Teilrente 2023 Diese Jahrgänge können mehr und früher Rente kassieren
Finanztip-Experte für Rente
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Du bist bereits 63 oder älter und stehst noch mitten im Arbeitsleben? Vielleicht schielst Du schon mit einem Auge darauf, früher in Rente zu gehen. Wenn da nur nicht die Abzüge wären, die Deine Rente ab 63 schmälern. Was viele nicht wissen: Man muss nicht immer gleich die ganze Rente kassieren, egal ob vorgezogen oder nicht. Statt der sogenannten Vollrente ist es auch möglich, erst mal nur einen Teil der Rente zu beanspruchen. Das ist passenderweise als Teilrente bekannt. Einen Teil seiner Rente vorgezogen in Anspruch zu nehmen, kann verschiedene Vorteile haben. Dieses Jahr ist aber ein ganz besonderer dabei, wie der Bundesverband der Rentenberater herausgefunden hat. Wir erklären Dir, welcher Jahrgang besonders profitiert und wie das funktioniert.
Erst einmal schnell zum Basiswissen: Anspruch auf eine Teilrente hast Du nur im Zusammenhang mit einer Altersrente (SGB 6, § 42). Bei anderen Renten wie der Witwen- oder Erwerbsminderungsrente gibt es die Möglichkeit einer Teilrente nicht. Außerdem unterliegt die Höhe der Teilrente zwei Grenzen. Sie muss mindestens 10 und kann maximal 99,99 Prozent der Vollrente betragen (LSG München, Urteil 14.09.2021, L6R 199/19).
Gehst Du vor Deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand, werden die Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat nur auf den Teil der Rente fällig, den Du vorzeitig in Anspruch genommen hast.
Ein vereinfachtes Beispiel: Renate hätte zum 1. Januar 2024 ihre Regelaltersrente erreicht und könnte ohne Abzüge in Rente gehen. Sie hat Rentenansprüche von 1300 Euro. Renate entschließt sich, einen Monat früher in Rente zu gehen, aber erst einmal 10 Prozent, also 130 Euro ihrer Rente in Anspruch zu nehmen. Auf die werden wegen des einen Monats, für den der Rentenbeginn vorgezogen wird, 0,3 Prozent Abschlag fällig. Das sind rund 40 Cent. Für den Dezember bekommt sie also 129,60 Euro und weil sie zum 1. Januar wieder eine Vollrente beantragt, im neuen Jahr dann 1299,60 Euro.
Wichtig: Um eine vorgezogene Teilrente zu kassieren, musst Du aber gar nicht in den Ruhestand gehen.
Sofern Du die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente, auch bekannt als Rente ab 63, erfüllst, kannst Du sie kassieren und ganz normal weiterarbeiten. Deine Rente wird dann nicht aufgrund Deines Gehalts gekürzt. Denn eine Hinzuverdienstgrenze für Frührentner gibt es seit 2023 nicht mehr.
Ganz wichtig: Bevor Du eine Teilrente in Anspruch nimmst, solltest Du unbedingt in Deinen Arbeitsvertrag schauen und mit Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin reden. Denn in Deinem Arbeitsvertrag steht, wie der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand geregelt ist. In manchen Fällen endet Dein Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Dann wäre ein vorgezogener Teilrentenbezug kein Problem. Die Regelaltersgrenze hättest Du ja nicht erreicht. Es kommt aber auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. Es kann auch sein, dass Dein Arbeitsverhältnis automatisch mit einem Rentenbeginn endet. Dann wärst Du Deinen Job automatisch mit Beginn der Teilrente los. Einer Extra-Kündigung bedarf es in beiden Fällen nicht.
Selbst wenn mit dem Arbeitsvertrag keine Probleme auftreten, heißt das nicht, dass jeder und jede neben der Arbeit anfangen sollte, bereits Teilrente zu kassieren. Klar, wenn Du Deine Rente ganz oder in Teilen früher kassierst, dann beziehst Du sie länger und hast erst einmal Mehreinnahmen neben dem Gehalt. Aber die Abschläge, die bei der Rente ab 63 fällig werden, sorgen dafür, dass es sich eben nicht immer lohnt. Denn die Abschläge auf die Rente gelten eben nicht nur für die Frührentenphase, sondern Dein Leben lang.
Allerdings trifft diese Grundannahme für Teile der Jahrgänge 1958, 1959 und 1960 aktuell nicht zu. Gehörst Du zu diesen Jahrgängen und bist noch nicht in Rente, ist es gut möglich, dass Du mit dem Bezug von 10 Prozent Teilrente ab dem 1. Dezember schon mal ein paar Monate neben dem Lohn Rente kassieren kannst. Und jetzt kommt das Kuriose: Trotz der Abschläge wird Deine Rente dadurch möglicherweise nicht verringert, sondern sogar gesteigert. Wie kann das sein?
