PKV statt GKV Wann sich der Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung lohnt

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • In die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) können Beamte und Beamtinnen, Selbstständige, Studierende und Angestellte ab einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 Euro wechseln. 
  • Die PKV lohnt sich besonders für Beamte und Beamtinnen. Alle anderen sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV wechseln. 
  • Wechsle nur dann in die PKV, wenn Du Dir sicher bist, dass Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst – also auch im Alter. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht ohne weiteres möglich. 

So gehst Du vor

  • Prüf mithilfe unseres Ratgebers, ob Du Dich privat krankenversichern darfst und ob diese Art der Ver­si­che­rung für Dich sinnvoll ist.
  • Prüf, ob Du Dich privat krankenversichern darfst und ob diese Art der Ver­si­che­rung für Dich sinnvoll ist. Mit unseren fünf Kriterien kannst Du prüfen, ob die private Kran­ken­ver­si­che­rung zu Dir passt. 
  • Überleg, welche Leistungen Dir bei der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung wichtig sind. Dabei hilft Dir unsere Übersicht. 

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Wer Mitglied in einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung sein will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Doch nur weil ein Wechsel möglich ist, ist er längst nicht für alle sinnvoll. Denn die PKV ist kein Sparmodell: Die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung steigen regelmäßig an. Für das Jahr 2025 rechnet der Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung damit, dass die Beiträge im Durchschnitt um zwölf Prozent teurer werden. Eine private Kran­ken­ver­si­che­rung musst Du Dir daher langfristig leisten können. 

Welche Voraussetzungen gibt es für die PKV?

Beamte, Beamtinnen und Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung versichern lassen. Als Angestellter darfst Du ab einem Jahresbruttogehalt von 69.300 Euro in die PKV wechseln. Im nächsten Jahr soll diese Grenze auf 73.800 Euro steigen. 

Wann dürfen Beamte und Beamtinnen in die PKV?

Als Beamter und Beamtin darfst Du in die private Kran­ken­ver­si­che­rung eintreten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Du schließt dann eine sogenannte Restkostenversicherung ab. Denn für Beamte zahlt der Dienstherr bereits einen Zuschuss zu den Gesundheitskosten. Dieser Zuschuss heißt Beihilfe und beträgt mindestens 50 Prozent der anfallenden Arztkosten (§ 46 Abs. 2 BBhV). Wenn Du also zum Arzt gehst, beteiligt sich Dein Dienstherr an der Hälfte der Kosten. Für die andere Hälfte der Kosten kommt dann die Restkostenversicherung auf. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur PKV für Beamte und Beamtinnen.

Dürfen sich Selbstständige privat versichern lassen? 

Wenn Du hauptberuflich selbstständig arbeitest, kannst Du ebenfalls wählen, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst (§ 5 Abs. 5 SGB 5). Du darfst sofort nach dem Beginn Deiner Selbstständigkeit in die PKV wechseln oder zu einem späteren Zeit­punkt. 

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Freiberufler und Freiberuflerinnen, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen: Sie unterliegen der Ver­si­che­rungspflicht in der Künstlersozialkasse (§ 1 KSVG). Damit sie in die PKV wechseln können, müssen sie über der sogenannten Jahres­arbeits­entgelt­grenze verdienen. Für das Jahr 2024 sind das mindestens 69.300 Euro brutto jährlich oder 5.775 Euro brutto monatlich (§ 2 SVBezGrV).

Ab wann dürfen Angestellte in die PKV wechseln?

Als Angestellter bist Du grundsätzlich in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Erst ab einem Jahresbruttogehalt von 69.300 Euro darfst Du in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln. Das entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 5.775 Euro brutto. Dazu zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld, Sonderzahlungen wie Gewinnausschüttungen allerdings nicht.

Diese Grenze steigt in der Regel jedes Jahr. Im Jahr 2025 soll sie auf 73.800 Euro im Jahr und 6.150 Euro im Monat steigen. Das sieht die neue Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vor. Das Bundeskabinett hat die Verordnung bereits beschlossen. Der Bundesrat muss ihr aber noch zustimmen. 

