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Elektronische Patientenakte ist da: Was Du jetzt wissen musst

Ab 29. April startet die elektronische Patientenakte bundesweit. Was bringt sie, wo gibt’s Risiken? Das Wichtigste im Überblick.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Elektronische Patientenakte ist da: Was Du jetzt wissen musst

Start: Bundesweit ab 29. April – ab Oktober Pflicht in Praxen
Vorteile: Mehr Überblick, weniger Papierkram
Volle Kontrolle: Nur mit der App Deiner Krankenkasse

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab dem 29. April bundesweit verfügbar sein. Ab dem 1. Oktober soll sie für alle Arztpraxen, Psychotherapeuten und Kliniken verpflichtend sein. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Krankenversicherte sollte inzwischen eine ePA haben und Arztpraxen sollen diese auch befüllen können. So die Theorie.  

Was es in der Realität für Dich bedeutet und was Du grundsätzlich zur ePA wissen solltest, haben wir hier für Dich zusammengefasst.  

Welche Vorteile bringt die ePA?  

Die ePA ist eine digitale Akte, in der Deine medizinischen Daten gesammelt werden – zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Laborwerte oder Arztbriefe. Sie ermöglicht, dass Deine gesamte Krankengeschichte per Knopfdruck verfüg- und einsehbar ist.

Ärztinnen und Ärzte können also auf einen Blick einsehen, was andere Praxen schon festgestellt oder verschrieben haben. Du musst Unterlagen nicht mehr “mitschleppen” und Medikamente und Behandlungen können besser aufeinander abgestimmt werden.

Welche Nachteile gibt es?

Vor allem die Datenschutzrisiken sorgen für Kritik. Zwar ist der Zugriff stark geregelt und Du kannst selbst entscheiden, welche Praxis welche Daten sehen darf – aber die Daten liegen zentral gespeichert, und das Risiko von Datenlecks oder Missbrauch bleibt bestehen.

Volle Kontrolle nur per App

Hinzu kommt, dass Du nur mit der App Deiner Krankenkasse volle Kontrolle über die Sichtbarkeit Deiner Gesundheitsdaten hast. Ohne die App siehst Du nicht, welche Informationen gespeichert werden oder wer darauf zugreift. Im Zweifel können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Deine gesamte Krankengeschichte einsehen, auch wenn Du das nicht möchtest.

Wir raten Dir daher, die ePA nur dann zu nutzen, wenn Du auch die App Deiner Krankenkasse haben möchtest. Zwar kannst Du auch über die Ombudsstelle Deiner Krankenkasse Einsicht in die ePA beantragen. Das ist aber umständlich und ersetzt nicht die einfache Steuerung per App. Dort kannst Du Berechtigungen einstellen und genau festlegen, welche Praxis welche Daten sehen darf.  

Du möchtest die ePA nicht nutzen?

Dann musst Du ihrer Einrichtung aktiv widersprechen – am besten direkt bei Deiner Krankenkasse. Du kannst auch die Löschung Deiner bereits erstellten ePA beantragen. Das geht mit dem Widerspruchsschreiben Deiner Krankenkasse – bei den meisten Krankenkassen inzwischen auch online.

Worauf Du beim nächsten Arztbesuch achten solltest

Steckst Du Deine Gesundheitskarte ins Lesegerät, sollte die Praxis automatisch Zugriff auf Deine ePA haben – es sei denn, Du entziehst ihr die Berechtigung in der App oder direkt in der Praxis. Sie muss Dich nämlich darüber informieren, wenn sie Befunde und Diagnosen in Deine ePA speichert – entweder mündlich oder durch einen Aushang.  

Im Zweifel solltest Du nochmal nachfragen. Gerade zu Beginn der bundesweiten Einführung wird höchstwahrscheinlich nicht alles glatt laufen. Du solltest also im Blick behalten, ob und welche Daten Deine Ärztinnen und Ärzte in die ePA hochladen.  

Sei besonders vorsichtig bei sensiblen Informationen, etwa zu psychischen oder sexuell übertragbaren Krankheiten. Bei solchen Diagnosen solltest Du gut abwägen, ob sie in der ePA landen sollen. Möchtest Du das nicht, kannst Du direkt in der Praxis Bescheid sagen.  

Was passiert, wenn Du die Krankenkasse wechselst?  

Deine ePA wird automatisch übernommen. Du musst nichts weiter tun, als Dich in der ePA-App Deiner neuen Kasse erneut zu registrieren.

Und wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt?  

Die ePA reicht nicht aus, um die Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu beantworten. Sie ist nicht vollständig und ersetzt keine lückenlose Darstellung Deiner Krankengeschichte – vor allem, wenn Du Praxen von Deiner ePA ausschließt.

Möchtest Du eine BU abschließen, musst Du die Unterlagen (Befunde, etc.) der vergangenen fünf Jahre direkt bei Deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten anfordern. 

Unabhängig davon bietet die App Deiner Krankenkasse aber einiges: Du kannst mit ihr z. B. Rechnungen digital einreichen und Erstattungen anfordern. Welche Krankenkassen diesen Service anbieten, siehst Du in unserer GKV-Vergleichstabelle auf einen Blick – u. a. unsere Empfehlungen HKK, TK, Audi BKK, BKK Firmus und Energie-BKK.

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