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Keine Soli-Rückzahlung für Dich: Verfassungsgericht weist Klage ab
Wichtiges Urteil vom höchsten deutschen Gericht: Der Solidaritätszuschlag verstößt auch seit 2020 nicht gegen das Grundgesetz. Was das bedeutet.

Finanztip-Experte für Steuern
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Wichtiges Urteil vom höchsten deutschen Gericht: Der Solidaritätszuschlag verstößt auch seit 2020 nicht gegen das Grundgesetz. Was das bedeutet.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag (Soli) seit 2020 abgewiesen (Az. 2 BvR 1505/20). Dabei ging’s aber weniger darum, ob der Soli überhaupt noch für den Aufbau der neuen Bundesländer nötig ist. Klagen, dass es für den Soli eine zeitliche Befristung geben muss, hatte das Gericht bereits mehrfach abgewiesen. Dieses Thema ist also eigentlich längst geklärt. Auch jetzt bekräftige das Gericht nochmal, dass es erst einmal nachweisbar sein muss, dass der “Aufbau Ost” wirklich abgeschlossen ist.
Diesmal ging‘s aber vor allem darum, ob der Soli nach Auslaufen des sog. Solidarpakts II gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt: Denn auf die Einkommensteuer zahlen ihn seit 2021 nur noch Besserverdienende. Das sind rund 10% der Steuerzahlerinnen und -zahler. Die zahlen aber auch nicht alle die vollen 5,5% Soli auf ihre Einkommensteuer. Das ist nur bei ca. 3,5% der Fall.
2025 fällt der volle Soli für Dich nur an, wenn Du als kinderloser Single über 19.950€/Jahr an Einkommensteuer zahlst (Paare 39.900€). Diese Grenzen werden Jahr für Jahr erhöht. Um auf diese Steuer zu kommen, musst Du 2025 als Single über 123.000€ brutto verdienen. Zwischen 84.700€ und 123.000€ fällt ein in Staffeln geringerer Soli an: Bei z. B. 90.000€ brutto zahlst Du als kinderloser Single ca. 1,2% Soli auf Deine Einkommensteuer, bei 110.000€ sind es ca. 4,3%.
Auch für Unternehmen und auf Deine Kapitaleinkünfte oberhalb Deiner aktuell 1.000€ Sparerfreibetrag pro Jahr fällt der Soli an. Genauer gesagt werden die 5,5% Soli auch hier auf die Abgeltungssteuer von 25% aufgeschlagen, insgesamt fallen also 26,375% an Steuer an – plus ggf. Kirchensteuer.
Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, also den Soli als verfassungswidrig eingestuft, hätte der Bund allein für die Jahre 2020 bis 2024 geschätzte 66 Mrd. € an die Steuerzahler zurückzahlen müssen. Das wäre automatisch passiert, auf sämtlichen Steuerbescheiden steht mit Blick auf den Soli seit Jahren der Vermerk “vorläufig”.
So ein Urteil hätte ein riesiges Loch in den Haushalt gerissen und auch große Auswirkungen auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gehabt. Denn auch für dieses Jahr sind zweistellige Milliardeneinnahmen fest verplant. Das ist nun vom Tisch. Auch der Bundesfinanzhof hatte den Soli bereits für zulässig erklärt.
Trotzdem bleibt es spannend, was die noch zu bildende neue Bundesregierung mit dem Soli macht. Sie könnte ihn abschaffen oder z. B. in einen Verteidigungszuschlag umbenennen. Damit würde sich ein Kreis schließen, denn ursprünglich eingeführt wurde der Soli gar nicht zum Aufbau Ost, sondern wegen des zweiten Golfkriegs.
Alle Details liest Du in unserem Soli-Ratgeber.
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