Die Ver­si­che­rungspflicht in der GKV endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Dein Gehalt erstmals diese Grenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Ein Beispiel: Wenn Du im Jahr 2024 erstmals über 69.300 brutto verdienen wirst, darfst Du erst ab Januar 2025 in die PKV wechseln. Bis dahin bleibst du gesetzlich pflichtversichert. Allerdings muss dein Bruttoeinkommen auch im neuen Jahr über der dann geltenden Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegen. 

Um das zu berechnen, nimmt Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin eine vorausschauende Betrachtung vor. Das bedeutet: Er oder sie schätzt ab, wie hoch Dein Verdienst in den kommenden zwölf Monaten voraussichtlich sein wird, zum Beispiel, nachdem Ihr eine dauerhafte Gehaltserhöhung vereinbart habt. Einem Urteil des Bundessozialgerichts zufolge müssen Arbeitgebende dabei auch zukünftige Veränderungen Deines Einkommens beachten. Das gilt insbesondere dann, wenn Du in den kommenden Monaten Mut­ter­schafts­geld oder Elterngeld bekommen wirst (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 8/16 R).

Ein Beispiel zur vorausschauenden Betrachtung: Du bekommst im Juni 2024 eine Gehaltserhöhung auf 69.500 Euro im Jahr. Damit kannst Du Dich ab dem 1. Januar 2025 privat krankenversichern. Allerdings nur, wenn Dein neues Gehalt knapp über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze für das Jahr 2025 liegt.

Wann dürfen sich Studierende privat versichern lassen?

Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dich für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung entscheiden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB 5). An diese Entscheidung bist Du in der Regel für die Dauer der Hochschulausbildung gebunden. Für die meisten Studierenden ist aber die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die bessere Wahl. Wenn Deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, kannst Du bis zum 25. Lebensjahr kostenlos in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung bleiben (§ 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB 5). 

Unser Ratschlag: Bleib für die Dauer des Studiums besser in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. So bist Du auf der sicheren Seite, dass Dir die Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung während des Studiums nicht über den Kopf wachsen. Informier Dich dazu auch nochmal in unserem Ratgeber zur Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten.

Wann ist ein Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Das wohl wichtigste Argument für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung ist der Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Doch Tarife mit einer wirklich guten Absicherung gibt es in der Regel nicht zum Schnäppchenpreis. Insbesondere im Alter steigen die Beiträge – unabhängig davon, wie viel Du verdienst oder als Rente bekommst. 

Nur wenn Du sicher bist, dass Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst, ist die PKV eine sinnvolle Wahl. Über den Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer solltest Du daher erst nachdenken, wenn Du die folgenden fünf Kriterien erfüllst:

1. Du verdienst gut oder hast Vermögen

Du solltest nur dann in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln, wenn Du Dir die Beiträge zur PKV auf Dauer leisten kannst. Denn der Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung ist oft eine Entscheidung fürs Leben. Zwar gibt es Wege, durch Tarifwechsel den Beitrag zu senken oder in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung zurückzukehren, doch das ist oft nicht so einfach.

Für Beamte und Beamtinnen ist die PVK meist die beste Wahl: Wenn Du verbeamtet bist, beteiligt sich Dein Dienstherr mit der Beihilfe an Deinen Gesundheitskosten. Die Restkostenversicherung ist daher entsprechend günstiger als eine reguläre private Kran­ken­ver­si­che­rung. Im Durchschnitt zahlst Du als Beamter 241 Euro im Monat für Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung, wie uns der Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung auf Anfrage mitgeteilt hat. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur PKV für Beamte und Beamtinnen.

Als Selbstständiger solltest Du nur dann in die PKV wechseln, wenn Du dauerhaft stabile Einkünfte erzielst. Gerade zu Beginn Deiner Selbstständigkeit empfehlen wir Dir, in der GKV zu bleiben. Denn bist Du einmal in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung, kannst Du nicht mehr so einfach zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zurückkehren – auch dann nicht, wenn Dein Geschäft schlecht laufen sollten. 

Auch als Angestellter solltest Du nur dann in die private Kran­ken­ver­si­che­rung einsteigen, wenn Du Dir die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung auf Dauer leisten kannst. Du musst also wissen, dass Du dauerhaft viel Geld in Deinem Job verdienen wirst. 

