Kabel-TV: Seit Juli 2024 nicht mehr über Nebenkosten abzurechnen
Nebenkostenabrechnung: Prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
Alternativen: Eigener Kabelvertrag, Internet-TV, DVB-T2, Satellit
Seit Juli 2024 darf Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten auf Dich umgelegt werden, weil das sogenannte Nebenkostenprivileg ausgelaufen ist.
Für Deine Nebenkostenabrechnung 2024 bedeutet das: Prüf genau, ob der Posten für Kabelfernsehen seit Juli 2024 ausgenommen ist oder weiterhin in Rechnung gestellt wurde.
Wenn dem so ist, kannst Du mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument) Widerspruch einlegen und Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter um Klärung bitten. Wichtig ist, dass Du genau erklärst, welche Kosten Du nicht akzeptierst.
Wie viel kannst Du zurückbekommen?
Das Nebenkostenprivileg räumte Vermieterinnen und Vermietern das Recht ein, die Kosten für den Kabelanschluss gleichermaßen auf alle Mietparteien eines Mehrfamilienhauses umzulegen. Anteilig hat Dich der Anschluss also z. B. 10 € pro Monat gekostet.
Wenn diese Kosten für die Monate Juli bis Dezember 2024 weiterhin auf Dich umgelegt wurden, sind das insgesamt 60 €, die nicht in Deiner Nebenkostenabrechnung 2024 stehen dürften. Und die Du Dir deshalb wieder zurückholen kannst.
Tipp: Nutz die Gelegenheit, um mit unserem Nebenkosten-Ratgeber Deine Abrechnung auch auf andere typische Fehler zu überprüfen.
Was bedeutet das Ende des Nebenkostenprivilegs für Dich?
Willst Du trotz der Umstellung Kabelfernsehen empfangen, musst Du Dich selbst um einen Vertrag kümmern. Denn der Sammelvertrag über Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter ist ausgelaufen – so die Theorie.
In der Praxis wurden viele Anschlüsse aber bis heute noch nicht abgestellt, sodass Du weiterhin Kabelfernsehen empfängst und schauen kannst. Nutzt Du das aus, ohne einen neuen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen zu haben, schaust Du “schwarz”, weil Du für die Leistung nicht bezahlst. Benutzt Du den Anschluss gar nicht, weil Du z. B. übers Internet fernsiehst, hast Du nichts zu befürchten.
Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Laut einem Bericht von teltarif.de geht z. B. der Kabelanbieter Vodafone seit vielen Jahren gegen Schwarzseher vor. Im Verdachtsfall werden die Haushalte kontaktiert, um die Lage zu klären, und gebeten, den erforderlichen Kabelvertrag abzuschließen. Auf eine Strafanzeige wird in der Regel verzichtet.
Schließt Du daraufhin keinen neuen Vertrag ab, könnte Dein Kabelanschluss unerwartet abgeklemmt werden, sodass Du dann vor einem schwarzen Bildschirm sitzt.
Um das zu vermeiden, solltest Du Dich also lieber nach guten Angeboten für Kabelfernsehen oder Alternativen wie Internet-Fernsehen, DVB-T2 (modernes Antennenfernsehen) oder Satellit umschauen.
Wann sich welche Empfangsart lohnt, liest Du in unserem Ratgeber zum TV-Empfang.