Betriebsrente Das meiste aus der betrieblichen Altersvorsorge herausholen

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsrente ergänzt die gesetzliche Rente: Angestellte sparen im Laufe ihres Berufslebens vergünstigt an und erhalten später eine lebenslange Zusatzrente.
  • Betriebsrente ist nicht gleich Betriebsrente: Dein Chef kann alle Beiträge für Dich übernehmen. Oder Du zahlst Teile Deines Bruttogehalts in eine Ren­ten­ver­si­che­rung und sparst Dir die Steuern und Sozialabgaben.
  • Die Höhe der Betriebsrente ist Sparern oft nicht klar: Selbst wenn sie ihre Rentenansprüche kennen, wissen viele nicht, wie viel Netto nach Abzug von Kran­ken­kas­senbeiträgen und Steuern übrigbleibt.
  • Die betriebliche Altersvorsorge lohnt nicht immer: zum Beispiel dann nicht, wenn Du einen teuren Vertrag hast, der Chef in der Ansparzeit nichts dazugibt oder Du häufig den Job wechselst.

So gehst Du vor

  • Erfahren, was Du hast: Frage bei der Personalabteilung, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Deine Firma anbietet. Wenn Du schon einen Vertrag hast, schaue in Deine Unterlagen.
  • Bruttorente kennen, Nettorente abschätzen: Nutze unsere Übersicht, um herauszufinden, wieviel Rente Du nach Abzug aller Abgaben ungefähr pro Monat erwarten kannst.
  • Überschlagen, ob sich Dein bAV-Vertrag lohnt: Du solltest Deine Beiträge nicht erst im hohen Alter wiedersehen. Nutze für eine Einschätzung unseren kleinen Rechner.
  • Vertrag anpassen, wenn er sich nicht lohnt: Fordere einen Zuschuss oder einen besseren Vertrag vom Chef, zahle weniger ein oder spare anderweitig an.
  • Beim Jobwechsel aufpassen: Wechselst Du den Arbeitgeber, versuche, Deinen alten Vertrag mitzunehmen. Wäge ansonsten ab, ob eine flexible Vorsorge besser zu Dir passt.

Du bist angestellt und arbeitest womöglich seit Jahren für dieselbe Firma: Dann hast Du wahrscheinlich eine Vereinbarung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit Deinem Chef getroffen und dadurch Anspruch auf eine geförderte Zusatzrente – die Betriebsrente.

Die Idee der Betriebsrente ist gut: Mit ihrer Hilfe lässt sich die gesetzliche Rente aufstocken. Ende 2016 besaßen mehr als 16 Millionen Deutsche einen Anspruch auf eine spätere Betriebsrente. In der Praxis bringt die Betriebsrente jedoch einige Unsicherheit mit sich. Viele Sparer wissen zum Beispiel nicht, mit wie viel Betriebsrente sie später einmal tatsächlich rechnen können. Und einige Betriebsrenten lohnen sich schlicht nicht.

Wie funktioniert die Betriebsrente?

Es gibt verschiedene Wege, wie Du mit Hilfe Deines Chefs fürs Alter vorsorgen kannst. Entscheiden kannst Du nicht selbst, sondern der Arbeitgeber. Beliebt in der Vergangenheit waren die sogenannte Direktversicherung oder eine direkte Pensionszusage.

Direktversicherung - Dein Chef schließt häufig für die gesamte Belegschaft Ren­ten­ver­si­che­rungsverträge zu vergleichsweise günstigeren Konditionen ab. Sie garantieren in der Regel eine Mindestverzinsung und Mindestrente. Den Vertrag kannst Du aus Deinem Bruttogehalt besparen und zahlst dieses Jahr für Beiträge bis 302 Euro pro Monat dann keine Steuern und auch keine Sozialabgaben. Seit 2004 hast Du Anspruch auf diese sogenannte Entgeltumwandlung. Auf Nachfrage muss Dein Chef Dir einen Vertrag anbieten. Manchmal gibt er zu Deinen Beiträgen auch etwas dazu.

