Bevor Du einen neuen Job beginnen kannst, muss Dein Arbeitgeber die Bedingungen vertraglich festhalten. Dein Gehalt ist dabei natürlich besonders wichtig.
Damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt, solltest Du Dir den Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben auf jeden Fall gründlich durchlesen. Denn es gibt die ein oder andere Klausel, die nicht wirksam ist. Bei diesen drei solltest Du genauer hinschauen:
1. Verschwiegenheitsklausel
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 8 AZR 172/23) ist die sog. “Catch-all-Klausel“ unwirksam. Sie verpflichtet Dich, nach Ende Deines Arbeitsverhältnisses uneingeschränkt und für immer zur Verschwiegenheit. Bedeutet konkret: Du dürftest Dein Wissen und alles, was Du im Job gelernt hast, in einem neuen Job oder als Selbstständiger nicht nutzen.
Geheimnisschutzklauseln dürfen nicht zu allgemein oder zu weit gefasst sein, sondern nur für konkret benannte Geschäftsgeheimnisse genutzt werden. Dein Arbeitgeber muss also genau festhalten, welches Wissen Du nicht weitergeben darfst. Außerdem muss er erklären, wie er den Schutz von vertraulichen Infos im Detail gewährleistet.
Gespräche übers Gehalt sind erlaubt
Auch wichtig: Wenn Dir Dein Arbeitgeber per Arbeitsvertrag verbietet, mit Deinen Kolleginnen und Kollegen über Dein Gehalt zu sprechen, ist das unwirksam.
Tatsächlich hindert Dich und Deine Kolleginnen und Kollegen so eine Regelung daran, Ungleichheiten beim Gehalt untereinander festzustellen. Du darfst über das Gehalt sprechen, selbst wenn es laut Arbeitsvertrag nicht erlaubt ist.
2. Überstundenklausel
Überstunden können immer anfallen. Wichtig ist nur, dass im Arbeitsvertrag geregelt ist, wann und in welchem Umfang Du Überstunden machen kannst und wie sie bezahlt werden.
- Beispiel für eine unwirksame Klausel: "Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten." Im Vertrag muss stehen, in welchem Umfang sie abgegolten sind bzw. wie sie abgerechnet werden.
- Beispiel für eine wirksame Klausel: "Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche bzw. zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten."
Wie Du am besten vorgehst, damit Du Deine Überstunden bezahlt bekommst, kannst Du im Ratgeber zu Überstunden nachlesen.
3. Versetzungsklausel
Dein Arbeitgeber darf Dich theoretisch an einen anderen Arbeitsort versetzen, wenn Du dort gleichwertige Arbeit machen kannst. Allerdings müssen dabei Deine Interessen berücksichtigt werden. Wenn z. B. familiäre Gründe dagegensprechen, darfst Du nicht versetzt werden. Das Gleiche gilt, wenn Du gerade eine Immobilie an Deinem ursprünglichen Arbeitsort gekauft hast.
Fazit: Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben genau durchlesen
Lies Dir Deinen Arbeitsvertrag immer genau durch. Bist Du mit einzelnen Punkten nicht einverstanden, dann kannst Du es ansprechen. Solange Du nicht unterschrieben hast, lässt sich noch etwas ändern.
Findest Du eine fehlerhafte Klausel im Vertrag, musst Du Dich davon nicht verunsichern lassen. Denn feststeht: Ist eine Klausel unwirksam, ist dieser Teil des Vertrags automatisch ungültig. Du musst Dich nicht daran halten.
Du kannst also z. B. immer mit Deinen Kolleginnen und Kollegen über Dein Gehalt sprechen, obwohl Dein Vertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthält. Enthält er eine unwirksame Überstundenklausel und Deine Chefin oder Dein Chef ordnen Überstunden an, kannst Du sie mit Freizeit ausgleichen. Ist das nicht möglich, müssen sie bezahlt werden.
Mehr zum Thema erfährst Du in unserem Ratgeber zum Arbeitsvertrag. Außerdem: Noch bevor es überhaupt zum Arbeitsvertrag kommt, solltest Du bei der Gehaltsverhandlung diese fünf Tipps beachten.