Das Wichtigste in Kürze
- Das Klimageld sollte wegen der CO2-Steuer gestiegene Kosten für Tanken und Heizen zumindest teilweise ausgleichen.
- Noch ist aber nicht klar, ob das so umgesetzt wird und wann die erste Klimageld-Auszahlung stattfinden wird.
- Fest steht aber schon, wie Du das Klimageld erhalten wirst: mit der neuen Direktauszahlung vom Staat.
So gehst Du vor
- Für die Direktauszahlung musst Du dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Deine Kontoverbindung mitteilen.
- Du kannst auch Deine Bank oder einen Bevollmächtigten wie einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Übermittlung der Kontoverbindung beauftragen.
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Als die USA in der Corona-Pandemie vielen Bürgerinnen und Bürgern Geld zukommen ließen, war das recht einfach. Sie bekamen einen Scheck, den sie einlösen konnten. In Deutschland ist und war es bisher komplizierter. Die Lösung für Zahlungen vom Staat soll die neue Direktauszahlung sein. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du in diesem Ratgeber. Zuerst soll es aber um das Klimageld gehen – als wahrscheinlich erstem Anwendungsfall für diese Direktauszahlung.
Was ist das Klimageld?
Um die Preissteigerungen aus der CO2-Steuer zu kompensieren, hatte die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag 2021 ein Klimageld angekündigt. Damit sollten die Einnahmen aus der CO2-Steuer komplett oder zumindest teilweise an die Bürgerinnen oder Bürger zurückfließen. Oft war dann die Rede vom CO2-Preis mit Klimaprämie.
Die Rechnung ist dabei recht einfach: Wer wenig CO2 in die Luft bläst, kann eher vom Klimageld profitieren. Im besten Fall hat die Person weniger CO2-Steuer gezahlt, als sie über das Klimageld zurückbekommt. Wer hingegen viel CO2-Emissionen verursacht, zahlt drauf.
Was ist der CO2-Preis?
Seit 2021 gibt es den CO2-Preis, besser bekannt als CO2-Steuer. Das ist eine Abgabe, die Du für den Kauf von fossilen Brennstoffen und Kraftstoffen automatisch bezahlst. Jahr für Jahr steigt dieser CO2-Preis. Das bedeutet für Dich, dass Du zum Beispiel für Benzin, Diesel und beim Heizen mit Öl oder Gas mehr zahlst. So „verstecken“ sich 2025 im Preis für jeden Liter Benzin knapp 16 Cent CO2-Steuer, im Liter Diesel sogar 17,5 Cent. Willst Du mehr Beispiele und Hintergründe, schau im Ratgeber zu CO2-Preis/CO2-Steuer vorbei.
Kommt das Klimageld 2025?
Nun gibt es den CO2-Preis schon seit rund vier Jahren und die Ampel-Koalition ist mittlerweile Geschichte. Auf das Klimageld haben wir alle aber vergeblich gewartet. Schriftlich gab es das in der Antwort der Bundesregierung vom 19. November 2024 (Drucksache 20/13865) auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 4. November 2024 (Drucksache 20/13587). Dort heißt es: „Über die genaue Ausgestaltung eines Klimagelds sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden.“
Die Gründe für dieses Scheitern haben wir Dir im abschließenden Kapitel ganz unten zusammengestellt – denn Du willst sicher erstmal wissen, was nun nach der Bundestagswahl im Februar 2025 aus dem Klimageld geworden ist.
Das sind die Pläne für das Klimageld 2025
Im Wahlprogramm von CDU/CSU tauchte das Wort Klimageld gar nicht auf. Immerhin sprach CDU-Chef Friedrich Merz im TV-Kanzlerduell dann doch von einem Klimageld von 200 Euro. Bei der SPD war der Begriff Klimageld im Wahlprogramm zwar auch eher eine Randnotiz. Trotzdem gab es vor der Bundestagswahl Hoffnung, dass das Klimageld nun endlich kommt. Denn der CO2-Preis wird weiter steigen – Entlastung ist also mehr als angebracht.