Der Hintergrund ist etwas komplex, weil er historisch relativ einzigartig ist. Aber keine Sorge, mit unserer Hilfe blickst Du da durch. Maßgeblich ist das Durchschnittsentgelt. Ein wichtiger Wert in der Rentenversicherung, weil er bestimmt, wie viele Rentenpunkte Du über Deine Rentenbeiträge sammelst und damit Deine Rente erhöhst.
Dafür wird Dein Gehalt, aus dem Du ja Deine Rentenbeiträge zahlst, mit diesem Durchschnittsentgelt verglichen. Für das Jahr 2023 beträgt das Durchschnittsentgelt (West) beispielsweise 43.142 Euro. Verdienst Du im Jahr genau so viel, hättest Du Beiträge im Wert von genau einem Rentenpunkt gezahlt. Verdienst Du mehr oder weniger, bekommst Du anteilig auch mehr oder weniger Rentenpunkte. Maximal jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Rentenpunkte haben einen Wert. Dieser Rentenwert beträgt aktuell 39,32 Euro pro Monat. Die Gesamtheit der Rentenpunkte, die Du während Deines Arbeitslebens gesammelt hast, ergibt dann die Höhe Deiner monatlichen Rente.
Nun musst Du wissen, dass es verschiedene Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung gibt: das vorläufige und das endgültige Durchschnittsentgelt. Das endgültige Durchschnittsentgelt gibt das tatsächliche Durchschnittsgehalt der gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland wieder. Die Rentenversicherung und das Statistische Bundesamt können aber keine Live-Daten der Abermillionen von Gehältern erheben, um für das aktuelle Jahr immer das tatsächliche, also endgültige Durchschnittsentgelt zur Verfügung zu haben. Dennoch braucht die Rentenversicherung ein Durchschnittsentgelt, um verschiedene anfallende Berechnungen für das aktuelle Jahr durchführen zu können. So zum Beispiel für Rentenanträge oder den zusätzlichen Kauf von Rentenpunkten.
Deswegen existiert neben dem endgültigen auch das vorläufige Durchschnittsentgelt. Dieses wird immer für das aktuelle und das zurückliegende Jahr erhoben. Um es zu bestimmen, wird das endgültige Durchschnittsentgelt aus dem jeweiligen Jahr mit der doppelten Lohnzuwachsrate des vorangegangenen Jahres multipliziert (SGB 6, § 69, Art. 2). Das klingt komplizierter, als es ist. Im Prinzip schauen sich die Statistiker einfach an, ob die Löhne gesunken oder gestiegen sind. Dann nehmen sie an, dass sich dieser Trend im nächsten Jahr fortsetzt, und errechnen ein entsprechendes vorläufiges Durchschnittsentgelt.
Normalerweise funktioniert dieses Vorgehen ganz gut. Vorläufiges und endgültiges Durchschnittsentgelt liegen nicht so weit auseinander. Für das Jahr 2022 trifft das aber nicht zu. Grund dafür sind die Wirrungen der Corona-Pandemie, die Anfang 2020 ausbrach. Es gab viel Kurzarbeit, die Wirtschaft geriet ins Straucheln und auch die Gehälter. Für 2020 war die Lohnzuwachsrate dementsprechend negativ. So etwas kommt nur äußerst selten vor und ist in über 70 Jahren neben der Finanzkrise 2008 nur während der Pandemie passiert. 2021 stabilisierten sich die Gehälter wieder und 2022 machten sie sogar einen großen Satz nach vorne. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das gleiche Jahr aber rauschte mit 38.901 Euro regelrecht in den Keller, weil es mit dem doppelten der negativen Lohnzuwachsrate aus 2020 berechnet wurde. Also entgegen dem tatsächlichen Trend.
Wie jetzt mit der Verordnung zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024 bekannt wurde, lag das endgültige – also tatsächliche – Durchschnittsentgelt für 2022 mit 42.053 Euro rund 3.150 Euro höher als das vorläufige Durchschnittsentgelt.
Jetzt wirst Du Dich zu Recht fragen, was das mit dem Rentenanträgen der Jahrgänge 1958 bis 1960 zu tun hat. Der Verband der Rentenberater weist zurecht daraufhin, dass sich Menschen aus diesen Jahrgängen, die noch nicht in Rente sind, diese Differenz zunutze machen können, um früher und mehr Rente zu kassieren.
