Erbschaftssteuer Steuerklassen und Freibeträge: Steuern auf Dein Erbe

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erbe ist prinzipiell steuerpflichtig, trotzdem wird oft keine Erbschaftssteuer fällig.
  • Der Grund: Für Erben gibt es Freibeträge, aufgeteilt in drei Steuerklassen.
  • Die Höhe dieser Freibeträge reicht von 20.000 bis zu 500.000 Euro und hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

So gehst Du vor

  • Der schnellste Weg, um die Höhe Deiner Erbschaftssteuer zu ermitteln, ist der Finanztip-Rechner:

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  • Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter:

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Wer etwas erbt, muss eigentlich Steuern zahlen. Warum das viele doch nicht müssen und wie Du Deine Erbschaftssteuer berechnen kannst, erfährst Du in diesem Ratgeber.  

Eine sprachliche Anmerkung: Der Gesetzgeber verwendet das Wort Erbschaftsteuer mit einem „s“ in der Mitte. Wir nutzen die gebräuchlichere und vom Duden zuerst genannte Variante mit zwei „s“ in der Mitte, also Erbschaftssteuer.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer?

Die Höhe des Freibetrags bei der Erbschaftssteuer liegt zwischen 20.000 und 500.000 Euro und hängt von Deinem Verwandtschaftsgrad mit der verstorbenen Person ab. Je enger der Grad Deiner Verwandtschaft, desto höher ist Dein Freibetrag.

Zudem gibt es drei Steuerklassen von I bis III, die ausdrücklich nichts mit den gewohnten Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun haben.

Tabelle 1: Freibeträge und Steuerklassen bei einer Erbschaft

 FreibetragSteuerklasse
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 EuroI
Kinder und Stiefkinder400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 EuroI
Urenkel, Eltern und Großeltern100.000 EuroI
Geschwister und deren Kinder20.000 EuroII
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern20.000 EuroII
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner20.000 EuroII
alle anderen Erben20.000 EuroIII

Quelle: Paragraf 15 und 16 ErbStG (Stand: 29. September 2025)

Wer gehört beim Erben zur Steuerklasse I?

Zur Steuerklasse I gehören neben den Ehegatten und Lebenspartnern nur Verwandte in direkter Linie, mit unterschiedlich hohen Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer. Das sind Eltern, Großeltern sowie direkte Nachkommen wie Kinder und Enkelkinder.

Wer hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro beim Erben?

Alle anderen Erben, die nicht in direkter Linie mit der verstorbenen Person verwandt oder gar nicht mit ihr verwandt waren, haben generell nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Das heißt nicht, dass alle diese Erben die gleiche Erbschaftssteuer beim gleichen Erbfall zahlen müssen. Denn es gibt noch den Unterschied zwischen Steuerklasse II und III. In Steuerklasse II ist der Steuersatz meist niedriger als in Steuerklasse III. Details dazu gibt es im Kapitel Höhe der Erbschaftssteuer selbst berechnen.

Was ist mit Neffen und Nichten beim Erbe? 

Wenn Neffen und Nichten etwas von Onkel oder Tante erben, können sie in Steuerklasse II oder in Steuerklasse III sein. Wir erklären Dir das einem Beispiel. 

  • Nehmen wir zum Beispiel an, Dein Onkel stirbt. Wenn er der Bruder Deiner Mutter oder Deines Vaters war, dann bist Du in der besseren Steuerklasse II.
  • Wenn er aber nur angeheiratet war, dann bist Du in der schlechteren Steuerklasse III. Das heißt, seine Frau, also Deine Tante, war die Schwester Deiner Mutter oder Deines Vaters.

Erbst Du als Onkel, Tante, Cousine oder Cousin etwas, gehörst Du hingegen immer in Steuerklasse III. 

Wann musst Du Erbschaftssteuer zahlen?

Liegt der Wert Deiner Erbschaft unter dem jeweiligen persönlichen Freibetrag, musst Du keine Erbschaftssteuer zahlen. 

Liegt das Erbe über dem Freibetrag, musst Du nur für den Betrag, der darüber liegt, Erbschaftssteuer zahlen. Wenn Du zum Beispiel von Deiner verstorbenen Ehefrau 600.000 Euro erbst, verbleiben beim Freibetrag von 500.000 Euro nur noch 100.000 Euro zum Versteuern. Wie viel das konkret ist, erfährst Du gleich im Erbschaftssteuerrechner von Finanztip. 

Tipp: Selbst wenn Du über dem Freibetrag liegst, kann es immer noch sein, dass Dein Erbe steuerfrei bleibt. Denn es gibt noch weitere Freibeträge, zu denen wir im Kapitel über weitere Freibeträge kommen.