Gehst Du in den Ruhestand, beziehst Du in der Regel eine monatliche Rente bis zu Deinem Tod. Eine Absicherung der Hinterbliebenen – in der Regel der Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder – ist möglich, geht aber zu Lasten der späteren Rentenhöhe. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Absicherung der Familie solltest Du vor dem Vertragsabschluss erfragen oder in den Vertragsbedingungen nachschauen. Mehr zum Thema findest Du in unserem Ratgeber Direktversicherung.

Direkte Pensionszusage - Bei dieser Variante zahlt allein der Chef: Deine Firma legt also Geld für die spätere Rente der Belegschaft zurück. Wie hoch die lebenslange Pension ausfällt, kann davon abhängen, wie viele Jahre Du Deinem Unternehmen treu geblieben bist. Dein Chef kann Dir aber auch nur Beiträge in einer bestimmten Höhe zusagen, die sich dann mit einem festgelegten Zinssatz verzinsen.

Den Begriff Direktzusage wirst Du in der Firma aber wohl nur selten hören. Stattdessen ist oft die Rede von einem Vorsorgeplan oder von einem Altersvorsorgekonto, auf das die Firma für Dich einbezahlt. Auch bei der direkten Pensionszusage kannst Du Lebenspartner und Kinder im Fall Deines Todes absichern. Die Witwen- oder Waisenrente beträgt – angelehnt an die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung – etwa 60 Prozent der Pension. Mehr zum Thema liest Du in unserem Ratgeber Direkte Pensionszusage.

Achtung: Die Betriebsrente ist ein Langfristprojekt. Weißt Du schon heute, dass Du häufig den Arbeitgeber wechseln willst oder vermutest Du, immer wieder auch selbstständig zu arbeiten, passt eine flexiblere Vorsorge wahrscheinlich besser zu Dir.

Wieviel Betriebsrente gibt es – und wieviel bleibt übrig?

Wie hoch Deine Betriebsrente einmal ausfällt, hängt unter anderem von der Höhe der Beiträge, der Laufzeit und – im Fall einer Direktversicherung – auch von den Kosten des Ren­ten­ver­si­che­rungsvertrages ab. Wie viel am Ende auf Deinem Konto landet, hängt zusätzlich von den Steuern und Sozialabgaben auf die spätere Rente ab. Je nach Vertragsschluss und der Höhe der Bruttorente können die Steuern und Sozialabgaben unterschiedlich hoch sein.

Wie viel Rente gibt es?

Klassische bAV-Rentenversicherung - In der Regel erhältst Du einmal im Jahr eine sogenannte Standmitteilung. Darin steht, wie hoch Deine Rente später ausfällt, solltest Du den Vertrag bis zum Renteneintritt mit dem bestehenden Beitrag weiter besparen. Oft ist die Rente angegeben, die Du garantiert erhältst, und die, die Du erhalten würdest, falls die Ver­si­che­rung Überschüsse erwirtschaftet.

Fondsgebundene bAV-Rentenversicherung - Wie bei der klassischen bAV-Rentenversicherung erhältst Du häufig einmal im Jahr eine Standmitteilung. Dort steht in der Regel, wie hoch das bereits angesparte Kapital ist und das mögliche Guthaben bei Renteneintritt. Die Rentenhöhe muss nicht zwangsläufig ausgewiesen sein. Viele Versicherer legen erst zum Rentenbeginn den sogenannten Rentenfaktor fest: Er gibt dann an, wie viel monatliche Rente Du für jede 10.000 Euro angespartes Kapital erhältst.

Hinweis: Erhältst Du keine Standmitteilung, frage bei der Personalabteilung nach dem Stand Deiner Rentenansprüche.

Direkte Pensionszusage - Frage bei der Personalabteilung nach, wo Du den Stand Deiner Vorsorge nachschauen kannst. Oft stellen Firmen Informationen im Intranet bereit. Suche nach einer jährlichen Abrechnung, die den Stand des Vermögens zeigt. Am besten stellt Deine Firma Dir auch regelmäßig eine Hochrechnung für die spätere Rente zur Verfügung. Falls Du diese Hochrechnung nicht findest, frage nach, wie sich die spätere Rente aus dem Guthabenstand ableiten lässt.