Das funktioniert so: Wenn Du Deinen Rentenantrag stellst, dann vergleicht die Rentenversicherung alle Deine Jahresgehälter mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres und berechnet so Deine Rentenpunkte. Nur für das Jahr nicht, in dem Du Deinen Rentenantrag stellst und für das vorangegangene Jahr. Denn für diese Jahre liegt ja nur das vorläufige Durchschnittsentgelt vor, das auch für diese Jahre verwendet wird.
Die bereits erwähnten Jahrgänge 1958 bis 1960 sind die einzigen, die – sofern sie die nötigen Beitragsjahre zusammen haben – zum 1. Dezember 2023 eine vorgezogene Altersrente beziehen können. Dann wird für sie das niedrigere und damit vorteilhafte vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 angesetzt. Gehen sie später in Rente, wird jedoch mit dem höheren endgültigen Durchschnittsentgelt gerechnet.
Ein Beispiel: Renate hat 2022 genau 40.000 Euro verdient. Wird dieses Gehalt mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt von 42.053 Euro verglichen, hat Renate in diesem Jahr rund 0,95 Rentenpunkte verdient. Das entspricht aktuell einer monatlichen Rente von rund 35,70 Euro.
Wird Renates Gehalt 2022 aber mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 38.901 Euro verglichen, wandern für dieses Jahr rund 1,03 Rentenpunkte auf ihr Konto. Das entspricht einer monatlichen Rente von rund 38,70 Euro und damit monatlich 3 Euro mehr bis an ihr Lebensende.
Dieser Effekt verstärkt sich, je höher Dein Gehalt 2022 war. Es kann aber auch sein, dass der Effekt sich ins Negative entwickeln kann, wenn Du 2022 sehr wenig verdient hast, weil Du zum Beispiel in Teilzeit gearbeitet hast. Auf keinen Fall lohnt sich die auf 2023 vorgezogene Teilrente, wenn du 2022 gar nichts verdient hast. Dann holst Du Dir durch den vorgezogenen Rentenbeginn nur die Abschläge ab, ohne zusätzliche Rentenpunkte.
Um den Vorteil durch die Teilrente zu nutzen, stellst Du für den 1. Dezember 2023 den Kombiantrag auf Rentenbeginn und gibst gleichzeitig an, dass Du nur 10 Prozent Deiner Teilrente kassieren willst. Denn dann wird für 2022 eben das vorläufige und nicht das endgültige Durchschnittsentgelt herangezogen, obwohl dieses bereits bekannt ist. Gleichzeit minimierst Du die Abschläge, weil Du nur den kleinstmöglichen Teil Deiner Rente vorzeitig in Anspruch nimmst. Außerdem kassierst Du die Teilrente länger, weil Du sie früher in Anspruch nimmst. Diese zusätzlichen Einnahmen machen einen großen Teil des Vorteils aus.
Je nachdem wie viele Monate Du noch bis zum Erreichen Deiner Regelaltersgrenze hast, übersteigt die durch die vorgezogene Teilrente erhöhte Rente plus der länger kassierten Teilrente die Abschläge, die für den vorgezogenen Rentenbeginn fällig werden und bis ans Lebensende gelten. Wenn Du die Teilrente jedoch zu viele Monate im Voraus in Anspruch nimmst, erreichst Du einen Kipppunkt und die Abschläge sind höher als die Vorteile des Durchschnittsentgelts 2022 und die länger kassierte Teilrente.
Für welche Personen der angesprochenen Jahrgänge es sich genau lohnt, lässt sich nicht allgemein sagen. Denn ob es sich lohnt, hängt erst einmal von folgenden Faktoren ab:
Je nachdem wie diese Faktoren zusammenspielen, gibt es nach Berechnungen von Finanztip für die drei genannten Jahrgängen aber immer Konstellationen, in denen sich eine vorgezogene Teilrente lohnt.
Nehmen wir wieder Renate, die 2022 genau 40.000 Euro verdient hat. Sie wird am 1. Mai 66 Jahre alt. Renate hat zum 1. Dezember Rentenansprüche von 1300 Euro. Davon lässt sie sich ab dem 1. Dezember 10 Prozent, also 130 Euro als Teilrente auszahlen. Wegen des um fünf Monate vorgezogenen Rentenbeginns werden ihr davon rund 2 Euro (130 x 1,5 % = 1,95) abgezogen. Ab Dezember kassiert sie also eine Teilrente von 128 Euro.