In jungen Jahren kann die private Kran­ken­ver­si­che­rung zunächst günstiger sein als die gesetzliche. Im Durchschnitt zahlen Privatversicherte rund 557 Euro im Monat. Wichtig: Als Selbstständiger in der PKV musst Du den vollen Beitrag selbst zahlen. Angestellte teilen sich diesen Betrag mit ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Zum Vergleich: Bist du gesetzlich versichert und verdienst über der Bei­trags­be­messungs­grenze von 62.100 im Jahr, zahlen Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin und Du zusammen rund 844 Euro im Monat. 

Lass Dich von diesen Zahlen aber nicht blenden: Hast Du Familie, musst Du in der PKV unter Umständen für jedes Familienmitglied zusätzliche Beiträge zahlen. Außerdem nehmen die Beiträge zu, je älter Du wirst. Wenn Du in die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechselst, musst Du daher auch die Beiträge für die private Kran­ken­ver­si­che­rung in Deine Altersvorsorge mit einplanen und ein entsprechendes Finanzpolster ansparen.

Beachte dabei, dass die Beiträge über die Jahre stark schwanken können: Zwischen 2004 und 2025 stiegen die Beiträge laut einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Das ist allerdings nur ein Mit­tel­wert. So kann der Unterschied in manchen Jahren viel extremer sein als in anderen: Im Jahr 2025 etwa sollen die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung der WIP-Analyse zufolge um durchschnittlich zwölf Prozent steigen

Das kann natürlich auch in der GKV passieren. Der Unterschied ist aber: Wenn Du in Rente bist oder niedrigere Einnahmen hast, sinken auch Deine Beiträge für die GKV. In der PKV zahlst Du immer gleich viel, egal ob Du gerade viel oder wenig Einkommen hast. Du solltest Dir Deine Ausgaben und Einnahmen vor einem Wechsel in die private Ver­si­che­rung daher genau durchrechnen und überprüfen, ob Du Dir den Beitrag auch im hohen Alter noch leisten kannst. 

Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du Dir die PKV auf Dauer leisten kannst, solltest Du Dich an einen neutralen Honorarberater oder eine neutrale Honorarberaterin wenden. Solche Anlaufstellen findest Du über die Suche beim Bundesverband der Ver­si­che­rungsberater.

2. Du bist jünger als 40 Jahre

Wenn Du über einen Wechsel in die PKV nachdenkst, ist auch Dein Alter ein wichtiger Faktor. Idealerweise solltest Du nicht älter als 35 bis 40 Jahre sein. Der Grund dafür ist das Prinzip der Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Diese Rückstellungen wirken wie eine Sparanlage: Je früher Du beginnst, desto mehr Zinsen und Zinseszinsen können sich ansammeln.

Wenn Du erst in höherem Alter in die PKV wechselst, hast Du weniger Zeit, um ausreichende Altersrückstellungen aufzubauen. Um dennoch genug für das Alter anzusparen, muss die Ver­si­che­rung Deine monatlichen Beiträge von Anfang an höher ansetzen. Dies kann dazu führen, dass die PKV insgesamt deutlich teurer wird.

Ein später Wechsel in die PKV lohnt sich daher meist nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Du finanziell sehr gut abgesichert bist, zum Beispiel durch ein Erbe. Ansonsten kann es schwierig sein, die nötigen Rücklagen für eine spürbare finanzielle Entlastung im Alter aufzubauen.

3. Du bist weitgehend gesund

Anders als bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung darf sich jede private Ver­si­che­rung ihre Kundinnen und Kunden aussuchen. Diese sollten möglichst gesund sein, denn Menschen mit Vorerkrankungen verursachen für das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men womöglich höhere Kosten. 

Um ihr finanzielles Risiko besser einschätzen zu können, schickt die PKV Dir vor der Aufnahme einen Fragenkatalog für die Gesundheitsprüfung zu. Diesen musst Du wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Viele private Kran­ken­ver­si­che­rungen lehnen Antragsstellende mit Vorerkrankungen ab oder verlangen Risikozuschläge, die den Beitrag erhöhen. 

