Vorsorgeuntersuchungen Welche Untersuchungen zahlt die Krankenkasse?

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als gesetzlich Versicherter oder Versicherte hast Du Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen.
  • Dazu gehören etwa die jährliche Zahnvorsorge und die Krebsfrüherkennung.
  • Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, etwa für Kinder und Schwangere.

So gehst Du vor

  • Nutze unseren Vorsorge-Kalender, um wichtige Gesundheitsuntersuchungen im Blick zu behalten.

Zum Download

  • Trage durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen in Dein Bonusheft ein.
  • Willst Du Deine Krankenkasse wechseln, dann geh zu einer Kasse, die ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag bietet.
  • Als gesetzliche Krankenkassen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen wir HKK, TK und Audi BKK. Die BKK Firmus empfehlen wir für Preisbewusste, denen Zahnvorsorge sehr wichtig ist. Die Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren. 

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Gesetzlich Versicherte können regelmäßig zur Vorsorge gehen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sollen helfen, Erkrankungen wie Krebs frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Zusätzlich belohnen Dich viele Krankenkassen mit einem Geldbonus, wenn Du regelmäßig zur Vorsorge gehst.

Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Dich und Deine Familie. Speicher außerdem unseren Vorsorge-Kalender ab oder druck ihn aus, damit Du zukünftig keine Untersuchung mehr verpasst.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es für Erwachsene?

Erwachsene haben Anspruch auf unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen. Welche Untersuchungen Deine Krankenkasse zahlt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt. Die jeweiligen Untersuchungen sind abhängig von Deinem Alter und Deinem Geschlecht. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen haben wir Dir weiter unten in diesem Beitrag aufgelistet.

Unabhängig von ihrem Geschlecht bekommen Erwachsene folgende Vorsorgeuntersuchungen, je nach Alter, bezahlt.

Diese Vorsorgeuntersuchungen gibt es für Frauen

AlterUntersuchungWas wird gemacht?
ab 18 JahreCheck-up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungeneinmalig
körperliche Untersuchung und Beratung 
ab 20 Jahregynäkologische Untersuchung: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitals

jährlich:

  • Untersuchung der Geschlechtsorgane

jährlich 20 – 34 Jahre

  • Gewebeabstrich und Untersuchung auf Zellveränderung (Pap-Abstrich)

alle drei Jahre ab 35 Jahren:

  • Pap-Abstrich kombiniert mit Test auf Humane Papillomaviren (HPV)
bis 25 JahreChlamydien-Screening

jährlich:

  • Urinprobe auf Chlamydien-Infektion
ab 30 JahreFrüherkennung Brustkrebs

jährlich:

  • Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung
ab 35 JahreCheck-Up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen

alle drei Jahre:

  • körperliche Untersuchung und Beratung
  • Kontrolle Blutfettwerte und Blutzucker  
  • Urin-Untersuchung
  • Beratung zum Untersuchungsergebnis
  • einmalig Blutuntersuchung auf Hepatitis B und C
ab 35 JahreHautkrebs-Screening

alle zwei Jahre:

Untersuchung der gesamten Haut und anschließende Beratung 

ab 50 JahreDarmkrebs-Screening oder Darmspiegelung:
Früherkennung Darmkrebs

wahlweise jährlich

  • alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl
  • zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren 
50 bis 75 JahreMammographie-Screening:
Früherkennung Brustkrebs

alle zwei Jahre:

  • Röntgenuntersuchung der Brust

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (Stand: 4. Juli 2025)

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen haben auch männliche Erwachsene Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen.

Diese Vorsorgeuntersuchungen gibt es für Männer

AlterUntersuchungWas wird gemacht?
ab 18 JahreCheck-up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungeneinmalig
körperliche Untersuchung und Beratung 
ab 35 JahreCheck-up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen

alle drei Jahre:

  • Körperliche Untersuchung und Beratung
  • Kontrolle Blutfettwerte und Blutzucker  
  • Urin-Untersuchung
  • Beratung zum Untersuchungsergebnis
  • einmalig Blutuntersuchung auf Hepatitis B und C
ab 35 JahreHautkrebs-Screeningalle zwei Jahre:
Untersuchung der gesamten Haut und anschließende Beratung
ab 45 JahreProstatauntersuchung: Früherkennung von Prostatakrebs

jährlich:

  • Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Enddarmaustastung zur Untersuchung der Prostata
  • Untersuchung örtlicher Lymphknoten
ab 50 JahreDarmkrebs-Screening oder Darmspiegelung
Früherkennung Darmkrebs

wahlweise

  • alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl
  • zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren 
ab 65 JahreFrüherkennung Bauchaortenaneurysmen

einmalig

  • Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (Stand: 4. Juli 2025)

Vorsorgekalender zum Download

Damit Du regelmäßig an der Vorsorge teilnimmst, ist es wichtig, Dich an bevorstehende Untersuchungen zu erinnern. Dazu bieten viele Krankenkassen einen Erinnerungsservice an. Meist kannst Du den Service im Login-Bereich der Krankenkasse einrichten.

