Bausparvertrag kündigen So kommst Du raus aus dem Bausparvertrag

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Bausparvertrag kannst Du in der Ansparphase kündigen. So kommst Du vorzeitig an Dein Geld.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel beträgt zwischen drei und sechs Monaten.
  • Wenn Du vor dem Ablauf von sieben Jahren kündigst, verzichtest Du allerdings auf die staatliche Wohungsbauprämie. Wegen der gestiegenen Zinsen kann sich das immer noch rechnen.
  • Statt zu kündigen, kannst Du den Vertrag auch teilen oder die Bausparsumme senken.

So gehst Du vor

  • Überlege zunächst noch einmal, warum Du das Geld aus dem Bausparvertrag entnehmen willst. Mögliche Gründe findest Du in diesem Text.
  • Hast Du Dich für die Kündigung entschieden, dann prüfe in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) die Angaben zur Kündigungsfrist.
  • Sende dann ein Kündigungsschreiben an Deine Bausparkasse. In der Regel genügt ein einfaches Schreiben mit Angabe der Vertragsnummer und des Kündigungsdatums.
  • Geht es Dir um eine bessere Verzinsung Deines Geldes, findest Du in unseren Ratgebern zum Tagesgeld und Festgeld unsere Emp­feh­lungen.

 

Wer darüber nachdenkt, sich in einigen Jahren eine Immobilie zuzulegen, schließt oft einen Bausparvertrag ab. Der Vertrag ist Kombination aus Sparplan und Immobiliendarlehen.

Der Vorteil: Die Zinsen für das Bauspardarlehen stehen schon bei Vertragsschluß fest. Nachteil des Vertrags: Meistens sollst Du erst mal acht oder zehn Jahre lang sparen, bevor Du wieder an das Geld kommst. Dann informiert Dich die Bausparkasse, dass Dein Vertrag zugeteilt werden kann. Das bedeutet, dass Du das Bauspardarlehen beantragen kannst. Mit dem Bauspardarlehen fließt dann auch das Bausparguthaben auf Dein Konto.

Wenn Du nicht so lange warten willst, gibt es allerdings einen Ausweg: Du kannst den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Damit verzichtest Du zwar automatisch auch auf das Bauspardarlehen, erhälst aber kurzfristig Dein angespartes Geld wieder zurück.

Aus welchem Grund kannst Du den Bausparvertrag kündigen?

Rein formal musst Du der Bausparkasse keinen Grund für Deine Kündigung nennen. Allerdings solltest Du Dir schon überlegen, ob die Kündigung eine gute Entscheidung ist. Schließlich verzichtest Du damit endgültig auf das Bauspardarlehen. Und für das Darlehen, um Dir günstige Bauzinsen zu sichern, hast Du den Vertrag doch ursprünglich abgeschlossen.

Häufig kommt eine Kündigung in Frage, wenn sich der Bausparvertrag irgendwo im "Niemandsland" der Sparphase bewegt, wenn Du also schon einiges an Geld angespart hast, die Zuteilung aber noch in weiter Ferne liegt. Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag über 50.000 Euro abgeschlossen, 25.000 Euro davon sollst Du selbst ansparen, 15.000 Euro hast Du schon zusammen. Gründe für eine Kündigung können dann sein:

  • Du benötigst das Guthaben kurzfristig als Eigenkapital für eine Baufinanzierung.
  • Du bist nach der Zinswende des vergangenen Jahres unzufrieden mit der niedrigen Verzinsung, und möchtest Dein Geld anders anlegen.
  • Du benötigst das Geld kurzfristig für andere Zwecke.

Lass' uns kurz auf die Gründe eingehen:

Solange Du das Geld für eine Immobilie verwenden, und Du Dir die Bedingungen für das Bauspardarlehen weiter sichern willst, musst Du nicht direkt kündigen, sondern kannst auch mit der Bausparkasse eine Lösung suchen.

Wir nennen Dir hier schon einmal die Alternativen zur Kündigung.

