Direktversicherung Vorsorgen mit der Lebensversicherung vom Chef
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Über den Chef für das Alter vorzusorgen ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, die spätere gesetzliche Rente aufzustocken. Jeder Angestellte hat das Recht, Teile seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu stecken. Der Staat fördert diese Art der Vorsorge über Vergünstigungen bei den Sozialabgaben und der Einkommensteuer.
Umgekehrt muss sich jeder Arbeitgeber darum kümmern, dass die bAV in seinem Unternehmen möglich ist. Die Direktversicherung ist ein gängiges Modell dafür.
Bei dieser Form der Altersvorsorge über den Betrieb schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab. Eine Variante ist eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, bei der der Versicherer einen Teil der monatlichen Sparbeiträge in Aktienfonds investiert.
Viele kleine und mittelgroße Unternehmen greifen auf die Direktversicherung als Form der bAV zurück. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten bedeutet sie den geringsten Aufwand. Den Vertrag sucht meist der Arbeitgeber aus und schließt ihn für seine Angestellten ab. Weil der Versicherer so mehrere Verträge auf einmal verkaufen kann, gewährt er oft Rabatte bei den Kosten.
Eine Direktversicherung kann nur für die berufliche Haupttätigkeit vereinbart werden, nicht für einen Nebenjob. Die Beiträge zur Direktversicherung kann dann entweder der Arbeitgeber allein bezahlen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sie aber auch gemeinsam aufbringen oder der Arbeitnehmer übernimmt sie allein.
Immer dann, wenn der Arbeitnehmer eigenes Geld in einen bAV-Vertrag steckt, spricht man von einer sogenannten Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zieht den Beitrag des Arbeitnehmers direkt von seinem Bruttolohn ab und überweist ihn (gegebenenfalls zusammen mit seinem Anteil) an die Versicherung. Daher fallen gut 20 Prozent Sozialabgaben und die Einkommensteuer auf diesen Teil des Gehalts weg.
Sparer können sich die Direktversicherung später als lebenslange Rente auszahlen lassen. Wenn es vertraglich vereinbart ist, ist auch eine Kapitalauszahlung möglich. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, bringt das für den Sparer aber eine erhebliche steuerliche Belastung mit sich.
Eine Direktversicherung zahlt sich dann aus, wenn Dein Arbeitgeber mindestens 20 Prozent zu Deinem Beitrag dazugibt – gern auch noch mehr. Trägst Du stattdessen die Beiträge allein und verzinst sich das Guthaben nur moderat, müsstest Du sehr alt werden, um Dein eingezahltes Geld wieder herauszubekommen.
Das liegt unter anderem auch daran, dass Sparer auf die spätere Betriebsrente im Regelfall hohe Abgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten und Abstriche bei der gesetzlichen Rente hinnehmen müssen. Die Befreiung von Sozialabgaben und Steuern in der Ansparphase können also die Abzüge in der Rentenphase nicht immer aufwiegen. Einige Rechenbeispiele dazu findest Du im Ratgeber Altersvorsorge.
Den Arbeitgeber ins Boot zu holen, ist gar nicht so schwer. Sollte er Dir nicht von vornherein einen Zuschuss auf Ihre Beiträge anbieten, hake freundlich nach. Zum einen spart Dein Chef rund 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn Du Teile Deines Gehalts in eine Direktversicherung einzahlst. Zum anderen sind Arbeitgeber seit 2022 ohnehin verpflichtet, Mitarbeitern 15 Prozent ihres Beitrags obendrauf zu legen. Mehr dazu findest Du im Ratgeber zur Entgeltumwandlung.
Wem der Chef eine Direktversicherung anbietet, sollte noch einmal die wichtigsten, damit verbundenen Vor- und Nachteile durchgehen.
Höhere Rendite - Wenn der Chef Deine geförderten Beiträge mit mindestens 20 Prozent bezuschusst und er die Direktversicherung für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig abschließt, lohnt diese sich aus Renditegesichtspunkten in aller Regel mehr als eine privat abgeschlossene Rentenversicherung.
Steuervorteil - Wenn Dein Chef die Direktversicherung im Jahr 2005 oder später für Dich abgeschlossen hat, sind Deine Beiträge jetzt steuerfrei und Deine spätere Rente steuerpflichtig. In den allermeisten Fällen ist der Steuersatz im Rentenalter niedriger als in der Zeit der Berufstätigkeit, was einen Steuervorteil bedeutet.
Sicherheit - Alle Einzahlungen des Arbeitnehmers sind sicher – in der Sprache der Versicherungen: unverfallbar. Das gilt auch bei einem Wechsel der Arbeitsstelle. Bei den Beiträgen des Arbeitgebers kommt es auf die Vertragsdetails an. Seit 2018 gilt, dass die Arbeitgeberbeiträge gesichert sind, wenn ein Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen gearbeitet hat und beim Jobwechsel 21 Jahre alt war. Manche Arbeitgeber räumen aber schon direkt von Beginn an eine Unverfallbarkeit ein.