Zusätzlich kannst Du Dir unseren Vorsorge-Kalender downloaden und ausdrucken. Darin findest Du wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Dich und Deine Familie und die jeweiligen Zeitpunkte der Untersuchungen.

Vorsorge-Kalender

Lade Dir unseren Vorsorge-Kalender herunter und behalte alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen im Blick.

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Welche Untersuchungen gibt es für Kinder?

Für Kinder übernehmen die Krankenkassen ebenfalls bestimmte Gesundheitsuntersuchungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie und Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt hat. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Untersuchungen U1 bis U9 und eine Jugenduntersuchung J1.

Zusätzliche Untersuchungen wie U10, U11 und J2 sind keine Kassenleistung. Manche Krankenkassen bieten diese Untersuchungen aber als Zusatzleistungen an. Hier haben wir Dir einmal die Zeitpunkte für die Kinder-Untersuchungen aufgelistet:

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

UntersuchungZeitpunkt der UntersuchungSchwerpunkte der Untersuchung
U1unmittelbar nach der GeburtÜberprüfung von Herzschlag, Gewicht, Körpermaßen, Puls, Atemfunktion, Reflexen, mögliche Traumata usw.
erweitertes
Neugeborenen-
screening
2. bis 3. LebenstagUntersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen und endokrine Störungen
Neugebohrenen-
Hörscreening
bis zum 3. LebenstagErkennen von Hörstörungen
U23. bis 10. LebenstagUntersuchung auf angeborene Erkrankungen und Gesundheitsrisiken, Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U34. bis 5. LebenswocheUntersuchung der körperlichen Entwicklung, Organe, Motorik, Reflexe, Hüftgelenke, Beratung zu Impfungen
U43. bis 4. LebensmonatBeurteilung der altersgerechten Entwicklung, Untersuchung der Beweglichkeit, Organe, Motorik, Nervensystem, Wachstum, erste Impfungen
U56. bis 7. LebensmonatBeurteilung der altersgerechten Entwicklung, Untersuchung der Beweglichkeit, Organe, Motorik, Nervensystem, Wachstum
U610. bis 12. LebensmonatUntersuchung der Sinnesorgane (v.a. Augen), Kontrolle des Bewegungsapparats, der Motorik, der Sprache und der Interaktion
U721. bis 24. LebensmonatErkennen von Sehproblemen, Test zur Sprachentwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung
U7a34. bis 36. Lebensmonataltersgerechte Sprachentwicklung, Erkennen von Sehstörungen
U846. bis 48. LebensmonatEntwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Beweglichkeit & Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft, Zahnstatus
U960. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)Motorik, Hör- und Sehvermögen, Sprachentwicklung
U10zwischen 7 und 8 JahreErkennen von schulischen Entwicklungsstörungen, motorische Probleme, emotionale Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten
U11zwischen 9 und 10 Jahre Erkennen von Schulschwierigkeiten, Probleme im Sozialverhalten, seelische Probleme, Untersuchung der Zähne, Erfragen von Problemen mit Ernährung, körperlicher Bewegung und Medienkonsum
J1zwischen 13 und 14 JahreUntersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und Wachstums, Organe, Skelett, Impfstatus, Pubertätsentwicklung, psychische Entwicklung, Probleme bei Schulleistungen, gesundheitsgefährdendes Verhalten
J2zwischen 16 und 17 JahrePubertät, Sexualität, mögliche psychische Probleme, Umgang mit Alkohol, Nikotin und anderen Drogen, Berufswahl, Freundschaften, Ernährung, Auffrischimpfungen

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, die genauen Inhalte der jeweiligen Untersuchung solltest Du mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin besprechen 
Quelle: Kinder-Richtlinie, Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (Stand: 4. Juli 2025)

Welche Impfungen werden in welchem Alter bezahlt?

Die wesentlichen Schutzimpfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgehalten.

Die genauen Zeitpunkte für eine Impfung findest Du im Impfkalender der Ständigen Impfkommission (Stiko). Für eine individuelle Impfberatung solltest Du Dich an Deinen Hausarzt oder Deine Hausärztin wenden. Hier sind einige Impfungen, die die Krankenkasse in jedem Fall zahlt.

Impfungen für Kinder und Jugendliche

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Hepatitis B
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Rota-Viren
  • Pneumokokken
  • Meningokokken-C
  • HPV (Humanes Papillomvirus)

Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

  • zweimal Diphterie
  • zweimal Tetanus
  • zweimal Pertussis (Keuchhusten)
  • einmal Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Impfungen für Erwachsene

  • alle zehn Jahre Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus
  • Covid-19
  • ab 60 Jahre: Influenza, Pneumokokken, Herpes Zoster (Gürtelrose)
  • FSME: wenn Du in einem FSME-Risikogebiet wohnst oder dort innerhalb Deutschlands Urlaubs machst

Wenn Du aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit eine Impfung benötigst, die die Krankenkasse nicht zahlt, dann muss in der Regel Dein Arbeitgeber für die Kosten aufkommen (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Dies gilt beispielsweise für eine Hepatitis A-Impfung in medizinischen oder pflegerischen Berufen.