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Erbschaftssteuerrechner von Finanztip

Du musst für den Rechner nur wissen, wie hoch Dein Erbe in Euro ist.

  • Gib diese Zahl in vollen Euro in das obere Eingabefeld ein.
  • Klicke dann in das untere Eingabefeld und wähle aus, wie Du mit der verstorbenen Person verwandt warst.
  • Die Auswahl dort ist abschließend. Das heißt, findest Du Dich nicht wieder, wählst Du die Zeile ganz unten aus.
  • Klicke nun auf „Jetzt berechnen“. 

Erbschaftssteuer berechnen


Wichtig: Es ist durchaus möglich, dass Deine Erbschaftssteuer noch geringer ausfällt. Das ist der Fall, wenn Du Anspruch auf weitere Freibeträge hast. Lies deshalb unbedingt das gleich folgende Kapitel, in dem das genau erklärt wird. Stellst Du fest, dass Du zum Beispiel Anspruch auf die Pauschale für Nachlassverbindlichkeiten hast, kannst Du diese 15.000 Euro einfach von Deinem Erbe abziehen. Gib danach die neue Zahl nochmal in den Erbschaftssteuerrechner von Finanztip ein. 

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Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer?

Der besondere Versorgungsfreibetrag, der Pflegefreibetrag, die Pauschale für Nachlassverbindlichkeiten sind drei weitere Freibeträge beim Erben. Sie können Deine zu zahlende Erbschaftssteuer verringern, betreffen aber nicht alle Erben. 

Wer kann den besonderen Versorgungsfreibetrag beim Erbe nutzen?

Der besondere Versorgungsfreibetrag  (§ 17 ErbStG) betrifft nur:

  • überlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder, Stiefkinder und Enkel, deren Eltern bereits gestorben sind

 Wie hoch ist der besondere Versorgungsfreibetrag?

 Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner256.000 Euro
Kinder bis 5 Jahre52.000 Euro
Kinder 6 bis 10 Jahre41.000 Euro
Kinder 11 bis 15 Jahre30.700 Euro
Kinder 16 bis 20 Jahre20.500 Euro
Kinder 21 bis 27 Jahre10.300 Euro

Quelle: Paragraf 17 ErbStG (Stand: 29. September 2025)

Achtung: Du kannst diesen Versorgungsfreibetrag nur komplett in Anspruch nehmen, wenn Du als Erbe keine zusätzlichen steuerfreien Versorgungsbezüge hast. Das sind vor allem eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Trifft das auf Dich zu, musst Du den jeweiligen Kapitalwert der Rente vom Freibetrag abziehen. 

Beispiel: Ingrids Mann John ist Anfang 2024 gestorben. Sie ist 67 Jahre alt und bezieht eine Hinterbliebenenrente von 750 Euro im Monat. Das sind 9.000 Euro im Jahr. Dieser Wert wird jetzt mit einem sogenannten Vervielfältiger multipliziert. Dieser beträgt laut Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) für das Jahr 2024 exakt 12,017. Das ergibt 108.153 Euro. Dieser Wert wird dann von 256.000 Euro abgezogen, Ingrids Versorgungsfreibetrag beträgt deshalb 147.847 Euro, sie kann damit 500.000 + 147.847 = 647.847 Euro steuerfrei erben.

Der Vervielfältiger wird für jedes Jahr neu berechnet. Bei einem Todesfall im Jahr 2025 musst Du diese Tabelle des BMF für das Jahr 2025 verwenden.   

Wer hat Anspruch auf den Pflegefreibetrag beim Erbe?

Den Pflegefreibetrag kannst Du in einer Höhe bis zu 20.000 Euro beantragen, wenn Du als Erbe die verstorbenen Person vor ihrem Tod unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt hast. Oder Du dafür Unterhalt gewährt hast, soweit die Zuwendung als angemessenes Entgelt anzusehen ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Den Pflegefreibetrag können nicht nur hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner beantragen, sondern auch Kinder. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 10. Mai 2017 (Az. II R 37/15).

Erforderlich ist aber, dass Du Deine Unterstützungsleistungen gut dokumentiert hast. Das ist recht viel Aufwand, kann Dir aber bei maximal 20.000 Euro zusätzlichem Freibetrag einige Tausende Euro an Erbschaftssteuer sparen. Liegst Du aber eh unter dem persönlichen Freibetrag zum Beispiel von 500.000 Euro als Ehepartner, kannst Du Dir diese Mühe sparen.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?

