Tipp 5: Übernimm SF-Klassen von Fahraussteigern
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, an eine höhere SF-Klasse und damit einen günstigeren Kfz-Beitrag zu kommen. Du kannst auch dann von Verwandten den Rabatt übernehmen, wenn diese gar nicht mehr Autofahren wollen. Frag sie, ob sie bereits ein Fahrzeug abgemeldet haben oder es planen. Die SF-Klassen kannst Du meist noch sechs bis zwölf Monate nach der Abmeldung einer Kfz-Versicherung übernehmen.
Zwei ganz wichtige Punkte zur Übernahme von SF-Klassen, die auch hier gelten: Erstens: Bei der Übernahme eines Schadenfreiheitsrabatts verliert der alte Versicherungsnehmer alle seine SF-Klassen aus seinem Vertrag. Das lohnt sich also nur, wenn ein Vertrag gar nicht mehr benötigt wird. Wenn sich zum Beispiel eine 83-jährige Fahrerin aus Deiner Verwandtschaft entschließt, zukünftig auf das Autofahren zu verzichten, kannst Du das für Dich nutzen und die schadenfreien Jahre der Verwandten übernehmen.
Zweitens: Auch in diesem Fall zählt Deine eigene Führerscheinzeit. Du kannst immer nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie Du als Empfänger bereits den Führerschein besitzt.
Ein Beispiel: Ein 25-jähriger Fahrer, der mit 18 Jahren den Führerschein gemacht hat, kann maximal sieben SF-Klassen übernehmen. Im Alter von 21 Jahren erwarb er sein erstes Auto und versicherte es als Zweitwagen über seine Eltern. Aus diesem Vertrag kann er daher drei schadenfreie Jahre übernehmen.
Tipp 6: Übertrage die SF-Klassen von Rollern und Motorrädern
Möchtest Du eine höhere SF-Klasse von einem Roller oder Motorrad auf die Versicherung eines Autos übertragen, ist Grundvoraussetzung, dass Deine Zweiräder eine echte Kfz-Versicherung haben, in der die Versicherung mit SF-Klassen kalkuliert. Außerdem müssen sowohl das alte als auch das neue Fahrzeuge vom Versicherer derselben Fahrzeuggruppe zugeordnet werden. Das ist in der Regel der Fall, wenn Du beide Fahrzeuge privat nutzt. Das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, darf auch in einer höheren Fahrzeuggruppe sein.
Ob Dein Zweirad eine richtige Kfz-Kennzeichen mit SF-Klassen hat, erkennst Du einfach. Nämlich daran, dass das Fahrzeug ein Kfz-Kennzeichen und nicht nur ein Versicherungskennzeichen hat. Denn das Kfz-Kennzeichen an Auto oder Kraftrad zeigt an, dass das Fahrzeug zumindest eine Haftpflichtversicherung hat.
Ob Deine Fahrzeuge beim Versicherer in derselben Fahrzeuggruppe sind, sieht kompliziert aus, Finanztip gibt Dir aber eine einfache Orientierung.
Wie erkenne ich, in welche Fahrzeuggruppe des Versicherers mein Motorrad fällt?
Die meisten Versicherer haben bilden ihre Fahrzeuggruppen aus drei Kategorien. Die orientieren sich unter anderem daran, wie häufig Unfälle mit den Wagen passieren. Es geht dabei meist um privat genutzte Fahrzeuge im Gegensatz zu gewerblich genutzten Wagen.
In Kategorie 1 finden sich neben
- „normalen“ Pkw auch
- Motorräder,
- Trikes,
- Campingfahrzeuge, aber auch
- Krankenwagen.
In Kategorie 2 finden sich meist
- Lkw und
- landwirtschaftliche Zugmaschinen.
In Kategorie 3 gibt es vor allem
- Busse und
- Sonderfahrzeuge.
Jeder Versicherer kann Fahrzeuggruppen für Autos, Motorräder und Co. selbst bestimmen. Das bedeutet, es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, zwischen welchen unterschiedlichen Fahrzeugen eine Übertragung möglich ist. Finanztip gibt Dir mit der obenstehenden Kategorisierung eine Orientierung, anhand der Du einfach herausfindest, in welche Gruppe Dein Kraftrad oder Auto fällt.
Achtung: Wenn Du beim Thema Fahrzeuggruppe an Typklassen gedacht hast, zeigt das, dass Du schon ziemlich viel über Kfz-Versicherung weißt – in diesem Fall spielen Typklassen aber keine Rolle. Wie bereits gezeigt ist es vor allem die Form der Nutzung, also privat oder gewerblich, nach der sich die Kategorisierung richtet.
Wann kannst Du Schadenfreiheitsrabatte zwischen Fahrzeugen tauschen?
Du kannst SF-Klassen und damit SF-Rabatte zwischen Fahrzeugen tauschen, wenn sie in dieselbe Fahrzeugklasse fallen. Also auch zwischen Motorrad und Auto. Wenn Du etwa bereits mit dem Motorrad etliche schadenfreie Jahre gesammelt hast, bietet sich eine gute Ausgangslage für diesen Tausch.
Die Rabattstaffel für Motorräder ist nicht so lang wie die von Autos, sie geht aktuell nur bis zur SF-Klasse 20 und verläuft deutlich flacher: Sie fängt in der Klasse 0 auch bereits bei 90 Prozent in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, nach einem schadenfreien Jahr sinkt der Beitragssatz auf 50 Prozent.
Mit dem Tausch überträgst Du eine sehr gute Schadenfreiheitsklasse auf das Auto und senkst dort den Beitragssatz kräftig. Und Dein Motorrad wird als Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft.
Tipp: Frag in der Familie nach, ob dort jemand mal ein Motorrad versichert hatte, damit Du nun seine SF-Klasse und damit den SF-Rabatt übernehmen kannst.
Tipp 7: Spare als Fahranfänger mit Telematik-Tarifen
Bei sehr guter Fahrweise können Fahranfänger und Fahranfängerinnen 20 bis 30 Prozent sparen. Die höchsten Rabatte aber erreicht selbst ein erfahrener Autofahrer kaum. Mit Telematik-Tarifen geben Autoversicherer Rabatte auf sicheren Fahrstil. Du musst Dir dafür in aller Regel eine App auf Dein Smartphone holen, über die der Versicherer Daten wie Beschleunigung, Bremsverhalten und Geschwindigkeit auswertet.
Trotzdem sind Telematik-Rabatte für Dich vielleicht eine Möglichkeit, Deinen Nachteil bei Schadenfreiheitsklassen etwas abzufedern. Schau also ruhig nach, ob Deine Versicherung auch eine Telematik-Option anbietet. Du solltest Dir allerdings darüber im Klaren sein, dass Du mit Telematik eine Vielzahl Deiner Fahrdaten an die Versicherung weitergibst.