Doch diese Hoffnung löste sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD dann wieder in Luft auf: Denn dort heißt es:
„Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung geben wir an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurück: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität.“
Mehr kommt da nicht, Klimageld oder CO2-Preis mit Klimaprämie fehlen. Den steigenden CO2-Preis wollen die Koalitionäre offenbar vor allem über sinkende Strompreise ausgleichen.
Wenn also nicht ein mittleres Wunder geschieht, wird es weiterhin nichts mit dem Klimageld. Dabei - und das ist die gute Nachricht - gibt es eine Methode, wie alle in Deutschland lebenden Personen das Klimageld erhalten könnten. Das hatte die abgewählte Ampel-Koalition noch kurz vor ihrer Abwahl geschafft. Dazu kommen wir jetzt.
Wie läuft die Klimageld-Auszahlung?
Ein wesentlicher Grund für die jahrelange Verzögerung beim Klimageld war, dass es keinen geeigneten Weg gab, das Geld allen Menschen in Deutschland zukommen zu lassen.
Ein kurzer Blick zurück zeigt, wie kompliziert eine solche Auszahlung an den Großteil der Bevölkerung sein kann. Die Rede ist von der Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro im Jahr 2022. Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen bekamen das Geld einmalig aufs Gehalt – und mussten es versteuern. Bei Selbstständigen und Rentnern sah es anders aus, Studierende konnten später immerhin noch 200 Euro auf Antrag erhalten. Manche Minijobber konnten sich die EPP erst über eine Steuererklärung holen, die sie sonst eigentlich gar nicht machen müssen.
Das war ein umständliches Prozedere für viele der Beteiligten. Doch 2022 steckte die dazu passende Lösung noch in der gesetzlichen Planungsphase. Die Rede ist von der Direktauszahlung, zu der wir jetzt ausführlich kommen.
Was ist die Direktauszahlung?
Seit Ende 2024 gibt es die Methode, mit der das Klimageld – aber auch andere staatliche Leistungen – ausgezahlt werden können. Es ist die sogenannte Direktauszahlung, im Behördendeutsch Direktauszahlungsmechanismus (DAM) genannt.
Das Wort Direktauszahlung beschreibt den Vorgang sehr gut: Damit kann Geld von staatlichen Stellen direkt an die Bürger und Bürgerinnen ausgezahlt werden. An alle, aber auch an bestimmte Gruppen. Das bedeutet nicht, dass Du jetzt eines Tages zum Beispiel die Klimageld-Auszahlung von 300 Euro in einem Brief zugeschickt bekommst. Nein, das Geld soll per Überweisung auf Deinem Konto landen.
Das klingt simpel, ist komplizierter und die Umsetzung hat einige Jahre in Anspruch genommen. Denn die folgenden Fragen mussten unter werden:
- Wie kommt der Staat an die Kontodaten, also die Bankverbindungen?
- Wie wird sichergestellt, dass Personen die staatliche Zahlung nicht mehrfach in Anspruch nehmen – etwa über mehrere Bankkonten?
Zum ersten Punkt kommen wir im nächsten Kapitel, den zweiten Punkt beantworten wir gleich.
Welche Rolle spielt die Steuer-ID?
Die Steueridentifikationsnummer spielt die entscheidende Rolle bei der Direktauszahlung. Denn damit hat der Staat bereits eine eindeutige Zuordnung für jeden Bürger und jede Bürgerin. Die Steuer-ID genannt ist eine elfstellige Zahl, die jeder hat. Seit 2008 bekommt sogar jedes Neugeborene diese Nummer per Post.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat diese Nummern in der sogenannten IdNr-Datenbank gespeichert, unter anderem mit Name, Vorname und Geburtsdatum. Aber auch steuerlich relevante Punkte wie die Steuerklasse und weitere sogenannte Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam). Die Idee, einfach noch eine Bankverbindung dazu zu speichern, ist da schon naheliegend.
Sollte die Steuer-ID nicht nur für Steuern sein?
