Fahrgastrechte Bahn 2025 Zug verspätet? Hol Dir Deine Erstattung!

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Wenn Du mit dem Zug unterwegs bist, solltest Du immer mehr Zeit einplanen als Du laut Fahrplan benötigst. Die alte Redewendung „pünktlich wie die Eisenbahn“ trifft schon lange nicht mehr zu. Denn fast jeder dritte Fernzug der Deutschen Bahn (DB) war im ersten Halbjahr 2024 verspätet. Mit der Verspätung musst Du klarkommen, aber immerhin kannst Du Dich dafür entschädigen lassen.
Was die Deutsche Bahn bei Verspätungen an Entschädigung zahlen muss, regelt die EU-Bahngastrechte-Verordnung (EU/2021/782). Grundsätzlich gilt: Geld zurück gibt es ab einer Verspätung von 60 Minuten. Was Dir zusteht, entnimmst Du der folgenden Tabelle:
Verspätung Bahn | Entschädigung |
---|---|
60 Minuten bis 119 Minuten | 25 % des Ticketpreises |
Ab 120 Minuten | 50 % des Ticketpreises |
Quelle: Art. 19 Bahngastrechte-VO (Stand: Januar 2025)
Die Bahn muss keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände wie Stürme, Starkregenfälle, Notarzteinsatz auf der Strecke oder Notfälle im Zug die Verspätung verursacht haben (Art. 19 Abs. 10 Bahngastrechte-VO) Wichtig: Ein Streik der Bahnmitarbeiter zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand.
Tipp: Du solltest bei jeder Verspätung eine Entschädigung verlangen, denn die Deutsche Bahn bietet im Einzelfall aus Kulanz Gutscheine an. Dann bekommst Du zwar nicht die 25 oder 50 Prozent Erstattung des Ticketpreises, aber stattdessen einen Gutschein, den Du beim nächsten Ticketkauf einlösen kannst. Besser als nichts.
Die Entschädigung muss die Bahn auch zahlen, wenn Du mehrfach umgestiegen bist und einen Anschlusszug verpasst hast. Wichtig ist, dass Du die Fahrt als durchgehende Verbindung gekauft hast, die Bahn spricht dabei von einer Reisekette.
Beispiel: Du fährst mit dem ICE von München nach Düsseldorf und dort weiter mit der Regionalbahn nach Dortmund. Am Düsseldorfer Hauptbahnhof gibt es Probleme, weshalb Du plötzlich eine Verspätung von mehr als einer Stunde hast. Wenn du ein durchgängiges Ticket gekauft hast, bekommst Du nun das ganze, also die Reisekette, zu 25 Prozent erstattet. Wenn Du in Düsseldorf erst ein Ticket des lokalen Verkehrsverbundes kaufst, um nach Dortmund weiterzufahren, ist das keine durchgehende Verbindung. Die Reisekette ist durchbrochen, die Entschädigungsregel gilt dann pro Ticket.
Wenn Du zum Beispiel das Deutschlandticket mit einem ICE-Ticket kombinierst, kann das bei einer Verspätung zum Problem werden. Denn die Fahrt im Nahverkehr mit dem Deutschlandticket und die Fahrt im Fernverkehr betrachtet die Bahn jeweils als eigenen Beförderungsvertrag. Das bedeutet: Verspätet sich der Nahverkehrszug und verpasst Du deshalb Deinen ICE, dann ist die Zugbindung nicht aufgehoben. Du kannst dann nicht einfach einen späteren Zug nehmen, wenn Du eine Fahrkarte mit Zugbindung gekauft hast, zum Beispiel ein Sparpreis-Ticket.
Zudem werden für Deine Entschädigungsansprüche die beiden Fahrten wie oben beschrieben getrennt betrachtet. Wenn also beide Züge nur zusammen eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatten, hilft Dir das nicht. Deshalb solltest Du wenn möglich ein Ticket für die gesamte Bahnreise buchen. Denn Verspätungen solltest Du derzeit bei der Bahn einkalkulieren. Auch wenn Du dafür das Nahverkehrsticket zusätzlich zahlst, obwohl Du eigentlich Dein Deutschlandticket nutzen könntest.
