Tipps & Tricks
Krank im Job: Was Arbeitnehmende wissen müssen
Wenn Du krank wirst, musst Du Dich um einiges kümmern – nicht nur um Deine Genesung. Diese acht Dinge sollten Arbeitnehmende auf dem Schirm haben.

Finanztip-Expertin für Recht
Tipps & Tricks
Wenn Du krank wirst, musst Du Dich um einiges kümmern – nicht nur um Deine Genesung. Diese acht Dinge sollten Arbeitnehmende auf dem Schirm haben.
Gesundheit geht definitiv vor: Wenn Du krank bist, musst Du nicht arbeiten. Damit mit Krankmeldung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld alles glatt läuft, solltest Du Deine Rechte und Pflichten im Job kennen. Hier sind acht Tipps, die Dir dabei helfen:
Drei Tage lang darfst Du im Normalfall ohne ärztliches Attest (sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) krank zu Hause bleiben. Gemeint sind Kalendertage, nicht Werktage. Deine Chefin oder Dein Chef kann davon aber abweichen und schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Du montags oder freitags häufiger fehlst.
Du musst Deinen Arbeitgeber umgehend am ersten Krankheitstag informieren – und zwar Deine Vorgesetzen oder die Personalabteilung. Es genügt nicht, einen Kollegen darum zu bitten, für Dich Bescheid zu geben. Bis wann Du genau ein Attest vorlegen musst, steht in der Regel in Deinem Arbeitsvertrag.
Übrigens: Ärztinnen und Ärzte dürfen Dich in Ausnahmefällen maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben.
Wer krank ist, soll gesund werden. Das bedeutet nicht, dass Du automatisch ans Bett gefesselt bist. Spaziergänge zum Durchlüften oder nötige Einkäufe sind erlaubt. Wer wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, für den ist meist sogar Sport geboten. Bei chronischer Bronchitis und Asthma kann ein Trip ans Meer förderlich sein. Wie Du die Genesungszeit verbringst, hängt also vor allem von Deiner Krankheit ab.
Falls Du länger am Stück krank sein solltest, müssen Deine Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wenn Du bis Mittwoch krankgeschrieben bist, musst Du spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt gehen. Beim zweiten Mal darf der Arzt Dich nämlich nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Überlappen müssen sich die Atteste nicht, wie das früher noch notwendig war.
Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag reicht, genügt es, ab Montag erneut krankgeschrieben zu sein.
Eine Krankschreibung ist immer nur eine Prognose. Fühlst Du Dich früher fit, kannst Du auch früher wieder zur Arbeit gehen. Allerdings kann das zu Problemen mit der gesetzlichen Unfallversicherung führen, falls Du auf dem Weg zur Arbeit verunglückst.
Wichtig: Bekommst Du wegen eines längeren Ausfalls bereits Krankengeld, informier unbedingt die Krankenkasse, dass Du früher wieder arbeitest.
Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn er Dich für zu krank zum Arbeiten hält, kann er Dich nach Hause schicken. Das sollte er sogar.
Auch im Urlaub kannst Du Dich krankmelden. Du musst Dein Kranksein allerdings bereits ab dem ersten Tag per Attest nachweisen. Dann bekommst Du die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Verlängern darfst Du den Urlaub deswegen aber nicht. Arbeitest Du "nur" Überstunden ab, kannst Du Dich nicht krankmelden.
Musst Du Dich um Dein krankes Kind kümmern, darfst Du ebenfalls zu Hause bleiben. Voraussetzung: Das Kind ist krankgeschrieben und niemand anders kann sich kümmern.
Manchmal zahlt der Arbeitgeber dann weiter Lohn, oft schließt er das aber aus. Dann springt die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein, sofern das Kind gesetzlich krankenversichert ist. Pro Elternteil zahlt sie je Kind für höchstens 15 Tage im Jahr, aber nicht mehr als 35 Tage insgesamt. Bei Alleinerziehenden sind es doppelt so viele Tage. Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein.
Dein Arbeitgeber zahlt Dir bei einer Krankheit insgesamt bis zu sechs Wochen lang weiter Lohn (Entgeltfortzahlung). Das gilt auch, wenn Du wegen derselben Sache einmal vier Wochen und dann nochmal länger als zwei Wochen ausfällst.
Danach zahlt die Krankenkasse Dir Krankengeld, das ist aber deutlich weniger: 70% vom Bruttolohn, aber nicht mehr als 90% vom Netto. Manche Arbeitgeber gleichen die Differenz aus. Selbstständige oder Privatversicherte bekommen in solchen Fällen nur Geld, wenn sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben.
Wie Du Dich in der Arbeit richtig krank meldest, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Krankmeldung im Job.
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