Nach den Bausparbedingungen ist es möglich, den Bausparvertrag zu teilen. Dann berechnet die Bausparkasse die 15.000 Euro aus unserem Beispiel als Guthaben für einen 30.000-Euro-Vertrag, und nimmt Dich möglichst in die nächste Zuteilungsrunde für ein Bauspardarlehen über 15.000 Euro. Die restlichen 20.000 Euro der Bausparsumme laufen als separater Vertrag weiter.

Ähnlich verläuft die Herabsetzung der Bausparsumme. Hier bleibt dann kein Vertrag mehr übrig. Allerdings hast Du dann unnötig Geld ausgegeben, denn die Abschlussgebühr hast Du ja für die alte, höhere Bausparsumme bezahlt. Die Gebühr für den wegfallenden Teil ersetzt die Bausparkasse nicht.

Eine andere Lösung ist eine Wahlzuteilung: In manchen Tarifen kannst Du zum Beispiel bereits dann das Bauspardarlehen beantragen, wenn Du 25 Prozent der Bausparsumme angespart hast, also zum Beispiel 12.500 Euro bei einem 50.000-Euro-Vertrag. Allerdings steigt dann meist der Zinssatz. Wenn Du allerdings das Bauspardarlehen im Grundsatz gut gebrauchen kannst, solltest Du prüfen, ob Dein Tarif eine Wahlzuteilung vorsieht, und dies dann mit der Bausparkasse besprechen.

Ist das Bauspardarlehen dann für Dich uninteressant, kannst Du über diese Wege eine Zuteilung erreichen und dann nur das Bausparguthaben nehmen.

Häufig weißt Du aber bereits bei einem Blick auf den Vertrag, dass das Bauspardarlehen uninteressant ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Zinssatz des Bauspardarlehens über dem aktuellen Marktzins für Baukredite liegt, und Du insgesamt eine große Finanzierung benötigst (bei einer kleinen, unter 50.000 Euro kann es dagegen schon wieder sinnvoll sein, das Bauspardarlehen zu nehmen). Oder Du schließt das Bauspardarlehen direkt aus, weil Du nicht so schnell tilgen kannst oder willst, wie es der Bausparvertrag vorsieht.

In diesen Fällen musst Du Dich also nicht erst mit der Bausparkasse über Formen der Zuteilung austauschen, sondern kannst auch direkt kündigen.

Ebenso gilt das dann, wenn es Dir ohnehin nur darum geht, Dein Geld aus dem Vertrag zu bekommen, etwa, wenn Du das Geld einfach nur besser anlegen willst. Nach der Zinswende gibt es aktuell wieder Sparangebote, die deutlich über der Verzinsung der jüngeren Bauspartarife liegen. Prüfen kannst Du das in unserem Festgeldrechner.

Der Finanztip-Festgeldrechner basiert auf Festgeld-Daten von über 100 Banken, die der Dienstleister Financeads GmbH & Co. KG, Nürnberg (Datenschutzhinweise) zur Verfügung stellt. Diese haben wir mit unseren Parametern so gefiltert, dass Du ein ver­brau­cher­freund­liches Ergebnis nach Finanztip-Kriterien bekommst. Empfohlene Banken müssen der gesetzlichen Einlagensicherung in einem wirtschaftlich starken europäischen Land angehören und seit mindestens zwei Jahren Einlagenprodukte wie Tages- und/oder Festgeldkonten für Kunden in Deutschland anbieten. Die Auswahl der Festgeldangebote erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Für Schäden aus fehlerhaften Daten oder durch die Nutzung des Rechners übernehmen wir keine Haftung.

Wie kündigst Du den Bausparvertrag in der Sparphase

Wenn Du Deinen Bausparvertrag während der Ansparphase kündigen willst, gibt es eine Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Wie lang die Kündigungsfrist bei Deiner Bausparkasse ist, erfährst Du in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Häufig finden sich die Regeln zur Kündung in §15 der Bausparbedingungen.

Willst Du nicht so lange auf Dein Bausparguthaben warten willst, kannst Du auch meist auch eine schnellere Auszahlung verlangen. Allerdings verlangen die Bausparkasse dann meisten einen sogenannten Auszahlungsabschlag. Er beträgt in der Regel zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent des Guthabens für jeden Monat, den Du das Geld früher brauchst als bei einer ordentlichen Kündigung. Bei einem Guthaben von 20.000 Euro sind das immerhin 200 Euro (1 Prozent) pro Monat.

