Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung Abgespeckter Schutz für körperlich Arbeitende

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine Rente, wenn Du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst.
  • Als Grundfähigkeiten gelten zum Beispiel Sehen, Sprechen oder der Gebrauch der Hände.
  • Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung kann eine Alternative sein, wenn eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu teuer ist. Sie bietet allerdings einen deutlich geringeren Schutz.

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung von einem Ver­si­che­rungsmakler beraten. Wir empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov und Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung.
  • Achte darauf, dass Fähigkeiten versichert werden, die Du für Deinen Beruf unbedingt benötigst.
  • Hast Du bereits Vorerkrankungen, dann lass den Makler eine anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor Du Dich für ein Angebot entscheidest.  

Sehen, Laufen, Sprechen, Hören – wenn solche grundlegenden Fähigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren, dann hat das auch finanzielle Folgen. Ein Fliesenleger, der nicht mehr knien kann, wird seinen Job vielleicht aufgeben müssen. Eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir eine vereinbarte Rente, wenn Du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst. Wer keine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt, ist mit der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung wenigstens etwas abgesichert.  

Was ist eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung sichert bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten ab. Fallen diese Fähigkeiten aus, bekommst Du eine Rente gezahlt. Welche Fähigkeiten im Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen sind, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. 

Die versicherten Fähigkeiten listet der Anbieter in einem Fähigkeitenkatalog in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen auf. Elementare Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen versichert in der Regel jeder der Anbieter. Immer mehr Anbieter versichern auch bestimmte psychische Erkrankungen und konkrete Tätigkeiten, wie Bildschirmarbeit oder Tastatur bedienen. Hier ein paar Beispiele für versicherbare Fähigkeiten: 

Beispiele für Fähigkeitenkatalog 

elementare Fähigkeitenkonkrete Tätigkeitenpsychische Erkrankungen
HörenVerlust der FahrerlaubnisSchizophrenie
SprechenRadfahrenschwere Depressionen
StehenBildschirmarbeit Demenz
Gebrauch einer Hand Touchscreen bedienenStörung des Gedächtnisses
Greifen und HaltenTastatur bedienen Einschränkung des Intellekts
Bücken und KnienSchreiben  
Gleichgewicht halten  

Quelle: Finanztip, eigene Darstellung (Stand: Juni 2022)

Bei vielen Versicherern bekommst Du zudem eine Rente, wenn Du pflegebedürftig wirst. Ab welcher Pflegestufe die Ver­si­che­rung zahlt, variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter.

Wann zahlt die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du eine bestimmte Fähigkeit vollständig verloren hast. Wann eine Fähigkeit als vollständig verloren gilt, ergibt sich aus den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen. Manche Versicherer zahlen auch erst, wenn Du mehrere Fähigkeiten verloren hast.  

Verlust einer Fähigkeit 

Im Gegensatz zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung nicht die Arbeitskraft ab, sondern nur bestimmte Fähigkeiten. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du gesundheitlich so eingeschränkt bist, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung stellt allein auf den Verlust bestimmter Fähigkeiten ab. 

Dazu definiert die Ver­si­che­rung bestimmte Leistungsfälle in ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gungen. Deine Einschränkung muss genau dieser Beschreibung entsprechen, damit Du eine Rente bekommst. 

Beispiele für Leistungsfälle 

Beispiel 1: Du bist nicht mehr in der Lage, fünf Minuten frei auf einer dreistufigen Haushaltsleiter zu stehen. 

Beispiel 2: Du kannst keine 20 Minuten mehr auf einem Stuhl mit Lehne sitzen. 

Beispiel 3: Deine Restsehstärke liegt unter 5 Prozent oder Dein Gesichtsfeld liegt unter 15 Grad.

Verlust mehrerer Fähigkeiten 

Manche Versicherer zahlen erst dann, wenn Du mehrere Fähigkeiten verlierst. Dann wird es umso schwieriger für Dich, eine Rente zu bekommen. Von solchen Tarifen solltest Du daher besser die Finger lassen. 

