Unfall im Ausland Hier bekommst Du Hilfe bei einem Autounfall im Ausland

Kathrin Gotthold-Hildebrandt
Kathrin Gotthold-Hildebrandt
Expertin Vorsorge und Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Melde jeden Unfall so schnell wie möglich Deiner Kfz-Versicherung.
  • Warst nicht Du, sondern Dein Unfallgegner schuld, reguliert seine Versicherung den Schaden – auch über einen Ansprechpartner in Deutschland.
  • Europäischer Unfallbericht und Grüne Karte helfen Dir, Ärger und Verzögerungen zu vermeiden.

So gehst Du vor

  • Lege Europäischen Unfallbericht, Grüne Karte und die Finanztip-Checkliste ins Handschuhfach.

Download Finanztip-Checkliste Unfall im Ausland

  • Speichere die Telefonnummer Deiner Versicherung und des Zentralrufs der Autoversicherer im Handy.
  • Über das Kennzeichen des Unfallgegners erfährst Du beim Zentralruf, welche Versicherung zuständig ist.
  • Passiert der Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug, hilft Dir das Deutsche Büro Grüne Karte weiter.

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Egal, ob Links- oder Rechtsverkehr: Ein Autounfall bedeutet Stress. Gut, wenn Du vorbereitet bist und weißt, was Du tun musst. Mit diesen einfachen Tipps und Telefonnummern kommst Du im Fall der Fälle schnell weiter. Und vermeidest außerdem Verzögerungen und hohe Kosten.

Wer ist Dein Ansprechpartner nach einem Unfall im Ausland?

Je nach Konstellation gelten unterschiedliche Zuständigkeiten. Im Folgenden erklärt Finanztip Dir die einzelnen Fälle.

SituationDein Ansprechpartner
Du hast den Unfall verursachtDeine eigene Kfz-Versicherung
Der Unfallgegner ist schuldDie Kfz-Versicherung des Unfallgegners
… und Du kennst die gegnerische Versicherung nichtZentralruf der Autoversicherer
Der Unfall ist in Deutschland passiert und ein ausländisches Fahrzeug ist beteiligtDeutsches Büro Grüne Karte   
Die Versicherung ist nicht ermittelbar oder reagiert nichtEntschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe 

Wer ist Dein Ansprechpartner, wenn Du einen Unfall im Ausland selbst verursacht hast?

Hast Du den Unfall selbst verschuldet, übernimmt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Deines Unfallgegners. Für Deinen eigenen Fahrzeugschaden springt nur eine Vollkaskoversicherung ein, wenn Du sie hast.

Wer ist Dein Ansprechpartner, wenn Dein Unfallgegner schuld am Unfall ist?

Ist der Unfallgegner verantwortlich, reguliert dessen Kfz-Haftpflicht Deinen Schaden. 

Passiert der Unfall im Ausland, handelt es sich in der Regel um ein ausländisches Versicherungsunternehmen. Innerhalb der EU musst Du Dich aber nicht direkt ins Ausland wenden: Die Regulierung erfolgt üblicherweise über den deutschen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. 

Was macht der Schadenregulierungsbeauftragte?

Der Schadenregulierungsbeauftragte ist der Vertreter der ausländischen Versicherung in Deutschland. Er prüft und reguliert Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden.

Er ist zuständig, wenn

  • sich der Unfall in einem EU-Land ereignet hat, in dem Du keinen Wohnsitz hast, und
  • das gegnerische Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat versichert ist.

Dabei handelt es sich meist um ein beauftragtes Versicherungsunternehmen oder eine spezialisierte Regulierungsstelle in Deutschland – nicht zwingend um eine einzelne Person.

Wie läuft die Regulierung eines Schadens über den Schadenregulierungsbeauftragten?

Du erhältst in der Regel einen Fragebogen und reichst alle relevanten Unterlagen ein, etwa:

  • Europäischen Unfallbericht
  • Fotos
  • Belege über Schäden

Der Schadenregulierungsbeauftragte klärt mit der ausländischen Versicherung die Deckungszusage. Rechtliche Grundlage: Paragraf 163 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Wer ist Dein Ansprechpartner, wenn Du die gegnerische Versicherung nicht kennst?

Weißt Du nicht, bei welcher Versicherung das gegnerische Fahrzeug versichert ist, hilft Dir der Zentralruf der Autoversicherer weiter.

Dort erfährst Du,

  • welche Versicherung zuständig ist und
  • wer der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist.
    Du erreichst den Zentralruf
  • aus Deutschland kostenfrei unter 0800 25 026 00,
  • aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300 (Mo – Fr 8 – 20 Uhr),
  • oder online über dieses Formular.

Wichtig: Deinen eigenen Schaden meldest Du nicht beim Zentralruf, sondern direkt Deiner eigenen Kfz-Versicherung.

Wer hilft bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland?

Ereignet sich der Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug, ist das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) zuständig.

Das DBGK sorgt dafür, dass ein deutscher Haftpflichtversicherer die Schadenregulierung im Auftrag der ausländischen Versicherung übernimmt.

Voraussetzung ist, dass für das ausländische Fahrzeug ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Besteht kein Versicherungsschutz, ist nicht das DBGK zuständig. In diesem Fall kommt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsfonds in Betracht.

Wann hilft Dir die Verkehrsopferhilfe?