Wenn jemand stirbt, entstehen den Hinterbliebenen Kosten. Zu diesen Nachlassverbindlichkeiten zählen Ausgaben für die Beerdigung, den Grabstein und die zukünftige Grabpflege sowie die Regelung des Nachlasses, zum Beispiel die Gebühren für die Testamentseröffnung und den Erbschein. Du kannst diese detailliert erfassen. Doch das Finanzamt erkennt ohne Nachweise seit 1. Januar 2025 pauschal 15.000 Euro an (Paragraf 10 ErbStG). 

Achtung: Diese Pauschale betrug bis 2024 nur 10.300 Euro. Beachte zudem, dass die Pauschale nur einmal für den Erbfall abziehbar ist - und nicht pro Person.

Gibt es weitere Steuerbefreiungen beim Erbe?

Ja, Paragraf 13 ErbStG regelt verschiedene Steuerbefreiungen. Oft ist auch von sachlichen Steuerbefreiungen im Erbfall die Rede. Wir nennen Dir die beiden wichtigsten:

  • Hausrat: Bis zu 41.000 Euro für Hausrat, etwa Möbel, Bücher und Elektrogeräte einschließlich Wäsche und Kleidung sind für Erben in der Steuerklasse I steuerfrei. Zudem sind für diese Erben andere „bewegliche körperliche Gegenstände“, zum Beispiel ein Auto, noch mal bis zu 12.000 Euro steuerfrei. Alle anderen Erben in Steuerklasse II und III haben für diese beiden Kategorien insgesamt maximal 12.000 Euro steuerfrei. Achtung: Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen gehören nicht zum Hausrat.
  • Familienheim: Nutzt Du als überlebender Ehegatte oder Lebenspartner das selbstgenutzte Familienheim selbst, bleibt das Haus oder die Eigentumswohnung komplett steuerfrei. Allerdings musst Du mindestens zehn Jahre weiter dort wohnen, es sei denn, ein zwingender Grund hindert Dich daran. Das gilt zum Beispiel, wenn Du das Haus oder die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kannst. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 1. Dezember 2021 (Az. II R 18/20). Erbst Du das Familienheim von einem Elternteil oder als Enkel, wenn Deine eigenen Eltern bereits verstorben sind, gilt diese komplette Steuerbefreiung nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt. Die 10-Jahres-Frist greift auch in diesem Fall. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber Erbschaftssteuer Immobilien nachlesen.

Kannst Du Deine Erbschaftssteuer selbst berechnen?

Ja, Du kannst Deine Erbschaftssteuer selbst berechnen. Entscheidend dafür sind die Steuerklasse und der Wert Deines Erbes in Euro. Geregelt ist das in Paragraf 19 ErbStG.

Natürlich kannst du auch den Erbschaftssteuerrechner von Finanztip nutzen. Aber manchmal ist die gleich folgende Tabelle trotzdem hilfreich. Zum Beispiel, um zu erkennen, bei welchen Beträgen sich Steuersätze ändern.

Achtung: Die gleich folgende Tabelle zeigt Dir die Steuersätze für Dein Erbe – abzüglich Deines Freibetrags oder Deiner Freibeträge. Es geht also immer um die Summe, die Du tatsächlich versteuern musst. Wenn Du als Kind zum Beispiel 600.000 Euro erbst, musst Du den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro abziehen und den Steuersatz für 200.000 Euro ablesen. 

Erbschaftssteuer Steuersatz Tabelle

Wert des Erbes
(oberhalb Freibetrag) 
Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 Euro7 %15 %30 %
bis 300.000 Euro11 %20 %30 %
bis 600.000 Euro15 %25 %30 %
bis 6 Millionen Euro19 %30 %30 %
bis 13 Millionen Euro23 %35 %50 %
bis 26 Millionen Euro27 %40 %50 %
über 26 Millionen Euro30 %43 %50 %

Quelle: Paragraf 19 ErbStG (Stand: 29. September 2025)

Die wichtigsten Punkte sind:

  • In Steuerklasse I, also die Verwandten in direkter Linie, gibt es die geringsten Steuersätze.
  • In den Steuerklassen II und III gibt es zwar den identischen Freibetrag von 20.000 Euro, doch die Steuersätze in der Steuerklasse III sind meist höher als in Steuerklasse II, oft sogar deutlich.

Was ist, wenn man knapp über einer Grenze ist?

Das ErbStG regelt auch genau, was passiert, wenn Du eine der in der Tabelle genannten Grenzen knapp überschritten hast. Denn sonst würde ein Kuriosum passieren.