Bei solchen Tarifen werden die Fähigkeiten oft in zwei Gruppen eingeteilt. Unter den sogenannten Fähigkeitskatalog A fallen meist Sehen, Sprechen und der Einsatz der Hände. Verlierst Du eine dieser Fähigkeiten, bekommst Du die vereinbarte Rente.

Alternativ zahlt die Ver­si­che­rung, wenn drei Fähigkeiten aus dem Katalog B wegfallen. Dazu gehören in der Regel Hören, Gehen, Treppen steigen, Sitzen, Knien oder Bücken, Stehen, Arme bewegen, Heben und Tragen oder Auto fahren. Wer also nicht mehr gehen, dafür aber noch sitzen kann, bekommt bei solchen Ver­si­che­rungen kein Geld.

Fähigkeit fällt mindestens sechs Monate aus 

Die meisten Versicherer verlangen, dass die betroffene Fähigkeit voraussichtlich mindestens sechs bis zwölf Monate ausfällt. Das nennt sich Prognosezeitraum. Je kürzer der Prognosezeitraum, desto wahrscheinlicher ist eine Rentenzahlung. 

Ist eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung ist nicht die beste Wahl, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) bietet besseren Schutz, denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen für den Wegfall der Arbeitsfähigkeit. Wer keine BU bekommt oder sich die Ver­si­che­rung nicht leisten kann, für denjenigen ist die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung eine Alternative. 

Anforderungen sehr hoch 

Die Hürden für die Ver­si­che­rungsleistung sind in vielen Fällen sehr hoch. Du musst die versicherten Fähigkeiten vollständig verloren haben, damit die Ver­si­che­rung zahlt. Die Gefahr ist hoch, dass Du trotz Be­rufs­un­fä­hig­keit keine Leistungen der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung erhältst.

Angenommen, Dein Gleichgewicht ist wegen eines Schlaganfalls eingeschränkt und Du darfst deswegen nicht mehr auf dem Bau arbeiten. Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir aber erst eine Rente, wenn Du auf der dreistufigen Haushaltsleiter nicht mehr stehen kannst. Ein Gerüst von mehreren Metern Höhe darfst Du auf ärztliche Emp­feh­lung hin nicht mehr besteigen, die dreistufige Haushaltsleiter hingegen schon. Obwohl Du berufsunfähig bist, bekommst Du hier keine Rente gezahlt. 

Ein anderes Beispiel: Damit die Fähigkeit „Sprache“ als verloren gilt, darfst Du in der Regel kein verständliches Wort mehr sagen können. Schwierigkeiten bei der Artikulation führen zwar unter Umständen dazu, dass jemand einen Beruf mit Kundenkontakt nicht mehr ausüben kann. Für eine Leistung aus der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung reicht das aber nicht aus. 

Psyche nur eingeschränkt abgesichert 

Erkrankungen der Psyche gehören zu den häufigsten Ursache für Be­rufs­un­fä­hig­keit. Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung versichert aber nur sehr schwere psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen oder Schizophrenie. 

Auch bei geistigen Fähigkeiten wie Gedächtnis und Konzentration ist der Schutz nur sehr eingeschränkt. In der Regel verlangen die Versicherer, dass Du alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigen kannst, beispielsweise Essen zubereiten oder Termine vereinbaren. Deine Berufsfähigkeit verlierst Du vermutlich schon zu einem viel früheren Stadium. Ein Beispiel: Du kannst als Mathematiklehrer eines Gymnasiums keine komplexen Rechenaufgaben mehr lösen, weil Deine Konzentrationsfähigkeit wegen eines Schlaganfalls eingeschränkt ist. In diesem Fall bist Du vermutlich berufsunfähig. Die Rente aus der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung bekommst Du allerdings nicht, wenn Du Deinen Alltag noch bewältigen kannst.

