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Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) senkt Deine Stromkosten, indem Du selbst erzeugten Strom im Haushalt, fürs E-Auto oder für eine Wärmepumpe nutzt. Du kannst Deinen Solarstrom aber auch verkaufen. Dafür kassierst Du die Einspeisevergütung – sie steht jetzt aber vor dem Aus.
Benjamin Weigl
Experte für
Energie
Die Einspeisevergütung soll für neue Photovoltaikanlagen, die ab 2027 ans Netz gehen, abgeschafft werden. Das steht in einem Arbeitsentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) fordert schon länger ein Ende der Solar-Förderung. Final beschlossen ist das aber noch nicht.
Photovoltaikanlagen mit einer Solarleistung von bis zu 25 Kilowatt-Peak (kWp) sollen keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Betroffen wären also neue Solaranlagen im Heimbereich, die ab 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Für sie soll es dann zwei Optionen geben:
Der Wegfall der staatlichen Förderung für eingespeisten Solarstrom könnte zu einer Vollbremsung beim Ausbau von Solaranlagen im Heimbereich führen. Finanztip-Berechnungen zeigen, dass sich bestimmte Anlagen ohne Einspeisevergütung gar nicht mehr lohnen. Unserer Einschätzung nach würden sich PV-Anlagen in Zukunft nur noch mit einem Stromspeicher und nur bei einem hohen Strombedarf lohnen, etwa durch Wärmepumpe und/oder Wallbox für ein E-Auto.
Du planst schon länger eine Solaranlage? Dann raten wir Dir, das Projekt noch in diesem Jahr anzugehen und Dir die Einspeisevergütung zu sichern. Mach Dir aber keinen Druck, sondern achte auf eine sinnvolle Planung und einen günstigen Preis. Vergleiche mehrere Angebote, unten findest Du unsere Empfehlungen.
Nein. Falls die Einspeisevergütung abgeschafft wird, genießen bestehende Photovoltaikanlagen aller Voraussicht nach Bestandsschutz. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass einmal vereinbarte EEG-Förderungen nicht nachträglich wegfallen. Obwohl das Gesetz schon mehrfach reformiert wurde, änderte sich die Vergütung für Bestandsanlagen rückwirkend bisher noch nie.
Die Einspeisevergütung ist nur noch bis Ende 2026 von der EU beihilferechtlich genehmigt. Deswegen muss eine EEG-Reform her, die eine Anschlussregelung für 2027 schafft.
Außerdem kostet die Einspeisevergütung den Staat jedes Jahr einige Milliarden Euro. Denn Anlagenbetreiber bekommen das Geld auch bei niedrigen Strompreisen an der Börse. Die Differenz zwischen dem Marktwert des Solarstroms und der Einspeisevergütung bezahlt die Staatskasse.
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Durch die Einspeisevergütung bekommst Du Geld, wenn Du überschüssigen Strom aus Deiner Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz leitest. Die Einspeisevergütung wird in Anlehnung an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) auch EEG-Förderung genannt. Sie garantiert Dir eine feste Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) Strom, das Geld zahlt Dir der örtliche Stromnetzbetreiber aus.
Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre lang. Das Jahr der Inbetriebnahme zählt nicht dazu, die Frist startet erst mit dem nächsten Jahreswechsel. Ein Beispiel: Deine neue Solaranlage geht im April 2026 in Betrieb. Das Jahr 2026 zählt nicht mit, die Zählung der 20 Jahre beginnt erst am 1. Januar 2027. Die Einspeisevergütung bekommst Du dann bis zum 31. Dezember 2046, immer in derselben Höhe.
