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Super-Streik in Deutschland: Diese Rechte hast Du

Am Montag steht Deutschland beinahe still. Doch auch wenn Dein Zug oder Flug wegen des Streiks ausfallen, hast Du Rechte.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Streik

Ein Super-Streik der Gewerkschaften ver.di und EVG am 27. März soll den Betrieb an Flughäfen und Bahnhöfen quasi deutschlandweit zum Erliegen bringen. Auch am Abend zuvor und am Tag danach kann es zu Auswirkungen auf den Verkehr kommen. 

Betroffen sind alle Verkehrsflughäfen in Deutschland mit Ausnahme des Berliner Flughafens. So stellt z. B. der Münchner Flughafen Sonntag und Montag den Betrieb ein. Am Frankfurter Flughafen fällt der Flugbetrieb am Montag aus. Auch Beschäftigte der Autobahngesellschaft wurden zum Streik aufgerufen. 

Doch das ist nicht alles: Auch die Bahn stellt am Montag den gesamten Fernverkehr ein, auch große Teile des Regionalverkehrs fallen aus. Aber welche Rechte hast Du als betroffener Passagier in so einem Fall? 

Bahn: Ticket flexibel nutzen oder erstatten lassen 
Du hast zwischen 27. und 28. März eine Bahnfahrt geplant und vor dem 23. März gebucht? Dann kannst Du Dein Ticket bis zum 4. April flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen erstattet die Bahn kostenfrei. 

Wenn Dein Zug wegen des Streiks ausfällt, kannst Du Dir das Ticket auch erstatten lassen. Das geht auch digital über Dein Kundenkonto bei der Bahn oder in der Navigator-App. Den Punkt „Entschädigung beantragen“ findest Du, wenn Du die entsprechende Fahrt auswählst.  

Erstattung per App funktioniert erst am Reisetag 
Achtung: Der Button für den Antrag erscheint erst, wenn das Ticket gilt. Du kannst die Entschädigung also nicht mehrere Tage im Voraus beantragen. Du kannst die Entschädigung auch per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen. Fährt Dein Zug doch, gelten die normalen Verspätungsregeln: bei 60 Minuten bekommst Du 25% des Preises zurück, ab 120 Minuten 50%. 

Flug: Ersatzflug oder Ticketpreis zurückbekommen 
Fällt Dein Flug wegen des Streiks aus, muss Dir die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Die Erstattung muss sie Dir innerhalb von sieben Tagen anbieten. 

Wichtig: Eine Erstattung per Gutschein ist nur möglich, wenn Du schriftlich zustimmst. Ob Du bei Streiks zusätzlich noch eine Entschädigung fordern kannst, ist leider unklar und hängt vom Einzelfall ab. 

Mit dem Finanztip-Tool Deine Ansprüche checken 
Die Airlines wollen wegen „außergewöhnlicher Umstände“ meistens nicht zahlen. Bei Streiks des Flughafenpersonals sind die Fluglinien in der Regel außen vor, denn ihre Mitarbeiter streiken ja nicht. Ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast, kannst Du auch mit unserem Fluggastrechte-Tool checken. 

Pauschalreisen: Bei Flugausfall Reisepreis mindern 
Wichtig: Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast, wende Dich an den Reiseveranstalter. Wird Dein Urlaub durch den Streik beeinträchtigt, kannst Du den Reisepreis mindern – und zwar ab einer Verspätung von fünf Stunden. 

Du kannst die Reise auch kostenfrei stornieren, z. B. wenn Du eine Woche gebucht hast, wegen des Streiks aber erst vier Tage später losfliegen kannst. Alle Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Reisemängeln

Übrigens: Das 49€-Ticket kommt. Alles, was Du dazu wissen musst, liest Du hier. 

(ene)

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