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Tipps & Tricks

8 typische Fehler in Deiner Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung

Hast Du schon Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung fürs letzte Jahr bekommen – und auf Fehler überprüft? Bei welchen Punkten Du ganz genau hinschauen solltest, erklären wir hier.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Nebenkosten

So langsam solltest Du als Mieterin oder Mieter Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung fürs Jahr 2022 bekommen haben – das erste Jahr der Energiekrise. Die Abrechnungen könnten aber weniger dramatisch ausgefallen sein als befürchtet: Dank Dezemberhilfe, mildem Winter und weil viele beim Heizen gespart haben. Aber: Es gibt auch Fälle mit (hohen) Nachzahlungen.

Damit Du weißt, ob Deine Nachzahlung wirklich gerechtfertigt ist, solltest Du die Abrechnung auf jeden Fall prüfen. Denn: Laut den Nebenkostenexpertinnen und -experten von Mineko sind 90% der von ihnen geprüften Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung­en fehlerhaft und Du kannst mehrere Hundert Euro sparen, wenn Du sie einmal überprüfst. Hier ein Überblick, was alles falsch sein kann:

1. Warmwasserkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet 
Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter das Warmwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern geschätzt oder nach einer Formel berechnet, darfst Du den Posten pauschal um 15% kürzen.

2. Vermieter rechnet Kosten ab, die nicht im Vertrag stehen 
Alle Kostenpositionen, die Deine Vermieterin oder Dein Vermieter abrechnet, müssen in Deinem Mietvertrag stehen. Vergleiche die einzelnen Kosten in Deiner Abrechnung mit den Angaben im Vertrag. Fehlen einzelne Kostengruppen im Vertrag, wie z. B. der Aufzug, musst Du sie nicht bezahlen.

3. Unzulässige Kosten 
Du kannst der Abrechnung widersprechen, wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter Kosten auf Dich umgelegt hat, die sie oder er selbst tragen muss. Das sind z. B. Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder oder Feuerlöscher, Bank- und Kon­to­füh­rungs­ge­bühren oder eine einmalige Dachrinnenreinigung. Auch Beiträge für eine Mietausfall- oder Rechts­schutz­ver­si­che­rung gehören dazu.

4. Frist nicht eingehalten 
Du bekommst Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2021 erst in 2023 – also mehr als zwölf Monate später? In dem Fall darf Deine Vermieterin oder Dein Vermieter keine Nachzahlung von Dir verlangen – Du musst nicht zahlen.

5. Gewerberäume im Wohnhaus 
Gibt’s in Deinem Wohnhaus auch eine Gewerbeeinheit? Dann sollte das bei Deinen Nebenkosten berücksichtigt werden. Denn in aller Regel verursacht ein Gewerbe deutlich höhere Nebenkosten. Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die nicht herausgerechnet, sondern auf alle Mietparteien umgelegt, kannst Du der Abrechnung widersprechen. Erkundige Dich dann, warum Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die gewerblichen Kosten nicht herausgerechnet hat.

6. Falscher Abrechnungszeitraum
Bist Du gerade erst eingezogen? Deine Vermieterin oder Dein Vermieter darf die Kosten nur für die Monate berechnen, die Du im Haus gewohnt hast und nicht für das gesamte Jahr.

7. Falscher Verteilerschlüssel
Die Verteilerschlüssel müssen in der Abrechnung angegeben sein und auch richtig sein. Vergleich dazu die Angaben mit Deinem Mietvertrag. Es lohnt sich immer, die Wohnung einmal nachzumessen. Denn Nebenkosten, die nach Wohnfläche abgerechnet werden, dürfen nur nach den tatsächlichen Quadratmetern berechnet werden.

8. Dezemberhilfe nicht berücksichtigt
Der Staat übernimmt für alle Mieterinnen und Mieter, die mit Gas heizen, den Abschlag für Dezember 2022. Wer vermietet, muss diesen Rabatt über die Abrechnung weitergeben. Der Rabatt gilt für ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den Du früher, also in der Heizperiode 2021, hattest. Lag der z. B. bei 12.000 kWh/Jahr, wird angenommen, Du hättest auch im Dezember ein Zwölftel davon – also 1.000 kWh – verbraucht und musst die dann nicht bezahlen. Prüf also, ob Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Soforthilfe in angemessener Höhe berücksichtigt hat, und hak nach, wenn Zweifel bestehen oder die Soforthilfe in der Abrechnung gar nicht auftaucht.

Du kannst die Nachzahlung nicht stemmen?
Dann solltest Du Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter eine Ratenzahlung anbieten. Bis zum 31. Dezember 2023 ist es außerdem möglich, Bürgergeld für einen Monat zu erhalten, wenn Du eine hohe Nachzahlung hast, die Du Dir nicht leisten kannst. Das gilt für Rentnerinnen und Rentner genauso wie für Studierende. Auch wenn Du Wohngeld beziehst, ist wegen einer hohen Nachzahlung für 2022 ein Antrag beim Jobcenter möglich. Bisher waren die Kosten für Heizung und Strom ausgeklammert.

Wichtig: Den Antrag auf solche vorübergehenden Bürgergeld-Leistungen musst Du innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Du die Abrechnung bekommen hast oder die Nachzahlung fällig ist. Weitere Informationen und den Online-Antrag findest Du bei der Agentur für Arbeit.

Hast Du bei der Kontrolle der Abrechnung Fehler gefunden, kannst Du widersprechen und Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter um Klärung bitten – und zwar mit unserem Mus­ter­schrei­ben (Word-Dokument):

 Zum Mus­ter­schrei­ben 

 

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