Beispiel: Du hast in Steuerklasse I exakt 300.000 Euro zu versteuern. Dann zahlst Du davon 11 Prozent Steuern, also 33.000 Euro. Wären es aber 301.000 Euro, rutschst Du in den nächsthöheren Steuersatz, in diesem Fall 15 Prozent. Dann wären es plötzlich 45.150 Euro Erbschaftssteuer. Ein nur 1.000 Euro höheres Erbe würde dann also zu 12.150 Euro mehr Steuern führen. Deshalb gibt es Übergangsbereiche, in denen Du nicht zum vollen Steuersatz besteuert wirst. Bei den 301.000 Euro im Beispiel wären es 33.500 Euro Erbschaftssteuer. 

Achtung: Diese Übergangsbereiche sind im Erbschaftssteuerrechner von Finanztip berücksichtigt.

Was die Tabellen zur Höhe der Erbschaftssteuer für Dich bedeuten könnten, zeigen wir Dir im folgenden Kapitel mit fünf einfachen Beispielen. 

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in konkreten Beispielen?

Wir wollen Dir jetzt eine erste Idee geben wie das am Ende in sechs konkreten Beispielen mit der Erbschaftssteuer läuft. Uns ist bewusst, dass jeder Erbfall besonders ist und es schwierigere Konstellationen geben kann. Aber Du erfährst hier zum Beispiel, warum es beim Erben besonders wichtig ist, verheiratet gewesen zu sein und warum das sogenannte Familienheim steuerlich besonders zu empfehlen ist. 

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1. Was ist bei der Erbschaft von der Tante?

Erbst Du was von Deiner Tante musst Du oft Erbschaftssteuer zahlen, da der Freibetrag mit 20.000 Euro recht gering ist. Schauen wir uns das im Beispiel an: Birgit erbt von ihrer Tante Gisela 80.000 Euro. Birgits Mutter und Gisela waren Schwestern. Deshalb hat Birgit als Nichte der Verstorbenen einen Freibetrag von 20.000 Euro und muss 60.000 Euro versteuern. Sie gehört zur Steuerklasse II, laut Tabelle ist ihr Steuersatz 15 Prozent. Birgit muss damit Erbschaftssteuer in Höhe von 9.000 Euro zahlen. 

2. Warum ist der Todestag beim Aktiendepot entscheidend?

Maßgeblich für die Höhe der Erbschaftssteuer ist bei einem Aktiendepot der Todestag. Das kann erhebliche Auswirkungen haben, wie das folgende Beispiel zeigt. 

Martin erbt von seiner Oma Anna ein beträchtliches Aktiendepot. Bis der Enkel das Erbe tatsächlich antreten kann, vergeht fast ein Jahr. Zu diesem Zeitpunkt hat das Depot einen Wert von 250.000 Euro. Martin gibt alles beim Finanzamt an und denkt, dass er diesen Betrag versteuern muss. Da Martin einen Freibetrag von 200.000 Euro hat, wären das nur 7 Prozent von 50.000 Euro. Also gerade mal 3.500 Euro

Doch das ist leider nicht richtig, weil der Wert des Aktiendepots am Todestag maßgeblich ist. Und seit diesem Datum kannte der Aktienmarkt nur eine Richtung: nach unten. Deshalb werden 400.000 Euro, der Wert des Depots am Todestag, zur Grundlage der Berechnung. Abzüglich des Freibetrags von 200.000 Euro sind dann 11 Prozent von 200.000 Euro zu versteuern. Also eine Erbschaftssteuer von 22.000 Euro.

Die Differenz bei der Erbschaftssteuer von 18.500 Euro kann Martin zwar verschmerzen, ärgerlich ist es trotzdem. Ein möglicher Ausweg wäre gewesen, wenn die Oma Martin schon zu Lebzeiten Zugriff auf das Aktiendepot eingeräumt hätte. Gangbar wäre auch eine Schenkung zu Lebzeiten gewesen. 

3. Was ist der Nachteil beim Erben, wenn Ihr nicht verheiratet seid?

Wer nicht verheiratet ist, kann nicht vom Freibetrag von 500.000 Euro bei Ehepaaren profitieren. Das gilt sogar, wenn Ihr fast Euer ganzes Leben miteinander verbracht habt. Wie schlimm das enden kann, siehst Du im folgenden Beispiel.

Francoises langjähriger Freund Rainer ist überraschend gestorben. Er hat immerhin ein Testament hinterlassen, in dem er seiner Lebensgefährtin 300.000 Euro vererbt. Die beiden waren aber nicht verheiratet. Deshalb hat Francoise nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und ist in Steuerklasse III. Sie kann lediglich die Kosten für Begräbnis und im Zusammenhang stehende Nachlassverbindlichkeiten pauschal mit 15.000 Euro abziehen.

