Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung So setzt Du die Zahnzusatzversicherung bei der Steuer ab

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung kannst Du in der Steuererklärung angeben. Sie gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Du kannst die Beiträge aber nur bis zu einer Höchstgrenze absetzen. Die ist meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Es sei denn, Du zahlst nur niedrige Krankenversicherungsbeiträge.
  • Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen kannst Du als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

So gehst Du vor

  • Die Steuererklärung machst Du am besten mit einer App.
  • Die Steuererklärung machst Du am besten mit einer Steuer-App oder einer Steuersoftware.
  • Für sehr einfache Fälle bieten sich die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an, die uns in unserem ausführlichen Test besonders überzeugt haben.
  • Für alle Fälle empfehlen wir Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.

Wenn Du Deine jährliche Steuererklärung machst, solltest Du immer auch an Deine Versicherungen denken. Die Zusatzversicherung kannst Du bei der Steuer angeben. Damit Du davon einen Vorteil hast, musst Du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklären wir Dir schnell und einfach in diesem Ratgeber. 

Ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge für Deine Zahnzusatzversicherung kannst Du bei Deiner Steuererklärung angeben. Sie gelten als sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen. Absetzen kannst Du auch die Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung, Krankentagegeld-Versicherung und Auslandskrankenversicherung

Allerdings lassen sich die Versicherungsbeiträge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend machen. 

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt: Zunächst werden Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Übersteigen diese eine Summe von 1.900 Euro im Jahr 2025, kannst Du keine weiteren Kosten für Zusatzversicherungen geltend machen (§ 10 Abs. 4 Satz 1 EStG).

Nur wenn Du die Höchstgrenze von 1.900 Euro im Jahr nicht ausgeschöpft hast, können sich die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung steuermindernd auswirken. 

Für Selbstständige liegt dieser Höchstbetrag bei 2.800 Euro im Jahr 2025. Bei Ehepaaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden die individuellen Höchstbeträge addiert. Details dazu findest Du in der untenstehenden Tabelle.

Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen

PersonengruppeHöchstbetrag
Angestellte1.900 €
Rentner1.900 €
Studierende1.900 €
Beamte1.900 €
Selbstständige2.800 €
Ehepaar, beide angestellt3.800 €
Ehepaar, beide selbstständig5.600 €
Ehepaar, selbstständig und angestellt4.700 €

Quelle: Finanztip-Darstellung, § 10 Abs. 4 Satz 1 EstG (Stand: 8. April 2025)

Angesichts der geringen Höchstgrenze lohnt es sich vor allem, die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben, wenn Du sehr niedrige Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung hast – etwa weil Du kostenfrei familienversichert bist oder von einer günstigen Krankenversicherung für Studenten profitierst. 

1.900 Euro Höchstbetrag im Jahr bedeutet, dass Du weniger als 160 Euro im Monat für Deine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben darfst, damit es sich lohnt, weitere Versicherungen abzusetzen. Dazu darfst Du im Abrechnungsjahr als Angestellter in Lohnsteuerklasse 1 nicht mehr als etwa 1.900 Euro brutto pro Monat verdient haben.

Du musst aber nicht unbedingt im Detail durchrechnen, ob in Deinem Fall die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar ist. Du kannst die Kosten auch einfach in der Steuererklärung angeben. Wenn sie sich nicht steuermindernd auswirken, ignoriert das Finanzamt sie.

Wo musst Du die Zahnversicherung eintragen?

Beiträge für die Zahnzusatzversicherung gibst Du in Deiner Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Du trägst sie beim Punkt „über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“ ein. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 findet sich dieser Punkt für gesetzlich Krankenversicherte in Zeile 22 und für Privatversicherte in Zeile 27.

Anlage Vorsorgeaufwand (2024)

Hilfe bei der Steuererklärung

Wenn Du keine Lust hast, Dich alleine durch die Vielzahl von Steuerformularen zu wühlen, dann kann Dir eine Steuersoftware helfen. Die Programme zeigen, wo Du welche Daten eingeben musst und geben außerdem Tipps zum Steuersparen. Falls Dich die Steuererklärung trotz Software überfordert, helfen Dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater weiter.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

  • Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.

  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.

 Zum Ratgeber

Welche Zahnarztkosten kannst Du von der Steuer absetzen?

Krankheitskosten kannst Du in der Steuererklärung angeben. Sie zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind genauso wie Ausgaben für Brillen und Medikamente absetzbar.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel einen Festzuschuss in Höhe von 60 bis 75 Prozent für einfachen Zahnersatz (§ 55 Abs. 1 SGB 5). Den verbleibenden Eigenanteil kannst Du als außergewöhnliche Belastung geltend machen. 

Das gilt auch für den Eigenanteil, der Dir mit einer Zahnzusatzversicherung bleibt. Die Versicherungen – darunter die von Finanztip empfohlenen Tarife – übernehmen nur einen Teil der Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate oder Keramikkronen. 

Hätte Dir Deine Kranken- oder Zusatzversicherung solche Kosten erstattet und Du hast nur verpasst, die Rechnung einzureichen, dann berücksichtigt sie das Finanzamt nicht.

Krankheitskosten wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn sie medizinisch notwendig waren und die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Wie hoch die Belastungsgrenze ist, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Familienstand und der Zahl Deiner Kinder ab. Mit einem kostenfreien Rechner der Finanzverwaltung, kannst Du Deine individuelle zumutbare Belastung einfach bestimmen.

