Grundsteuer A bis Z Alle wichtigen Begriffe zur Grundsteuer auf einen Blick

Mit unserem Grundsteuer A bis Z erhältst Du alle relevanten Begriffe zur Grundsteuer klar und kompakt erklärt – alles auf einer Seite zum Herunterladen und Ausdrucken.

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Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Objektsteuer. Das heißt, diese Steuer ist an ein „Objekt“ – also ein Grundstück – geknüpft. Sie ist für den Besitz von Grundstücken und Gebäuden regelmäßig zu zahlen. Das gilt sowohl für Eigentum als auch für das sogenannte Erbbaurecht, bei dem Du das Grundstück nicht kaufst, sondern nur pachtest – und trotzdem darauf ein Haus bauen kannst. Das heißt für Dich: Obwohl Du nicht der Eigentümer des Grundstücks bist, zahlst trotzdem Du die Grundsteuer.

Gleichzeitig ist die Grundsteuer eine Gemeindesteuer, weil alle Einnahmen komplett in die Gemeinde oder Stadt fließen.

Es kommt bei der Grundsteuer nicht auf Deine persönlichen Einkommensverhältnisse an oder auf Deine Leistungsfähigkeit, sondern allein auf das Grundstück. Du kannst also in den allermeisten Fällen keine Ermäßigung bei der Grundsteuer erhalten, nur weil Du knapp bei Kasse bist. 

Wie viele Personen von der Grundsteuer betroffen sind, zeigen Zahlen vom Statistischen Bundesamt. Demnach haben die deutschen Kommunen im Jahr 2022 mehr als 15 Milliarden Euro mit der Grundsteuer eingenommen, während 53,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zur Miete lebten. Das heißt, die Grundsteuer wird von den Eigentümerinnen von Grundstücken und Gebäuden gezahlt, aber auch von den mehr als 40 Millionen Mietern. Das hat den Grund, dass Vermieter die Grundsteuer als Nebenkosten auf Dich als Mieter umlegen dürfen. Die Grundsteuer zählt nämlich zu den sogenannten Betriebskosten (§ 2 Nr. 1. Betriebskostenverordnung (BetrkV)). Das sind für Mieterinnen schnell ein paar Hundert Euro im Jahr. 

Achtung: Die Grundsteuer darf nicht mit der Grunderwerbsteuer verwechselt werden, die nur einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder eines Teils davon fällig wird. 

Wie hoch die Grundsteuer ist, legt Deine Gemeinde oder Stadt in einem Grundsteuerbescheid fest. Darin steht, wie viel Grundsteuer Du für ein Jahr zahlen musst. Solange kein neuer Bescheid kommt, ändert sich für Dich bei der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer auch in den folgenden Jahren nichts.

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Mit unserem Grundsteuer A bis Z hast Du alle wichtigen Begriffe zur Grundsteuer leicht erklärt auf einer Seite zum Ausdrucken.

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Wie musst Du die Grundsteuer bezahlen?

In der Regel musst Du am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils ein Viertel der jährlichen Grundsteuer an Deine Gemeinde oder Stadt zahlen (§ 28 Grundsteuergestz (GrStG)). In diesem Paragrafen ist auch erläutert, dass Du eine jährliche Einmalzahlung beantragen kannst und zudem, wie die Zahlweise bei einer sehr geringen Grundsteuer ist. Normalerweise stehen die genauen Zahlungsmodalitäten auch in Deinem Grundsteuerbescheid. 

Achtung: Hast Du eine Immobilie, schuldest Du die Grundsteuer für das komplette Jahr. Verkaufst Du beispielsweise zum 1. September und willst, dass der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin bereits die Grundsteuer-Zahlung ab November trägt, solltest Du das mit ihm oder ihr vertraglich vereinbaren. Geregelt sind die Vorschriften zur Grundsteuer im GrStG. Einige Bundesländer haben eigene Grundsteuergesetze. Das sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Jahrzehntelang war das Thema Grundsteuer überschaubar und relativ einfach, viel mehr als das eben Beschriebene musste man nicht wissen. Geändert hat sich in dieser Zeit höchstens, dass klamme Gemeinden und Städte die Grundsteuer erhöht haben, um Löcher in ihren Haushaltskassen zu schließen. Doch diese entspannten Zeiten sind seit 2022 vorbei, ab 2025 wird es eine neue Grundsteuer geben. Und die hat es in sich. Wir bieten Dir deshalb im nächsten Kapitel einen Überblick über die wichtigsten Punkte zu den neuen Regeln. 

 

 

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