Kein Problem bei seltenem Jobwechsel - Wechselst Du im Lauf Deines Berufslebens ein- oder zweimal den Arbeitgeber, lässt sich dies ganz gut bewältigen: Am besten ist es, wenn der neue Chef den alten Vertrag übernimmt. Möglich ist aber auch, dass Du Guthaben auf einen neuen Vertrag überträgst oder den alten Vertrag ruhen lässt und in einem neuen Vertrag weitersparst.
Berufsunfähigkeit mitversichern - Wer eine Direktversicherung abschließt, kann manchmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) integrieren – in der Regel ohne Gesundheitsprüfung. Das nützt allen, die wegen etwaiger Vorerkrankungen bei ihrer regulären BU-Versicherung nur einen eingeschränkten Schutz bekommen haben.
Keine Beiträge für Privatversicherte - Wer privat krankenversichert ist, muss im Alter keine Krankenkassenbeiträge auf die betriebliche Rente oder die Einmalauszahlung zahlen.
Volle Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente - Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss auf Versorgungsbezüge – darunter fallen auch Zahlungen der Direktversicherung – volle Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung leisten. Volle Beiträge bedeutet: Der Rentner muss sowohl den Anteil des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers bezahlen, insgesamt gut 19 Prozent (Stand 2023). Das gilt für Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse.
Allerdings gibt es für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2020 eine Entlastung: Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fallen nur für Beträge an, die den Freibetrag für Versorgungsbezüge in Höhe von knapp 176,75 Euroim Monat übersteigen.
Zu den Versorgungsbezügen gehören neben der Betriebsrente auch Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, zum Beispiel Ruhegeld aus einer früheren Beamtentätigkeit oder Hinterbliebenenrenten (§ 226 Abs. 1 und 2 SGB V). Wer sich seine Versorgungsbezüge auf einen Schlag auszahlen lässt, muss verteiltüber zehn Jahr Abgaben bezahlen. Das gilt, wenn die auf zehn Jahre gerechnete Betriebsrente über 160 Euro pro Monat liegt.
Weniger Sozialbeiträge - Durch die Entgeltumwandlung ist Dein Bruttolohn in der Zeit des Ansparens niedriger. Auf der Grundlage des Bruttolohns werden aber die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherungen, also für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung berechnet. Dadurch kann es passieren, dass Du später, etwa wenn Du arbeitslos wirst, geringere Leistungen aus diesen Sozialsystemen erhältst.
Kaum Kostenüberblick - Da Du nicht selbst die Versicherung abschließt, kannst Du in der Regel nicht erkennen, ob der Vertrag günstig oder teuer ist. Die Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, Dir die genauen Kosten bei Abschluss auszuweisen. Du musst konkret danach fragen.
Häufige Jobwechsel problematisch - Wer im Laufe seines Berufslebens häufiger die Arbeitsstelle wechseln will, sollte von der Direktversicherung eher absehen. Denn er muss sich jedes Mal damit beschäftigen, was aus der bisherigen Direktversicherungen wird. Wer sein Guthaben auf einen neuen Vertrag beim neuen Chef übertragen will, muss häufig schlechtere Konditionen hinnehmen und für den Übertrag oft auch Geld bezahlen. In einem solchen Fall dürften andere Formen der Altersvorsorge die bessere Wahl sein. Infrage kommen Riester-Verträge oder eine flexible Vorsorge, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan.
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Weitere Ratgeber: Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung, Rürup-Rente, Auszahlplan
Traditionell haben Unternehmen eine bAV angeboten, um die Belegschaft im Alter abzusichern. Ein anderes Motiv ist heute aber vielleicht wichtiger: In Zeiten, in denen Fachkräfte knapp sind, kann eine bAV Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber auch wirtschaftliche Gründe, eine Direktversicherung anzubieten. Für jeden Euro, den ein Mitarbeiter in den bAV-Vertag einbezahlt, sparen sie sich gut 19 Prozent Sozialabgaben. Gibt der Chef anstelle einer Lohnerhöhung einen Zuschuss zur bAV, spart er sich weitere Sozialabgaben.
Der Arbeitgeber sucht als Direktversicherung entweder eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung aus oder schließt eine fondsgebundene Lebensversicherung ab. Sind bis zur Rente noch viele Jahre Zeit, gibt es mit Fonds die Chance auf eine höhere Rendite. Allerdings hängt die Entwicklung dieser Altersvorsorge stark davon ab, wie sich die Finanzmärkte entwickeln. Eine Versicherung ohne Fonds bietet derzeit dagegen nur eine geringe Rendite. Im Jahr 2023 liegt der Garantiezins für Beiträge nach Abzug der Kosten bei 0,25 Prozent pro Jahr. Ein solcher Vertrag lohnt sich aktuell nur in seltenen Fällen.