Beachte: Durch das Solarspitzengesetz kann sich der Zeitraum auf über 20 Jahre verlängern – mehr dazu im Abschnitt zur Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen.
| Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung (kein Eigenverbrauch) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 Cent/kWh | 12,34 Cent/kWh |
| Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,73 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
| Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,50 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 4. März 2026)
Die Einspeisevergütung bleibt immer gleich hoch, sobald sie für Deine Solaranlage einmal festgelegt wurde. Für ihre Höhe sind drei Fragen entscheidend:
Bei Photovoltaikanlagen mit mehr als zehn Kilowatt-Peak Leistung wird die Einspeisevergütung für die verschiedenen Leistungsteile anteilig berechnet (§ 23c EEG 2023). Ein Beispiel: Du errichtest im April 2026 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und 15 kWp Leistung. Für die ersten zehn kWp erhältst Du 7,78 Cent pro kWh, für die nächsten fünf kWp sind es 6,73 Cent pro kWh. Zusammen ergibt sich folgende Einspeisevergütung: (10 kWp × 7,78 Cent/kWh + 5 kWp × 6,73 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 7,43 Cent/kWh
Die Einspeisevergütung sinkt alle sechs Monate um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert, immer am 1. Februar und am 1. August. Das nächste Mal sinkt sie am 1. August 2026 und gilt dann für Anlagen, die bis 31. Januar 2027 in Betrieb gehen.
Trotzdem kann es sich nach Finanztip-Einschätzung weiterhin lohnen, in eine neue Photovoltaikanlage zu investieren. Die regelmäßige Senkung der Einspeisevergütung wirkt sich nicht dramatisch aus. Starte mit der Planung einer Solaranlage aber lieber früher als später – denn wahrscheinlich wird die Einspeisevergütung ab 2027 für neue Anlagen abgeschafft.
Durch das Solarpaket, eine bereits beschlossene Gesetzesänderung, soll sich die Einspeisevergütung für große Photovoltaikanlagen mit über 40 Kilowatt-Peak Leistung erhöhen. Für den Leistungsanteil von 40 bis 100 Kilowatt-Peak steigt der Vergütungssatz um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings hat die EU-Kommission diese neue Regel noch nicht beihilferechtlich genehmigt. Bis das passiert, gelten die alten Vergütungssätze. Noch ist unklar, ob die höheren Vergütungssätze tatsächlich gelten werden.
Neue Photovoltaikanlagen bekommen keine Einspeisevergütung, während die Strompreise an der Börse negativ sind. Dafür werden diese Zeiträume später nachgeholt, nämlich am Ende der 20 Jahre Einspeisevergütung. Diese neue, Solarspitzengesetz genannte Regel gilt für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen. Ist Deine PV-Anlage früher in Betrieb gegangen, ist sie nicht betroffen.
Unter dem Strich verlängert sich die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen damit wohl um ein paar Jahre. Ziemlich genau fünf Jahre wären es, falls es in Zukunft genauso viele negative Strompreise gibt wie zuletzt. Nach Finanztip-Einschätzung ist der neue Mechanismus recht fair, sodass Dir kaum Einnahmen verloren gehen dürften. Wenn Du es schaffst, bei negativen Strompreisen besonders viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder in einen Stromspeicher zu leiten, kann sich der Mechanismus sogar lohnen.
Die Preise im Stromhandel schwanken im Tagesverlauf wie ein Börsenkurs. Negative Strompreise gibt es, wenn Windräder und Solaranlagen mehr Strom erzeugen, als insgesamt benötigt wird. Oft gilt das an Feiertagen und Wochenenden. Das kostet den Staat viel Geld. Denn ältere Photovoltaikanlagen bekommen für Stunden mit negativen Preisen dennoch die Einspeisevergütung, obwohl der Strom nichts wert ist.
Für neue Photovoltaikanlagen gibt es in solchen Stunden nun kein Geld mehr. Allerdings erst, sobald die Anlagen per Smart Meter angeschlossen sind. Diese intelligenten Stromzähler, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt, werden in den kommenden Jahre in Haushalten mit Photovoltaikanlage eingebaut. Neue PV-Anlagen mit mehr als sieben kWp kommen voraussichtlich schneller dran.
Mit einem Smart Meter können die Zeiträume mit negativen Strompreisen erfasst werden. Negative Viertelstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt. Dieses Zeitkontingent wird ans Ende der 20 Jahre geltenden Einspeisevergütung angehängt.
