Arbeitsrechtsschutz & Berufsrechtsschutz Wenn Streit am Arbeitsplatz teuer wird

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Arbeitsgericht muss jede Seite ihre Rechtsanwaltskosten in der ersten Instanz selbst zahlen, egal wer gewinnt.
  • Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten solcher Streitigkeiten.
  • Arbeitsrechtsschutz gibt es nicht als einzelne Versicherung, sondern als Baustein zur Privatrechtsschutzversicherung.

So gehst Du vor

  • Überleg Dir, ob Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst oder rechtliche Unterstützung zum Beispiel über Deine Gewerkschaft erhalten kannst.
  • Wenn Du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen möchtest, prüfe auch die Leistungen der Privatrechtsschutz und bedenke die Wartezeiten.
  • Wir haben Rechtsschutzversicherungen mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr getestet. Das beste Preis-Leistungsverhältnis boten die Tarife WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und Huk-Coburg PBV Plus. Alle drei Tarife gibt es auch ohne Verkehrsrecht.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

197.723 mal angesehen
83% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Welche Leistungen beinhaltet Arbeitsrechtsschutz?

Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten verschiedene Leistungen und Kosten. Folgendes bezahlt die Versicherung in solchen Fällen:

  • eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
  • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
  • Zeugengelder,
  • Kosten für erforderliche Gutachten,
  • Kosten für Schlichtungsverfahren,
  • Kosten der Gegenseite, falls erforderlich,
  • Kosten für außergerichtliche Streitbeilegung wie Mediation.

Welche Streitfälle kannst Du mit Arbeitsrechtsschutz absichern?

Mit einem Arbeitsrechtsschutz kannst Du die wichtigsten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rund um Deinen Job absichern. Dazu zählen:

Ist eine Arbeitsrechtschutzversicherung sinnvoll?

Ob eine Arbeitsrechtsschutz für Dich Sinn ergibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Frage Dich, wie hoch Du das Risiko eines Rechtsstreits in Deinem Job einschätzt, wie risikobereit Du bist und wie hoch Deine Rücklagen für einen Rechtsstreit wären.

Wer braucht keine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung brauchst Du häufig nicht, wenn Du in einer Gewerkschaft bist. Denn dann hast Du meist automatisch eine Berufsrechtsschutzversicherung. Rentner, Freiberufler und Selbstständige brauchen ebenfalls keine Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Wann solltest Du die Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen?

Du solltest den Vertrag frühzeitig abschließen, weil Du Leistungen erst nach einer Wartezeit nutzen kannst. Für Arbeitsrechtsschutz beträgt die Wartezeit in aller Regel drei Monate. Auch wenn der Ärger während der Wartezeit beginnt, ist dieser Streit dann nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Exkurs: Sind Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz dasselbe?

Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz sind häufig im selben Kontext zu finden, ihre Bedeutung ist aber nicht identisch. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet verschiedene Leistungen rund um Ärger mit dem Arbeitgeber. Darauf gehen wir in diesem Ratgeber in erster Linie ein.

Bei der Berufsrechtsschutzversicherung sind die Leistungen weiter gefasst. Diese Versicherung schützt auch Beamte, Ärztinnen, Apotheker, Soldatinnen oder Anwälte, indem sie auch Disziplinarrechtsschutz oder Standesrechtsschutz bietet. Sie unterstützt Dich also auch, wenn Dir zum Beispiel ein schweres berufliches Vergehen als Beamtin, Ärztin oder Rechtsanwalt vorgeworfen wird. Außerdem sind in der Berufsrechtsschutz Streitigkeiten an Sozialgerichten mitversichert.

Bei unserer Recherche haben wir mehrere Anbieter gefunden, die beide Begriffe synonym verwenden und auf ihren Websites darauf hinweisen. Wichtiger als die Bezeichnung sind daher die gebotenen Leistungen. Gute Versicherer bieten tatsächlich die umfangreicheren Leistungen im Berufsrechtsschutz, auch wenn sie es Arbeitsrechtsschutz nennen. 

Worauf solltest Du vor Vertragsabschluss achten?

Vor Vertragsabschluss muss Dir klar sein, dass Du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung nur in Verbindung mit einer Privatrechtsschutzversicherung abschließen kannst. Achte vor Vertragsabschluss darauf, ob wichtige Leistungen für Privat- und Arbeitsrechtsschutz enthalten sind. Wichtig sind die nachfolgenden Punkte:

Welche Versicherungssumme ist für Dich angemessen?

Wir empfehlen eine generelle Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Bis zu dieser Höchstgrenze zahlt die Versicherung im Streitfall die Kosten. Bei den Deckungssummen für die Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Bei einigen Anbietern beträgt die Deckungssumme lediglich 350.000 Euro, bei anderen ist sie unbegrenzt.