Kündigst Du den Bausparvertrag, hast Du keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen. Auch eventuelle Bonuszinsen gehen dann verloren.

Wurde Dir in der Ansparphase die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben, so erhältst Du diese nur dann ausgezahlt, sofern Du das Geld wohnwirtschaftlich verwendest und Du die Mindestspardauer eingehalten hast. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehören neben dem Haus- beziehungsweise Wohnungsbau auch Kauf, Sanierung oder Renovierung einer Immobilie. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt. Das Geld aus Bausparverträgen, die Du vor 2009 abgeschlossen hast, musst Du nicht wohnwirtschaftlich verwenden.

Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre gelaufen sein, damit Du die Wohungsbauprämie erhältst.

Wie kündigst Du das Bauspardarlehen?

Um den Bausparvertrag in der Darlehensphase zu beenden, musst Du ihn nicht kündigen. Die Bausparbedingungen sehen vor, dass Du jederzeit Sondertilgungen leisten kannst. Die Sondertilgung kann auch so hoch sein, dass Du das gesamte Bauspardarlehen zurückzahlst. Damit Du dann eine Punktlandung hinlegst, solltest Du mit Deiner Bausparkasse über die Zahlung sprechen. Die Bausparkasse berechnet Dir dann den genauen Betrag, den Du überweisen musst.

So läuft die Kündigung ab

Einige Bausparkassen bieten Formulare an, die Du nur nur auszufüllen und zurückzuschicken musst, um den Vertrag zu kündigen. Ist das nicht der Fall, reicht ein formloses Schreiben an die Bausparkasse. Darin sollten Name und Anschrift des Vertragsinhabers sowie die Nummer des Bausparvertrages notiert sein. Auch das Datum der Kündigung und Deine Kontoverbindung musst Du angeben.

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Was sind die Alternativen zur Kündigung?

HIer findest Du noch einmal die Alternativen zur Kündigung. Denn es gilt: Falls Du früher an die angesparte Summe herankommen willst, musst Du nicht unbedingt kündigen. Gerade, wenn für Dich auch das Bauspardarlehen interessant ist, solltest Du Dich über diese Alternativen informieren. Sprich dazu am besten mit der Bausparkasse.

Bausparsumme teilen Wenn der Vertrag absehbar noch lange nicht zuteilungsreif ist, kannst Du den Vertrag teilen. Der Vertrag ist dann schneller zuteilungsreif, und Du kannst ihn zum Bauen verwenden. Der andere Teil fließt in einem neuen Vertrag zu den bestehenden Konditionen, und Du sparst darin weiter an. In der Regel fallen für einen solchen Vorgang keine Gebühren an.

Bausparsumme senken - Falls die benötigte Summe für den Bau doch kleiner ist als anfangs gedacht, kannst Du die Bausparsumme herabsetzen. So wird der Vertrag ebenfalls früher zuteilungsreif, und die Bausparkasse zahlt das Guthaben (und das Bauspardarlehen, falls gewünscht) eher verfügbar. Die Kosten für die entfallende Bausparsumme erstattet die Bausparkasse allerdings nicht.

Geld einzahlen - Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, kannst Du durch eine Einmalzahlung den Vorgang beschleunigen. Beispiel: Im Bausparvertrag hast Du 8.000 Euro angespart. Ab 10.000 Euro ist der Vertrag zuteilungsreif. Die Differenz von 2.000 Euro zahlst Du ein, um dann Anspruch auf die 10.000 Euro zu haben. Die Bausparkasse berechnet Dir auf Anfrage, wie viel Du einzahlen musst, und wann der Vertrag dann voraussichtlich zuteilungsreif wird.

Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt?

Auch Bausparkassen kündigen Bausparverträge. Das ist erlaubt, sofern der Kunde die Bausparsumme komplett angespart hat, aber weiter Geld einzahlt. Ist das aber nicht der Fall, ist eine Kündigung rechtlich zweifelhaft. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel „Wann Kündigungen gut verzinster Bausparverträge rechtens sind“. 

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