Willst Du Dich möglichst günstig privat krankenversichern, solltest Du daher weitgehend gesund sein. Wurdest Du in den vergangenen drei bis fünf Jahren wegen einer psychischen Krankheit behandelt oder hast Du eine akute oder noch nicht vollständig ausgeheilte Krebserkrankung, wird Dir die Ver­si­che­rung in der Regel keinen Vertrag anbieten.

Schwierig kann es auch bei folgenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen werden:

  • Bluthochdruck,

  • Herz-Kreislauf-Probleme,

  • Diabetes,

  • Asthma,

  • Allergien,

  • Rückenleiden,

  • Wirbelsäulenerkrankungen oder

  • körperliche oder geistige Behinderungen.

Wenn Du in den vergangenen Jahren mit diesen oder anderen Erkrankungen in Behandlung warst, kann dies Auswirkungen auf Deinen PKV-Beitrag haben. So kann die Ver­si­che­rung einen Risikoaufschlag berechnen, der den monatlichen Beitrag erhöht. Dies gilt jedoch nicht für den gesamten Beitrag, sondern nur für die Leistungsbereiche, die von der Erkrankung betroffen sind. 

Ein Beispiel: Bei einer Asthma-Erkrankung könnte der Aufschlag die Beitragsanteile für ambulante und stationäre Behandlungen erhöhen. Der Beitragsanteil für Zahnbehandlungen bliebe davon aber unberührt, da Asthma keinen direkten Einfluss auf Deine Zahngesundheit hat. 

Wichtig: Viele Ver­si­che­rungen nehmen Beamte und Beamtinnen mit Vorerkrankungen im Rahmen einer sogenannten Öffnungsaktion zu erleichterten Bedingungen auf. Das bedeutet: Selbst mit Vorerkrankungen wird Dich die private Kran­ken­ver­si­che­rung aufnehmen. Risikozuschläge fallen zudem niedriger aus als bei Selbstständigen oder Angestellten.  

4. Deine Familienplanung steht bereits fest

Als Single und ohne Kinder hast Du es bei der Entscheidung für die Privatversicherung sehr viel einfacher. Deine Kosten bleiben überschaubar, weil Du keine PKV-Beiträge für Kinder und einen Ehepartner oder eine -partnerin einplanen musst.

Hast Du aber Familie oder planst, eine zu gründen, dann solltest Du genau rechnen: Eine kostenlose Fa­mi­lien­ver­si­che­rung wie in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es in der PKV nicht. Du musst auch Deine Kinder privat krankenversichern und für sie gesonderte Beiträge zahlen. Nur Beamte und Beamtinnen erhalten Beihilfe von ihrem Dienstherrn, wodurch ihre Beiträge für die Kinder vergleichsweise gering ausfallen. 

Außerdem musst Du als privatversicherte Person Deine Ver­si­che­rungsbeiträge auch während der Elternzeit ohne Pause weiterzahlen. Bist Du angestellt, fällt in dieser Zeit zudem der Zuschuss Deines Arbeitgebers oder Deiner Arbeitgeberin zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung von aktuell rund 422 Euro weg. Das bedeutet: Du musst den gesamten Beitrag allein bezahlen. Einige wenige private Tarife bieten zwar eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit an, allerdings gelten diese meist für maximal sechs Monate. Beachte auch: Unterstützungen wie das Kinder­kranken­geld gibt es in der PKV nicht.

Machst Du Dir Gedanken über einen Wechsel in die PKV, solltest Du bei Deiner Entscheidung die möglichen Beiträge für Deine gesamte Familie miteinbeziehen. Außerdem sollten Du und Dein Partner oder Deine Partnerin überlegen, wer von Euch wie lange wegen der Kinder zuhause bleiben möchte. 

5. Du arbeitest in keinem riskanten Beruf

Manche Berufsgruppen haben es schwer, sich privat zu versichern. Wenn Du einen Job mit einem hohen gesundheitlichen Risiko ausübst, beispielsweise als Sprengmeisterin oder Stuntman, musst Du mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Zudem stehen Dir dann oft nur wenige private Ver­si­che­rungstarife zur Auswahl.

Wo kannst Du Dich zur PKV beraten lassen?