Warum ist eine Telefonberatung wichtig?

Eine gute Telefonberatung ist wichtig, weil sie viele Fragen schnell und ohne zusätzlichen Aufwand klären kann. Eine solche Beratung sollte Deine Arbeitsrechtsschutzversicherung unbegrenzt häufig und kostenlos anbieten. 

Die Hotlines unserer beiden Hauptempfehlungen für die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr, der WGV PBV Optimal und der Arag Komfort, decken bei der telefonischen Beratung alle Rechtsgebiete ab, also nicht nur die im Vertrag eingeschlossenen. Hast Du zum Beispiel nur Privat- und Berufsrechtsschutz, bekommst Du trotzdem auch Auskunft zu grundlegenden Fragen etwa zum Mietrecht.

Warum ist eine Selbstbeteiligung empfehlenswert?

Entscheidest Du Dich für eine Selbstbeteiligung, reduzieren viele Versicherer den zu zahlenden Beitrag. Finanztip rät zu einer Selbstbeteiligung bis 250 Euro. Bei vielen Versicherungen entfällt die Selbstbeteiligung auch, wenn ein Streit nach einer Erstberatung beim Anwalt beigelegt ist und nicht vor Gericht geht oder wenn Du nur eine außergerichtliche Schlichtung in Anspruch nimmst. Bei unseren Empfehlungen ist das der Fall.

Was ist ein Schadenfreiheitsbonus?

Ein Schadenfreiheitsbonus belohnt Dich mit weniger Selbstbeteiligung bei gleichbleibenden Beiträgen, wenn Du die Versicherung längere Zeit nicht brauchst. Ideal ist es, wenn der Anbieter schadenfreie Jahre beim Vorversicherer anrechnet, sofern Du den Vertrag wechselst.

Achte bei solchen Bonussystemen darauf, wie stark die Selbstbeteiligung nach einem Schaden wieder ansteigt. Es gibt Tarife, in denen der Eigenanteil im ungünstigsten Fall deutlich über die ursprünglich vereinbarte Summe steigt. Bei der Huk-Coburg PBV Plus ist dies der Fall. Hier kann die Selbstbeteiligung bis auf 550 Euro ansteigen. Daher ist sie eine Nebenempfehlung. Entscheidend sollte ein Bonusprogramm für die Wahl eines bestimmten Tarifs nicht sein.

Was solltest Du zur Wartezeit wissen?

In der Regel sind das drei Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung. Für Streitigkeiten, die innerhalb dieses Zeitraums entstehen, gibt es keinen Versicherungsschutz. Allerdings kann die Wartezeit entfallen, falls Du bereits eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hast und nahtlos zu einem anderen Anbieter wechselst. Damit das klappt, darfst Du allerdings keinen Tag ohne Versicherung gewesen sein.

Wie wichtig sind günstige Beiträge?

Günstige Beiträge sind wichtig, aber gute Leistungen, die zu Deinen Bedürfnissen passen, sollten für Dich immer Vorrang haben. Dennoch solltest Du für diese Leistungen nicht zu viel zahlen. Zumal eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eher teuer ist. Bei unserer Empfehlung, der WGV Optimal, zahlst Du für eine Privat- und Berufsrechtsschutzabsicherung als Single etwa 250 Euro im Jahr, im Familientarif kostet der Schutz etwas mehr, knapp 300 Euro. Die Beiträge gelten mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Neben der Selbstbeteiligung ist der Beitrag unter Umständen auch vom Wohnort abhängig.

Welche Rechtsschutztarife empfiehlt Finanztip für Arbeitsrechtsschutz?

Finanztip empfiehlt Tarife, die in unserem Test der Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr starke Leistungen zu fairen Beiträgen bieten. Die folgenden Empfehlungen haben in allen drei Teilen gute Leistungen. Du kannst die Versicherungen jeweils auch ohne den Baustein Verkehr abschließen, wenn Du diesen nicht benötigst. Auf die Leistungen in den anderen Bausteinen hat das keinen Einfluss.

WGV Logo neu
WGV
PBV Optimal
  • bestes Preis-Leistungsverhältnis in unserem Test
  • bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien in den Bereichen Privat, Beruf & Verkehr zu einem günstigen Beitrag für Singles und Familien
  • besonders positiv in unserer Analyse waren Leistungen für Rechtsdienstleistungen, telefonische Rechtsberatung, Beratung im Familienrecht und für Kapitalanlagen
Arag
Aktiv Komfort
  • bietet sehr umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr mit etwas höheren, aber konkurrenzfähigen Beiträgen
  • besonders gute Leistungen bei Kapitalanlagen, im Familienrechtsschutz sowie bei Zusatzleistungen wie telefonischer Erstberatung und Dokumentencheck
HUK
Huk-Coburg
PBV Plus
  • bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr und hat im Vergleich günstige Beiträge
  • der Tarif hatte in unserer Analyse ein gutes Preis-Leistungsverhältnis
  • besonders positiv sind die Leistungen im Bereich Familienrechtsschutz, Leistungen im Widerspruchsverfahren, bei Kapitalanlagen und bei Erstberatungen sowie Dokumentencheck
  • wer die Versicherung nutzt, kann unter Umstände auf bis zu 550 Euro Selbstbeteiligung rutschen

Was ist durch den Arbeitsrechtsschutz meist nicht abgesichert?

Durch den Arbeitsrechtsschutz sind viele, aber nicht alle Situationen rund um Deinen Job abgesichert. Punkte wie eine arbeitsrechtliche Beratung oder ein Aufhebungsvertrag sind nicht immer im Versicherungsschutz enthalten. Wir zeigen Dir, was problematisch sein kann. 

Was gilt für allgemeine Anwaltsberatung?

Eine allgemeine arbeitsrechtliche Beratung übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht, da noch kein Versicherungsfall vorliegt. Es gibt aber Versicherungen, etwa die Finanztip-Empfehlungen, die eine telefonische Beratung anbieten. Das kann hilfreich sein, auch wenn Du damit nicht den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Deines Vertrauens wählen kannst.

Dann kannst Du Dir eine erste Einschätzung geben lassen, zum Beispiel ob Dein Chef Urlaubstage streichen darf, die Du nicht bis zum Jahresende genommen hast. Oder ob Dein Unternehmen einfach seinen Sitz und damit Deinen Arbeitsort in eine andere Stadt verlegen darf. 

Gibt es Schutz bei angedrohter Kündigung?

Wenn Dir Dein Unternehmen mit Kündigung droht, greift die Arbeitsrechtsschutz im Normalfall noch nicht. Das passiert meist erst, wenn die Abmahnung oder die Kündigung ausgesprochen wurde. Ahnst Du also, dass Dein Chef im anberaumten Personalgespräch über eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag sprechen will, so ist das in der Regel noch kein Versicherungsfall. 

Etwas anderes ist es, wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Chefin mit einer Kündigung gedroht hat, die rechtswidrig wäre (BGH, Urteil vom 19. November 2008, Az. IV ZR 305/07). Lehnt Deine Versicherung die Kostenübernahme in einem solchen Fall ab, solltest Du diese auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hinweisen und darlegen, dass ein Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist.

Was gilt beim Aufhebungsvertrag?

Gute Tarife, wie alle unsere Empfehlungen, übernehmen die Kosten für eine anwaltliche Beratung rund um Aufhebungsverträge.

Ist das nicht explizit enthalten, lehnen Rechtsschutzversicherer oft ab, wenn sie die Anwaltskosten für die Beratung zu einem Aufhebungsvertrag übernehmen sollen. Ihre Begründung: Die Gestaltung von Verträgen sei nicht mitversichert oder es sei nicht ersichtlich, dass ein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Sofern Dein Chef jedoch – wie in der Praxis oftmals üblich – mit der Kündigung droht, falls Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst, muss die Versicherung die Beratungskosten übernehmen.

Du solltest zudem gegenüber Deiner Versicherung erklären, dass die angedrohte Kündigung rechtswidrig wäre. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie die Anwaltskosten nicht übernimmt (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17. September 2014, Az. 7 U 102/13). 

Wie sieht es bei Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht aus? 

Für solche Streitigkeiten übernimmt die Versicherung in der Regel keine Kosten. Hierzu zählt etwa, wenn es um betriebliche Mitbestimmung oder betriebliche Regelungen des Arbeitgebers geht. Das Gleiche gilt für Fragen des Dienstrechts, wie die Einordnung in die richtige Besoldungsgruppe.

Übernimmt die Versicherung die Kosten bei Kündigung wegen einer Straftat?  

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat. Begeht der Arbeitnehmer also einen Diebstahl und erhält daraufhin eine fristlose Kündigung, dann besteht kein Rechtsschutz. 

Schwierig ist es immer dann, wenn es Zweifel hinsichtlich der Straftat gibt und der Arbeitgeber nur auf Verdacht gekündigt hat. Dann kommt es immer auf den Einzelfall an. Helfen kann hier die Leistung „erweitertes Strafrecht“ im Privatrechtsschutz, durch die Versicherte auch abgesichert sind, wenn ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Nur, wenn die Tat erwiesen ist, muss die versicherte Person die Kosten an die Versicherung zurückzahlen.

Was bedeutet „keine Aussicht auf Erfolg“ beim Arbeitsrechtsschutz?

Wenn die Versicherung keine Erfolgsaussichten sieht, kann sie sich weigern, eine sogenannte Deckungszusage zu erteilen. Der Anbieter ist dann der Meinung, dass der Kunde den Streit nicht gewinnen kann. Lehnt die Versicherung ab, die Kosten zu übernehmen, muss sie das begründen. Versicherte können diese Entscheidung mit einem sogenannten Stichentscheid oder einem Schiedsverfahren anfechten oder sich an die Versicherungsombudsfrau wenden.

Was solltest Du zur Kündigung der Versicherung wissen?

Du kannst den Vertrag immer ordentlich und fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Außerdem hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht nach jedem eingereichten Schadensfall. Auch, wenn Beiträge ohne Leistungsverbesserung erhöht werden sollen, kannst Du kündigen. Darauf muss Dich die Versicherung auch hinweisen.

Der Versicherer kann kündigen, wenn Du innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle einreichst. Wie das Deine Versicherung zählt, solltest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter „Kündigung nach Versicherungsfall“ nachlesen.

Was kann ein Streit vor dem Arbeitsgericht kosten?

Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens hängen immer vom Streitwert ab, den das Gericht nach gesetzlichen Vorgaben festlegt. Dabei orientiert es sich am Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit. Willst Du Deine Überstunden ausgezahlt haben, dann ist der Lohn für die Mehrarbeit der Streitwert. Geht es um eine Kündigung, beläuft sich der Streitwert in der Regel auf drei Brutto-Monatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG).

Achtung: Gewinnst Du vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz, zahlst Du trotzdem Deinen eigenen Anwalt, wenn Du keine Versicherung hast. Anders als bei einem Zivilprozess übernimmt die unterlegene Partei diese Kosten nicht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Verlierst Du vor Gericht, zahlst Du außerdem die Gerichtskosten. Eine Kostenerstattung für die Gegenseite gibt es nicht. Bei einem gerichtlichen Vergleich fallen keine Gerichtsgebühren an, Dein Anwalt bekommt allerdings eine zusätzliche Gebühr.

Der Online-Rechner des Arbeitsgerichts Hamm gibt einen schnellen Überblick über die möglichen Kosten eines Verfahrens. Du solltest Dir dieses Kostenrisiko vor Augen halten, wenn Du Dich fragst, ob sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für Dich lohnt. Denn dieses kannst Du damit absichern.

Beispiel: Welche Kosten entstehen durch eine Kündigungsklage?

Eine Arbeitnehmerin bekommt nach drei Abmahnungen die Kündigung und will sich dagegen wehren. Ihr monatliches Gehalt liegt bei 3.000 Euro brutto; der Streitwert beträgt somit 9.000 Euro. Je nach Ausgang des Verfahrens sehen die Kosten so aus (Stand: 12. Mai 2026):

  1. Für den Fall, dass die Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz gewinnt, trägt sie nur die eigenen Anwaltskosten in Höhe von rund 1.787 Euro für Gebühren und Auslagenpauschale.
  2. Schließt die Arbeitnehmerin vor Gericht einen Vergleich, zahlt sie keine Gerichtsgebühren; ihr Anwalt verlangt aber eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 705 Euro. Ihre eigenen Anwaltskosten liegen dann bei einer Höhe von 2.492 Euro.
  3. Falls sie verliert, muss sie neben den eigenen Anwaltskosten in Höhe von 1.787 Euro auch noch die Gerichtsgebühren in Höhe von 521 Euro zahlen. Insgesamt sind das 2.308 Euro.

Alle Kosten sind ohne Mehrwertsteuer.

Wie setzt Du den Arbeitsrechtsschutz von der Steuer ab?

Die Beiträge zum Arbeitsrechtsschutz kannst Du als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten in der  Anlage N geltend machen. Eine entsprechende Aufschlüsselung der Versicherungsprämie stellt Dir Deine Versicherung aus. Was Du dabei beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber Rechtsschutzversichung von der Steuer absetzen.

Welche Rechtsschutztarife empfiehlt Finanztip insgesamt?

Finanztip empfiehlt aktuell drei Rechtsschutztarife mit guten Leistungen für Privat, Beruf und Verkehr. Unsere aktuellen Empfehlungen für Rechtsschutztarife mit den Bereichen Privat, Beruf und Verkehr sind:

Wie wir getestet haben, erfährst Du ausführlich in unserem Ratgeber zu Rechtsschutzversicherungen

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.