PKV statt GKV Wann sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sein will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Doch nur weil ein Wechsel möglich ist, ist er längst nicht für alle sinnvoll. Denn die PKV ist kein Sparmodell: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen regelmäßig an. Für das Jahr 2025 rechnet der Verband der privaten Krankenversicherung damit, dass die Beiträge im Durchschnitt um zwölf Prozent teurer werden. Eine private Krankenversicherung musst Du Dir daher langfristig leisten können.
Beamte, Beamtinnen und Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Als Angestellter darfst Du ab einem Jahresbruttogehalt von 69.300 Euro in die PKV wechseln. Im nächsten Jahr soll diese Grenze auf 73.800 Euro steigen.
Als Beamter und Beamtin darfst Du in die private Krankenversicherung eintreten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Du schließt dann eine sogenannte Restkostenversicherung ab. Denn für Beamte zahlt der Dienstherr bereits einen Zuschuss zu den Gesundheitskosten. Dieser Zuschuss heißt Beihilfe und beträgt mindestens 50 Prozent der anfallenden Arztkosten (§ 46 Abs. 2 BBhV). Wenn Du also zum Arzt gehst, beteiligt sich Dein Dienstherr an der Hälfte der Kosten. Für die andere Hälfte der Kosten kommt dann die Restkostenversicherung auf. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur PKV für Beamte und Beamtinnen.
Wenn Du hauptberuflich selbstständig arbeitest, kannst Du ebenfalls wählen, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich versicherst (§ 5 Abs. 5 SGB 5). Du darfst sofort nach dem Beginn Deiner Selbstständigkeit in die PKV wechseln oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Freiberufler und Freiberuflerinnen, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen: Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (§ 1 KSVG). Damit sie in die PKV wechseln können, müssen sie über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Für das Jahr 2024 sind das mindestens 69.300 Euro brutto jährlich oder 5.775 Euro brutto monatlich (§ 2 SVBezGrV).
Als Angestellter bist Du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Erst ab einem Jahresbruttogehalt von 69.300 Euro darfst Du in die private Krankenversicherung wechseln. Das entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von rund 5.775 Euro brutto. Dazu zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen wie Gewinnausschüttungen allerdings nicht.
Diese Grenze steigt in der Regel jedes Jahr. Im Jahr 2025 soll sie auf 73.800 Euro im Jahr und 6.150 Euro im Monat steigen. Das sieht die neue Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vor. Das Bundeskabinett hat die Verordnung bereits beschlossen. Der Bundesrat muss ihr aber noch zustimmen.
Die Versicherungspflicht in der GKV endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Dein Gehalt erstmals diese Grenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Ein Beispiel: Wenn Du im Jahr 2024 erstmals über 69.300 brutto verdienen wirst, darfst Du erst ab Januar 2025 in die PKV wechseln. Bis dahin bleibst du gesetzlich pflichtversichert. Allerdings muss dein Bruttoeinkommen auch im neuen Jahr über der dann geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Um das zu berechnen, nimmt Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin eine vorausschauende Betrachtung vor. Das bedeutet: Er oder sie schätzt ab, wie hoch Dein Verdienst in den kommenden zwölf Monaten voraussichtlich sein wird, zum Beispiel, nachdem Ihr eine dauerhafte Gehaltserhöhung vereinbart habt. Einem Urteil des Bundessozialgerichts zufolge müssen Arbeitgebende dabei auch zukünftige Veränderungen Deines Einkommens beachten. Das gilt insbesondere dann, wenn Du in den kommenden Monaten Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekommen wirst (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 8/16 R).
Ein Beispiel zur vorausschauenden Betrachtung: Du bekommst im Juni 2024 eine Gehaltserhöhung auf 69.500 Euro im Jahr. Damit kannst Du Dich ab dem 1. Januar 2025 privat krankenversichern. Allerdings nur, wenn Dein neues Gehalt knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2025 liegt.
Zu Beginn Deines Studiums kannst Du Dich für eine private Krankenversicherung entscheiden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB 5). An diese Entscheidung bist Du in der Regel für die Dauer der Hochschulausbildung gebunden. Für die meisten Studierenden ist aber die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl. Wenn Deine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, kannst Du bis zum 25. Lebensjahr kostenlos in der Familienversicherung bleiben (§ 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB 5).
