Wenn Du arbeitest, hast Du Kosten, die damit verbunden sind: Zum Beispiel die Kosten für Deinen Weg zur Arbeit, Fortbildungen, Bewerbungskosten oder teilweise auch Geräte, die Du ganz oder zum Teil für Deine Arbeit nutzt.
Weil all diese Kosten nicht Deinem Privatvergnügen dienen, kannst Du sie bei Deiner Steuererklärung dem Finanzamt mitteilen. In der Regel werden diese Kosten dann von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen – heißt: Du musst Deine Steuern auf eine geringere Summe Geld zahlen und Dir bleibt am Ende mehr Geld übrig.
Für das Steuerjahr 2024 gibt’s für Werbungskosten eine Pauschale von 1.230€, die automatisch von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Gehen Deine Werbungskosten über die 1.230€ hinaus, solltest Du sie unbedingt in Deiner Steuererklärung angeben – denn jeder Euro mehr senkt dann Deine Steuerlast.
Folgende Werbungskosten kannst Du von der Steuer absetzen
1. Mit der Homeoffice-Pauschale 1.230€-Grenze knacken
Das häusliche Arbeitszimmer können die meisten nicht absetzen, aber dafür die Homeoffice-Pauschale. Um die zu bekommen, spielt es keine Rolle, wo genau Du zu Hause arbeitest. Du brauchst also kein spezielles Arbeitszimmer dafür.
Für jeden Tag, den Du im Homeoffice arbeitest, kannst Du 6€ absetzen. Insgesamt kannst Du im Jahr bis zu 1.260€ – das entspricht 210 Arbeitstagen – absetzen.
Aber: Du kannst die Homeoffice-Pauschale nur dann geltend machen, wenn Deine Werbungskosten insgesamt über der Werbungskosten-Pauschale (1.230€) liegen. Wenn Du also angibst, 210 Tage im Homeoffice gearbeitet zu haben, musst Du keine Belege einreichen und liegst über der Werbungskosten-Pauschale.
2. Fahrtkosten zur Arbeit
Für Deinen Weg in die Arbeit kannst Du 30 Cent als Entfernungspauschale für jeden Kilometer der einfachen Fahrstrecke von der Steuer absetzen – für jeden Tag, an dem Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Ab dem 21. Kilometer kannst Du sogar 38 Cent pro Kilometer absetzen.
Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale auf 4.500€ im Jahr begrenzt. Fährst Du aber mit Deinem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag. Nimmst Du die öffentlichen Verkehrsmittel, kannst Du statt der Entfernungspauschale auch Deine höheren tatsächlichen Kosten abrechnen.
3. Reisekosten mit erhöhten Verpflegungspauschalen
Fahrten für die Arbeit, wie z. B. zu einem Seminar, einer Messe oder einem Kunden, kannst Du als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist, dass Du die Fahrt irgendwie dokumentierst, z. B. mit einem Fahrtenbuch, Hotel- oder Tankrechnungen.
Wenn Du mit Deinem eigenen Fahrzeug gefahren bist, kannst Du pauschal 30 Cent pro Kilometer für den Pkw, 20 Cent für Motorrad oder Motorroller, 20 Cent für Moped, Mofa oder Elektrofahrrad ansetzen. Für das Fahrrad kannst Du 5€ pro Monat absetzen, wenn Du es mindestens zweimal dienstlich genutzt hast.
Übrigens: Du kannst außerdem Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungs- und Reisenebenkosten absetzen. Aber: Du kannst die Kosten nur absetzen, wenn Du sie selbst bezahlt hast und nicht Dein Arbeitgeber.
4. Computer und andere Arbeitsmittel
Alles, was Du für Deinen Beruf nutzt, kannst Du als Arbeitsmittel absetzen, wenn Du es mindestens zu 10% beruflich nutzt. Dazu gehören Dinge wie Computer, Schreibtisch oder Berufskleidung.
Bei gemischt genutzten Arbeitsmitteln kannst Du den beruflichen Anteil absetzen. Arbeitsmittel bis 800€ netto (952€ brutto) kannst Du sofort absetzen, teurere Arbeitsmittel (wie z. B. der Schreibtisch) hingegen nicht. Hier wird der Kaufpreis über die voraussichtliche Nutzungsdauer, beim Schreibtisch sind das z. B. 13 Jahre, verteilt, sodass Du jährlich nur einen Teil als Ausgabe geltend machen kannst.
Ab 2021 kannst Du auch teure Computer sofort absetzen (hier vielleicht das Bsp. des 1000 € Laptop). Hast Du keine Belege oder wenige Arbeitsmittel, kannst Du oft pauschal 110€ geltend machen, ohne Nachweis. Einen Anspruch darauf hast Du jedoch nicht.
Ein einfaches Beispiel dazu: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt bei 50.000€ im Jahr. Jetzt kaufst Du einen Laptop für 1.000€, den Du zu 100% für die Arbeit nutzt. Gibst Du ihn in Deiner Steuerklärung an, reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen auf 49.000€ – Du zahlst Deine Steuern also auf eine um 1.000€ geringere Summe.
Telefon-, Internet- und Handykosten kannst Du zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale teilweise absetzen. Du darfst die Kosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufteilen. Ohne Nachweise akzeptiert das Finanzamt 20% des Rechnungsbetrags, aber maximal 20€ pro Monat, also bis zu 240€ jährlich.
5. Häusliches Arbeitszimmer
Für die meisten ist es wahrscheinlich schwierig, das Arbeitszimmer abzusetzen, weil es dafür strenge Regelungen gibt: Du kannst die Kosten nur absetzen, wenn …
- … das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist
- ... der Raum abschließbar und büromäßig ausgestattet ist und
- ... Du ihn höchstens zu 10% privat nutzt
Nur dann sind die Kosten unbeschränkt absetzbar. Wenn Du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, kannst Du die Kosten weiterhin absetzen, auch wenn Du und Dein Partner die Steuererklärung gemeinsam machen. In diesem Fall kann Dein Partner die Homeoffice-Pauschale nutzen, während Du die Arbeitszimmerpauschale absetzt. Wenn das bei Dir nicht zutrifft, kannst Du die Homeoffice-Pauschale nutzen.
Übrigens: Zu den Werbungskosten zählt noch mehr. Was genau Du alles noch absetzen kannst und wie Du das machst, erfährst Du in unserem Ratgeber zu den Werbungskosten. Wenn Du z. B. Werbungskosten von 2.000€ hast, wird davon erstmal der Pauschbetrag von 1.230€ abgezogen. Das ergibt 770€, die Du absetzen kannst. Das bedeutet nicht, dass Du direkt 770€ weniger Steuern zahlst, sondern dass Dein zu versteuerndes Einkommen um 770€ sinkt. Dadurch zahlst Du dann etwa 150 bis 300€ weniger Steuern.
Die Steuererklärung machst Du am besten mit einer Steuer-App oder einer Steuersoftware. Für sehr einfache Fälle bieten sich die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an, die uns in unserem ausführlichen Test besonders überzeugt haben. Für alle Fälle empfehlen wir Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) – ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.