er­er­klä­rung in Niedersachsen online und kostenlos machen? Das geht nur mit Elster. In der Ausfüllhilfe führen wir Dich Schritt für Schritt durch die Grund­steu­er­er­klä­rung mit Elster und zeigen mögliche Stolpersteine, damit Du schnell fertig wirst. 

Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber das Grundprinzip für Niedersachsen, Details und vor allem Stolpersteine findest Du in der Ausfüllhilfe.

Registrierung bei Elster

Wenn Du bereits einen Zugang zu Elster hast, kannst Du diesen Abschnitt überspringen. Denn Deine Zugangsdaten, etwa für Umsatzsteuer oder Einkommensteuer, sind auch für Deine Grund­steu­er­er­klä­rung gültig.

Hast Du noch keinen Zugang zu Elster, musst Du ein bisschen Geduld mitbringen. Deshalb unser Tipp: Wenn jemand aus Deiner Familie schon einen solchen Zugang hat, kannst Du Deine Grund­steu­er­er­klä­rung auch über dessen Elster-Zugang machen. Andernfalls rufst Du die Elster-Seite auf und klickst auf „Benutzerkonto erstellen“. Folge dort den Anweisungen, halte Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereit. Du erhältst per E-Mail und per Post Aktivierungsdaten. Und hier kommt die Geduld ins Spiel, denn das kann bis zu zwei Wochen dauern. Mit den Daten lädst Du Dir eine Zertifikatsdatei herunter.

Sammlung der Daten

Trage nun alle erforderlichen Daten zusammen. Das sind zuerst das Aktenzeichen und die Lagedaten. Diese findest Du im Informationsschreiben, das Du von Deinem Finanzamt erhalten hast, oder im letzten Bescheid zur Grundsteuer.

Flurstückdaten: Diese stehen in Deinem Notarvertrag oder einem Katasterauszug. Du kannst sie aber bequem im Grundsteuer-Viewer des Landes Niedersachsen online abfragen. Wichtig sind Gemarkung, Flurstückszähler, Flurstücksnenner und amtliche Fläche. Den Bodenrichtwert brauchst Du in Niedersachsen nicht notieren, das Finanzamt trägt ihn automatisch für Dich in die Grund­steu­er­er­klä­rung ein.

Wenn Du ein bebautes Grundstück hast, musst Du die Wohnfläche und gegebenenfalls die Nutzfläche, etwa für eine Garage, ermitteln. Beachte, dass zum Beispiel Kellerräume nicht nur zur Wohnfläche zählen. Was zählt und was nicht, erfährst Du ausführlich in der Ausfüllhilfe. Sei dabei besonders gründlich, denn jeder Quadratmeter Wohnfläche mehr bedeutet am Ende eine höhere Grundsteuer.

Start der Grund­steu­er­er­klä­rung in Elster

Rufe im Browser die Elster-Seite auf und klicke auf „Jetzt einloggen“. Füge Deine Zertifikatsdatei und Dein Passwort ein. Klicke links auf „Formulare & Leistungen“ und dann auf „Alle Formulare“. Wähle „Grundsteuer für Niedersachsen“ aus. Achte darauf, dass Du gleich zu Beginn in der „Anlagenauswahl“ neben dem „Hauptvordruck (NiGrSt1)“ auch die „Anlage Grundstück (NiGrSt 2)“ auswählst. 

Achtung: Hast Du einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und Nutztiere, musst Du die entsprechenden Felder (NiGrSt 3 und NiGrSt 3A) auswählen. Wir konzentrieren uns in der Ausfüllhilfe ausschließlich auf die Variante mit der „Anlage Grundstück“.

Hauptvordruck ausfüllen

Das ist schon etwas schwieriger. Für die Grund­steu­er­er­klä­rung in Niedersachsen gibt es im Hauptvordruck sieben Unterpunkte. Neben den persönlichen Daten für Dich und gegebenenfalls Miteigentümer musst Du auch angeben, wer welchen Anteil hat. Der erste Stolperstein ist der „Anteil an der wirtschaftlichen Einheit“, wo ein Zähler und ein Nenner gefragt sind. Welche Zahlen das in Deinem Fall sind, erfährst Du in der Ausfüllhilfe. Die Unterpunkte 4 bis 7 betreffen Dich sehr oft nicht.

Grund­steu­er­er­klä­rung: Ausfüllhilfe für Elster 

Mit unserer Ausfüllhilfe schaffst auch Du die kostenlose Grund­steu­er­er­klä­rung in Niedersachsen. 

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Anlage Grundstück ausfüllen

Jetzt wird es komplizierter. Aber mit der Ausfüllhilfe schaffst Du das auch. Zuerst geht es um die Daten zu Deinem Grundstück. Diese hast Du bereits in Schritt 2 zusammengetragen. In Niedersachsen wird der Bodenrichtwert zwar für die Berechnung des Grundsteuerwerts gebraucht. Du musst Dich aber nicht darum kümmern, das Finanzamt erledigt das. 

Auf den nächsten Stolperstein triffst Du, wenn Du eine Eigentumswohnung hast. Denn dann sind Zähler und Nenner in der Regel krumme Zahlen, etwa Zähler: 54,13000 und Nenner: 1000. 

Im zweiten Abschnitt geht es dann um das oder die Gebäude. Du brauchst zuerst die Wohnfläche. Nutzfläche hast Du nur in sehr seltenen Fällen. Garage oder Gartenhaus musst Du auch angeben. Allerdings gibt es hier Freibeträge. Schaue deshalb unbedingt in die Ausfüllhilfe, dort ist sehr genau ausgeführt, worauf es ankommt und wie Du die Freibeträge richtig nutzt und nicht zu viele Quadratmeter angibst.

Bei mehreren Wohnungen oder Häusern auf einem Grundstück musst Du diese nacheinander eintragen. Wie im Hauptvordruck folgen danach weitere Punkte, bei denen Du meist nicht betroffen bist. 

Prüfung und Versand

Am Schluss prüft Elster Deine gemachten Eingaben. Gute Laune sollte bei Dir aufkommen, wenn Du das grüne Häkchen siehst. Denn dann sind keine Fehler vorhanden. Auch bei einem orangenen Feld kannst Du aufatmen. Da gibt es zwar noch Hinweise, die Du aber nicht zwingend korrigieren musst. Kommt jedoch eine rote Meldung, bist Du noch nicht fertig. Du musst die Fehler an den markierten Stellen korrigieren. Dann überprüfst Du die betroffenen Seiten, bis die „Ampel“ auf grün oder gelb steht.

Danach schickst Du Deine Grund­steu­er­er­klä­rung ab. Die Daten sind unmittelbar beim Finanzamt.

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