Wegen der vorgezogenen Teilrente hat sie ihre Rente aber 2022 um 3 Euro erhöht. Minus der Abschläge von 2 Euro ist die Vollrente, die Renate zum 1. Mai bezieht, trotzdem um 1 Euro höher als ohne vorgezogene Teilrente. Das gilt für den Rest ihres Lebens. Außerdem kassiert sie ja auch noch die Teilrente von 128 Euro für fünf Monate neben dem Gehalt. Insgesamt noch mal ein Plus von 640 Euro.
Damit aber immer noch nicht genug: Weil Renate weiterarbeitet, zahlt sie ja auch die fünf Monate bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge in die Rentenkasse und erhöht damit weiter ihre Rente. Nehmen wir an, Sie verdient in den fünf Monaten weitere 0,5 Rentenpunkte. Dafür steigt die Rente um 18,80 Euro im Monat.
Stellen wir das einmal insgesamt gegenüber: Hätte Renate die 10 Prozent Teilrente nicht in Anspruch genommen, hätte ihre Vollrente zum 1. Mai 1318,80 Euro betragen. Durch den Teilrententrick beträgt ihre Vollrente zum 1. Mai aber 1319,80 Euro. Plus den zusätzlich kassierten 640 Euro.
Wäre Renate ein Jahr jünger und damit Jahrgang 1959, dann wären ihre Abschläge deutlich höher, wenn sie die Teilrente zum 1. Dezember 2023 bezieht. Denn dann fehlen bis zur ihrer Regelaltersgrenze viel mehr Monate. Für diese weiteren Monate kassiert sie die Teilrente aber auch wieder mehr.
Es kann sich also auch dann noch lohnen, besonders wenn man die Steuer noch mit einbezieht. Denn mit der vorgezogenen Teilrente sichert man sich auch einen besseren Rentenfreibetrag.
Normalerweise ist der Vorteil, der sich durch den vorgezogenen Bezug der Teilrente neben dem Gehalt ergibt, hauptsächlich steuerlicher Natur. Für den Anteil Deiner Rente, der versteuert wird, ist ebenfalls das Jahr des Rentenbeginns entscheidend. Jedes Jahr, das Du später in Rente gehst, steigt der Besteuerungsanteil. Dieses Jahr beträgt er – sofern sich am Entwurf des Wachstumschancengesetzes nichts ändert – 82,5 Prozent. Würdest Du Deine Rente erst 2024 beantragen, würden voraussichtlich 83 Prozent Deiner Rente besteuert. 2025 sind es voraussichtlich 83,5 Prozent und 2026 sind es 84 Prozent. Du würdest Dir also einen besseren Rentenfreibetrag sichern, wenn Du mit der Teilrente früher in Rente gehst. Gerade bei kleinen Renten ist dieser Unterschied meist unerheblich, da das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Rentenfrei- und Grundfreibetrag häufig so niedrig ist, dass sowieso keine Steuern fällig werden. Fällig werden dann aber trotzdem die Abschläge aufgrund der vorgezogenen Altersrente.
Auch wenn wir immer versuchen, Dir Finanzwissen so einfach wie möglich zu erklären, wissen auch wir in diesem Fall: Das ist alles nicht ohne. Und gerade wenn die Steuer zusätzlich ins Spiel kommt, werden die Berechnungen sehr komplex. Egal ob Du die Teilrente in Anspruch nehmen willst, weil Du zum Jahrgang 1958, 59 oder 60 gehörst oder nur am steuerlichen Vorteil interessiert bist: Du solltest Dich vorher auf jeden Fall von der Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Die Rentenversicherung bietet unter der 0800 1000 4800 ein kostenloses Servicetelefon an. Eine Beratung kannst Du auch Online auf der Website der Rentenversicherung buchen.
Achtung: Wenn Du neben dem Gehalt zusätzlich mehr als 410 Euro im Jahr Rente kassierst, musst Du für die entsprechenden Jahre zwingend eine Steuererklärung machen. Denn dann erhältst Du neben dem Gehalt veranlagungspflichtige sonstige Einkünfte. (EstG, § 46, Art. 1)
Dafür reicht ein formloses Schreiben an Deinen Rentenversicherungsträger aus. Einen eigenen Antrag gibt es dafür nicht. Genauso formlos kannst Du beantragen, dass Du wieder oder dann erstmals eine Vollrente beziehen möchtest. Den Wechsel kannst Du bereits für den folgenden Monat beantragen. Für das formlose Anschreiben brauchst Du Deine Rentenversicherungsnummer, die Du auf jedem Schreiben der Rentenversicherung findest und in der Digitalen Renteninformation.
