Dieses Jahr endet die Frist für die Steuererklärung früher als sonst: nämlich schon am 31. Juli – zumindest für alle, die verpflichtet sind, eine abzugeben. Damit Du auch alles absetzt, was Dir Geld sparen kann, erinnern wir Dich heute nochmal an ein paar Dinge, die man schnell vergessen kann:
1. Arbeitsmittel
Ob Du im Homeoffice arbeitest oder nicht: Bestimmte Arbeitsmittel wie den Bürostuhl oder den neuen Schreibtisch kannst Du immer als Werbungskosten absetzen, selbst wenn Du kein eigenes Arbeitszimmer hast. Heb also unbedingt die Rechnungen solcher Anschaffungen auf.
Wichtig: Ein Arbeitszimmer kannst Du nur absetzen, wenn es Deinen Arbeitsmittelpunkt darstellt. Ausschlaggebend dafür ist der inhaltliche, qualitative Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten, nicht nur der zeitliche Umfang. Liegt dieser im häuslichen Arbeitszimmer, kannst Du alle Kosten, die im Zusammenhang damit anfallen, von der Steuer absetzen.
Arbeitest Du remote und bist nur ab und zu im Homeoffice, gibt’s dafür die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6 €/Tag. Du kannst sie für bis zu 210 Arbeitstage geltend machen, also maximal 1.260 € absetzen.
2. Internet- und Handyrechnung
Arbeitest Du von zu Hause aus, sind Deine Rechnungen für Telefon, Handy und Internet anteilig steuerlich absetzbar. Pauschal absetzbar sind 20% der monatlichen Gebühren, maximal jedoch 20 €. Aufs Jahr gerechnet sind das höchstens 240 €. Willst Du mehr absetzen, weil Du zum Beispiel sehr viel im Homeoffice arbeitest, musst Du das belegen können. Mehr Infos dazu liest Du hier.
3. Reisekosten
Du warst geschäftlich auf Reisen? Dann kannst Du nicht nur die tatsächlichen Fahrt- oder Flugkosten geltend machen. Auch Verpflegung und Übernachtung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Warst Du bei einer Dienstreise in Deutschland mehr als acht Stunden unterwegs, steht Dir eine Verpflegungspauschale von 14 € pro Tag zu. Bist Du mehrere Tage weg, gibt es für den An- und Abreisetag je 14 € und für die Tage dazwischen je 28 €. Im Ausland gibt es sogar mehr.
4. Steuersoftware
Die Ausgaben für eine Steuersoftware oder eine Steuer-App, ein Fachbuch oder den Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins kannst Du ebenfalls über die Werbungskosten geltend machen. Als sogenannte Mischkosten akzeptiert das Finanzamt die kompletten Ausgaben dafür bis insgesamt 100€.
Übrigens: Als Steuersoftware empfehlen wir Dir für alle Steuerfälle Wiso Steuer – Du kannst Deine Erklärung damit am PC und auf dem Smartphone machen. Für einfache Fälle hat uns auch die kostenlose Software von Check24 Steuer überzeugt. Um die Steuer klassisch am PC zu machen, kann sich neben Wiso Steuer auch ein Blick auf die SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2024) und Tax 2025 (ohne Photovoltaik) lohnen. Weitere Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle.
5. Spenden und Kirchensteuer
Du unterstützt gemeinnützige Projekte oder bist Mitglied in einem gemeinnützigen Verein, der sich sozial oder kulturell engagiert (z. B. freiwillige Feuerwehr oder Tierschutzverein)? Solche Spenden und Mitgliedsbeiträge kannst Du bis zu einer Höhe von 20 % Deiner gesamten Einkünfte in der Steuererklärung sofort geltend machen.
Auch einen Teil der Kirchensteuer kannst Du Dir zurückholen: Gib sie einfach in der Anlage Sonderausgaben an – und heb die Quittungen bzw. Kontoauszüge auf.
6. Nebenkostenabrechnung
Was Deine Vermieterin oder Dein Vermieter an Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen auf Deine Nebenkostenrechnung setzt, kannst Du komplett in der Steuererklärung eintragen – 20 % davon können abgesetzt werden. Dazu zählen z. B. Ausgaben für den Hausmeister, die Treppenreinigung oder den Winterdienst.
Noch ein Extra-Tipp zum Schluss: Hattest Du letztes Jahr sehr hohe Ausgaben wegen Gesundheitsproblemen? Dann kannst Du auch hier ggf. einiges absetzen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Krankheitskosten.