Tipps & Tricks
Der Extra-Urlaub, den keiner kennt
Schon mal gehört? Du hast in Deutschland fast überall Anspruch auf fünf Tage Extra-Urlaub im Jahr. Und die können eine echte Investition in Dich selbst sein.

Finanztip-Expertin für Recht
Tipps & Tricks
Schon mal gehört? Du hast in Deutschland fast überall Anspruch auf fünf Tage Extra-Urlaub im Jahr. Und die können eine echte Investition in Dich selbst sein.
Okay, zugegeben: Ein echter Urlaub sieht wahrscheinlich etwas anders aus, z. B. irgendwas mit Strand und Meer. Aber: Weiterbildungen sind immer eine Investition in Dich selbst. Unterjährig hast Du für sie wahrscheinlich wenig Zeit – und den eigenen Jahresurlaub dafür hernehmen? Muss nicht unbedingt sein, denn: Gesetzlich stehen Dir als Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern fünf Tage "Bildungsurlaub" pro Jahr zu. Oft kannst Du auch die Urlaubstage von zwei Jahren zusammenzufassen, das ergibt zehn Tage Bildungsurlaub.
Wie viele Bildungsurlaubstage in Deinem Bundesland drin sind, kannst Du auch in dieser Tabelle nachschauen.
In den meisten Ländern existieren eigene Bildungsdatenbanken oder Listen anerkannter Seminare, z. B. in Berlin oder Hamburg. Dort findest Du mehr als 3.000 in Hamburg anerkannte Kurse und Veranstaltungen. Darunter sind Buchhaltungskurse, Kurse zu fast allen Fremdsprachen und Levels, aber auch Digitalfotografie im Beruf oder professionelle Videos in Dreh, Schnitt und Ton. Eine Auswahl an Seminaren findest Du auch auf Webseiten wie bildungsurlauber.de, bildungsurlaub.de oder kursfinder.de.
Während der Urlaubstage wirst Du zwar bezahlt, für die Kosten des Kurses musst Du aber selbst aufkommen. Wenn der Kurs einen engen inhaltlichen Bezug zu Deinem Job hat, kannst Du die Kosten aber bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Beantrage den Urlaub am besten immer mindestens neun Wochen vorher – so ist für Dich und Deinen Chef noch genug Zeit, um alles zu regeln. Frag auch schon frühzeitig nach, wie Dein Arbeitgeber generell zum Thema Bildungsurlaub steht. Nicht jeder Arbeitgeber ist erfreut, wenn Du Bildungsurlaub einreichst. Vielleicht hat er damit bisher auch noch keine Erfahrungen gemacht. Aber ablehnen kann er ihn nur, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche der Kollegen dagegensprechen.
Übrigens: Dein Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt, wenn Du ihn nicht nimmst bzw. nicht ins neue Jahr übertragen lässt. Das geht in den meisten Bundesländern.
Hast Du neben Bildungsurlaub schon mal über eine "Workation" nachgedacht? An diesen Orten lohnt sie sich besonders.
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