Egal, welche Art der Vorsorge der Arbeitgeber auswählt: Wenn Du die Abschluss- und Verwaltungskosten kennst, bist Du im Vorteil. Denn neben der Anlagestrategie hängt die Rentabilität der Versicherung auch maßgeblich von den Kosten ab. Zur Orientierung: Bei 100 Euro Monatsbeitrag über 35 Jahre Laufzeit sind 1.600 Euro Abschlusskosten viel, 400 Euro noch in Ordnung. Wer die Wahl hat, sollte einen Vertrag ohne Abschlusskosten auswählen. Wer in Fonds investiert, sollte auch dort die Kosten im Auge behalten. Fondskosten von 1,5 Prozent pro Jahr sind hoch, 0,5 Prozent sind okay. Lass Dir die Kosten aufschlüsseln.
Kündigung - Eine Kündigung der Direktversicherung ist in dem Sinne nicht möglich. Wer seine Beiträge nicht weiterbezahlen will, muss den Arbeitgeber bitten, den Versicherer zu veranlassen, den Vertrag ruhend zu stellen. Scheidest Du aus einem Arbeitsverhältnis aus und möchtest Deinen Vertrag nicht weiter besparen, musst Du mit der Versicherungsgesellschaft besprechen, ob Du die Beiträge aussetzen kannst. Nur wenn die spätere Rente sehr gering ausfallen würde (etwa 30 Euro im Monat), weil noch nicht viel angespart war, kannst Du Dich möglicherweise abfinden lassen und bist den Vertrag los. Frag bei der Personalabteilung oder beim Versicherer nach.
Arbeitslosigkeit - Falls Du arbeitslos wirst, behältst Du Deine Ansprüche auf die Betriebsrente. Darüber hinaus gilt: Ansprüche aus der bAV, die per Gesetz nicht verfallen können, werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Krankheit und Elternzeit - Bei Krankheit oder in der Elternzeit kannst Du die Ansprüche in voller Höhe aufrechterhalten, indem Du die Beiträge selbst weiterzahlst. Du hast aber auch die Möglichkeit, die Beitragszahlung für längere Zeit einzustellen – was die Leistungen verringert – und den Vertrag danach wieder aufleben zu lassen.
Leistungen im Todesfall - In einigen Verträgen ist ein Todesfallschutz vereinbart. Stirbt der Versicherte, bekommen die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Dazu zählen der Ehegatte beziehungsweise der Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder bis zu einem bestimmten Alter, der namentlich benannte Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Enkelkinder im Haushalt bis zu einem bestimmten Alter.
Insolvenz des Arbeitgebers oder Versicherers - Bei einer Direktversicherung übernimmt ein Lebensversicherer die bAV. Geht der Arbeitgeber pleite, steht der Lebensversicherer weiter für die Zusagen ein. Bei einer Pleite des Versicherers müsste der Arbeitgeber theoretisch die vereinbarte Leistung erbringen. Praktisch würde die Auffanggesellschaft Protektor die bestehenden Verträge fortführen.
Der Staat fördert die bAV in der Ansparphase mit Erleichterungen bei Sozialabgaben und bei der Einkommensteuer. Allerdings unterscheidet sich die Handhabe, je nachdem, ob der Chef die Direktversicherung für den Mitarbeiter vor oder nach 2005 abgeschlossen hat.
Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gilt gemäß Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
Steuern - Jeder Arbeitnehmer darf seit 2018 pro Jahr bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei einzahlen, das sind bis zu 604 Euro im Monat. Die Beiträge müssen Sparer in der Steuererklärung nicht extra angeben. Sie werden bereits als steuerfrei in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Auf die spätere Rente bezahlen Sparer den persönlichen Steuersatz. Dieser ist für Rentner meist niedriger als während des Berufslebens, dadurch sparen Rentner Steuern. Betriebsrenten aus einem neuen Direktversicherungsvertrag kommen in der Anlage R der Steuererklärung in Zeile 31.
Du kannst Dir das angesparte Kapital auch auf einen Schlag auszahlen lassen, sofern Dein Vertrag dieses Wahlrecht vorsieht. Das hat – anders als bei Altverträgen – aber den Nachteil, dass Du es bei Auszahlung voll versteuern musst. Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung ausgeschlossen (Az. X R 23/15). Bei der Kapitalauszahlung handelt es sich um sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz.