So viel Netto-Betriebsrente bleibt übrig

Die spätere Brutto-Betriebsrente zu kennen, ist gut. Doch in aller Regel musst Du darauf Sozialabgaben und Steuern zahlen.

Sozialabgaben - Wer im Ruhestand in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung versichert ist, muss den vollen Kran­ken­kas­senbeitrag (im Durchschnitt: 16,3 Prozent) und die Abgaben zur Pfle­ge­ver­si­che­rung (2023: 3,4 Prozent für Rentner ohne Kinder) auf seine Betriebsrente zahlen. Das ist erstmal viel.

Wirklich zahlen muss diese Abgaben nur, wessen Betriebsrente – neben anderen Versorgungsbezügen – 176,75 Euro im Monat übersteigt. Zu den Versorgungsbezügen gehören neben der Betriebsrente auch Ruhegeld aus einem früheren Beamtenverhältnis, Hinterbliebenenrenten oder Renten aus verminderter Erwerbsfähigkeit. Ob Du unter der Grenze bleibst, weiß in der Regel Deine Kran­ken­kas­se.

Die Bundesregierung diskutiert seit 2018 über eine Reform der Abgaben auf die Betriebsrente. Betriebsrentner sollen entlastet werden.

Einkommensteuer - Mit welcher Einkommensteuerbelastung Rentner in Bezug auf die Betriebsrente kalkulieren können, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Eine Näherung ist der Steuersatz, den Rentner auf ihr zu versteuerndes Einkommen im Alter bezahlen müssen. Dabei zählt die gesetzliche Rente erst im Jahr 2040 zu 100 Prozent ins zu versteuernde Einkommen hinein. Vorher gilt ein Freibetrag, 2023 waren zum Beispiel nur 83 Prozent der gesetzlichen Rente zu versteuern. 

Gesamtbelastung
Die Tabelle zeigt einige Musterfälle für Rentner, die 2040 den Ruhestand antreten. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 16.000 Euro geht von der Betriebsrente etwa ein Viertel an Steuern und Abgaben ab. Wer mehr verdient, muss mit Abzügen von mehr als 40 Prozent rechnen.

So viel bleibt von Deiner Betriebsrente (Rentenbeginn 2040¹)

Bruttoeinkommen im Jahr in €davon zu versteuern in €Durchschnitts- steuersatz in %Steuern und Sozialabgaben auf Betriebsrente in %Von je 100 € Betriebsrente verbleiben etwa
50.00044.29824,643,157 €
30.00026.53817,435,964 €
16.00014.1067,626,174 €

¹ Wer früher als 2040 in Rente geht, muss dank des Freibetrags auf die gesetzliche Rente in allen drei Fällen jeweils etwas weniger Steuern zahlen.
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 15. Dezember 2017)

Auch diese Rechnung stimmt nur, sofern Deine Betriebsrente – neben anderen Versorgungsbezügen – die kritischen 176,75 Euro pro Monat übersteigt. Wer eine geringere Betriebsrente bezieht, zahlt darauf nur Einkommensteuer. Bei einem Bruttoeinkommen von 16.000 Euro wären das um die 7 Prozent, bei einem Verdienst von 50.000 Euro etwa 25 Prozent.

Tipp: Eine Betriebsrente aus der Direktversicherung trägst Du in Deiner Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung in die Anlage R in das Feld 31 ein. Betriebsrenten aus Verträgen, die vor 2004 geschlossen wurden, kommen ins Feld 36. Eine Pension aus einer direkten betrieblichen Zusage hingegen muss in die Anlage N, in das Feld 11. Sie zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Ausnahme Altverträge: Erspartes ist steuerfrei

Hast Du vor 2005 begonnen, in eine bAV-Rentenversicherung einzuzahlen, sieht die Sache etwas anders aus. Sowohl Beiträge als auch die spätere Rente sind seit der Gesundheitsreform 2004 mit So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en belastet (sogenannte Doppelverbeitragung). Du zahlst also den Arbeitnehmeranteil für die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung auf Deine Beiträge in die bAV-Rentenversicherung und später auf die Rente sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Auch fallen in der Sparphase pauschal 20 Prozent Steuern auf die Beiträge an.