Willst Du nach der Beratung mit der Rentenversicherung den Teilrenten-Trick auf den 1. Dezember vorziehen, kannst Du einen sogenannten Kombiantrag stellen. Also einen Antrag für die vorgezogene Teilrente und den Antrag auf Vollrente zum Zeitpunkt des Erreichens Deiner Regelaltersgrenze.
Den Antrag für die Rente kannst Du auch maximal drei Monate rückwirkend stellen, sofern Du die Voraussetzungen für die Rente erfüllst. (SGB VI, § 99, Art. 1)
Wenn Du Teilrente beziehst, können sich Deine Ansprüche ändern, was Kranken- und Arbeitslosengeld I betrifft. Bekommst Du bereits Teilrente und das Krankengeld kommt später dazu, ändert sich nichts. Hast Du allerdings zuerst das Krankengeld und dann die Teilrente bewilligt bekommen, wird das Krankengeld um den Betrag Deiner Teilrente gekürzt. Es verändert sich daher der Anspruch, aber die Höhe der Einnahmen im längeren Krankheitsfall bleibt mit der Teilrente gleich. (SGB 5, § 50, Art. 2)
Ein Beispiel: Timo bezieht Krankengeld in Höhe von 2.500 Euro. Aufgrund des Steuervorteils beantragt Timo eine Teilrente und erhält diese in Höhe von 150 Euro. Dadurch wird sein Krankengeld auf 2.350 Euro gekürzt. Insgesamt betragen Timos monatliche Einkünfte aus Teilrente und Krankengeld immer noch 2.500 Euro. Aber ein zusätzliches finanzielles Polster durch die vorgezogene Teilrente kann er während des Bezugs des Krankengelds nicht aufbauen.
Gravierender können die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I sein. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin über 50 ohne Teilrente hast Du Anspruch darauf, dass Dir das Arbeitsamt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I zahlt. Sobald Du jedoch länger als sechs Monate eine Teilrente beziehst, bekommst Du maximal nur noch drei Monate Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt gezahlt. (SGB 3, § 156, Art. 2)
Anspruch auf Bürgergeld nach drei Monaten Arbeitslosengeld I besteht nicht, wenn Du eine Altersrente beziehst. Dabei ist es unerheblich, ob die Altersrente vorgezogen oder nur in Teilen bezogen wird. (SGB 2, § 7, Art. 4)
Überlege Dir also gut, ob Du neben der Arbeit eine vorgezogene Altersrente wie die Rente ab 63 als Teilrente beziehen willst. Solltest Du dann Deinen Job verlieren und Du musst noch einen längeren Zeitraum bis zur Regelaltersgrenze überbrücken, kann ein finanzieller Engpass entstehen. Natürlich kannst Du, um dies zu beheben, dann die Vollrente beantragen. Allerdings werden dann auf die Differenz zwischen Teil- und Vollrente wieder die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat, den Du von Deiner Regelaltersgrenze entfernt bist, fällig.
Am Ende sei deshalb nochmals gesagt: Lass Dich vor der Entscheidung, eine Teilrente zu beziehen, unbedingt beraten. Dann gehst Du sicher, dass Du wirklich von den Vorteilen der Teilrente profitierst.
Manfred ist 64 Jahre alt. Seine Regelaltersgrenze beträgt 67 Jahre. Seit er 63 Jahre alt ist, nimmt er für den Steuervorteil neben der Arbeit 10 Prozent seiner Vollrente von 1.400 Euro in Anspruch. Das sind 140 Euro. Weil er diese vier Jahre und damit 48 Monate vor seiner Regelaltersgrenze in Anspruch genommen hat, werden davon 14,4 Prozent (0,3 x 48) abgezogen. Das entspricht rund 20 Euro, und er bekam ein Jahr lang 120 Euro Rente pro Monat ausgezahlt. Die restlichen 1280 Euro seiner Rente ließ er unangetastet und daher blieb das Geld auch von den Abschlägen verschont. Nun ist aber Manfreds Betrieb insolvent, und er verliert mit 64 überraschend seinen Job. Drei Monate bekommt er zwar noch Arbeitslosengeld I, aber dann ist Schluss. Manfred muss seine Vollrente in Anspruch nehmen. Er ist nun noch zwei Jahre und neun Monate von seiner Regelaltersgrenze entfernt. Die daraus entstehenden Abzüge von 9,9 Prozent werden nun auf die restlichen 1280 Euro Rente fällig, die Manfred bisher nicht in Anspruch genommen hat. Das sind rund 127 Euro, die Manfred jeden Monat weniger bekommt. Insgesamt beläuft sich seine Rente nach dem Wechsel demnach auf 1.153 Euro im Monat.
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