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Gekündigt und schwanger gewesen? Was als Nachweis gilt

Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz – auch wenn Du erst nachträglich von der Schwangerschaft erfährst. Nicht jeder Nachweis dafür ist aber ausreichend.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Gekündigt und schwanger gewesen? Was als Nachweis gilt

Wenn Du schwanger bist, darf Dir Dein Arbeitgeber laut Gesetz nicht kündigen. Dieser Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch, wenn Du erst nach der Kündigung erfährst, dass Du zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger warst. Das bleibt sogar dann so, wenn Du die dreiwöchige Frist, Dich gegen eine Kündigung zu wehren, schon verpasst hast.

Aber Achtung: Du musst „rechtssicher“ erfahren, dass Du schwanger bist bzw. schon warst. Dafür reicht ein positiver Test nicht, entscheidend ist die frauenärztliche Untersuchung, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Bekommst Du in Deiner Praxis erst nach Ablauf der Klagefrist einen Termin, verlierst Du auch dadurch Dein Recht auf Kündigungsschutz nicht. Mehr Infos liest Du in unserem Ratgeber zum Mutterschutz.  

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