Das sind viele Abgaben auf einmal. Und nicht wenige Sparer sind verärgert, dass die Beiträge auf die spätere Rente erst nach Vertragsabschluss eingeführt worden sind. Der große Vorteil ist allerdings: Dein Erspartes ist steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Du Dir das Guthaben bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lässt.

Und keine Sorge: Wenn Du entscheidest, Dir das Ersparte als Einmalbetrag auszahlen zu lassen, musst Du nicht sofort ein knappes Fünftel davon an die Kran­ken­kas­se abführen. Die fälligen Beiträge werden stattdessen über zehn Jahre gestreckt und der Kran­ken­kas­se monatlich zugeführt.

Weitere Details zur Steuer bei der Direktversicherung und zu den Auszahlungsmöglichkeiten liest Du in den entsprechenden Ratgebern.

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Lohnt sich Dein Vertrag?

Finanziert Dein Chef Deine Betriebsrente direkt, lohnt sich das auf jeden Fall. Du bekommst später eine Rente, ohne dafür jemals einen Cent einbezahlt zu haben.

Anders verhält es sich, wenn Du aus Deinem Bruttogehalt regelmäßig Geld in eine Direktversicherung steckst. Dann ist entscheidend, ob die Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben in der Sparphase die Abgabenlast in der Rentenphase kompensieren können.

Wann eine Direktversicherung gut ist

Eine gute Direktversicherung ist so gestrickt, dass Sparer das, was sie netto in den bAV-Vertrag gesteckt haben, nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag komplett wieder herausbekommen – sondern im Alter von vielleicht 85 Jahren oder früher.

Das ist in aller Regel der Fall, wenn

  • die spätere Betriebsrente die Untergrenze der Versorgungsbezüge in Höhe von 176,75 Euro nicht übersteigt,
  • der Arbeitgeber den Großteil des Beitrags übernimmt, 
  • die Abschlusskosten und die laufenden Kosten des Vertrages gering sind und der Arbeitgeber mehr als die obligatorischen 15 Prozent Deiner Beiträge übernimmt. 
  • Konkret bedeuten diese Punkte Folgendes:

Die Betriebsrente ist gering - Die Rendite einer Direktversicherung belastet es, dass gesetzlich krankenversicherte Sparer auf die spätere Rente den vollen Beitrag zur Kran­ken­kas­se (im Durchschnitt: 16,3 Prozent) bezahlen müssen. Doch die Abgaben fallen nur an, wenn die Rente – zusammen mit anderen Versorgungsbezügen – die Grenze von 176,75 Euro übersteigt.

In der Regel schickt Dir der private Rentenversicherer einmal jährlich eine Standmitteilung. Dort kannst Du ablesen, wie hoch die spätere Rente mit der aktuellen Über­schuss­be­tei­li­gung einmal ausfallen würde, falls Du Deine Raten bis zur Rente weiterhin so zahlst wie bisher. Steht dort ein Betrag von 100 Euro oder weniger, kannst Du erstmal abwarten. Deine Direktversicherung lohnt sich selbst dann, wenn die Vertragskosten höher sind und Dein Chef nichts oder nur wenig dazugibt.

Der Zuschuss vom Arbeitgeber ist hoch - Übernimmt der Arbeitgeber den Löwenanteil der Beiträge für die Direktversicherung – drei Viertel oder mehr –, dann mache ebenfalls weiter mit Deinem Vertrag. Der Zuschuss vom Chef sollte mögliche hohe Vertragskosten kompensieren.