Unser Ratschlag: Bleib für die Dauer des Studiums besser in der gesetzlichen Krankenversicherung. So bist Du auf der sicheren Seite, dass Dir die Beiträge zur Krankenversicherung während des Studiums nicht über den Kopf wachsen. Informier Dich dazu auch nochmal in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung für Studenten.
Das wohl wichtigste Argument für eine private Krankenversicherung ist der Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Doch Tarife mit einer wirklich guten Absicherung gibt es in der Regel nicht zum Schnäppchenpreis. Insbesondere im Alter steigen die Beiträge – unabhängig davon, wie viel Du verdienst oder als Rente bekommst.
Nur wenn Du sicher bist, dass Du Dir die Beiträge langfristig leisten kannst, ist die PKV eine sinnvolle Wahl. Über den Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer solltest Du daher erst nachdenken, wenn Du die folgenden fünf Kriterien erfüllst:
Du solltest nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Du Dir die Beiträge zur PKV auf Dauer leisten kannst. Denn der Wechsel in die private Krankenversicherung ist oft eine Entscheidung fürs Leben. Zwar gibt es Wege, durch Tarifwechsel den Beitrag zu senken oder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, doch das ist oft nicht so einfach.
Für Beamte und Beamtinnen ist die PVK meist die beste Wahl: Wenn Du verbeamtet bist, beteiligt sich Dein Dienstherr mit der Beihilfe an Deinen Gesundheitskosten. Die Restkostenversicherung ist daher entsprechend günstiger als eine reguläre private Krankenversicherung. Im Durchschnitt zahlst Du als Beamter 241 Euro im Monat für Deine private Krankenversicherung, wie uns der Verband der privaten Krankenversicherung auf Anfrage mitgeteilt hat. Mehr Informationen findest Du in unserem Ratgeber zur PKV für Beamte und Beamtinnen.
Als Selbstständiger solltest Du nur dann in die PKV wechseln, wenn Du dauerhaft stabile Einkünfte erzielst. Gerade zu Beginn Deiner Selbstständigkeit empfehlen wir Dir, in der GKV zu bleiben. Denn bist Du einmal in der privaten Krankenversicherung, kannst Du nicht mehr so einfach zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren – auch dann nicht, wenn Dein Geschäft schlecht laufen sollten.
Auch als Angestellter solltest Du nur dann in die private Krankenversicherung einsteigen, wenn Du Dir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auf Dauer leisten kannst. Du musst also wissen, dass Du dauerhaft viel Geld in Deinem Job verdienen wirst.
In jungen Jahren kann die private Krankenversicherung zunächst günstiger sein als die gesetzliche. Im Durchschnitt zahlen Privatversicherte rund 557 Euro im Monat. Wichtig: Als Selbstständiger in der PKV musst Du den vollen Beitrag selbst zahlen. Angestellte teilen sich diesen Betrag mit ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Zum Vergleich: Bist du gesetzlich versichert und verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 im Jahr, zahlen Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin und Du zusammen rund 844 Euro im Monat.
Lass Dich von diesen Zahlen aber nicht blenden: Hast Du Familie, musst Du in der PKV unter Umständen für jedes Familienmitglied zusätzliche Beiträge zahlen. Außerdem nehmen die Beiträge zu, je älter Du wirst. Wenn Du in die private Krankenversicherung wechselst, musst Du daher auch die Beiträge für die private Krankenversicherung in Deine Altersvorsorge mit einplanen und ein entsprechendes Finanzpolster ansparen.
Beachte dabei, dass die Beiträge über die Jahre stark schwanken können: Zwischen 2004 und 2025 stiegen die Beiträge laut einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Das ist allerdings nur ein Mittelwert. So kann der Unterschied in manchen Jahren viel extremer sein als in anderen: Im Jahr 2025 etwa sollen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung der WIP-Analyse zufolge um durchschnittlich zwölf Prozent steigen.
Das kann natürlich auch in der GKV passieren. Der Unterschied ist aber: Wenn Du in Rente bist oder niedrigere Einnahmen hast, sinken auch Deine Beiträge für die GKV. In der PKV zahlst Du immer gleich viel, egal ob Du gerade viel oder wenig Einkommen hast. Du solltest Dir Deine Ausgaben und Einnahmen vor einem Wechsel in die private Versicherung daher genau durchrechnen und überprüfen, ob Du Dir den Beitrag auch im hohen Alter noch leisten kannst.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du Dir die PKV auf Dauer leisten kannst, solltest Du Dich an einen neutralen Honorarberater oder eine neutrale Honorarberaterin wenden. Solche Anlaufstellen findest Du über die Suche beim Bundesverband der Versicherungsberater.
