2021 haben Hacker ein Datenleck bei Facebook genutzt, um sensible Nutzerdaten wie die Handynummern unzähliger Menschen im Darknet zu veröffentlichen. Allein in Deutschland soll es 6 Mio. Betroffene geben. Einige davon kämpfen schon länger um Schadenersatz.
Im November 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden dafür deutlich gesenkt: Laut Urteil reicht bei einem DSGVO-Verstoß bereits ein bloßer und kurzzeitiger Kontrollverlust über eigene Daten aus, um als immaterieller Schaden zu zählen. Dafür hält der BGH 100€ für angemessen (Az. VI ZR 10/24).
Ansprüche verjähren Ende 2024
Bist Du vom Leck betroffen – hier findest Du’s raus – kannst Du jetzt also 100€ vom Facebook-Mutterkonzern Meta einfordern. Aber: Ganz so einfach, wie manche Berichte oder auch Kanzleien es Dir jetzt verkaufen wollen, kommst Du nicht ans Geld.
Denn Dein Anspruch verjährt Ende 2024, also in wenigen Wochen. Ein Brief an Meta in Irland ändert daran nichts. Der Weg zur Schlichtungsstelle würde helfen. Sämtliche denkbare Stellen sind aber nicht zuständig. Beim Europäischen Verbraucherzentrum haben wir ebenfalls angefragt, ein Verfahren dort stoppt aber die Verjährung nicht.
Verbraucherzentrale startet Sammelklage
Update 9. Dezember: Was die Verjährung aufhält, ist eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Und genau die hat der VZBV jetzt eingereicht. Das ist aus unserer Sicht der einfachste Weg, um den Schadenersatz zu bekommen. Noch kannst Du Dich der Klage aber nicht anschließen. Das geht erst, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet. Das passiert vermutlich Anfang 2025. Mit diesem News-Alert des VZBV bleibst Du auf dem Laufenden.
Wirklich gute andere Optionen hast Du kaum, eigentlich nur diese beiden: Du nutzt das europäische Mahnverfahren. Das stoppt die Verjährung, kostet Dich aber zunächst 36€, also einen Teil der möglichen 100€. Lenkt Meta nicht ein, müsstest Du das Unternehmen verklagen.
Überleg Dir gut, ob es Dir das wert ist
Oder Du wendest Dich direkt an eine Kanzlei. Selbst mit Rechtsschutzversicherung solltest Du Dir aber gut überlegen, ob es das wert ist. Denn wenn Du sie zu oft nutzt, kann die RSV kündigen. Brauchst Du sie dann wirklich, hast Du ein Problem. Außerdem ist Deine Selbstbeteiligung in aller Regel höher als der Schaden.
Unser klarer Rat ist deshalb: Überleg Dir gut, ob Dir diese 100€ die Risiken und den Aufwand wert sind. Anders sieht es nur aus, wenn Du einen höheren Schadenersatz erwarten kannst, weil Du einen Schaden nachweisen kannst, der über den Datenverlust hinausging. Am besten schließt Du Dich also einfach der Sammelklage des VZBV an, sobald das möglich ist.