In Bayern gilt seit 1. Januar 2025 zwar keine direkte Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird. Das bedeutet: Hier soll eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert.
Verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit nicht. Die Empfehlung zu ignorieren, hat laut dem bayerischen Bauministerium keine rechtlichen Folgen. Dennoch raten wir bei Finanztip, bei einem Neubau oder einer Dachsanierung – wenn möglich – eine Solaranlage zu installieren. Der Freistaat Bayern hat die Empfehlung aus gutem Grund ausgesprochen: Photovoltaik erzeugt klimaneutralen Strom und kann sich für Dich auch finanziell lohnen.
Auf neuen Gewerbe- und Industriegebäuden muss in Bayern bereits seit März 2023 eine PV-Anlage installiert werden, auf allen weiteren Nicht-Wohngebäuden seit Juli 2023. Zudem sollen alle Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern mit geeigneten Dachflächen eine Photovoltaikanlage bekommen. Grundsätzlich gilt die bayerische Solarpflicht erst ab einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern (§ 44a Abs. 1, 2 und 3 BayBO).