Du musst Dir die Verspätung nicht vom Zugpersonal oder am Bahnhof bestätigen lassen, wenn Du ein Online- oder Handy-Ticket gekauft hast.
Hast Du hingegen ein Ticket am Bahnhof gekauft, kannst Du die Entschädigung nur mit der Original-Fahrkarte anfordern. Willst Du dann sofort Deine Entschädigung, ohne extra noch einen Brief schicken zu müssen, solltest Du Dir die Verspätung bestätigen lassen. Das macht der Zugbegleiter. Im Reisezentrum bekommst Du dann sofort einen Teil des Fahrpreises zurück.
Der bequemste Weg zur Erstattung ist die Online-Entschädigung. Dafür musst Du Dein Ticket über die Bahn-Website oder die Bahn-App gekauft haben. Melde Dich mit Deinem Kundenkonto an und klicke dann auf „Alle Buchungen anzeigen“ oder „Meine Tickets“. Anschließend wählst Du „Auftrag bearbeiten“ und die Option „Fahrgastrechte“ aus. Dort gibst Du Deine tatsächliche Ankunftszeit an und ob Dir zusätzliche Ausgaben entstanden sind. Dann erscheinen vorausgefüllt Deine persönlichen Angaben. Schließlich gibst Du noch die Iban für das Konto an, auf das die Bahn die Erstattung überweisen soll, und sendest den Entschädigungsantrag ab. Du kannst innerhalb von zwei Wochen mit einer Rückmeldung rechnen.
Nach wie vor kannst Du Deine Erstattung auch schriftlich anfordern. Dafür nutzt Du das Formular Fahrgastrechte. Dieses kannst Du zusammen mit Deinem Original-Ticket und der Verspätungsbestätigung in einem DB-Reisezentrum abgeben. Oder Du schickst es mit der Post an das Servicecenter der Bahn.
Die richtige Adresse für Dein Fahrgastrechte-Formular:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main.
Über das Servicecenter Fahrgastrechte kannst Du auch Erstattungen von anderen Zugunternehmen beantragen (Liste der teilnehmenden Eisenbahnunternehmen). Andere Unternehmen musst Du direkt kontaktieren, zum Beispiel Abellio, das unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Züge fahren lässt.
Ausgezahlt werden Beträge erst ab vier Euro. Sammle also gegebenenfalls Verspätungen, um über diese Summe zu kommen. Mehr dazu liest Du weiter unten im Abschnitt Zeitkarten.
Bist Du mit dem Deutschlandticket unterwegs, kannst Du selbst bei einer angekündigten Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht kostenlos in einen IC oder ICE wechseln. Eine Kostenerstattung gibt es nicht. In einem solchen Fall musst Du den nächsten Nahverkehrszug nehmen.
Bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten oder einem Zugausfall im Nahverkehr hast Du pro Fall Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50 Euro. Wenn Du mehrere Verspätungsfälle während des Monats sammelst und über vier Euro kommst, kannst Du die Entschädigung ausgezahlt bekommen, allerdings höchstens 14,50 Euro pro Monat.
Falls Deine Bahn Verspätung hatte oder Dein Zug ausgefallen ist, hast Du nach der Verordnung drei Monate lang Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen.
Wichtig: Selbst wenn Du zu spät dran bist mit Deiner Forderung, solltest Du sie nicht auf sich beruhen lassen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Anträge auch nach Ablauf der Drei-Monats-Frist noch bis zu einem Jahr nach der betroffenen Fahrt zu bearbeiten.
In folgenden Fällen kannst Du auf ein Taxi oder ein anderes Verkehrsmittel umsteigen:
Wenn Dir die Bahn keine alternative Beförderung, zum Beispiel einen Bus, bereitstellt, bekommst Du die Fahrtkosten für Taxi und Co. erstattet – bis zu 120 Euro (§ 11 Abs. 2 EVO).
Dir kann auch eine Hotelübernachtung zustehen, wenn Du ansonsten nicht mehr nach Hause kommst. Bricht Deine Reise an einem größeren Bahnhof ab, wende Dich umgehend an den DB-Informationsschalter. Nur wenn Dir dort kein Hotel gebucht wird oder Du am Bahnhof keinen Ansprechpartner findest, solltest Du Deine Übernachtung selbst organisieren und dann eine Erstattung verlangen.