BU ist die bessere Wahl 

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bietet daher besseren Schutz. Sie zahlt eine Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen Deinem aktuellen Beruf nicht mehr uneingeschränkt nachgehen kannst. Das prüft sie anhand ärztlicher Unterlagen. Im Gegensatz zur Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung fordert sie eben nicht, dass spezielle körperliche oder psychische Fähigkeiten wegfallen. Allein entscheidend ist die Fähigkeit, Deinen konkreten Beruf auszuüben

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Worauf solltest Du bei der Ver­si­che­rung achten?

Um einen Mindestschutz bei der Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung zu erhalten, solltest Du Dir im Vertrag genau durchlesen, welche Grundfähigkeiten abgesichert werden. Wähle zudem eine Rentenhöhe, mit der Du Deinen Lebensstandard finanzieren könntest.

Wie sind die Grundfähigkeiten definiert? - Wichtig ist nicht nur, welche und wie viele Fähigkeiten versichert sind. Achte auch darauf, wie genau der Verlust der einzelnen Grundfähigkeiten definiert ist. Es gibt in dieser Hinsicht erhebliche Unterschiede zwischen den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Ein Beispiel: Den Verlust der Fähigkeit, seine Hände zu gebrauchen, sieht ein Versicherer als gegeben an, wenn die versicherte Person weder mit der linken noch der rechten Hand eine Schere richtig benutzen kann. Andere zahlen die Rente schon, sofern der Versicherte mit einer seiner Hände nicht mehr in Lage ist, den Schraubverschluss einer Flasche zu öffnen. Wieder andere prüfen, ob es noch gelingt, einen Schraubenzieher zu benutzen.

Sind die für Deinen Beruf wichtigen Fähigkeiten abgesichert? - Überlege unbedingt vor Abschluss einer Police, welche Fähigkeiten für Deinen Beruf besonders wichtig sind. Vergleiche dann mit Hilfe eines Ver­si­che­rungsmaklers oder -beraters, welcher Anbieter genau diese Fähigkeiten möglichst vorteilhaft definiert.

Konzentriere Dich dabei auf die wirklich wichtigen Fähigkeiten. Bei einem körperlich anspruchsvollen Beruf solltest Du genau prüfen, wann die Ver­si­che­rung bei Erkrankungen des Rückens, der Beine, der Hände und Arme zahlt. Verzichte auf Zusatzbausteine wie die Fähigkeit der Bildschirmarbeit, wenn Du ohnehin keinen Bürojob hast. Andere Zusatzbausteine wie „Fahrrad fahren“ oder „öffentliche Verkehrsmittel nutzen“ machen die Ver­si­che­rung teuer und helfen Dir nicht weiter, wenn Du eine bestimmte Fähigkeit für Deinen Beruf verlierst.

Reicht die Rentenhöhe aus? - Achte darauf, dass die versicherte Rente hoch genug ist, um die Kosten für Deinen Lebensunterhalt und die Altersvorsorge zu decken. Die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht dafür in der Regel nicht aus. Als Faustformel für die Ver­si­che­rungs­sum­me gelten drei Viertel Deines Nettoeinkommens.

Hat der Tarif eine gute Bewertung? - Die Ver­si­che­rungs-Ratingagentur Franke & Bornberg vergleicht regelmäßig die Bedingungen verschiedener Anbieter. Schließe einen Tarif ab, der die höchstmögliche Bewertung „FFF+“ erhalten hat. Das Rating findest Du hier.

Wo bekommst Du eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Lass Dich am besten von einem qualifizierten Honorarberater oder Ver­si­che­rungsmakler unterstützen. In der Beratung kannst Du auch klären, ob es nicht sinnvoller ist, doch eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine der anderen BU-Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft abzuschließen. Außerdem sollte der Fachmann Dir helfen, die Definitionen der Grundfähigkeiten bei verschiedenen Anbietern zu vergleichen.

Folgende Makler können wir für die Beratung zur Arbeitskraftabsicherung empfehlen:

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
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Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 9 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
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Autoren
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