Die Kosten des Vertrages sind gering - Übernimmt Dein Arbeitgeber nichts oder nur 15 Prozent Deines Beitrags, sind die Vertragskosten entscheidend. Die Finanztip-Faustregel lautet: Nach Abzug aller Kosten sollte ein guter Vertrag eine jährliche Rendite von 2 Prozent erreichen (Nettorendite). Gibt der Arbeitgeber 20 oder 25 Prozent Zuschuss auf Deinen Beitrag, lohnt sich der Vertrag in der Regel. 

Rechenbeispiele dazu, wann sich die Direktversicherung lohnt, findest Du im Ratgeber betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung.

Wie kannst Du herausfinden, wie teuer Dein Vertrag ist?

Du willst wissen, ob die Kosten Deines Vertrages in Ordnung sind. Da Dir der Versicherer eine solche Auskunft in der Regel nicht ohne Weiteres geben wird, musst Du selbst ran. Keine Sorge: Um die Rendite nach Kosten (Nettorendite) zu berechnen, genügen wenige Angaben. So geht’s:

  • Schaue auf Deiner Gehaltsabrechnung nach, wieviel Du monatlich in Deinen bAV-Vertrag einzahlst und wieviel Dein Arbeitgeber im Zweifel bereits zuschießt.
  • Prüfe im Vertrag oder der letzten Standmitteilung das Datum, zu dem Du begonnen hast einzuzahlen und schaue nach dem Datum, zu dem die Sparphase enden soll.
  • Finde in der Standmitteilung die Angabe zum garantierten Kapital bei Rentenbeginn.
  • Benutze jetzt unseren kleinen Rechner in der Excel-Tabelle, um die Nettoverzinsung des Vertrages zu ermitteln. Trage Deine Angaben in die entsprechenden Felder ein.

Ein Beispiel: Angenommen, Du hast 2010 mit einer Direktversicherung begonnen, die 33 Jahre – bis Ende 2042 – laufen soll. Monatlich zahlst Du 170 Euro ein, Dein Chef gibt 30 Euro dazu. Hältst Du das bis 2043 durch, hättest Du gut 79.000 Euro an den Versicherer bezahlt. Dieser garantiert Dir dafür ein Kapital von gut 105.000 Euro.

Um am Ende auf die 105.000 Euro Guthaben zu kommen, verzinsen sich Deine Beiträge mit etwa 1,7 Prozent im Jahr – nach allen Kosten. Diese Rechnung kannst Du in unserem kleinen Rechner in der Excel-Tabelle nachvollziehen.

Renditerechner (.xlsx)

Bei den 2 Prozent jährlicher Nettoverzinsung, die Finanztip als Faustregel für einen guten Vertrag ansetzt, bist Du damit noch nicht. Allerdings auch nicht so weit davon entfernt. Die Chance besteht, dass Du dank jährlicher Überschüsse des Versicherers diese 2 Prozent noch erreichen kannst. Was die Kosten angeht, ist Dein Vertrag also in Ordnung. 

Im Beispiel übernimmt Dein Chef bereits etwas mehr als 15 Prozent Deines Beitrags. Dadurch ist der „Deal“ insgesamt für Dich lohnend. Würdest Du die 200 Euro monatlichen Beitrag allein tragen, müsstest Du nach einem Zuschuss fragen. Wie Du Verträge nachbessern kannst, liest Du auch im folgenden Kapitel.

Was tun, wenn zu wenig übrigbleibt?

Du hast Deinen Vertrag geprüft und kommst zu dem Ergebnis, dass er sich nicht lohnt, weil er zu hohe Kosten hat und der Chef nichts oder zu wenig dazugibt. Dann solltest Du versuchen, nachzubessern.

Zuschuss vom Chef fordern - Suche das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber (und/oder der Personalabteilung) und überzeuge ihn, mehr als bislang zu Deinen Beiträgen zuzuschießen. Ein 15-prozentiger Zuschuss ist für bestehende Verträge seit 2022 ohnehin Pflicht. Vielleicht kannst Du aber auch mehr Zuschuss verhandeln.