Ja, die Steueridentifikationsnummer war ursprünglich vor allem für steuerliche Zwecke vorgesehen. Deshalb brauchte es mehrere Schritte, um alles in die Wege zu leiten. Zuerst brachte das Jahressteuergesetz 2022 die rechtliche Grundlage mit einer Änderung der Abgabenordnung (AO) in Paragraf 139b: „Außerdem speichert das Bundeszentralamt für Steuern zu natürlichen Personen die für sie nach Absatz 10 zuletzt übermittelte internationale Kontonummer (Iban), bei ausländischen Kreditinstituten auch den internationalen Banken-Identifizierungsschlüssel (Bic).“
Seit Anfang 2023 ist also klar, was gespeichert wird: Meist reicht die Iban, manchmal zusätzlich noch die Bic, eine Art Bankleitzahl.
Zwei Jahre später wurde das noch konkreter. Das im November 2024 vom Bundesrat verabschiedete Jahressteuergesetz 2024 nennt endlich den Direktauszahlungsmechanismus. Der wird exakt im neuen Paragrafen 139e AO erläutert.
Wie kommt Deine Iban für die Direktauszahlung zum BZSt?
Du musst für die Direktauszahlung dem BZSt Deine Iban und bei einem ausländischen Konto zusätzlich die Bic zukommen lassen. Denn das Bundeszentralamt für Steuern darf - in den allermeisten Fällen - nicht einfach die Kontoverbindungen von den Banken abrufen.
Welche Wege gibt es für die Übermittlung?
Es gibt drei Möglichkeiten für die Übermittlung Deiner Kontodaten, wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist:
- Du kannst Deine Bank mit der Übermittlung Deiner Iban – und bei ausländischen Kreditinstituten zusätzlich der Bic – beauftragen (§ 139b AO).
- Du darfst einen Bevollmächtigten mit der Übermittlung beauftragen (§ 80 AO). Das kann zum Beispiel ein Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder ein Lohnsteuerhilfeverein sein.
- Du kannst es selbst erledigen. Das geht im Online-Finanzamt Elster oder im BZSt-Online-Portal (BOP). Hast Du bereits einen Elster-Zugang, ist das schnell erledigt. Mit den Zugangsdaten für Elster kannst Du übrigens auch BOP nutzen. Wenn Du hingegen noch keinen Login zu Elster oder BOP hast, musst Du Dich bei einem der beiden Portale registrieren und eine sogenannte Zertifikatsdatei erstellen. Am schnellsten geht das, wenn Du einen modernen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion hast. Wenn nicht, kann es zwei Wochen dauern, bis Du die Zugangsdaten per Post erhalten hast. Mehr dazu kannst Du im Elster-Ratgeber in diesem Kapitel nachlesen.
Du siehst, es reicht definitiv nicht, dass Du beim BZSt anrufst, einen Brief oder eine E-Mail schickst.
Was ist mit der Iban für Minderjährige?
Für Kinder unter 18 Jahre kommt die Kontoverbindung automatisch zum BZSt. Wie das, fragst Du Dich vielleicht?
Nun, für diese Minderjährigen gibt es Kindergeld, das von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit auf ein Konto überwiesen wird. Die Familienkasse hat demzufolge schon eine Bankverbindung, also eine Iban und gegebenenfalls eine Bic. Dabei handelt es sich in der Regel um die Kontoverbindung von Mutter oder Vater des Kindes. All diese rund 13 Millionen Ibans wurden bereits automatisch an das BZSt übermittelt.
Wie funktioniert die Übermittlung über Elster?
Wenn Du Deine Zugangsdaten hast, klicke auf der Elster-Startseite nach dem Login auf „Formulare & Leistungen“ und danach auf „Alle Formulare“. Schließlich siehst Du recht weit unten den Punkt „Übermittlung der Iban an das BZSt“.
Dort wählst Du „Iban-Meldung an das BZSt“ aus und siehst dann folgendes Formular.