Wenn Du über einen Wechsel in die PKV nachdenkst, ist auch Dein Alter ein wichtiger Faktor. Idealerweise solltest Du nicht älter als 35 bis 40 Jahre sein. Der Grund dafür ist das Prinzip der Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Diese Rückstellungen wirken wie eine Sparanlage: Je früher Du beginnst, desto mehr Zinsen und Zinseszinsen können sich ansammeln.
Wenn Du erst in höherem Alter in die PKV wechselst, hast Du weniger Zeit, um ausreichende Altersrückstellungen aufzubauen. Um dennoch genug für das Alter anzusparen, muss die Versicherung Deine monatlichen Beiträge von Anfang an höher ansetzen. Dies kann dazu führen, dass die PKV insgesamt deutlich teurer wird.
Ein später Wechsel in die PKV lohnt sich daher meist nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Du finanziell sehr gut abgesichert bist, zum Beispiel durch ein Erbe. Ansonsten kann es schwierig sein, die nötigen Rücklagen für eine spürbare finanzielle Entlastung im Alter aufzubauen.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung darf sich jede private Versicherung ihre Kundinnen und Kunden aussuchen. Diese sollten möglichst gesund sein, denn Menschen mit Vorerkrankungen verursachen für das Versicherungsunternehmen womöglich höhere Kosten.
Um ihr finanzielles Risiko besser einschätzen zu können, schickt die PKV Dir vor der Aufnahme einen Fragenkatalog für die Gesundheitsprüfung zu. Diesen musst Du wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Viele private Krankenversicherungen lehnen Antragsstellende mit Vorerkrankungen ab oder verlangen Risikozuschläge, die den Beitrag erhöhen.
Willst Du Dich möglichst günstig privat krankenversichern, solltest Du daher weitgehend gesund sein. Wurdest Du in den vergangenen drei bis fünf Jahren wegen einer psychischen Krankheit behandelt oder hast Du eine akute oder noch nicht vollständig ausgeheilte Krebserkrankung, wird Dir die Versicherung in der Regel keinen Vertrag anbieten.
Schwierig kann es auch bei folgenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen werden:
Bluthochdruck,
Herz-Kreislauf-Probleme,
Diabetes,
Asthma,
Allergien,
Rückenleiden,
Wirbelsäulenerkrankungen oder
körperliche oder geistige Behinderungen.
Wenn Du in den vergangenen Jahren mit diesen oder anderen Erkrankungen in Behandlung warst, kann dies Auswirkungen auf Deinen PKV-Beitrag haben. So kann die Versicherung einen Risikoaufschlag berechnen, der den monatlichen Beitrag erhöht. Dies gilt jedoch nicht für den gesamten Beitrag, sondern nur für die Leistungsbereiche, die von der Erkrankung betroffen sind.
Ein Beispiel: Bei einer Asthma-Erkrankung könnte der Aufschlag die Beitragsanteile für ambulante und stationäre Behandlungen erhöhen. Der Beitragsanteil für Zahnbehandlungen bliebe davon aber unberührt, da Asthma keinen direkten Einfluss auf Deine Zahngesundheit hat.
Wichtig: Viele Versicherungen nehmen Beamte und Beamtinnen mit Vorerkrankungen im Rahmen einer sogenannten Öffnungsaktion zu erleichterten Bedingungen auf. Das bedeutet: Selbst mit Vorerkrankungen wird Dich die private Krankenversicherung aufnehmen. Risikozuschläge fallen zudem niedriger aus als bei Selbstständigen oder Angestellten.
Als Single und ohne Kinder hast Du es bei der Entscheidung für die Privatversicherung sehr viel einfacher. Deine Kosten bleiben überschaubar, weil Du keine PKV-Beiträge für Kinder und einen Ehepartner oder eine -partnerin einplanen musst.
