Finanztip App
Immer up to date bleiben
App laden

Tipps & Tricks

Vorsicht vor diesen 3 Klauseln im Arbeitsvertrag

Hast Du Deinen Arbeitsvertrag überprüft, bevor Du ihn unterschrieben hast? Denn nicht jede Klausel ist rechtmäßig und wirksam. Auf diese drei solltest Du unbedingt achten.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Vorsicht vor diesen 3 Klauseln im Arbeitsvertrag

Bevor Du einen neuen Job beginnen kannst, muss Dein Arbeitgeber die Bedingungen vertraglich festhalten. Dein Gehalt ist dabei natürlich besonders wichtig.

Damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt, solltest Du Dir den Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben auf jeden Fall gründlich durchlesen. Denn es gibt die ein oder andere Klausel, die nicht wirksam ist. Bei diesen drei solltest Du genauer hinschauen:

1. Verschwiegenheitsklausel  

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 8 AZR 172/23) ist die sog. “Catch-all-Klausel“ unwirksam. Sie verpflichtet Dich, nach Ende Deines Arbeitsverhältnisses uneingeschränkt und für immer zur Verschwiegenheit. Bedeutet konkret: Du dürftest Dein Wissen und alles, was Du im Job gelernt hast, in einem neuen Job oder als Selbstständiger nicht nutzen.

Geheimnisschutzklauseln dürfen nicht zu allgemein oder zu weit gefasst sein, sondern nur für konkret benannte Geschäftsgeheimnisse genutzt werden. Dein Arbeitgeber muss also genau festhalten, welches Wissen Du nicht weitergeben darfst. Außerdem muss er erklären, wie er den Schutz von vertraulichen Infos im Detail gewährleistet.

Gespräche übers Gehalt sind erlaubt

Auch wichtig: Wenn Dir Dein Arbeitgeber per Arbeitsvertrag verbietet, mit Deinen Kolleginnen und Kollegen über Dein Gehalt zu sprechen, ist das unwirksam.

Tatsächlich hindert Dich und Deine Kolleginnen und Kollegen so eine Regelung daran, Ungleichheiten beim Gehalt untereinander festzustellen. Du darfst über das Gehalt sprechen, selbst wenn es laut Arbeitsvertrag nicht erlaubt ist.

2. Überstundenklausel

Überstunden können immer anfallen. Wichtig ist nur, dass im Arbeitsvertrag geregelt ist, wann und in welchem Umfang Du Überstunden machen kannst und wie sie bezahlt werden.

  • Beispiel für eine unwirksame Klausel: "Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten." Im Vertrag muss stehen, in welchem Umfang sie abgegolten sind bzw. wie sie abgerechnet werden.
  • Beispiel für eine wirksame Klausel: "Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche bzw. zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten."

Wie Du am besten vorgehst, damit Du Deine Überstunden bezahlt bekommst, kannst Du im Ratgeber zu Überstunden nachlesen.

3. Versetzungsklausel

Dein Arbeitgeber darf Dich theoretisch an einen anderen Arbeitsort versetzen, wenn Du dort gleichwertige Arbeit machen kannst. Allerdings müssen dabei Deine Interessen berücksichtigt werden. Wenn z. B. familiäre Gründe dagegensprechen, darfst Du nicht versetzt werden. Das Gleiche gilt, wenn Du gerade eine Immobilie an Deinem ursprünglichen Arbeitsort gekauft hast.  

Fazit: Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben genau durchlesen  

Lies Dir Deinen Arbeitsvertrag immer genau durch. Bist Du mit einzelnen Punkten nicht einverstanden, dann kannst Du es ansprechen. Solange Du nicht unterschrieben hast, lässt sich noch etwas ändern.

Findest Du eine fehlerhafte Klausel im Vertrag, musst Du Dich davon nicht verunsichern lassen. Denn feststeht: Ist eine Klausel unwirksam, ist dieser Teil des Vertrags automatisch ungültig. Du musst Dich nicht daran halten.

Du kannst also z. B. immer mit Deinen Kolleginnen und Kollegen über Dein Gehalt sprechen, obwohl Dein Vertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält. Enthält er eine unwirksame Überstundenklausel und Deine Chefin oder Dein Chef ordnen Überstunden an, kannst Du sie mit Freizeit ausgleichen. Ist das nicht möglich, müssen sie bezahlt werden.  

Mehr zum Thema erfährst Du in unserem Ratgeber zum Arbeitsvertrag. Außerdem: Noch bevor es überhaupt zum Arbeitsvertrag kommt, solltest Du bei der Gehaltsverhandlung diese fünf Tipps beachten.

Deine Finanzen. Deine App.

Behalte den Überblick - jederzeit und überall. Mit der Finanztip App erhältst Du aktuelle Finanzinfos, Spartipps und wichtige Hinweise. Speicher oder teile Artikel, optimiere mit dem Finanztip Check-Up Deine Finanzen oder werde direkt per Push benachrichtigt, wenn es etwas Neues gibt. Hol Dir das gute Gefühl, nichts zu verpassen.

Hol Dir die App

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita
Werde jetzt Teil unserer Mission für mehr Finanzbildung!

Mit Deinem monatlichen Beitrag stärkst Du die Finanztip Stiftung und hilfst, unser Angebot auszubauen. Als Unterstützer erhältst Du zudem exklusiven Zugang zu Expertengesprächen und zur kompletten Finanztip Academy.

Unterstütze uns

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.