Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung für Beamte So sichern sich Beamte gegen Be­rufs­un­fä­hig­keit ab

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine Rente an Beamte, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können (Dienstunfähigkeit).
  • Sie ist besonders sinnvoll für Berufsanfänger, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten kein Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit.
  • Beamte auf Lebenszeit bekommen nach fünf Jahren Dienstzeit ein Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. 

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst, ob und in welcher Höhe Du Anspruch auf ein Ruhegehalt hättest.
  • Bekommst Du kein oder nur wenig Ruhegehalt, dann schließ eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab. 
  • Lass Dich vor dem Abschluss von einem Makler beraten. Wir empfehlen dafür die Makler Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.

Als Beamter bist Du in der Regel gut abgesichert, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Dein Dienstherr zahlt Dir ein Ruhegehalt, wenn Du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden musst. Doch ein Ruhegehalt bekommst Du als Berufsanfänger erst nach Deiner Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit. In den ersten Jahren stehst Du also ohne staatliche Absicherung da. Daher solltest Du zusätzlich mit einer privaten Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung vorsorgen.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Als Beamter bist Du dienstunfähig, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, Deinen Dienst auszuüben. Ebenfalls dienstunfähig bist Du, wenn Du wegen einer Erkrankung in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konntest. Zusätzlich darf keine Aussicht bestehen, dass Du innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig wirst.

Nur Beamte können dienstunfähig werden. Bei Arbeit­nehmern nennt sich das hingegen Erwerbs- oder Be­rufs­un­fä­hig­keit, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen, beispielsweise:

  •  Polizistinnen,
  • Mitarbeiter bei Behörden,
  • Lehrerinnen,
  • Staatsanwälte oder
  • Richter und Soldaten (sie werden Beamten gleichgestellt). 

Ob Du tatsächlich dienstunfähig bist, entscheidet ein Amtsarzt. Er untersucht Dich und erstellt ein Attest für Deinen Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeit führt aber nicht automatisch dazu, dass Du in den Ruhestand versetzt wird. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Er kann Dir auch eine andere Tätigkeit übertragen, die mit Deinem gesundheitlichen Zustand vereinbar ist. 

Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit können bei Bundesbeamten und Landesbeamten unterschiedlich sein. Bundesbeamte stehen im Dienst einer Bundesbehörde und finden die gesetzlichen Regelungen im Bundesbeamtengesetz (BBG). 

Für Beamte der Bundesländer und Kommunen (Landesbeamte) gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). In jedem Bundesland können aber nochmal abweichende Regelungen gelten.

Was zahlt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?

Bei Dienstunfähigkeit kann Dich der Dienstherr in den Ruhestand schicken und Dir ein Ruhegehalt zahlen. Wirst Du aber als Berufsanfänger dienstunfähig, stehst Du im schlimmsten Fall ohne Geld da. 

Beamte auf Lebenszeit 

Als Beamter auf Lebenszeit bekommst Du das Ruhegehalt erst, wenn Du fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast (Wartezeit). Wirst Du also in den ersten fünf Jahren dienstunfähig, erhältst Du kein Ruhegehalt. 

Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts, das Du während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hast (§ 14 BeamtVG). Damit fällt es im Gegensatz zur Er­werbs­min­de­rungs­ren­te meist deutlich höher aus.

Beamte auf Probe 

Bist Du derzeit Beamter auf Probe, dann befindest Du Dich noch in der Probezeit Deines Dienstes und wirst normalerweise entlassen, wenn Du dienstunfähig wirst. Du wirst zwar in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung nachversichert. Doch auch dort musst Du erst einmal fünf Jahre versichert sein, um Leistungen wie eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te zu bekommen. 

Beamte auf Widerruf 

Befindest Du Dich noch in der Ausbildung für den Staatsdienst, dann bist Du in der Regel Beamter auf Widerruf. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wirst Du wie ein Beamter auf Probe aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung nachversichert. Ruhegehalt bekommst Du keines. 

Dienstunfall ist eine Ausnahme 

Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, etwa bei Dienstunfällen oder wenn die Ausübung des Berufs ursächlich für die Dienstunfähigkeit war (§ 49 BBG).

Zeitsoldaten bekommen kein Ruhegehalt 

Berufssoldaten erhalten wie Beamte ein Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. Für Zeitsoldaten gilt das allerdings nicht. Sie werden im Falle einer Dienstunfähigkeit wie Beamte auf Probe und auf Widerruf in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung nachversichert. Damit sie eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te beziehen können, müssen sie fünf Jahre lang bei der Bundeswehr gedient haben oder insgesamt fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt haben.  

Was ist eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung zahlt Dir eine vereinbarte Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst. 

Ein Teil der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung ist im Grunde eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Die Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung zahlt daher bei Be­rufs­un­fä­hig­keit und zusätzlich auch bei Dienstunfähigkeit.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig 

Ob Du tatsächlich berufsunfähig bist, prüft und entscheidet die Ver­si­che­rung anhand ärztlicher Unterlagen. Von einer Be­rufs­un­fä­hig­keit geht sie aus, wenn Du zu mindestens 50 Prozent Deine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst. 

Eine solche Grenze gibt es für die Dienstunfähigkeit nicht. Als Beamter kannst Du auch bei 80 Prozent Leistungsfähigkeit als dienstunfähig gelten, sofern nicht absehbar ist, dass Deine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet allein der Amtsarzt

So kann es passieren, dass Dich der Amtsarzt als dienstunfähig einstuft, die Ver­si­che­rung aber der Auffassung ist, dass Du noch mehr als 50 Prozent Deiner beruflichen Tätigkeit ausüben kannst. In solch einem Fall würdest Du von einer „normalen“ Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kein Geld bekommen.  