Bei Auslandsreisen können weitere Impfungen, etwa gegen Tollwut oder Gelbfieber empfehlenswert sein. Standardmäßig erstatten Krankenkassen solche Impfungen nicht. Viele Krankenkassen beteiligen sich aber an den Kosten für Reiseimpfungen oder belohnen Dich möglicherweise mit einem Bonushefteintrag. Informier Dich dazu direkt bei Deiner Krankenkasse.

Wenn Du eine Reise ins Ausland planst, solltest Du außerdem an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken. Wir haben die Versicherungen für Dich getestet und empfehlen diejenigen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Mehr dazu im Ratgeber Auslandsreisekrankenversicherung

  • Wer ins Ausland reist, bekommt als Einzelperson für unter zehn Euro im Jahr den notwendigen Krankenversicherungsschutz.
  • Für kurze Urlaubsreisen empfehlen wir Dir die DKV (Tarif RD), Nürnberger (AE), Concordia (AKE), Debeka (AR). Für Deine Familie die DKV (Tarif RDN), TravelSecure (AR ohne SB), Huk24 (RIF20).
  • Für lange Reisen ab zehn Wochen bis zu einem Jahr empfehlen wir die LVM (ARTop) und SDK (AR/ARU online). Der Tarif der Envivas (TravelXLO) eignet sich für Reisen außerhalb der USA und Kanada.

Zum Ratgeber

Was zahlt die Kasse für die Zahnvorsorge?

Im Bereich der Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse ebenfalls zeitlich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen. Geregelt sind die Untersuchungen in der Richtlinie zur Früherkennung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und der Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen:

  • 6 Monate bis 5 Jahre: Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, sechsmal
  • 6 bis 17 Jahre: Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, einmal je Kalenderhalbjahr
  • ab 18 Jahre: Zahnvorsorgeuntersuchung, einmal je Kalenderhalbjahr

Ab dem Alter von zwölf Jahren können die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen werden. Das zahlt sich aus, wenn Dein Kind mal Zahnersatz benötigt. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft zahlt die Krankenkasse bis zu 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Ohne Bonusheft sind es nur 60 Prozent (§ 55 SGB 5). 

Wenn Du in Zukunft mit teurem Zahnersatz rechnest oder Wert auf besonders hochwertige Materialien legst, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Für Empfehlungen zu Tarifen sieh Dir unseren Vergleich der Zahnzusatzversicherungen an.

Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung

  • Gute Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.

  • Von uns empfohlene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).

Zum Ratgeber

Welche Untersuchungen zahlt die Kasse in einer Schwangerschaft?

Für die Zeit einer Schwangerschaft gibt es ebenfalls festgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen, die jede werdende Mutter in Anspruch nehmen darf. Details dazu kannst Du in der Mutterschafts-Richtlinie nachlesen.

Bei der Erstuntersuchung bestätigt Dein Arzt oder Deine Ärztin die Schwangerschaft und berechnet den Geburtstermin. Außerdem bekommst Du Deinen Mutterpass ausgestellt, in dem alle wichtigen Untersuchungen vermerkt sind.

In der Regel finden dann alle vier Wochen weitere Vorsorgeuntersuchungen bei Deinem Frauenarzt, Deiner Frauenärztin oder Deiner Hebamme statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche stehen alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an.

Insgesamt hast Du Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen:

9. bis 12. Schwangerschaftswoche: 1. Basis-Ultraschalluntersuchung

19. bis 22. Schwangerschaftswoche: 2. Basis-Ultraschalluntersuchung

29. bis 32. Schwangerschaftswoche: 3. Basis-Ultraschalluntersuchung

Bei einer Risikoschwangerschaft zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ultraschalluntersuchungen wie den Organ-Ultraschall.

Ab der 25. Schwangerschaftswoche kannst Du außerdem einen Test zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes durchführen lassen.

Darüber hinaus gibt es in der Schwangerschaft weitere zusätzliche Untersuchungen, die aber nicht von allen Krankenkassen übernommen werden. Zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören etwa eine Nackenfaltenmessung, ein Toxoplasmose-Test und die Akupunktur gegen Schwangerschaftsbeschwerden.

Sind Dir solche Angebote in einer Schwangerschaft wichtig, könnte es sich lohnen, eine Krankenkasse zu wählen, die spezielle Leistungen für Schwangere bereithält. In unserem Krankenkassenvergleich haben wir uns daher auch die Leistungen für Schwangere angeschaut. Zwei der von uns empfohlenen Krankenkassen haben in der Kategorie Schwangerschaft und Kinder besonders gut abgeschnitten: Die HEK und die Energie-BKK.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
  • Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK und Audi BKK. Die BKK Firmus eignet sich für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.

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