Die Einspeisevergütung verlängert sich nach den 20 Jahren monatsweise, bis das durch die negativen Strompreise angesammelte Zeitkontingent aufgebraucht ist. Dabei verbraucht ein Wintermonat wie der Januar weniger Zeitkontingent als ein Sommermonat wie der Juli. Denn im Januar ist durch die Einspeisevergütung nicht so viel Geld zu holen wie im Juli, weil im Sommer häufiger die Sonne scheint und Deine PV-Anlage Strom ins Netz einspeist.
Mehr zum Solarspitzengesetz liest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik.
Die Einspeisevergütung musst Du bei Deinem Netzbetreiber beantragen. Teile ihm frühzeitig mit, dass Du als Veräußerungsform für Deinen Solarstrom die Einspeisevergütung wählst. Dazu bist Du nach Paragraf 21b Absatz 1 EEG 2023 und Paragraf 21c Absatz 1 EEG 2023 verpflichtet, denn theoretisch könntest Du auch die Direktvermarktung oder einen Mieterstromzuschlag wählen. Verpasst Du die korrekte Meldung, verschenkst Du Deinen Strom unfreiwillig.
Du hast Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Du den gesamten Strom, der nicht in unmittelbarer Nähe zur Anlage verbraucht wird, ins Stromnetz leitest und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellst (§ 21 Abs. 1 und 2 EEG). Außerdem muss Deine Photovoltaikanlage angemeldet und in Betrieb gegangen sein. Schick dem Netzbetreiber folgende Dokumente, oft geht das per Online-Formular:
Du kannst zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wählen. Was sich in Deinem Fall mehr lohnt und wie Du zwischen den Modellen wechselst, schauen wir uns im folgenden Kapitel an.
In den meisten Haushalten lohnt sich die Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt. Dabei zielst Du auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch ab, Du versorgst Dich mit Strom aus der Solaranlage selbst – zumindest teilweise.
Selbst erzeugter Strom ist viel billiger als Strom, den Du vom Stromanbieter einkaufst. Der Eigenverbrauch senkt Deine Stromrechnung. Dadurch sparst Du viel mehr Geld, als Du für dieselbe Strommenge an Einspeisevergütung kassieren würdest.
In Zahlen heißt das: Strom aus der eigenen Solaranlage kostet Dich rund zehn Cent pro kWh. Der Betrag ergibt sich als Daumenregel, wenn Du die Anschaffungskosten und Betriebskosten der Anlage auf 20 Jahre aufteilst. Netzstrom kostet Dich dagegen aktuell rund 30 Cent pro kWh. Mit jeder vor Ort erzeugten und verbrauchten Kilowattstunde sparst Du also rund 20 Cent. Für überschüssigen Strom bekommst Du die Einspeisevergütung, sie bringt aber höchstens 7,78 Cent pro kWh.
Damit sich die Teileinspeisung lohnt, muss die Anlage sinnvoll geplant und günstig sein:
Bei der Volleinspeisung speist Du den kompletten Strom ins Netz ein. Das kann sich lohnen, wenn Du viel Strom erzeugst, aber nur wenig selbst verbrauchen könntest. Vielleicht hast Du eine große Fläche für eine PV-Anlage zur Verfügung, aber einen geringen Strombedarf.
Der Vorteil der Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung ist deutlich höher als bei Teileinspeisung, sie bringt aktuell bis zu 12,34 Cent pro Kilowattstunde. Produzierst Du den Strom günstiger, rentiert sich eine PV-Anlage mit Volleinspeisung.
| Kaufpreis | 14.000 € | PV-Anlage mit 10 kWp |
| Betriebskosten | 225 € pro Jahr | Annahme: pro Jahr 1,5 % des Kaufpreises |
| Gesamtkosten über 20 Jahre | 18.500 € | Rechnung: 14.000 € + (225 € × 20 Jahre) |
| Stromerzeugung über 20 Jahre | 200.000 kWh | Annahme: 1.000 kWh/kWp/Jahr |
| Kosten Stromerzeugung | 9,25 Ct/kWh | Rechnung: 18.500 € ÷ 200.000 kWh |
| Einspeisevergütung | 12,34 Ct/kWh | gesetzlich festgelegt |
| Einnahmen über 20 Jahre | 24.680 € | Rechnung: 200.000 kWh × 0,1234 € |
| Gewinn | 6.180 € | Rechnung: 24.680 € – 18.500 € |
Die angenommenen Kosten basieren auf Marktbeobachtungen von Finanztip. Die Degradation der PV-Module bleibt aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt, ebenso die Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das Solarspitzengesetz. Quelle: Finanztip-Berechnung, Einspeisevergütung nach §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 4. März 2026).
Ein Wechsel zwischen der Teileinspeisung mit Eigenverbrauch und der Volleinspeisung ist jedes Jahr möglich. Du musst dem Netzbetreiber jährlich bis zum 30. November Bescheid geben, dass Du im Folgejahr in die Volleinspeisung möchtest (§ 48 Abs. 2a EEG 2023). Erstmals teilst Du dem Netzbetreiber Deine Wahl vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage mit.
Falls Du die Anlage vorher mit Eigenverbrauch betrieben hast, ändert sich mit der Umstellung auf Volleinspeisung die Höhe der Einspeisevergütung. Du bekommst dann die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Deiner Anlage für die Volleinspeisung galt. Genauso andersherum: Wenn Du ins Eigenverbrauchsmodell wechselst, verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend.
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung, man spricht von einer ausgeförderten Photovoltaikanlage. Damit entfällt die fixe Einspeisevergütung. Trotzdem bekommst Du Geld für eingespeisten Strom, allerdings deutlich weniger. Für das Jahr 2025 erhalten ausgeförderte Photovoltaikanlagen nur 3,793 Cent pro Kilowattstunde.
| Jahr | Jahresmarktwert Solar | Vermarktungskosten | Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen |
|---|---|---|---|
| 2020 | 2,458 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 2,058 Cent/kWh |
| 2021 | 7,552 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 7,152 Cent/kWh |
| 2022 | 22,306 Cent/kWh | 0,184 Cent/kWh | 22,122 Cent/kWh |
| 2023 | 7,200 Cent/kWh | 0 Cent/kWh | 7,200 Cent/kWh |
| 2024 | 4,624 Cent/kWh | 1,808 Cent/kWh | 2,816 Cent/kWh |
| 2025 | 4,508 Cent/kWh | 0,715 Cent/kWh | 3,793 Cent/kWh |
| 2026 | wird im Januar 2027 veröffentlicht | 0,228 Cent/kWh | noch offen |
Hinweis: Mit intelligentem Messsystem (iMSys) halbieren sich die Vermarktungskosten. Quelle: www.netztransparenz.de, § 23b und § 53 Abs. 4 EEG 2023 (Stand: 4. März 2026).
Die Vergütung für ausgeförderte Solaranlagen basiert auf dem Jahresmarktwert Solar. Das ist der durchschnittliche Börsenpreis für Solarstrom, der Mitte Januar für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Davon abgezogen werden die Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Übrig bleibt die Einspeisevergütung für Ü20-Anlagen, die der Netzbetreiber für das zurückliegende Jahr auszahlt. Aktuell ist sie auf höchstens zehn Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (§ 23b EEG 2023).
Diese Übergangsregel für ausgeförderte Ü20-Solaranlagen gilt vorerst bis 31. Dezember 2032 (§ 25 Abs. 2 EEG 2023). In Zukunft wird nach Einschätzung von Finanztip die Direktvermarktung von Strom an der Börse auch für private Photovoltaikanlagen eine größere Rolle spielen.
Die geförderte Direktvermarktung heißt auch Marktprämienmodell und ist eine andere Variante der EEG-Förderung (§ 20 EEG 2023), also eine Alternative zur Einspeisevergütung. Dabei übernimmt ein Unternehmen, der Direktvermarkter, den Verkauf Deines Solarstroms direkt an der Börse. Direktvermarkter für private Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind bislang schwer zu finden. Momentan sind vor allem größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung.
Für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern lohnt sich die geförderte Direktvermarktung nach Finanztip-Einschätzung im Regelfall nicht. Die Direktvermarktung ist technisch komplizierter und für Dich mit höheren Kosten verbunden als die Einspeisevergütung. Zwar können die Erlöse durch den Stromverkauf theoretisch höher sein, allerdings ist das in der Praxis wegen niedriger Börsenpreise für Solarstrom aktuell selten der Fall.