Aus diesem Grund gibt es die Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung. Als Versicherter kommst Du leichter an Dein Geld, denn Du musst die Dienstunfähigkeit nicht noch einmal aufwendig nachweisen, etwa mit umfangreichen medizinischen Unterlagen. Das kann Zeit und Nerven sparen

Für wen ist eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist vor allem sinnvoll für junge Beamte, Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und Zeitsoldaten. Sie bekommen kein Ruhegehalt, wenn sie nicht mehr arbeiten können.

Aber auch für Beamte auf Lebenszeit, die bereits ein Ruhegehalt bekommen würden, kann eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll sein. Die Höhe des Ruhegehalts steigt erst mit zunehmender Dienstzeit. Wer bereits in jungen Jahren dienstunfähig wird, muss mit wenig Geld über die Runden kommen und kann möglicherweise seinen Lebensstandard nicht fortführen.  

Auch für Bürojobs sinnvoll 

Eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung brauchen nicht nur Polizisten oder Soldaten, weil sie ein erhöhtes Risiko haben, im Dienst verletzt zu werden. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats können genauso Beamte im Büro oder Lehrerinnen betreffen. 

Die wichtigsten Punkte im Vertrag

Bei der Wahl einer Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung solltest Du auf ein paar wichtige Punkte achten. 

BU mit Dienstunfähigkeitsklausel 

In jedem Fall solltest Du darauf achten, eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Eine einfache BU würde Dir im schlimmsten Fall kein Geld zahlen, wenn Du zwar dienstunfähig, aber der Ver­si­che­rung zufolge nicht berufsunfähig bist.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel 

Bei der Klausel solltest Du auf eine sogenannte „echte Klausel“ achten. Das bedeutet, die Ver­si­che­rung verzichtet auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit und verlässt sich auf das Attest des Amtsarztes. Das macht den Antragsprozess für Dich wesentlich einfacher. 

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel würde dagegen vorsehen, dass die Ver­si­che­rung selbst Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit nachprüft. Dann könnte der Fall eintreten, dass Du zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig bist. Von der Ver­si­che­rung würdest Du in so einem Fall kein Geld bekommen. 

Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel 

Achte auf eine sogenannte „vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“, wenn Du noch Beamter auf Probe oder auf Widerruf bist. Dann leistet der Versicherer unabhängig von Deinem Beamtenstatus. Unvollständig ist die Klausel dann, wenn nur Beamte auf Lebenszeit eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente bekommen. 

Zahlung bei Teildienstunfähigkeit 

Die Ver­si­che­rung sollte auch dann zahlen, wenn Du eingeschränkt dienstfähig bist, aber noch wenigstens 50 Prozent der regelmäßigen Dienstzeit ableisten kannst (Teildienstunfähigkeit). Dann bekommst Du in der Regel einen Teil der Rente ausgezahlt. 

Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit 

Beamte, die im Dienst besonders gefährdet sind, etwa Polizisten und Beamte im Justizvollzug benötigen eine spezielle Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Erleidet ein Polizist eine schwere Verletzung an der Hand und kann deswegen keine Waffe mehr tragen, wird er zwar für den Vollzugsdienst untauglich, kann aber in die Verwaltung versetzt werden. In diesem Fall zahlt die Ver­si­che­rung ebenfalls eine Rente, womit ein möglicherweise geringeres Gehalt ausgeglichen werden kann. 

Rente hoch genug ansetzen 

Die vereinbarte Rente solltest Du hoch genug ansetzen. Im Idealfall ergibt sie zusammen mit dem Ruhegehalt Dein aktuelles Nettoeinkommen. Vor Abschluss einer Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung solltest Du deshalb Deine derzeitigen Ansprüche auf Ruhegehalt prüfen und klären, wie sich diese künftig entwickeln werden. Auskunft dazu gibt beispielsweise die zuständige Besoldungsstelle. 

Berufsanfänger haben noch ein niedrigeres Ruhegehalt, sie benötigen daher in den ersten Jahren eine höhere Absicherung als ein Beamter, der schon 20 Jahre im Beruf ist. 

Aus diesem Grund wird die Ver­si­che­rungszeit bei manchen Versicherern in mehrere Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase zahlst Du höhere Beiträge und bekommst dafür auch eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit. Wie lange diese Phase läuft, kannst Du individuell bestimmen, beispielsweise zehn Jahre.

Beginnt die zweite Phase, zahlst Du geringere Beiträge zur Ver­si­che­rung, dafür fällt die Rente aber auch geringer aus, wenn Du dienstunfähig werden solltest. Da Dein Ruhegehalt aber ohnehin mit den Jahren steigt, benötigst Du mit den Jahren eine immer geringere Absicherung. 

Wo bekommst Du eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung?

Lass Dich ausführlich von einem Ver­si­che­rungsberater oder Makler beraten. Gerade Beamte benötigen einen individuell gestalteten Ver­si­che­rungs­schutz

Gesundheitlich vorbelastete Menschen, aber auch Lehrer oder Polizisten können Probleme haben, eine bezahlbare Ver­si­che­rung zu finden. Sie sollten daher eine anonymisierte Risikovoranfrage über einen Makler machen.  

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