Nur wenn Du alle genannten Voraussetzungen erfüllst, solltest Du ernsthaft über einen Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung nachdenken. Beim Abschluss einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du Dich von einem erfahrenen und spezialisierten Ver­si­che­rungsmakler oder einer qualifizierten Ver­si­che­rungsmaklerin beraten lassen.

Wir haben in einer Ausschreibung nach geeigneten Ver­si­che­rungsmaklern und -maklerinnen gesucht. Die Maklerhäuser haben wir anhand formaler Kriterien wie Erfahrung, Marktabdeckung und Anzahl der Beratenden ausgewählt. Zudem haben wir ihre Beratungsdokumentationen überprüft. Details zum genauen Testverfahren und unseren Emp­feh­lungen findest du in unserem Ratgeber zur PKV.

Lade Dir unsere Leistungsübersicht herunter 

Bevor Du in die Beratung gehst, solltest Du Dir unbedingt unsere Leistungsübersicht herunterladen. Darin solltest Du notieren, welche Leistungen Dir besonders wichtig sind und ob der entsprechende Tarif diese Anforderungen erfüllt.

Leistungsübersicht 

Hier bekommst Du einen Überblick über die wichtigsten Leistungen einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. 

Zum Download

Von Buddenbrock
Von Buddenbrock Concepts
Beratung zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Erfahrung mit PKV-Beratung seit 2004
  • 20 beratende Makler
  • Standorte u.a. in Aachen, Bonn, Essen, Heidelberg, Hannover, Köln, Oberhausen (Bayern), Peine, Pulheim, Ratingen
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
BVLG_Beamtenversorgung
BVLG - Beamtenversorgung leicht gemacht
Beratung zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Erfahrung mit PKV-Beratung seit 2004
  • spezialisiert auf die Beratung von Beamten
  • 11 beratende Makler
  • 1 Standort in Würzburg
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
hoesch & partner neu
Hoesch & Partner
Beratung zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Erfahrung mit PKV-Beratung seit 1984
  • 10 beratende Makler
  • 2 Standorte in Frankfurt und Düsseldorf
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Logo Dr. Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Erfahrung mit PKV-Beratung seit 2005
  • 7 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Fachzentrum_Finanzen
Fachzentrum Finanzen Dieter Homburg
Beratung zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung
  • Erfahrung mit PKV-Beratung seit 1999
  • 6 beratende Makler
  • 1 Standort in Lippstadt
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail

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Mit unserer Checkliste kannst Du gegenprüfen, ob Dich der Makler oder die Maklerin zu allen relevanten Punkten beraten hat. Die Checkliste kannst Du Dir ebenfalls herunterladen. 

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Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer darf sich privat versichern?

Es gibt gesetzliche Auflagen, die regeln, wer sich privat versichern darf und wer nicht. Allerdings gelten je nach Art der Berufstätigkeit unterschiedliche Regelungen.

Als Angestellter hast Du erst dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn Dein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt. Diese Grenze steigt jedes Jahr. In diesem Jahr liegt sie bei 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro monatlich).

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Für wen ist die private Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Das wohl wichtigste Argument für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung ist der Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Über den Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer solltest Du aber erst nachdenken, wenn Du die folgenden fünf Kriterien erfüllst:

  1. Du bist jünger als 40 Jahre

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung wird mit den Jahren immer teurer. Ein Teil des Beitrags fließt deshalb in sogenannte Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Damit die Rechnung aufgeht, muss allerdings möglichst lange möglichst viel Geld angespart werden. Wer nur eine kurze Zeit privat versichert ist, kann keine ausreichenden Altersrückstellungen aufbauen. Wenn Du erst spät in die PKV wechselst, musst Du einen größeren Teil Deines Beitrags als Altersrückstellung ansparen. Der Beitrag ist dadurch viel höher

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Wie kann ich die private Kran­ken­ver­si­che­rung wechseln?

Rechne durch, ob Du Dir steigende PKV-Beiträge auch in Zukunft leisten kannst. Erst danach solltest Du Dich über konkrete Tarife der verschiedenen Anbieter informieren. Dabei hilft Dir unsere Übersicht wichtiger Leistungsmerkmale.

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Autoren
Julia Rieder

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