Es verbleiben also immer noch 265.000 Euro. Diese sind mit 30 Prozent zu versteuern, was 79.500 Euro Erbschaftssteuer ergibt. Wären die beiden verheiratet gewesen, hätte Francoise gar keine Steuern zahlen müssen. 

Beim Erben liegen Welten zwischen der Ehe und einer Beziehung ohne Trauschein. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Beziehungspartner gerade mal 20.000 Euro. Heiraten ist da - zumindest aus finanzieller Sicht - ein klares Muss.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

4. Wie nutzt Du konkret zusätzliche Freibeträge aus?

Wir greifen dazu das Beispiel von oben auf. Ingrids Mann John ist gestorben. Das Erbe besteht aus 650.000 Euro. Ingrid hat einen Freibetrag von 500.000 Euro und müsste deshalb von den 650.000 Euro eigentlich 150.000 Euro versteuern und Erbschafts­steuer in Höhe von 16.500 Euro zahlen. Doch auch das kann die Witwe umgehen.

  • Sie hatte ihren Mann über mehrere Jahre unentgeltlich gepflegt und darf deshalb schon mal 20.000 Euro abziehen.
  • Zudem kann sie auch den oben berechneten Versorgungsfreibetrag von 147.847 Euro geltend machen. 

Ingrid kann also von den 150.000 Euro zuerst 20.000 und dann 147.847 Euro abziehen. Damit kommt sie unter 0 und muss keinen Euro Erbschafts­steuer zahlen. Die Kosten für die Beisetzung oder die Nachlasspauschale in Höhe von 15.000 Euro muss sie gar nicht mehr aufführen.

5. Wann wird eine Millionenvilla steuerfrei vererbt?

Ist eine Millionenvilla das sogenannte Familienheim, kann sie steuerfrei an den hinterbliebenen Ehepartner vererbt werden. Voraussetzung ist, dass der Witwer oder die Witwe weiterhin für die folgenden zehn Jahre in diesem Familienheim wohnt. Mehr zu geerbten und geschenkten Häusern und Wohnung erfährst Du im Ratgeber Erbschafts­steuer Immobilien

6. Was ist, wenn ein Kind das Elternhaus erbt?

Es gibt zwei Möglichkeiten für das geerbte Elternhaus. Zieht das Kind nicht selbst ein, wird ganz normal Erbschaftssteuer fällig. Steuern sparen lassen sich, wenn das Kind in das Haus einzieht. Schauen wir uns dazu ein Beispiel an: 

Christians Mutter ist gestorben, auch sein Vater ist schon tot. Er ist Alleinerbe und erbt 300.000 Euro sowie das Elternhaus mit einem Verkehrswert von einer Million Euro. Er zieht in das Elternhaus ein und will dort mindestens für zehn Jahre wohnen. Das wäre komplett steuerfrei, wenn die Wohnfläche höchstens 200 Quadratmeter betragen würde.

Das Haus hat aber eine Wohnfläche von 250 Quadratmeter. Für die Erbschaftssteuer sind dann die zusätzlichen 50 Quadratmeter maßgeblich. Da diese 20 Prozent der Gesamtfläche ausmachen, haben sie einen zu versteuernden Wert von 200.000 Euro.

Zusammengenommen beträgt der Wert von Christians Erbe deshalb 300.000 + 200.000 = 500.000 Euro. Christian zieht noch die Pauschale für Nachlassverbindlichkeiten von 15.000 Euro ab. Es verbleiben 485.000 Euro. Sein Freibetrag beträgt nur 400.000 Euro, sodass er 85.000 Euro mit 11 Prozent versteuern muss. Christian muss damit 9.350 Euro Erbschafts­steuer zahlen.

Eine gute Planung zu Lebzeiten in der Familie ist wichtig beim Nachlass. Denn mit einer oder mehreren Schenkungen lässt sich die Steuer senken oder sogar ganz vermeiden.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Mehr dazu im Ratgeber Erbschaftssteuer Immobilien

Hier erfährst Du alles Wichtige zur Erbschaftssteuer bei Deinem geerbten Haus.

Zum Ratgeber

Was ist noch wichtig bei der Erbschaftssteuer?

