Klimageld Wann kommt die Klimageld-Auszahlung in Deutschland?

Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Als die USA in der Corona-Pandemie vielen Bürgerinnen und Bürgern Geld zukommen ließen, war das recht einfach. Sie bekamen einen Scheck, den sie einlösen konnten. In Deutschland ist und war es bisher komplizierter. Die Lösung für Zahlungen vom Staat soll die neue Direktauszahlung sein. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du in diesem Ratgeber. Zuerst soll es aber um das Klimageld gehen – als wahrscheinlich erstem Anwendungsfall für diese Direktauszahlung.
Seit 2021 gibt es den CO2-Preis, besser bekannt als CO2-Steuer. Das ist eine Abgabe, die Du für den Kauf von fossilen Brennstoffen und Kraftstoffen automatisch bezahlst. Jahr für Jahr steigt dieser CO2-Preis. Das bedeutet für Dich, dass Du zum Beispiel für Benzin, Diesel und beim Heizen mit Öl oder Gas mehr zahlst. So „verstecken“ sich 2025 im Preis für jeden Liter Benzin knapp 16 Cent CO2-Steuer, im Liter Diesel sogar 17,5 Cent. Willst Du mehr Beispiele und Hintergründe, schau im Ratgeber zu CO2-Preis/CO2-Steuer vorbei.
Du siehst, dass Dich die CO2-Steuer einiges gekostet hat und jährlich mehr kosten wird. Und da kommt das Klimageld ins Spiel. Denn um die Preissteigerungen zu kompensieren, hatte die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag 2021 ein Klimageld angekündigt. Damit sollten die Einnahmen aus der CO2-Steuer komplett oder zumindest teilweise an die Bürgerinnen oder Bürger zurückfließen. Oft war dann die Rede vom CO2-Preis mit Klimaprämie.
Die Rechnung ist dabei recht einfach: Wer wenig CO2 in die Luft bläst, kann eher vom Klimageld profitieren. Im besten Fall hat die Person weniger CO2-Steuer gezahlt, als sie über das Klimageld zurückbekommt. Wer hingegen viel CO2-Emissionen verursacht, zahlt drauf.
Nun gibt es den CO2-Preis schon seit rund vier Jahren und die Ampel-Koalition ist mittlerweile Geschichte. Auf das Klimageld haben wir alle aber vergeblich gewartet. Schriftlich gab es das in der Antwort der Bundesregierung vom 19. November 2024 (Drucksache 20/13865) auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 4. November 2024 (Drucksache 20/13587). Dort heißt es: „Über die genaue Ausgestaltung eines Klimagelds sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden.“
Die Gründe für dieses Scheitern haben wir Dir im abschließenden Kapitel ganz unten zusammengestellt – denn Du willst sicher erstmal wissen, was nun nach der Bundestagswahl im Februar 2025 aus dem Klimageld wird.
Im Wahlprogramm von CDU/CSU tauchte das Wort Klimageld gar nicht auf. Immerhin sprach CDU-Chef Friedrich Merz im TV-Kanzlerduell dann doch von einem Klimageld von 200 Euro. Bei der SPD war der Begriff Klimageld im Wahlprogramm zwar auch eher eine Randnotiz. Trotzdem ist zu erwarten, dass eine mögliche Koalition eine Lösung finden wird. Denn der CO2-Preis wird weiter steigen – Entlastung ist also mehr als angebracht. Ob es die neue Bundesregierung schafft, mit der Klimageld-Auszahlung schon 2025 anzufangen, ist aber zumindest fraglich.
Immerhin – und das ist die gute Nachricht: Die abgewählte Ampel-Koalition hat wenigstens eine Methode entwickelt, wie alle in Deutschland lebenden Personen das Klimageld erhalten sollen.
Ein wesentlicher Grund für die jahrelange Verzögerung beim Klimageld war, dass es keinen geeigneten Weg gab, das Geld allen Menschen in Deutschland zukommen zu lassen.
Ein kurzer Blick zurück zeigt, wie kompliziert eine solche Auszahlung an den Großteil der Bevölkerung sein kann. Die Rede ist von der Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro im Jahr 2022. Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen bekamen das Geld einmalig aufs Gehalt – und mussten es versteuern. Bei Selbstständigen und Rentnern sah es anders aus, Studierende konnten später immerhin noch 200 Euro auf Antrag erhalten. Manche Minijobber konnten sich die EPP erst über eine Steuererklärung holen, die sie sonst eigentlich gar nicht machen müssen.
