Karenzzeit in der BU-Versicherung Wartezeiten bei Be­rufs­un­fä­hig­keit besser vermeiden

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung können Kunden eine sogenannte Karenzzeit vereinbaren, in der sie keinen Anspruch auf Leistungen haben.
  • Diese Wartezeit von beispielsweise sechs Monaten beginnt, sobald die Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wurde.
  • Durch die Karenzzeit werden die Beiträge etwas billiger, Versicherte haben aber auch ein finanzielles Risiko.

So gehst Du vor

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Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt. Oft ist sie jedoch sehr teuer. Um Beiträge zu sparen, empfehlen Vermittler mitunter, im Vertrag eine sogenannte Karenzzeit zu vereinbaren. Das bedeutet, die Ver­si­che­rung zahlt nicht sofort, sobald die Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wird, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit. Diese kann sechs Monate betragen, aber auch zwei Jahre, je nachdem, was im Vertrag vereinbart ist.

Der Versicherer spart durch diese Vereinbarung im Leistungsfall Geld, denn er muss ja erst mit Verspätung die BU-Rente zahlen. Dafür gibt es einen Nachlass auf die Beiträge. Falls Du über keine großen finanziellen Reserven verfügst, solltest Du Karenzzeiten aber vermeiden. Denn in der Zeit bis zum Beginn der Rentenzahlung musst Du Deine laufenden Kosten irgendwie begleichen. Dazu kommen unter Umständen auch noch die Beiträge für Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. In einigen Tarifen musst Du diese nämlich auch während der Karenzzeit weiter zahlen.

Bevor Du Dich für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Karenzzeit entscheidest, solltest Du deshalb unbedingt prüfen, ob Du genügend Ersparnisse hast, um die Wartezeit zu überbrücken. Die Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-Versicherung sind dazu nicht geeignet, denn sie zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Sobald die Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wird, kann die Krankentagegeld-Versicherung deshalb ihre Leistungen einstellen.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

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Autor
Julia Rieder

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