Die Einnahmen in der geförderten Direktvermarktung sind mindestens so hoch wie in der Einspeisevergütung, denn ein Mindestbetrag für Deinen Strom ist garantiert. Das funktioniert im Detail so:
Vom Direktvermarkter erhältst Du den Marktwert des Stroms, also den aktuellen Börsenpreis. Wenn der Börsenpreis niedrig ist, kommt eine Marktprämie vom Netzbetreiber obendrauf, sodass Du immer den garantierten Mindestbetrag erhältst. In Gesetzessprache heißt dieser Betrag „anzulegender Wert“ und liegt sogar 0,4 Cent pro kWh über der gesetzlichen Einspeisevergütung.
Steigt der Börsenstrompreis über den anzulegenden Wert, erhältst Du in der Direktvermarktung den tatsächlichen Marktwert des Stroms. Dadurch kannst Du eine höhere Vergütung bekommen als in der festen Einspeisevergütung. Der Haken: Die Börsenstrompreis steigt vor allem, wenn wenig Solarstrom produziert wird. Und sobald Du bei sonnigem Wetter viel Solarstrom zum Einspeisen hast, sind die Preise im Regelfall niedrig.
Du bekommst deshalb selten deutlich mehr Geld als in der fixen Einspeisevergütung. Immerhin sind es stets 0,4 Cent pro kWh mehr – allerdings musst Du noch die Kosten für den Direktvermarkter berücksichtigen.
Direktvermarkter verlangen Gebühren, über die Du Dich individuell informieren solltest. Sie liegen nach unserer Marktbeobachtung in der Regel bei über 100 Euro im Jahr, was die Direktvermarktung gerade für kleinere Anlagen auf Hausdächern unattraktiv macht. Unter dem Strich machen die im Vergleich zur Einspeisevergütung potenziell etwas höheren Erlöse die Kosten oft nicht wett.
Ein Beispiel: Der Direktvermarkter Lumenaza schätzt für eine PV-Anlage mit zehn kWp Leistung, was typisch für ein Einfamilienhaus ist, die Kosten der Direktvermarktung auf rund 165 Euro im Jahr. Zusätzlich werden einmalig 200 Euro als Einrichtungspauschale fällig.
Ein Wechsel in die Direktvermarktung ist monatlich jeweils zum ersten Kalendertag des Monats möglich, muss aber mehr als einen Monat zuvor angemeldet werden (§ 21b Abs.v 1 und § 21c EEG 2023). Beispiel: Wenn Du zum 1. Mai wechseln willst, musst Du bis spätestens 31. März Bescheid geben. Den Wechsel musst Du dem Netzbetreiber melden, viele Direktvermarkter erledigen das für Dich.
Eine günstige Photovoltaikanlage findest Du, indem Du mehrere Angebote einholst und vergleichst. Besonders einfach funktioniert das mit einer Anfrage über Vergleichsportale im Internet. Hier kommst Du schnell in Kontakt mit mehreren Fachfirmen gleichzeitig.
Nach dem Finanztip-Test 2024 empfehlen wir, mit Selfmade-Energy zu starten. Dieses Vergleichsportal für Photovoltaik hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.

Vermittlungsportale liefern keinen direkten Angebotsvergleich, sondern Kontaktanfragen direkt von Anbietern. Wenn Du mehrere Portale gleichzeitig anfragst, musst Du damit rechnen, in kurzer Zeit zahlreiche Kontaktanfragen zu erhalten. Geh daher lieber schrittweise vor. Nutz eine unserer zwei weiteren Empfehlungen, Photovoltaik-Angebotsvergleich oder Solaranlagen-Portal.

Vergleich mehrere Angebote gründlich miteinander, bevor Du Dich entscheidest. Verlass Dich nicht blind auf berechnete Renditen.
Auch für unsere Empfehlungen gilt: Bleib kritisch bei den vermittelten Solarfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten können schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbar lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.
Mehr zu unseren Empfehlungen und wie wir sie getestet haben, haben wir für Dich auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.
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