Wichtig ist, dass Du verpflichtet bist, dem Finanzamt eine Erbschaft mitzuteilen. Wie Du da vorgehen musst und welche Fristen gelten, kannst Du im Ratgeber zur Anzeigepflicht nachlesen. Ebenfalls zu empfehlen ist der Ratgeber über die steuerlichen Auswirkungen des Berliner Testaments.
In vielen Fällen muss zudem eine Erbschaftssteuererklärung abgeben werden. Finanztip empfiehlt, sich bei Unklarheiten an einen spezialisierten Steuerberater oder eine Fachanwältin für Erbrecht zu wenden. 

Wie viel kosten Steuerberater und Notarin beim Erben?

Wie viel Du für eine Steuerberaterin oder einen Notar zahlen musst, hängt vor allem vom Wert des Erbes ab. Dafür gibt es klare gesetzliche Regeln, die wir Dir jetzt in Beispielen erklären. 

Wie viel kostet Steuerberatung beim Erben?  

Wie hoch die Kosten für einen Steuerberater im Erbfall sind, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Es gibt eine fixe Grundgebühr, doch der Steuerberater hat einen gewissen Spielraum, weil er diese mit einem Faktor multiplizieren kann. So sieht das in einem Beispiel aus.

Du lässt die Erbschaftssteuererklärung von einer Steuerberaterin machen. Das Erbe hat einen Wert von 500.000 Euro. Dann beträgt die Grundgebühr laut Tabelle A der StBVV 3.234 Euro. Von diesem Betrag, der auch volle Gebühr genannt wird, darf die Steuerberaterin einen Faktor von 2/10 bis 10/10 nehmen (§ 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV). Das bedeutet, dass die Gebühr zwischen 2/10 x 3.234 = 646,80 Euro und 10/10 x 3.234 = 3.234 Euro liegen darf. In der Entscheidung darüber ist die Steuerberaterin frei. Bei einer sehr hohen Gebühr, sollte sie das begründen können. 

Tipp: Besprich die Höhe der Gebühren unbedingt vorher. Schau unbedingt auch in unseren Ratgeber Steuerberater finden rein.

Die Steuerberatungskosten beim Erbe werden vom Erbe abgezogen. In Deiner normalen Einkommensteuererklärung kannst Du aber nichts absetzen. 

Was kostet der Notar beim Erben?

Die Kosten beim Notar im Erbfall sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare geregelt. Es wird kürzer als Gerichts- und Notarkostengesetz und ganz kurz als GNotKG bezeichnet. Eine Notarin oder einen Notar brauchst Du zum Beispiel, wenn es um eine Immobilie geht. Die Gebühr für den Notarvertrag beträgt bei einem Wert der Immobilie 500.000 Euro, 2.257 Euro. Meist erledigt der Notar noch die Eintragung ins Grundbuch, das wären zusätzlich 935 Euro. Insgesamt kommst Du deshalb auf 3.192 Euro

Weitere Rechenbeispiele zu diesem Thema findest Du im Ratgeber Haus überschreiben.

Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in unserer Checkliste.

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Erbschaftssteuer 2023 - was änderte sich?

Im Herbst 2022 berichteten viele Medien, dass sich die Erbschaftssteuer 2023 erhöhen würde. Die gute Nachricht ist: An der Erbschaftssteuer selbst hat sich nichts geändert. Die schlechte Nachricht: Im Bereich der Immobilien dann aber doch - und das kann Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer haben.

Denn seit 1. Januar 2023 werden Immobilien im sogenannten Sachwertverfahren meist höher bewertet als noch bis Ende 2022. Dadurch wird das Haus mit dem Grundstück auf dem Papier mehr wert. Und das kann dazu führen, dass entweder mehr Erbschaftssteuer oder überhaupt welche zu zahlen ist. Erbt aber zum Beispiel die Ehefrau allein das Familienheim, spielt das keine Rolle. Denn sie muss nur in dem Haus wohnen bleiben und zahlt dann keine Erbschaftssteuer, egal wie viel die Immobilie wert ist. Erben aber entfernte Verwandte eine Immobilie, wird sich die zu zahlende Erbschaftssteuer sehr sicher im Vergleich zu früher erhöhen.

Verfassungsklage gegen Erbschaftssteuer

Was sich nicht ändert, sind die Freibeträge und Steuerklassen bei der Erbschaftssteuer. Die sind seit 2008 konstant geblieben. Immobilien stiegen aber meist im Wert, auch schon vor 2023.  

