Das Wichtigste in Kürze
- Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz Elstam, haben die Lohnsteuerkarte auf Papier ersetzt und werden auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet.
- Zu den Elstam-Daten gehören Deine Steuerklasse, die Zahl Deiner Kinderfreibeträge, ob Du Kirchensteuer zahlst und gegebenenfalls Dein persönlicher Freibetrag.
- Dein Arbeitgeber kann Deine Daten elektronisch abrufen. Die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherten Informationen sind verbindlich.
So gehst Du vor
- Du musst - anders als früher - bei einem neuen Job keine neue Lohnsteuerkarte beantragen.
- Es reicht, wenn Du Deinem neuen Arbeitgeber Deine Steueridentifikationsnummer, Dein Geburtsdatum und möglicherweise einen Lohnsteuerfreibetrag mitteilst.
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Seit mehr als zehn Jahren werden Deine Lohnsteuerabzugsmerkmale zentral beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Elstam ist das Zauberwort, das uns allen das Leben leichter macht. Warum das so ist, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Elstam - was ist das genau?
Elstam ist die Abkürzung von Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Alles was bis 2013 auf Deiner guten alten Lohnsteuerkarte aus farbigem Karton drauf stand, ist jetzt zentral als Elstam beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert.
Elstam hat vor allem für Unternehmen zu organisatorischen Änderungen geführt, weil diese einfach die persönlichen Steuerdaten vom BZSt abrufen können.
Es bringt allerdings auch für Dich als Arbeitnehmerin oder Beamten Verbesserungen sich: So musstest Du früher zum Einwohnermeldeamt gehen, um für einen neuen oder zusätzlichen Job eine Lohnsteuerkarte zu beantragen. Jetzt reichen Deine Steueridentifikationsnummer und Dein Geburtsdatum. Denn mittlerweile liegen alle lohnsteuerlichen Belange bei den Finanzbehörden. Willst Du die Steuerklasse wechseln oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, musst Du Dich nun auch an das Finanzamt wenden.
Achtung: Änderungen melderechtlicher Daten hingegen, zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder -austritt, musst Du nach wie vor durch das Einwohnermeldeamt oder das Bürgeramt vornehmen lassen.
Welche Elstam-Daten gibt es?
Zu den wichtigsten Elstam-Daten gehören:
- die Steuerklasse
- das Kirchensteuermerkmal
- die Zahl der Kinderfreibeträge
- der Familienstand
- gegebenenfalls ein Lohnsteuerfreibetrag
Diese Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert und können vom Arbeitgeber per Computer abgerufen werden (§ 39e Einkommensteuergesetz EStG).
Für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten verbindlich. Sie sind für die Dauer des Arbeitsverhältnisses von ihr anzuwenden.
Bei Elstam handelt es sich damit um die Informationen, die früher auf der Vorderseite Deiner Lohnsteuerkarte aus farbigem Karton zu finden waren und jetzt quasi in der elektronischen Lohnsteuerkarte stehen.
Was passiert bei Änderungen der Elstam-Daten?
Änderungen, beispielsweise ein Wechsel der Steuerklasse der Arbeitnehmerin, stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber zur Verfügung. Mit der entsprechenden Software können nicht nur Daten abgerufen werden, sie aktualisieren sich nach Änderungen auch automatisch. Das heißt, wechselst Du die Steuerklasse, wird das beim BZSt zentral gespeichert - der Arbeitgeber muss auch nichts tun. Und trotzdem wird Deine Lohnsteuer ab dem folgenden Monat nach der neuen Steuerklasse berechnet.
Um die Elstam seiner Angestellten abrufen zu können, müssen sich Unternehmen für das Elster-Online-Portal registrieren. In der Regel besteht eine solche Anmeldung schon, weil dieser Weg für die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen bereits seit Längerem gesetzlich vorgeschrieben ist. Werden diese Aufgaben durch einen Steuerberater, eine Steuerberaterin oder einen anderen Dienstleister wahrgenommen, erfolgt der Abruf der Daten über dessen Registrierung. In diesen Fällen ist die Registrierung des Unternehmens nicht erforderlich.
Helfer für die Steuererklärung
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Warum ist Elstam beim neuen Job besser?
Trittst Du eine neue Stelle an, brauchst Du heutzutage nur einige Daten - und musst nicht mehr eine neue Lohnsteuerkarte beim Amt beantragen, abholen und zur neuen Firma mitbringen.
Heutzutage musst Du zu Beginn Deiner neuen Firma nur noch folgende Informationen mitteilen:
- Dein Geburtsdatum
- Deine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID
- ob es sich um ein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt
- ob und in welcher Höhe ein Lohnsteuerfreibetrag besteht
Mithilfe dieser Angaben kann Dein neuer Arbeitgeber oder Deine neue Arbeitgeberin Dich in der Elstam-Datenbank anmelden. Daraufhin erhält Deine Firma vom Bundeszentralamt für Steuern eine sogenannte Anmeldebestätigungsliste mit Deinen aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Damit kann Dein neues Unternehmen den individuellen Lohnsteuerabzug für Dich vornehmen.
Wer kann die Elstam-Daten abrufen?
Nur Dein aktueller Hauptarbeitgeber ist zum Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt. Arbeitest Du für weitere Firmen, können auch diese die für die Lohnsteuerberechnung notwendigen Daten abrufen. Ihnen steht aber nur ein Teil der Elstam zur Verfügung, nämlich der mögliche Abzug von Kirchensteuer, gegebenenfalls ein Freibetrag und die Steuerklasse 6, die Du automatisch für jede Firma außer dem Hauptarbeitgeber zugewiesen bekommst.
Du selbst kannst festlegen, welchem Deiner Unternehmen Deine Daten zum Abruf bereitgestellt werden und welche davon teilweise oder ganz ausgeschlossen sein sollen. So kannst Du sicherstellen, dass nur das über Dich bekannt wird, was Deine Firma auch tatsächlich für Deine Lohnabrechnung braucht. Einen entsprechenden Antrag musst Du beim für Dich zuständigen Finanzamt stellen. Wichtige Stichworte sind dabei Positivliste, Teilsperrung und Vollsperrung. Mehr Infos findest Du bei Elster zum Stichwort Elstam.
Wie kannst Du Dein Auskunftsrecht nutzen?
Auskünfte über Deine Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, also die Elstam-Daten, erhältst Du beim Elster-Onlineportal Mein Elster. Du kannst prüfen, welche Daten konkret beim BZSt über Dich gespeichert sind und auch, welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben.
Weitere Informationen bekommst Du in unserem Ratgeber Elster. Dazu musst Du zwecks Registrierung Deine Steuer-ID eingeben.
Du findest Deine Daten meist auch auf Deiner Gehaltsabrechnung, sodass Du Informationen abgleichen kannst. Darüber hinaus kannst Du Auskünfte bei Deinem zuständigen Finanzamt einholen.
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