Einen besseren Vertrag finden - Frage nach, ob Du nicht einen rentableren Vertrag abschließen kannst. Bei der Suche nach einem besseren Vertrag kann Dir ein Honorarberater behilflich sein. Vielleicht hast Du auch eine frühere Direktversicherung mit besseren Konditionen, die Du derzeit privat besparst und wieder aufleben lassen kannst. Häufig werden Arbeitgeber es ablehnen, wenn einzelne Mitarbeiter mit einer individuellen Direktversicherung ankommen. Es bedeutet für die Firma mehr Verwaltungsaufwand. Aber: Fragen kostet nichts.

Weniger in die bAV einzahlen - Musst Du mit dem alten Vertrag und ohne oder nur mit geringem Ar­beit­ge­ber­zu­schuss weitermachen, kannst Du darüber nachdenken, den Beitrag zu reduzieren. Und zwar um so viel, dass die spätere Rente klein genug ist, dass keine Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge darauf anfallen (176,75 Euro im Monat). Lass Dir vom Versicherer die Garantie- und Überschussrenten für geringere Einzahlungen ausrechnen. Wichtig: Das Geld, das Du nun weniger in Deine Direktversicherung einzahlst, solltest Du anderweitig für Dich arbeiten lassen. Eine Möglichkeit wäre ein ETF-Sparplan. Der funktioniert mit Raten ab 25 Euro.

Vertrag ruhend stellen und anderweitig investieren - Alternativ kannst Du auch Deine Einzahlungen beenden, den Vertrag also ruhend stellen. Das bereits ersparte Guthaben verzinst sich entsprechend der Garantie weiter, Verwaltungskosten fallen bis zur Rente auch weiter an. Dies könnte sinnvoll sein, wenn Du ohnehin lieber finanziell wie auch beruflich flexibel bleiben möchtest. Investiere das Geld, das bisher in die Direktversicherung floss, dann zum Beispiel in einen ETF-Sparplan. Weitere Sparmöglichkeiten haben wir im Ratgeber private Altersvorsorge für Dich dargestellt.

Einfach kündigen geht nicht - Kündigst Du, ist dies gleichbedeutend damit, dass der Vertrag ruhend gestellt wird. Du vermeidest also weitere Einzahlungen. Deine Beiträge (abzüglich Kosten) bekommst Du nur dann zurück, wenn Dein Rentenanspruch sehr gering ausfällt (35,35 Euro West, 34,65 Euro Ost) und der Vertrag dies auch zulässt. Die einschlägigen Paragrafen sind § 3 BetrAVG und § 18 SGB IV. Frage beim Versicherer und/oder der Personalabteilung nach.

Was tun bei Jobwechsel?

Wechselst Du einmal den Job, ist es die Regel, dass der neue Arbeitgeber anbietet, dass Du in einen neuen Direktversicherungsvertrag einbezahlst. Du kannst dann entscheiden, ob Du Dein bisher angespartes Guthaben ohne weitere Kosten auf den neuen Vertrag überträgst.

Das Problem: Vor allem, wenn Dein ursprünglicher Vertrag schon ein paar Jahre alt ist, wäre das ein schlechter Tausch. Im Gegensatz zu den älteren Verträgen bieten Verträge der vergangenen paar Jahre kaum mehr Garantiezinsen. Ein Übertrag des Guthabens dürfte sich daher in den wenigsten Fällen lohnen.

Versuche stattdessen, den neuen Chef zu überzeugen, Deinen bestehenden Vertrag zu den alten Konditionen zu übernehmen. Will er das nicht – und das ist die Regel –, stelle den bestehenden Vertrag ruhend und frage den Chef beim neuen Vertrag nach einem ausreichend hohen Zuschuss.

Benutze unseren kleinen Rechner in der Excel-Tabelle, um grob zu überschlagen, wie hoch der Zuschuss ausfallen müsste, damit sich der Vertrag für Dich lohnt. Dabei gilt: Je schlechter die Konditionen des neuen Vertrages, umso höher muss der Zuschuss des Arbeitgebers ausfallen. 15 Prozent sind da im Zweifel nicht genug.

Rechner Zuschuss (.xlsx)

Autoren
Sara Zinnecker

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