Sozialabgaben - Auf Beiträge bis 302 Euro pro Monat zahlen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsabgaben, also Krankenkassen- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Seit 2020 gilt für die spätere Rente: Der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung wird nur noch für den Teil der Rente fällig, der den Freibetrag von 176,75 Euro übersteigt.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt durchschnittlich bei 16,3 Prozent inklusive Zusatzbeitrag und 3,05 Prozent Pflegeversicherung für alle, die Kinder haben. Für Kinderlose beträgt der Beitragssatz 2023 3,4 Prozent. Das gilt für alle Rentner, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wer freiwillig krankenversichert ist, muss auf den Freibetrag verzichten. Wer privat krankenversichert ist, spart sich die Beiträge.
Alte Direktversicherungen, die Arbeitnehmer bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, werden in Sachen Steuern und Sozialabgaben anders behandelt.
Steuern - Ein Sparer zahlt pauschal 20 Prozent Steuern (plus den Solidaritätszuschlag) auf seine monatlichen Beiträge. Dafür ist die Rente später bei der Steuer bessergestellt: Als Rentner muss derjenige nur den sogenannten Ertragsanteil nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz versteuern. Dieser hängt vom Alter des Rentners ab. Wer beispielsweise mit 67 Jahren in Rente geht, muss 17 Prozent der Rente versteuern. Wer schon ab 62 Rente bezieht, muss noch 21 Prozent dieser Rente versteuern. Betriebsrenten aus alten Direktversicherungsverträgen kommen in Zeile 42 in der Anlage R der Steuererklärung.
Lässt sich der Rentner das angesparte Kapital in einem Betrag auszahlen, bleibt dieser Betrag steuerfrei.
Sozialabgaben - Wer seine Beiträge monatlich einzahlt, muss darauf seinen Arbeitnehmeranteil an Sozialversicherungsbeiträgen entrichten. Frei von Sozialversicherungsbeiträgen sind nur jährliche Zahlungen bis 1.754 Euro.
Seit 2005 müssen auch Sparer mit einer alten Direktversicherung auf ihre Betriebsrente Sozialabgaben bezahlen. Auch wer die Einmalauszahlung wählt, muss über zehn Jahre monatlich Beiträge aufbringen. Solche Sparer zahlen also in der Ansparphase den halben, in der Rentenphase den vollen Beitrag zur Krankenversicherung. Dieses Problem ist auch unter dem Schlagwort „Doppelverbeitragung“ bekannt.
Seit 2020 gilt: Sparer zahlen Krankenversicherungsbeiträge nur auf den Teil der Rente, die den Freibetrag von 176,75 Euro im Monat übersteigt. Altsparer, die wissen, dass sie eine geringere Betriebsrente bekommen und keine weiteren Versorgungsbezüge haben, zahlen auf diese keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und je nach Einkommen mit dem Ertragsanteil nur minimale Steuern. Wer sich sein angespartes Guthaben auf einmal auszahlen lässt, muss keine Sozialabgaben zahlen, wenn der Betrag geteilt durch 120 weniger als 176,75 Euro beträgt. Die Voraussetzung auch hier: Du musst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein.
Hast Du Deine Direktversicherung ab einem bestimmen Zeitpunkt privat fortgeführt, beispielsweise weil Du irgendwann den Arbeitgeber gewechselt und den Vertrag auf Dich als Versicherungsnehmer umschreiben lassen hast, profitierst Du von einer sogenannten reduzierten Beitragspflicht. Grundlage ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2010 (BvR 1660/08).
Das bedeutet: Für den Teil der späteren Betriebsrente, den Du aus privaten Mitteln finanziert hast, fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Deine Versicherung muss – zur Not auf Nachfrage – diese Aufschlüsselung bieten.
Was die Steuern auf den privaten Rentenanteil angeht, gelten die gleichen Regeln wie für eine private Kapitallebensversicherung. Den privat angesparten Teil der Betriebsrente trägst Du in der Anlage R bei den Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen mit ein (Zeile 15).
Auch wer eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse bezieht, kann nun aufatmen. In einem Beschluss vom Juni 2018 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Renten aus privat geleisteten Beiträgen ebenfalls frei von Abgaben zur Sozialversicherung sein müssen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Nach jahrelangem Ringen sind Betroffene nun gleichgestellt mit Sparern, die privat in eine Direktversicherung einbezahlt haben.
Bist Du bereits Rentner und betroffen, solltest Du handeln. Wende Dich schriftlich an Deine Pensionskasse und fordere eine Neuberechnung Deiner Versorgungsbezüge. Verlange, dass Dir zu viel entrichtete Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung rückwirkend für vier Jahre erstattet werden (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Erwähne den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Du kannst dazu unser Musterschreiben verwenden.
Bist Du nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner Mitglied, sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert, solltest Du Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. In der Regel ist die Krankenkasse in diesem Fall dafür zuständig, Deine künftigen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Deine Beitragserstattung zu berechnen.
Achtung: Möglicherweise musst Du die Rückzahlung der Sozialabgaben am Ende versteuern.
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