Für Zeitkarten gelten andere Entschädigungsregeln als für einzeln gekaufte Fahrkarten der Bahn. Grundsätzlich bekommst Du für sie nicht mehr als 25 Prozent des Fahrkartenwerts erstattet. Die Bahn zahlt Entschädigungen erst ab vier Euro aus. Deshalb musst Du bei Wochen- und Monatskarten die Verspätungen sammeln und auflisten.
| 2. Klasse | 1. Klasse |
Zeitkarten im Nahverkehr | 1,50 Euro | 2,25 Euro |
Zeitkarten im Fernverkehr | 5 Euro | 7,50 Euro |
Bahncard 100 | 10 Euro | 15 Euro |
Quelle: Deutsche Bahn (Stand: Januar 2025)
Sobald Dein Zug im Nahverkehr mehr als 20 Minuten zu spät ankommt, kannst Du die Minuten ansammeln. War Dein Zug zum Beispiel an acht Tagen um jeweils 30 Minuten zu spät, kannst Du eine Entschädigung von sechs Euro verlangen. Der Erstattungsbetrag ergibt sich, weil Du bei acht Fahrten eine Verspätung von 30 Minuten hattest, also insgesamt 240 Minuten (8 x 30 Minuten). Pro 60 Minuten Verspätung zahlt die Bahn 1,50 Euro Entschädigung, also sechs Euro (240 / 60 x 1,50 Euro = 6 Euro) Es kann sich lohnen, die kleinen Verspätungen zu notieren und am Ende des Monats die Minuten zu addieren.
Erst wenn 20 Minuten Verspätung für Deinen Zug angekündigt sind oder die Fahrt ganz ausfällt, darfst Du einen anderen Zug nehmen und dabei auch eine teurere Verbindung ohne Aufpreis nutzen. Die Zugbindung ist dann aufgehoben. Du musst allerdings in Vorleistung gehen: Zuerst musst Du den Fahrpreis oder Zuschlag zahlen und dann im Nachhinein die Erstattung beantragen.
Beispiel: Der Regionalexpress, mit dem Du fahren wolltest, soll mit 30 Minuten Verspätung an Deinem Ziel ankommen. Wenn auf derselben Strecke auch ein Intercity (IC) fährt, kannst Du mit diesem fahren. Du musst Dir aber dafür zunächst das IC-Ticket kaufen.
Beachte: Wenn Du bereits eine stark ermäßigte Fahrkarte wie ein Länderticket oder das Deutschlandticket besitzt, kannst Du nicht einfach einen anderen Zug nehmen, mit dem Du ansonsten nicht fahren dürftest – also keinen ICE (§ 3 Abs. 4 EVO iVm § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO).
Ab 60 Minuten angekündigter Verspätung zum Zielbahnhof kannst Du Dein Ticket kostenfrei stornieren, auch wenn es zum Beispiel ein „Super Sparpreis“-Ticket ist, das regulär nicht umtauschbar ist. Das ist sinnvoll, wenn Du durch die Verspätung einen wichtigen Termin verpasst hast und damit Dein Reisegrund wegfällt. Allerdings hast Du bei Rückgabe des Tickets keinerlei Ansprüche mehr gegen die Bahn.
Wenn Du erst unterwegs von der Verspätung erfährst, kannst Du Deine Reise abbrechen und mit dem nächsten Zug zu Deinem Startbahnhof zurückkehren. Die Kosten trägt auch in diesem Fall die Bahn.
Neben der Entschädigung steht Dir bei einer angekündigten Verspätung von mehr als einer Stunde auch eine angemessene und kostenlose Verpflegung mit Getränken und Speisen zu, sofern diese im Bahnhof oder Zug verfügbar sind.
Ist Dein Zug wegen eines Streiks der Bahnmitarbeiter mehr als 20 Minuten verspätet oder fällt er sogar ganz aus, darfst Du ebenfalls einen beliebigen anderen Zug nehmen. Die Zugbindung gilt dann nicht mehr.
Aber auch in diesem Fall musst Du zunächst den Aufschlag zahlen und Dir nachträglich erstatten lassen, falls Du eine teurere Verbindung als geplant nutzt. Außerdem hast Du Anspruch auf Entschädigung. Denn ein Bahnstreik ist keine höhere Gewalt.
Falls Du die Fahrt wegen des Bahnstreiks gar nicht mehr antreten willst, kannst Du Dir die Ticketkosten erstatten lassen.
Hast Du ein „Zug zum Flug“ oder Rail and Fly Ticket gebucht und ist Dein Zug verspätet, dann gelten für Dich andere Regelungen. Grund: Du hast das Ticket entweder über eine Fluggesellschaft oder einen Reiseveranstalter gekauft, die Fahrgastrechte im Bahnverkehr kommen also nicht zum Tragen. Hat Deine Bahnverbindung mehr als 60 Minuten Verspätung, erstattet die Bahn zehn Euro für Rail and Fly Tickets der 2. Klasse und 15 Euro für „Zug zum Flug“ Tickets der 1. Klasse.
Wichtig: Die Bahn haftet nicht dafür, wenn Du aufgrund der Zugverspätung Deinen Flug verpasst. Hast Du Deine Reise individuell zusammengestellt, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Pauschalreisende haben dagegen unter Umständen Ansprüche gegenüber ihrem Reiseveranstalter. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bahngastrechte gelten für alle Bahnreisende mit einem Zugunternehmen in der Europäischen Union. Freiwillig können Zugunternehmen auch höhere Entschädigungen zahlen. Das macht zum Beispiel der Thalys, der Nordrhein-Westfalen mit Brüssel und Paris verbindet. Bei Verspätungen, die das Unternehmen selbst zu verantworten hat, gibt es schon ab 30 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zurück, ab einer Stunde den halben und ab zwei Stunden den vollen Fahrpreis – allerdings nur als Gutschein oder in Miles. Wer auf eine Auszahlung besteht, muss sich mit den Entschädigungen der europäischen Bahngastrechteverordnung zufriedengeben.
Achte bei langen Fahrten besonders darauf, die Reisekette nicht zu unterbrechen. Daher ist es zum Beispiel sinnvoll, eine Reise von Köln nach London komplett bei der Deutschen Bahn zu kaufen, anstatt per Bahnticket nach Brüssel zu fahren und Dir dort ein Eurostar-Ticket nach London zu holen. Verspätungen und die Höhe der Erstattung gelten dann nur pro Ticket und zweimal 30 Minuten ergeben keinen Entschädigungsanspruch.
Gibt es bei der Bearbeitung einer Entschädigung Probleme oder hast Du eine Beschwerde wegen Zugausfällen oder Verspätungen, kannst Du Dich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Kommt keine Lösung zustande, ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr der nächste Ansprechpartner. Auf der Website der Schlichtungsstelle findest Du einen entsprechenden Schlichtungsantrag.
Die höchste Behörde für Beschwerden über die Deutsche Bahn oder andere Bahnanbieter ist das Eisenbahn-Bundesamt.
Wenn Du Schwierigkeiten mit einem Bahnunternehmen im europäischen Ausland hast, kannst Du Dich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.
Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten -> Du bekommst 25 Prozent des Fahrpreises zurück
Bei einer Verspätung von mehr als 120 Minten -> Du bekommst 50 Prozent des Fahrpreises zurück.
Wenn Du zwischen 0 und 5 Uhr ankommen solltest und eine Verspätung von mindestens einer Stunde absehbar ist, kannst Du mit einem Taxi zu Deinem Ziel fahren.
Wolltest Du die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages nehmen und fällt diese aus, kannst Du auch ein Taxi nehmen, wenn Du anders nicht mehr bis 0 Uhr zu Deinem Zielbahnhof kommen kannst. Bis zu einer Obergrenze von 120 Euro erstattet die Bahn die Taxikosten.
Ist absehbar, dass Dein Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, kannst Du mit einem IC oder ICE fahren. Du musst erst das Ticket kaufen, das Du dann aber wieder erstattet bekommst. Bei einem Deutschlandticket gilt das nicht.
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