Die Landesregierung Bayerns wollte das nicht mehr hinnehmen. Gerade im Freistaat seien die Immobilienpreise deutlich angestiegen, hieß es aus der Politik. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung im Juni 2023 eine sogenannte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvF 1/23) eingereicht. Darum geht es:

  • höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer - und damit auch der Schenkungssteuer
  • geringere Steuersätze
  • eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer

Der letzte Punkt ist dabei von besonderer Bedeutung. Zugespitzt sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass ohne Änderung sonst „eine Gartenlaube in Miesbach den gleichen Wert wie manche Villa in Greifswald habe.“ Die geforderte Regionalisierung ist auch nicht völlig abwegig. Denn zwar regelt ein Bundesgesetz die Erbschaftssteuer, die Einnahmen fließen aber zu 100 Prozent den jeweiligen Ländern zu.

Warum wollte Bayern die Erbschaftssteuer ändern?

Bayerns Vorschlag stand zwar sicherlich unter dem Aspekt des Wahlkampfs im Freistaat, wo am 8. Oktober 2023 ein neuer Landtag gewählt wurde. Doch das Problem betrifft Bayern generell auch stärker als andere Bundesländer. Diese halten aber offenbar nicht so viel von den Ideen Bayerns. Denn bereits Ende 2022 wäre die Möglichkeit da gewesen, dass die Länder gemeinsam an den Freibeträgen und Steuersätzen schrauben - und zwar direkt über das Jahressteuergesetz. Doch alle anderen 15 Bundesländer machten da nicht mit. Sie können oder wollen nicht so einfach auf weniger Einnahmen bei der Erbschaftssteuer verzichten. 

Der Klageweg ist vor allem eins: zeitaufwendig. Denn eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zieht sich in der Regel über mehrere Jahre. Es kann also noch dauern, bis sich etwas bei der Erbschaftssteuer ändert. 

Was passiert aktuell mit der Erbschaftssteuer?

Passiert ist bei der Erbschaftssteuer Ende September 2025 noch nichts. Zwar gibt es immer wieder Diskussionen und Vorschläge für eine Reform, eine Einigung ist aber in weiter Ferne. So will Bayern un damit die CSU weiterhin einen eigenen Weg bei der Erbschaftssteuer gehen und die eher linken Parteien vor allem große Erbschaften stärker besteuern.

Bemerkenswert ist aber, dass die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD zumindest in ihren Wahlprogrammen beide höhere Freibeträge in Aussicht gestellt hatten, im Koalitionsvertrag aber davon nichts mehr zu finden war. Was die Parteien in ihren Programmen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Erbschaftssteuer geschrieben haben, kannst Du hier lesen.

Was wollten die Parteien in ihren Wahlprogrammen 2025?

  • CDU/CSU wollen laut ihres Programms die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer deutlich erhöhen und es zudem möglich machen, Kosten für energetische Sanierungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer absetzen zu können.
  • Die SPD will in ihrem Wahlprogramm einerseits Ungerechtigkeiten bei der geringen Besteuerung von großen Betriebsvermögen und vermögenshaltenden Familienstiftungen abschaffen. Und andererseits ebenfalls die Freibeträge beim Erben und Schenken erhöhen.
  • Die Grünen wollen eine fairere Erbschaftssteuer und die Ausnahmeregelungen für besonders große Erbschaften angehen.
  • Die FDP will, dass die Freibeträge regelmäßig an die Inflationsrate angepasst werden.
  • Stand 16. Januar 2025 gibt es noch kein öffentlich einsehbares Wahlprogramm der AfD. Linke und BSW wollen prinzipiell größe Erbschaften stärker besteuern. 

Welche wichtigen Urteile gibt es beim Erben?

Es gibt zahlreiche Urteile zum Erben und der Erbschaftssteuer. Wir wollen Dir zwei Urteile näher vorstellen, die zeigen, dass es gut und schlecht ausgehen kann für Erben bei der Steuer. 

Was ist beim Weiterverkauf von geerbten Immobilienanteilen?

Ein für Immobilienerben erfreuliches Urteil fällte der Bundesfinanzhof (BFH) am 26. September 2023 (Az. IX R 13/22). Im vorliegenden Fall ging es um eine Erbengemeinschaft. Ein Mann hatte 2015 mit seinen beiden Kindern unter anderem eine Immobilie seiner verstorbenen Ehefrau geerbt, er zu 52 Prozent, die Kinder jeweils zu 24 Prozent.

2017 übertrugen die Kinder ihre Anteile an ihren Vater. Und 2018 verkaufte der Mann schließlich die Immobilie. Klingt alles auf den ersten Blick harmlos. Doch das zuständige Finanzamt sah das anders. Der Mann habe 48 Prozent des Grundbesitzes „angeschafft“ und die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren weiterverkauft. Es handele sich deshalb um ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft und der Mann müsse auf die 48 Prozent (ehemaliger Anteil der Kinder) Einkommensteuer zahlen. 

