Über­schuss­be­tei­li­gung Extra-Geld in der Be­rufs­un­fä­hig­keitsabsicherung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Deine Ver­si­che­rung erwirtschaftet Überschüsse, wenn sie weniger Geld für Be­rufs­un­fä­hig­keits­renten und andere Kosten zahlen muss, als sie geplant hatte.
  • An diesen Überschüssen muss Dich die Ver­si­che­rung beteiligen.
  • Es gibt verschiedene Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung: Bonusrente, Beitragsverrechnung und Schlussüberschuss. 

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) beraten und hole Angebote ein. Wir empfehlen Dir geeignete Ver­si­che­rungsvermittler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung und P&F.
  • Wähle die Beitragsverrechnung bei der BU-Versicherung. So musst Du geringere Ver­si­che­rungsbeiträge zahlen, wenn die Ver­si­che­rung Überschüsse erwirtschaftet.

Wenn ein BU-Versicherer weniger Geld ausgegeben hat, als er zuvor eingeplant hatte, dann hat er sogenannte Überschüsse erwirtschaftet. Diese muss er an Dich als versicherte Person weitergeben. Das kann aber auch in die andere Richtung gehen: Sinken die Überschüsse, kann die Ver­si­che­rung unter bestimmten Voraussetzungen Deine Beiträge anheben. BU-Versicherer stehen daher immer wieder in der Kritik, Ver­si­che­rungsbeiträge zu niedrig anzusetzen und zu einem späteren Zeit­punkt anzuheben. Was es bei den Über­schuss­be­tei­li­gungen der BU zu beachten gibt, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. 

Was ist eine Über­schuss­be­tei­li­gung?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist immer mit einem hohen Kostenrisiko für den Versicherer verbunden. Wenn eine versicherte Person berufsunfähig wird, muss die Ver­si­che­rung möglicherweise über viele Jahre hinweg Leistungen zahlen. 

Aus diesem Grund muss ein Versicherer einschätzen, wie sich seine Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden. Auf dieser Grundlage kalkuliert er die Beiträge für eine BU. Dabei muss er immer sicherstellen, dass er die zu erwartenden BU-Fälle und sonstigen Kosten der Ver­si­che­rung decken kann. 

Überschüsse entstehen, wenn die Aufwendungen für Be­rufs­un­fä­hig­keits­renten und die übrigen Kosten niedriger sind als ursprünglich angenommen. Das bedeutet: Wenn weniger Menschen berufsunfähig werden als gedacht, dann entsteht für die Ver­si­che­rung ein Kostenvorteil – ein Überschuss. Weitere Überschüsse können Ver­si­che­rungen erzielen, wenn sie Teile der Ver­si­che­rungsbeiträge gewinnbringend an Kapitalmärkten anlegen

Diese Überschüsse muss der Versicherer an Dich weitergeben, das nennt sich Über­schuss­be­tei­li­gung. Das regelt das Gesetz in § 153 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz. Ob und in welcher Höhe ein Anbieter Überschüsse erwirtschaftet, ist allerdings nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit verändern. Auf welche Art er die Überschüsse an Dich weitergibt, hängt wiederum von Deinem Vertrag ab. 

Welche Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung gibt es?

Die Ver­si­che­rung darf Dich auf verschiedene Weisen an den Überschüssen beteiligen. Einige BU-Versicherer bieten nur eine Art der Über­schuss­be­tei­li­gung an. In der Regel kannst Du aber zwischen folgenden Arten der Über­schuss­be­tei­li­gung wählen: 

Beitragsverrechnung - Alle Kunden des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens erhalten eine Gutschrift auf ihren Beitrag. Die Überschussanteile werden mit dem kalkulierten Bruttobeitrag verrechnet, sodass sie letztlich eine geringere Prämie zahlen – den sogenannten Nettobeitrag. Sinken die Überschüsse, steigt die zu zahlende Prämie.

Bonusrente - Beim Bonussystem erhöht sich die garantierte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente entsprechend der zu verrechnenden Über­schuss­be­tei­li­gung. Davon profitieren aber nur die Versicherten, die tatsächlich berufsunfähig werden und deshalb Anspruch auf eine Rente haben.

Schlussüberschuss - Die gesamte Summe wird bei Vertragsende an den Ver­si­che­rungskunden ausgezahlt wie bei einem Sparvertrag. Solche Sparverträge solltest Du besser meiden. Denn solltest Du mal Deine BU kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln, geht Dir der Schlussüberschuss in aller Regel verloren. 

Beitragsverrechnung lohnt sich 

Wir empfehlen Dir, die Beitragsverrechnung zu nutzen. Denn dann profitierst Du schon bei der nächsten fälligen Prämienzahlung von den Überschüssen Deines Anbieters. Steigen die Überschüsse, sinken damit auch Deine Beiträge für die BU. Wenn die Überschüsse allerdings sinken, steigt auch der Ver­si­che­rungsbeitrag

Deshalb auf Bruttobeitrag achten 

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, dass BU-Versicherer ihre Nettoprämien zu niedrig ansetzen, wodurch Versicherte zu einem späteren Zeit­punkt mit Preiserhöhungen rechnen mussten. Damit Du keine bösen Überraschungen erlebst, solltest Du daher bei der Wahl der Ver­si­che­rung immer auf den Bruttobeitrag schauen. Bis zu dieser Höhe kann der Versicherer den Beitrag maximal erhöhen. 

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Wo kannst Du Dich zur BU beraten lassen?

Bei der Wahl Deiner BU-Versicherung solltest Du Dich von einem Ver­si­che­rungsmakler unterstützen lassen. Nicht jede Ver­si­che­rung passt zu jedem Versicherten. Welcher Versicherer und Tarif zu Dir passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab. Eine individuelle Beratung beim Thema BU ist daher in aller Regel notwendig. In einem Vergleich haben wir Ver­si­che­rungsmakler untersucht. Folgende Vermittler halten wir für empfehlenswert:

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Logo Dr. Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 9 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
P&F (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
Nutzer-Erfahrungen
Autoren
Julia Rieder

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