Quelle: Screenshot Elster (Stand 7. Dezember 2025)
Fülle dann das Formular mit Deinem Nachnamen, Deinem Geburtsdatum und Deiner Iban aus. Deine steuerliche Identifikationsnummer oben sollte schon drin stehen. Klicke dann auf „Nächste Seite“. Dort kannst Du überprüfen, ob alles richtig ist. Mit einem Klick auf „Absenden“ wird Deine Iban ans BZSt übermittelt.
Willst Du BOP nutzen, läuft es auf ähnliche Weise. Mit Elster hast Du aber viel mehr zusätzliche Möglichkeiten im steuerlichen Bereich. Du kannst zum Beispiel damit Deine Steuererklärung machen, Deine Steuerklasse ändern oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Warum solltest Du Deine Iban übermitteln?
Auch wenn die Klimageld-Auszahlung in Deutschland noch immer auf sich warten lässt, gibt es zwei gute Gründe, schon jetzt Deine Iban zu übermitteln:
- Du bist auf der sicheren Seite, wenn das Klimageld kommt – und kannst jetzt schon einen Haken an die Sache machen. Das ist immer besser als die Iban erst dann zu übermitteln, wenn es nötig ist. Vielleicht muss es in diesem Moment extra schnell gehen mit der Klimageld Auszahlung – und Du wartest zum Beispiel zwei Wochen auf die Zugangsdaten zu Elster.
- Du kennst sicher den Spruch „Unverhofft kommt oft“. Nun muss es nicht gleich wieder eine Pandemie sein, aber auch bei einer Naturkatastrophe wie einem Hochwasser ist es zukünftig vorstellbar, dass staatliche Hilfen für Betroffene dann über die Direktauszahlung kommen.
Was musst Du bei einem Kontowechsel tun?
Das ist relativ einfach. Du übermittelst die neue Iban auf einem der eben beschriebenen Wege an das BZSt. Dann wird Deine bisherige Bankverbindung „überschrieben“. Das heißt, Deine alte Iban wird von der neuen Iban ersetzt.
Wenn Du unsicher bist, darfst Du auch überprüfen, welche Iban beim BZSt zu Deiner Steuer-ID gespeichert worden ist. Das geht mit Elster recht einfach.
Du weißt jetzt alles Wichtige zu Klimageld und Direktauszahlung. Weitere Informationen findest Du auf dieser Seite zur Direktauszahlung vom BZSt.
Zum Abschluss gibt es für Interessierte noch eine kurze Zusammenfassung über das Scheitern das Klimagelds während der Ampel-Koalition.
Wie lief das Desaster beim Klimageld ab?
Mit hohen Ansprüchen war die Ampel beim Klimaschutz 2021 angetreten. Ein zentraler Bestandteil sollte die Klimageld-Auszahlung sein. Mal davon abgesehen, dass es die Direktauszahlung erst seit Ende 2024 gibt, waren da zusätzlich durchaus verwirrende Aussagen. Doch lies selbst.
Was sagten die zuständigen Minister?
Das Geld aus der CO2-Steuer fließt generell zuerst in den Klima- und Transformationsfond (KTF). Das Bundesfinanzministerium (BMF) wies auf eine Finanztip-Anfrage darauf hin, dass die Einnahmen über den KTF „bereits jetzt für Förderprogramme etwa im Bereich CO2-armes Wohnen oder CO2-arme Mobilität eingesetzt werden.“ Oder wie es Finanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Interview mit der NOZ am 24. Januar 2024 sagte: „Kurz gesagt, weil ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, können in dem Jahr einige hundert andere kein Klimageld ausbezahlt bekommen. Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben.“
Eine „soziale Kompensation“, wie das Klimageld im Koalitionsvertrag genannt wird, war das alles aber nicht, weil von diesen Förderungen nur relativ wenige profitiert haben.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) argumentierte im Handelsblatt am 18. Dezember 2023 sogar, dass die Regierung die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) abgeschafft habe: „Fast alle Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen also an die Menschen zurück“, so Habeck. „Das ist faktisch ein Klimageld über den Strompreis.“
Dabei vergessen hatte der Minister offenbar den Koalitionsvertrag, in dem das Klimageld „über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus“ entwickelt werden sollte, also im Klartext „zusätzlich“.
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