Der Mann klagte vor dem Finanzgericht München, doch dieses gab dem Finanzamt in seinem Urteil vom 21. Juli 2021 recht (Az. 1 K 2127/20). 

Der Mann zog weiter zum Bundesfinanzhof. Die höchsten deutschen Finanzrichter gaben dem Mann schließlich dann doch recht - und revidierten damit auch die bisherige Rechtsprechung des BFH.

Politik ändert sofort das Gesetz

Doch die Freude für Betroffene währte nur kurz. Denn im am 5. Dezember 2024 veröffentlichten Jahressteuergesetz 2024 wurde das BFH-Urteil im Prinzip gekippt. Denn Paragraf 23 EStG stellt jetzt klar, dass die Anschaffung und Veräußerung von Anteilen an sogenannten Gesamthandsgemeinschaften, was auch Anteile an Erbengemeinschaften umfasst, der Anschaffung und Veräußerung der zur Gesamthand gehörenden Wirtschaftsgüter gleichgestellt ist. Auf gut Deutsch wurde also mit der Ergänzung des Begriffs Gesamthandsgemeinschaften im Gesetz eine Lücke geschlossen, auf die der BFH mit seinem Urteil aufmerksam gemacht hatte. Die gesetzliche Regelung ist, so der Gesetzgeber, auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Was passiert beim Erbverzicht mit der Erbschaftssteuer?

Ein interessantes Urteil fällte der Bundesfinanzhof (BFH) am 31. Juli 2024 (Az. II R 13/22). Ein Enkel hatte von seinem Großvater ein Viertel dessen Vermögens geerbt. Sein Vater hatte zuvor auf seinen ihm zustehendes Erbrecht verzichtet. Nun wollte der Enkel in der Erbschaftssteuererklärung einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen, weil er sich als Kind eines verstorbenes Kindes sah. Das Finanzamt und später das zuständige Finanzgericht entschieden aber, dass der Enkel nur 200.000 Euro Freibetrag geltend machen könne, da dessen Vater ja noch lebt und nicht schon verstorben ist.

Das klingt auch logisch, allerdings gibt es zumindest im Zivilrecht die sogenannte Vorsterbensfiktion. Das heißt vereinfacht gesagt, dass der Vater durch seinen Verzicht auf das Erbe erbrechtlich als verstorben gilt. Der BFH stellte aber klar, dass diese Vorsterbensfiktion im Erbschaftssteuerrecht nicht zum Tragen kommen kann. Um den höheren Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss der Vater tatsächlich gestorben sein.

Wie viel nimmt der Staat beim Erben ein?

Bis 2027 werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Das ergab eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Und obwohl der Staat darauf prinzipiell Steuern erhebt, landeten laut des Statistischen Bundesamts im Jahr 2024 nur rund 13,3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in den Kassen der Bundesländer. Diesen stehen diese Einnahmen ausschließlich zu. Das bedeutet, dass auf die meisten Erbschaften keine Steuern fällig werden und es zudem einige Wege gibt, die Höhe der Erbschaftssteuer zu drücken. 

Du siehst in der Grafik auch, dass der Anteil der Schenkungssteuer in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Das bedeutet im Trend, dass immer mehr Menschen ihr Erbe schon rechtzeitig zu Lebzeiten regeln.

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Was ist mit Betriebsvermögen beim Erbe?

Wenn zum Beispiel ein Familienbetrieb an die Nachkommen vererbt oder verschenkt wird, geht es oft um erhebliche Summen. Weil die große Gefahr bestand, dass der Betrieb wegen einer enormen Steuerbelastung nicht überleben könnte, gab es dafür schon länger spezielle Regeln bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Allerdings wurden diese offenbar auch zum Vorteil der Betroffenen über die Maßen ausgenutzt.

Deshalb entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21/12). Die Politik musste also reagieren und verabschiedete das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes am 4. November 2016. Dort gibt es nun klarere Regeln, wann und wie welche Steuervergünstigungen greifen. Und trotzdem keine Ungleichbehandlung mehr vorliegt, aber auf der anderen Seite Betriebe fortgeführt werden können. 

Natürlich gibt es damit beim Betriebsvermögen immer noch größere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese würden hier aber den Rahmen sprengen, deshalb empfiehlt Finanztip: Wende Dich wegen der Komplexität bei Erbe oder Schenkung von Betriebsvermögen unbedingt an einen spezialisierten Steuerberater oder eine Fachanwältin für Erbrecht. 

 

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