Die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn eine Schadenregulierung über eine bestehende Haftpflichtversicherung nicht möglich ist.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • die gegnerische Versicherung nicht ermittelt werden kann,
  • das verursachende Fahrzeug nicht festgestellt werden kann (zum Beispiel bei Fahrerflucht),
  • für das gegnerische Fahrzeug kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht,
  • oder die ausländische Versicherung beziehungsweise ihr Schadenregulierungsbeauftragter innerhalb von drei Monaten keine begründete Antwort auf Deinen Anspruch erteilt.

Voraussetzung ist, dass Du Deinen Anspruch zuvor gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht hast.

Bei grenzüberschreitenden Unfällen innerhalb der EU fungiert die Verkehrsopferhilfe als deutsche Entschädigungsstelle nach EU-Recht.

Bei Unfällen in Deutschland mit einem nicht versicherten Fahrzeug ist sie zugleich Entschädigungsfonds.

Nicht zuständig ist die Verkehrsopferhilfe, wenn eine reguläre Haftpflichtversicherung besteht und der Schaden über das DBGK oder den zuständigen Versicherer reguliert werden kann.

Wie schnell musst Du den Unfall Deiner Versicherung melden?

Melde den Unfall möglichst schnell Deiner eigenen Versicherung.

Viele Versicherer setzen Fristen zwischen fünf Tagen und zwei Wochen. Der Versicherungsverband GDV empfiehlt in seinen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 2015 unter Abschnitt E.1.1 eine Frist von einer Woche.  

Welche Unterlagen musst Du im Ausland im Auto dabeihaben?

Du solltest im Ausland einen Europäischen Unfallbericht und die Internationale Versicherungskarte, auch Grüne Karte genannt, dabeihaben. Sowie die Telefonnummern vom Zentralruf der Autoversicherer, vom Schadenservice Deiner Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls von Deinem Automobilclub. Am besten ergänzt Du das Ganze noch durch die Finanztip-Checkliste Unfall im Ausland.

Download Finanztip-Checkliste Unfall im Ausland

Welche Telefonnummern solltest Du Dir abspeichern, wenn Du mit dem Auto in Urlaub fährst?

Notier Dir außerdem folgende Telefonnummern – am besten, Du speicherst sie Dir direkt ins Handy. Im Ernstfall solltest Du zuerst Deine eigene Versicherung informieren. Den Zentralruf brauchst Du, wenn Du die gegnerische Versicherung ermitteln möchtest.

  1. Den Schadenservice Deiner eigenen Kfz-Versicherung.
  2. Den oben bereits genannten Zentralruf der Autoversicherer (aus Deutschland 0800/25 026 00, aus dem Ausland +49 40/300 330 300).
  3. Bist Du Mitglied im Automobilclub? Dann gehört auch die Telefonnummer dazu.

Warum ist ein Europäischer Unfallbericht wichtig?

Ein Europäischer Unfallbericht erleichtert Dir die spätere Schadensregulierung deutlich, wenn Du einen Unfall im Ausland hattest. Und Du bekommst diesen Europäischen Unfallbericht kostenlos bei Deiner Autoversicherung.

Das Wort „Europäischer Unfallbericht“ klingt hochtrabender, als die Sache ist, die dahinter steckt: es handelt sich nur ein europaweit einheitliches Formular, das auf allen europäischen Sprachen abgefasst ist. Und damit überall verständlich.

Warum solltest Du Dir die Grüne Karte besorgen?

Die Grüne Versicherungskarte ist als Nachweis Deiner Kfz-Haftpflicht im Ausland sinnvoll, auch wenn sie oft nicht mehr vorgeschrieben ist. Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die Grüne Versicherungskarte. Auch hier: Versicherer müssen die Grüne Karte ausstellen, und zwar kostenlos.

Sie ist zwar in den EU-Staaten und vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben, weil innerhalb der EU das sogenannte Kennzeichenabkommen gilt. In den unterzeichnenden Ländern brauchst Du eigentlich keine internationale Versicherungskarte. Denn der Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das Fahrzeugkennzeichen erbracht.

Weshalb Du Dir trotzdem die Grüne Karte holen solltest: Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, der eigentliche Name der Grünen Karte, kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung erheblich erleichtern. Zeig die Karte einfach vor Ort der Polizei, dort stehen alle notwendigen Angaben, die Du zu Deiner Versicherung und dem Auto machen musst.

Was musst Du zur Gültigkeit der Grünen Karte wissen?

Prüfe dringend vor Reisebeginn, ob Deine Grüne Karte noch gültig ist. Denn jede Grüne Karte hat ein Verfallsdatum. Sie gilt in der Regel drei Jahre ab Ausstellung. Manche Versicherungen stellen sie auch für fünf Jahre aus – wie Du bereits gelernt hast: kostenlos. 

Bis 2020 war die Grüne Karte übrigens tatsächlich grün. Mittlerweile sind die Infos allerdings einfach auf ein weißes Blatt Papier gedruckt.

Wie bist Du auch im Ausland richtig versichert unterwegs?

In der EU und in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland.

Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es die Mallorca-Police. Alternativ kannst Du bei der Mietwagenbuchung eine höhere Deckungssumme vereinbaren.

Auf was Du bei der Buchung Deines Mietwagens besonders achten solltest und wann Du die günstigsten Schnäppchen schießt, zeigt Finanztip Dir im Ratgeber Finde ein günstiges Mietauto – und fahr Dir keine Probleme ein. Wie Du am günstigsten eine Mallorca-Police oder eine entsprechende Absicherung bekommst und welcher Weg sich für Dich lohnt, liest Du im Finanztip-Ratgeber Haftpflicht für den Mietwagen im Ausland.

Wo findest Du mehr zur Kfz-Versicherung?

  • Du solltest regelmäßig vergleichen, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.
  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann ein Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

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