Das war ein umständliches Prozedere für viele der Beteiligten. Doch 2022 steckte die dazu passende Lösung noch in der gesetzlichen Planungsphase. Die Rede ist von der Direktauszahlung, zu der wir jetzt ausführlich kommen.
Seit Ende 2024 gibt es jetzt ganz offiziell die Methode, mit der das Klimageld – aber auch andere staatliche Leistungen – ausgezahlt werden können. Es ist die sogenannte Direktauszahlung, im Behördendeutsch Direktauszahlungsmechanismus (DAM) genannt.
Das Wort Direktauszahlung beschreibt den Vorgang sehr gut, denn damit kann Geld von staatlichen Stellen direkt an die Bürger und Bürgerinnen ausgezahlt werden. An alle, aber auch an bestimmte Gruppen. Das bedeutet nicht, dass Du jetzt eines Tages zum Beispiel die Klimageld-Auszahlung von 300 Euro in einem Brief zugeschickt bekommst. Nein, das Geld soll per Überweisung auf Deinem Konto landen.
Das klingt erstmal simpel, aber ist wesentlich komplizierter und die Umsetzung hat einige Jahre in Anspruch genommen. Denn die folgenden Fragen mussten unter anderem beantwortet werden:
Zum ersten Punkt kommen wir im nächsten Kapitel, den zweiten Punkt beantworten wir gleich.
Die Überschrift gibt gleich die Antwort. Denn der Staat hat bereits eine eindeutige Zuordnung für jeden Bürger und jede Bürgerin. Es ist die Steueridentifikationsnummer, auch kurz Steuer-ID genannt. Das ist eine elfstellige Zahl, die jeder hat. Seit 2008 bekommt sogar jedes Neugeborene diese Nummer per Post.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat diese Nummern in der sogenannten IdNr-Datenbank gespeichert, unter anderem mit Name, Vorname und Geburtsdatum. Aber auch steuerlich relevante Punkte wie die Steuerklasse und weitere sogenannte Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam). Die Idee, einfach noch eine Bankverbindung dazu zu speichern, ist da schon naheliegend.
Dagegen sprach allerdings lange, dass die Steueridentifikationsnummer ursprünglich vor allem für steuerliche Zwecke vorgesehen war. Deshalb brauchte es mehrere Schritte, um alles in die Wege zu leiten. Zuerst brachte das Jahressteuergesetz 2022 die rechtliche Grundlage mit einer Änderung der Abgabenordnung (AO) in Paragraf 139b: „Außerdem speichert das Bundeszentralamt für Steuern zu natürlichen Personen die für sie nach Absatz 10 zuletzt übermittelte internationale Kontonummer (Iban), bei ausländischen Kreditinstituten auch den internationalen Banken-Identifizierungsschlüssel (Bic).“
Seit Anfang 2023 ist also klar, was gespeichert wird: Meist reicht die Iban, manchmal zusätzlich noch die Bic, eine Art Bankleitzahl.
Zwei Jahre später wurde das noch konkreter. Das im November 2024 vom Bundesrat verabschiedete Jahressteuergesetz 2024 nennt endlich den Direktauszahlungsmechanismus. Der wird exakt im neuen Paragrafen 139e AO erläutert.
Du siehst, dass mittlerweile alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Direktauszahlung geschaffen sind. Aber der Staat muss wissen, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll. Da stellt sich die Frage, ob das Bundeszentralamt für Steuern nicht einfach die Kontoverbindungen von den Banken abrufen könnte. Die Antwort lautet kurz und bündig: Nein, das kann – und darf – das Amt nicht. Zumindest in den meisten Fällen.
Und deshalb bist Du und sind wir alle gefragt, wenn wir eines Tages die Klimageld-Auszahlung in Anspruch nehmen wollen. Du musst dafür dem BZSt Deine Iban und bei einem ausländischen Konto zusätzlich die Bic zukommen lassen.
Hier müssen wir zwei Gruppen unterscheiden. Auf der einen Seite sind da die Minderjährigen, auf der anderen die Volljährigen.
Für Kinder unter 18 Jahre kommt die Kontoverbindung automatisch zum BZSt. Wie das, fragst Du Dich vielleicht? Nun, für diese Minderjährigen gibt es Kindergeld, das von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit auf ein Konto überwiesen wird. Die Familienkasse hat demzufolge schon eine Bankverbindung, also eine Iban und gegebenenfalls eine Bic. Dabei handelt es sich in der Regel um die Kontoverbindung von Mutter oder Vater des Kindes. All diese rund 13 Millionen Ibans wurden bereits automatisch an das BZSt übermittelt.
