Unfall im Ausland Hier bekommst Du Hilfe bei einem Autounfall im Ausland

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Egal, ob Links- oder Rechtsverkehr: Ein Autounfall bedeutet Stress. Gut, wenn Du vorbereitet bist und weißt, was Du tun musst. Mit diesen einfachen Tipps und Telefonnummern kommst Du im Fall der Fälle schnell weiter. Und vermeidest außerdem Verzögerungen und hohe Kosten.
Hast Du den Unfall selbst verschuldet, übernimmt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Deines Unfallgegners. Für Deinen Schaden am eigenen Auto springt nur eine Vollkaskoversicherung ein, wenn Du sie hast.
Du solltest Dir für die Meldung beim Versicherer nicht zu viel Zeit lassen. Versicherer schreiben in ihren Vertragsbedingungen unter anderem Zeiträume von fünf Tagen bis zu zwei Wochen fest. In seinen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) 2015 unter Abschnitt E.1.1 schlägt der Versicherungsverband GDV eine Woche Zeit für die Anzeigepflicht eines Schadens vor.
Denk dran: Liegt die Schuld beim Unfallgegner, solltest Du die Schadenregulierung mit dessen Versicherung besprechen. Ist der Unfall im Ausland passiert, kann das ein ausländisches Versicherungsunternehmen sein.
Dabei hilft Dir der sogenannte Schadenregulierungsbeauftragte des Unternehmens. Ein Schadenregulierungsbeauftragter ist ein Vertreter der gegnerischen ausländischen Versicherung in Deutschland, der sich um die Regulierung von Schaden im Ausland kümmert.
Wenn Du zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wirst, kannst Du Dich nach dem Urlaub an den Beauftragten der spanischen Versicherung in Deutschland wenden.
Von ihm bekommst Du dann in aller Regel einen Fragebogen zugeschickt. Er wird Dich außerdem auffordern, alle sachdienlichen Dokumente einzuschicken. Da sind unter anderem der Europäische Unfallbericht, die Grüne Karte, sowie Fotos, Videos und sonstige Belege über entstandene Schäden. Danach nimmt er Kontakt mit der ausländischen Versicherung auf, um sich bestätigen zu lassen, dass der Unfallgegner versichert ist. Im Versicherungsjargon lässt er sich die Deckung durch die Versicherung bestätigen. Darauf folgt dann eine Schadenanzeige des ausländischen Beteiligten.
Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union einen solchen Schadenregulierungsbeauftragten – also einen Ansprechpartner für Dich vor Ort, der handelt, als wäre er selbst Teil des Versicherungsunternehmens. Das ist keine einzelne Person, sondern eine Entschädigungsstelle.
Er ist juristisch gesehen der Vertreter für den Versicherer. Und jeder Versicherer ist verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Vertreter als Ansprechpartner zu benennen (§ 163 VAG).
Reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden nicht innerhalb von drei Monaten oder geht der Schadenregulierungsbeauftragte nicht ausreichend auf Dein Schadenersatzbegehren ein, kannst Du Dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Gleiches gilt auch, wenn sich weder der zuständige Versicherer noch das Fahrzeug ermitteln lässt, das den Schaden verursacht hat.
Wer der Schadenregulierungsbeauftrage ist, erfährst Du durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Du erreichst ihn
Der Schadenregulierungsbeauftrage reguliert Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, wenn
Du solltest einige zusätzliche Unterlagen stets dabei haben, wenn Du mit dem Auto im Ausland unterwegs bist. Sie gehören ins Handschuhfach.
Zuallererst: Druck Dir diese Finanztip-Checkliste aus oder mach einen Screenshot von ihr: So verhältst Du Dich bei einem Unfall im Ausland richtig.
Ebenso ins Handschuhfach gehört ein Europäischer Unfallbericht. Das Wort klingt hochtrabend, ist aber nur ein europaweit einheitliches Formular in allen europäischen Sprachen, das die spätere Schadensregulierung deutlich erleichtert.
Du bekommst diesen Europäischen Unfallbericht kostenlos bei Deiner Autoversicherung.
Notier Dir außerdem folgende Telefonnummern – am besten, Du speicherst sie Dir direkt ins Handy.
Für Fahrten ins Ausland empfehlen wir zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die Grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben, weil innerhalb der EU das sogenannte Kennzeichenabkommen gilt. In den unterzeichnenden Ländern brauchst Du eigentlich keine internationale Versicherungskarte. Denn der Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das Fahrzeugkennzeichen erbracht.
Weshalb Du Dir trotzdem die Grüne Karte holen solltest: Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr – der eigentliche Name der Grünen Karte – kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung erheblich erleichtern. Zeige die Karte einfach vor Ort der Polizei, dort stehen alle notwendigen Angaben, die Du zu Deiner Versicherung und dem Auto machen musst.
Prüfe dringend vor Reisebeginn, ob Deine Grüne Karte noch gültig ist. Denn jede Grüne Karte hat ein Verfallsdatum. Sie gilt in der Regel drei Jahre ab Ausstellung. Manche Versicherungen schreiben sie auch für fünf Jahre aus. Versicherer müssen sie ausstellen, und zwar kostenlos.
Beachte: Deine Grüne Karte muss von Dir unterschrieben sein, damit sie gültig ist.
Bis 2020 war die Grüne Karte übrigens tatsächlich grün. Mittlerweile sind die Infos allerdings einfach auf ein weißes Blatt Papier gedruckt.
Nutze unsere Unfall im Ausland-Checkliste.
Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, was Du erledigen solltest, wenn Du einen Unfall im Ausland hattest.
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadensregulierung stellvertretend übernimmt. Das DBGK ist Ansprechpartner, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ereignet hat.
Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat. War das gegnerische Fahrzeug in Deutschland zugelassen, aber nicht versichert, könnte der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe zuständig sein.
In der EU und in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland – jenseits von EU, EWR-Ländern und der Schweiz – in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland.
Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es die Mallorca-Police. Alternativ kannst Du bei der Mietwagenbuchung eine höhere Deckungssumme vereinbaren.
Auf was Du bei der Buchung Deines Mietwagens besonders achten solltest und wann Du die günstigsten Schnäppchen schießt, zeigt Finanztip Dir im Ratgeber Finde ein günstiges Mietauto – und fahr Dir keine Probleme ein. Wie Du am günstigsten eine Mallorca-Police oder eine entsprechende Absicherung bekommst und welcher Weg sich für Dich lohnt, liest Du im Finanztip-Ratgeber Haftpflicht für den Mietwagen im Ausland.
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