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Kindergeld wird abgeschafft? Das soll der Nachfolger können

Die Bundesregierung hat sich geeinigt: Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung kommen. Was sich dann konkret ändern soll und wer Anspruch darauf hat, erfährst Du hier.

Salim Rehan
Finanztip-Experte für Kredit

Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung kommen, mit der die Regierung für eine einfachere und einheitlichere Verteilung der Gelder an bedürftige Familien sorgen will. Kindergeld, Kinderzuschlag etc. sind dann Geschichte.

So soll die Kindergrundsicherung aussehen
Sie soll nur noch aus zwei wesentlichen Teilen bestehen: Einem einkommensunabhängigen „Kindergarantiebetrag“ und dem einkommensabhängigen „Kinderzusatzbeitrag“:

  • Der Kindergarantiebetrag soll das Kindergeld ersetzen und 250€ pro Monat betragen. Der Betrag ist garantiert – heißt, die bereits erhaltenen Sozialleistungen der Eltern (z. B. Bürgergeld) werden nicht mit dem Betrag verrechnet. Der Kindergarantiebetrag steht jedem Kind zu, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Der Kinderzusatzbetrag soll die restlichen Leistungen (z. B. Kinderzuschlag) ersetzen. Eine Einkommenshöhe, ab der kein Anspruch mehr auf ihn besteht, ist noch nicht festgelegt. Außerdem soll der Zusatzbetrag nach Alter gestaffelt werden und aus einer Pauschale für Bildung und Teilhabe sowie Kinderwohnkostenpauschale bestehen. Alleinerziehende sollen dann davon profitieren, dass nur noch 45% der Unterhaltszahlungen in das Einkommen eingerechnet werden, von dem ausgehend dann der Zusatzbeitrag berechnet wird. Bisher werden hier 100% eingerechnet.

Laut Familienministerin Lisa Paus könnte es für die jüngsten Kinder so bis zu 530€ Höchstsatz pro Monat an Kindergrundsicherung geben und 636€ für die ältesten Kinder. Warum ihr die Kindergrundsicherung so wichtig ist, haben unsere Kolleginnen Anja und Anika im Podcast Auf Geldreise mit ihr besprochen.

Wem soll die Kindergrundsicherung zustehen?
Allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr. Kinder in Ausbildung sollen aber bis zum 25. Lebensjahr weiter unterstützt werden, Studierende sogar bis zum 27. Lebensjahr.

Wichtig: Die Kindergrundsicherungsstelle will mit den Berufs- und Hochschulen kooperieren. Über die Schuldaten können dann alle volljährigen Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen, den Betrag direkt aufs eigene Konto gezahlt bekommen anstatt auf das der Eltern.

Ist das alles schon final?
Nein – erstmal hat die Bundesregierung nur die Eckpunkte vorgelegt. Dass es hier eine Einigung gab, ist aber schonmal ein wichtiger Schritt. Jetzt muss das Gesetz das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bis es verabschiedet wird.

Bis 2025 musst Du Deine Anträge für bestimmte Leistungen also wie bisher bei den jeweiligen Behörden stellen. Sobald das Gesetz verabschiedet ist und Du tatsächlich etwas tun musst, informieren wir Dich hier und in unserem Ratgeber.

 

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