Bist Du mindestens 18 Jahre alt, musst Du zwingend selbst aktiv werden. Dabei reicht es nicht, dass Du beim BZSt anrufst, einen Brief oder eine E-Mail schickst. Du hast nur folgende drei Möglichkeiten:
Wenn Du Deine Zugangsdaten hast, klicke auf der Elster-Startseite nach dem Login auf „Formulare & Leistungen“ und danach auf „Alle Formulare“. Schließlich siehst Du recht weit unten den Punkt „Übermittlung der Iban an das BZSt“.
Dort wählst Du „Iban-Meldung an das BZSt“ aus und siehst dann folgendes Formular.
Quelle: Screenshot Elster (Stand 27. Februar 2025)
Fülle dann das Formular mit Deinem Nachnamen, Deinem Geburtsdatum und Deiner Iban aus. Deine steuerliche Identifikationsnummer oben sollte schon drin stehen. Klicke dann auf „Nächste Seite“. Dort kannst Du überprüfen, ob alles richtig ist. Mit einem Klick auf „Absenden“ wird Deine Iban ans BZSt übermittelt.
Willst Du BOP nutzen, läuft es auf ähnliche Weise. Mit Elster hast Du aber viel mehr zusätzliche Möglichkeiten im steuerlichen Bereich. Du kannst zum Beispiel damit Deine Steuererklärung machen, Deine Steuerklasse ändern oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Du weißt jetzt, wie Du dem BZSt Deine Bankverbindung mitteilen kannst. Hast Du das gemacht, wird diese zusammen mit Deiner Steueridentifikationsnummer und anderen persönlichen Daten gespeichert.
Sicherlich werden sich jetzt viele fragen, warum sie das schnell erledigen sollten. Ein gutes Argument dagegen ist, dass die Klimageld-Auszahlung in Deutschland – wie oben beschrieben – noch immer auf sich warten lässt.
Es gibt aber auch zwei gute Gründe, es schon jetzt zu tun:
Das ist relativ einfach. Du übermittelst die neue Iban auf einem der eben beschriebenen Wege an das BZSt. Dann wird Deine bisherige Bankverbindung „überschrieben“. Das heißt, Deine alte Iban wird von der neuen Iban ersetzt.
Wenn Du unsicher bist, darfst Du auch überprüfen, welche Iban beim BZSt zu Deiner Steuer-ID gespeichert worden ist. Das geht mit Elster recht einfach.
Du weißt jetzt alles Wichtige zu Klimageld und Direktauszahlung. Weitere Informationen findest Du auf dieser Seite zur Direktauszahlung vom BZSt.
Zum Abschluss gibt es für Interessierte noch eine kurze Zusammenfassung über das Scheitern das Klimagelds während der Ampel-Koalition.
Mit hohen Ansprüchen war die Ampel beim Klimaschutz 2021 angetreten. Ein zentraler Bestandteil sollte die Klimageld-Auszahlung sein. Mal davon abgesehen, dass es die Direktauszahlung erst seit Ende 2024 gibt, waren da zusätzlich durchaus verwirrende Aussagen. Doch lies selbst.
Das Geld aus der CO2-Steuer fließt generell zuerst in den Klima- und Transformationsfond (KTF). Das Bundesfinanzministerium (BMF) wies auf eine Finanztip-Anfrage darauf hin, dass die Einnahmen über den KTF „bereits jetzt für Förderprogramme etwa im Bereich CO2-armes Wohnen oder CO2-arme Mobilität eingesetzt werden.“ Oder wie es Finanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Interview mit der NOZ am 24. Januar 2024 sagte: „Kurz gesagt, weil ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, können in dem Jahr einige hundert andere kein Klimageld ausbezahlt bekommen. Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben.“
Eine „soziale Kompensation“, wie das Klimageld im Koalitionsvertrag genannt wird, war das alles aber nicht, weil von diesen Förderungen nur relativ wenige profitiert haben.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) argumentierte im Handelsblatt am 18. Dezember 2023 sogar, dass die Regierung die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) abgeschafft habe: „Fast alle Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen also an die Menschen zurück“, so Habeck. „Das ist faktisch ein Klimageld über den Strompreis.“
Dabei vergessen hatte der Minister offenbar den Koalitionsvertrag, in dem das Klimageld „über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus“ entwickelt werden sollte, also im Klartext „zusätzlich“.
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