Folgendes Beispiel dazu: Du verdienst 36.000 Euro brutto im Jahr und hast in einem Jahr 2.500 Euro Kosten für Zahnersatz. Deine zumutbare Belastung beträgt 2.006 Euro. 494 Euro erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung an.

Wo trägst Du Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?

Krankheitskosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gibst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Abschnitt für andere Aufwendungen an. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 trägst Du Deine zusammengerechneten Ausgaben in Zeile 21 ein.

Anlage Außergewöhnliche Belastungen (2024)

Welche Nachweise benötigst Du für das Finanzamt?

Als Nachweis für Zuzahlungen zu Implantaten, Kronen oder Inlays genügt die Rechnung Deiner Zahnarztpraxis. 

Falls Dein Zahnarzt oder Deine Zahnärztin Dir Medikamente verschreibt, die Du selbst zahlen musst, solltest Du das Rezept und die Belege ebenfalls aufheben. 

Es kann sich lohnen, Zahnbehandlungen so zu planen, dass Du möglichst viele Krankheitskosten in einem Jahr bündeln kannst. Kannst Du beispielsweise den Kauf einer neuen Brille und das Setzen eines Zahnimplantats im selben Jahr abwickeln, steigt die Chance, dass die Kosten die Grenze für die zumutbare Belastung überspringen.

Wenn Du künftig hohe Kosten für Zahnersatz vermeiden möchtest, kannst Du prüfen, ob eine Zusatzversicherung für Dich Sinn macht. Die Versicherung lohnt sich, wenn Du in Zukunft oft Zahnersatz benötigst oder hochwertige Materialien wie Keramik bevorzugst. Worauf es bei einem guten Vertrag ankommt, erklären wir Dir im Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung.

Unsere Tipps für eine gute Zahnzusatzversicherung

In vielen Fällen lohnt es sich nicht, die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Sparen kannst Du aber trotzdem: Indem Du Dich für einen Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis entscheidest. Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, hängt stark davon ab, ob Du in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz brauchst. Denn die Versicherung ist verhältnismäßig kostspielig.

Verzichte auf besonders teure Premiumtarife

Premiumtarife, welche die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen zu 100 Prozent übernehmen, sind unseren Berechnungen zufolge überproportional teuer. Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich in vielen Fällen lohnt, einen Tarif mit einer etwas geringeren Erstattung zu wählen und den verbleibenden Eigenanteil aus den gesparten Beiträgen zu zahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir Tarife, die zwischen 80 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernehmen.

Achte auf eine hohe Erstattung bei Zahnersatz

Mit einem Zahnzusatzvertrag lassen sich viele unterschiedliche Leistungen versichern: von Hypnose beim Zahnarzt über Schienen gegen Zähneknirschen bis hin zur professionellen Zahnreinigung. Die größten Kosten entstehen jedoch, wenn Du Zahnersatz brauchst.

Deshalb ist es am wichtigsten, dass ein Tarif gute Leistungen bei der Versorgung mit Implantaten, Brücken und Kronen bietet. Gute Zahnversicherungen zahlen außerdem Inlays, also passgenau gefertigte Füllungen aus Kunststoff, Keramik, Gold oder Titan. Das ist auch sinnvoll, denn hochwertige Inlays können 600 bis 700 Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet aber nur die 50 Euro, die eine Amalgamfüllung kosten würde.

Zusätzliche Leistungen bei Zahnbehandlung

Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch Kosten für verschiedene Zahnbehandlungen, zum Beispiel das Einsetzen von zahnfarbenen Kunststofffüllungen oder für Wurzel- oder Parodontalbehandlungen (Verfahren gegen chronische Zahnfleischentzündungen), die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. In vielen Fällen sind diese Behandlungen aber auch Kassenleistung. Deshalb haben wir die Leistungen bei Zahnbehandlungen in unserem Vergleich von Zahnzusatzversicherungen mit geringerem Gewicht berücksichtigt.

Professionelle Zahnreinigung nutzen

Eine professionelle Zahnreinigung kannst Du auch selbst bezahlen, dafür ist keine Zahnzusatzversicherung nötig. Außerdem gibt es von vielen gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zur jährlichen Zahnreinigung, zum Beispiel bei den von uns empfohlenen Kassen. Ist in Deiner Zahnzusatzversicherung allerdings ein Zuschuss zur Zahnreinigung enthalten, dann solltest Du diese auch regelmäßig nutzen, denn die Versicherung hat in der Regel in den monatlichen Beitrag einen Aufpreis für die Zahnreinigung eingerechnet.

Auf Wartezeit achten

Einige Tarife haben eine Wartezeit von drei oder acht Monaten. Die Versicherung zahlt dann erst nach dieser Zeit für Behandlungen. So wollen die Anbieter verhindern, dass Du erst einen Vertrag abschließt, wenn Du schon Zahnprobleme hast. Es gibt aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, darunter unsere Empfehlungen Huk (Tarif ZZ Pro90), Huk24 (Tarif ZZ Pro90), Ottonova Zahn 85 und Hallesche (Tarif Megadent).

Unabhängig von der Wartezeit gilt immer: Es gibt kein Geld für Behandlungen, zu denen Dein Zahnarzt Dir nachweislich schon vor dem Abschluss der Versicherung geraten hat oder für Behandlungen, die er bereits begonnen hat.

Viele weitere Tipps zur Auswahl einer passenden Zahnversicherung und unseren ausführlichen Tarifvergleich findest Du in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung.

Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung

  • Gute Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.

  • Von uns empfohlene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).

Zum Ratgeber

Autoren
Julia Rieder

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