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Abmahnung für Facebook & Instagram: So solltest Du jetzt reagieren

Die Verbraucherzentrale NRW hat den US-Konzern Meta abgemahnt, weil er Nutzerdaten ohne Zustimmung verwenden will, um seine KI-Modelle zu trainieren.

Redakteurin Anna Karolina Stock
Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen
Laptop, Handy, Person

Update: Auf öffentlichen Druck hin hat der US-Konzern Meta inzwischen seinen Kurs gewechselt und verkündet, seine Künstliche Intelligenz "Meta AI" nicht mit User-Daten aus Europa zu trainieren. Mit der Konsequenz, dass seine KI-Dienste voerst nicht in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verfügbar sein werden. Dass Meta seine Pläne zur Verwendung von personenbezogenen Daten in Europa pausiert, folgt auf eine Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation noyb, die sie bei elf Datenschutzbehörden eingereicht hatte.

Die Verbraucherzentrale NRW geht gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta vor, nachdem er seine Datenschutzrichtlinie angepasst hat, um künftig leichter an Nutzerdaten zu kommen. Ab 26. Juni will Meta nämlich auf Deine persönlichen Informationen für seine KI-Trainings zugreifen.

Das Problem: Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, Instagram, Threads und anderen Meta-Diensten wurden lediglich darüber informiert, dass die Datenschutzrichtlinie aktualisiert wird, und auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen. Bedeutet: Sie müssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten, Postings und Bilder verwendet werden.

Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass Facebook nun standardmäßig auf Deine private Smartphone-Bibliothek zugreift und auswertet: In der Facebook-App erhältst Du neuerdings Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus Deinem persönlichen Speicher Du auf der Plattform teilen könntest. Du kannst diese Funktion zwar abschalten, standardmäßig ist sie jedoch aktiviert.

Aktive Zustimmung statt Widerspruch

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen gegen Deine Datenschutzrechte. Besonders das Widerspruchsverfahren ist zu umständlich und nicht nutzerfreundlich. Dass Meta private Daten für das Training von künstlicher Intelligenz verwendet, darf nicht ohne ausdrückliche Einwilligung geschehen. Änderungen wie diese ganz nebenbei als Standardeinstellung einzuführen, ist ein Verstoß gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellung ("privacy by default").

Nach der Abmahnung hat Meta noch bis zum 19. Juni Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Lässt der Konzern die Frist verstreichen, kann die Verbraucherzentrale NRW Klage einreichen.

So kannst Du der Nutzung Deiner Daten widersprechen

Sowohl bei Facebook als auch bei Instagram findest Du Seiten mit Widerspruchsformularen. Das Unternehmen nennt sie "Einspruch einlegen":

Wichtig: Beide Formulare siehst Du nur, wenn Du im entsprechenden Account eingeloggt bist. Darin musst Du kurz erklären, warum Deine Daten nicht zum Trainieren von KI verwendet werden sollen.

Falls Du Probleme mit den Widerspruchsformularen hast und sie auch im eingeloggten Account nicht erscheinen, findest Du bei der Verbraucherzentrale NRW eine weitere Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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