Hast Du aber Familie oder planst, eine zu gründen, dann solltest Du genau rechnen: Eine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht. Du musst auch Deine Kinder privat krankenversichern und für sie gesonderte Beiträge zahlen. Nur Beamte und Beamtinnen erhalten Beihilfe von ihrem Dienstherrn, wodurch ihre Beiträge für die Kinder vergleichsweise gering ausfallen.
Außerdem musst Du als privatversicherte Person Deine Versicherungsbeiträge auch während der Elternzeit ohne Pause weiterzahlen. Bist Du angestellt, fällt in dieser Zeit zudem der Zuschuss Deines Arbeitgebers oder Deiner Arbeitgeberin zur privaten Krankenversicherung von aktuell rund 422 Euro weg. Das bedeutet: Du musst den gesamten Beitrag allein bezahlen. Einige wenige private Tarife bieten zwar eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit an, allerdings gelten diese meist für maximal sechs Monate. Beachte auch: Unterstützungen wie das Kinderkrankengeld gibt es in der PKV nicht.
Machst Du Dir Gedanken über einen Wechsel in die PKV, solltest Du bei Deiner Entscheidung die möglichen Beiträge für Deine gesamte Familie miteinbeziehen. Außerdem sollten Du und Dein Partner oder Deine Partnerin überlegen, wer von Euch wie lange wegen der Kinder zuhause bleiben möchte.
Manche Berufsgruppen haben es schwer, sich privat zu versichern. Wenn Du einen Job mit einem hohen gesundheitlichen Risiko ausübst, beispielsweise als Sprengmeisterin oder Stuntman, musst Du mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Zudem stehen Dir dann oft nur wenige private Versicherungstarife zur Auswahl.
Nur wenn Du alle genannten Voraussetzungen erfüllst, solltest Du ernsthaft über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung solltest Du Dich von einem erfahrenen und spezialisierten Versicherungsmakler oder einer qualifizierten Versicherungsmaklerin beraten lassen.
Wir haben in einer Ausschreibung nach geeigneten Versicherungsmaklern und -maklerinnen gesucht. Die Maklerhäuser haben wir anhand formaler Kriterien wie Erfahrung, Marktabdeckung und Anzahl der Beratenden ausgewählt. Zudem haben wir ihre Beratungsdokumentationen überprüft. Details zum genauen Testverfahren und unseren Empfehlungen findest du in unserem Ratgeber zur PKV.
Bevor Du in die Beratung gehst, solltest Du Dir unbedingt unsere Leistungsübersicht herunterladen. Darin solltest Du notieren, welche Leistungen Dir besonders wichtig sind und ob der entsprechende Tarif diese Anforderungen erfüllt.
Hier bekommst Du einen Überblick über die wichtigsten Leistungen einer privaten Krankenversicherung.
Mit unserer Checkliste kannst Du gegenprüfen, ob Dich der Makler oder die Maklerin zu allen relevanten Punkten beraten hat. Die Checkliste kannst Du Dir ebenfalls herunterladen.
Es gibt gesetzliche Auflagen, die regeln, wer sich privat versichern darf und wer nicht. Allerdings gelten je nach Art der Berufstätigkeit unterschiedliche Regelungen.
Als Angestellter hast Du erst dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wenn Dein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze steigt jedes Jahr. In diesem Jahr liegt sie bei 69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro monatlich).
Das wohl wichtigste Argument für eine private Krankenversicherung ist der Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen in vielen Bereichen. Über den Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer solltest Du aber erst nachdenken, wenn Du die folgenden fünf Kriterien erfüllst:
Du bist jünger als 40 Jahre
Die private Krankenversicherung wird mit den Jahren immer teurer. Ein Teil des Beitrags fließt deshalb in sogenannte Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass die Beiträge im Alter nicht zu stark ansteigen. Damit die Rechnung aufgeht, muss allerdings möglichst lange möglichst viel Geld angespart werden. Wer nur eine kurze Zeit privat versichert ist, kann keine ausreichenden Altersrückstellungen aufbauen. Wenn Du erst spät in die PKV wechselst, musst Du einen größeren Teil Deines Beitrags als Altersrückstellung ansparen. Der Beitrag ist dadurch viel höher.
Rechne durch, ob Du Dir steigende PKV-Beiträge auch in Zukunft leisten kannst. Erst danach solltest Du Dich über konkrete Tarife der verschiedenen Anbieter informieren. Dabei hilft Dir unsere Übersicht wichtiger Leistungsmerkmale.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos