Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung Wann Du eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen kannst
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Knapp 18 Millionen Deutsche haben laut Verband der Privaten Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung. Da wäre es finanziell ja durchaus angenehm, wenn sich die Kosten für die beliebte Zusatzversicherung von der Steuer absetzen ließen. Tatsächlich ist das möglich, wenn Du einige Voraussetzungen beachtest.
Viele Beiträge für Versicherungen kannst Du von der Steuer absetzen. Sie gelten als sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Allerdings lassen sich Versicherungsbeiträge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend machen.
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie Kosten für eine Zahnzusatzversicherung, gilt Folgendes: Zunächst werden Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Übersteigen diese eine Summe von 1.900 Euro im Jahr (Stand: 2023), dann kannst Du keine weiteren Kosten für Zusatzversicherungen geltend machen. Nur wenn Du die Höchstgrenze von 1.900 Euro im Jahr nicht ausgeschöpft hast, können sich die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung steuermindernd auswirken. Für Selbstständige liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro im Jahr (Stand: 2023). Bei Ehepaaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden die individuellen Höchstbeträge addiert. Details dazu findest Du in der untenstehenden Tabelle.
Personengruppe | Höchstbetrag |
---|---|
Angestellte | 1.900 € |
Rentner | 1.900 € |
Studierende | 1.900 € |
Beamte | 1.900 € |
Selbstständige | 2.800 € |
Ehepaar (beide angestellt) | 3.800 € |
Ehepaar (beide selbstständig) | 5.600 € |
Ehepaar (selbstständig + angestellt) | 4.700 € |
Quelle: Finanztip-Darstellung, § 10 Abs. 4 Satz 1 EstG (Stand: 6. Juni 2023)
Angesichts der geringen Höchstgrenze lohnt es sich vor allem, die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben, wenn Du sehr niedrige Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung hast – etwa weil Du kostenfrei familienversichert bist oder von einer günstigen Krankenversicherung für Studenten profitierst. 1.900 Euro Höchstbetrag im Jahr bedeutet, dass Du weniger als 160 Euro im Monat für Deine gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben darfst, damit es sich lohnt, weitere Versicherungen abzusetzen.
Du musst aber nicht unbedingt im Detail durchrechnen, ob in Deinem Fall die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar ist. Du kannst die Kosten auch einfach in der Steuererklärung angeben. Wenn sie sich nicht steuermindernd auswirken, ignoriert das Finanzamt sie einfach.
Beiträge für die Zahnzusatzversicherung gibst Du in Deiner Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand an. Du trägst sie beim Punkt „über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“ ein. In der Steuererklärung für das Jahr 2022 findet sich dieser Punkt für gesetzlich Krankenversicherte in Zeile 22 und für Privatversicherte in Zeile 27.
Nicht nur die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung lassen sich steuerlich absetzen. Auch Krankheitskosten kannst Du in der Steuererklärung angeben. Sie zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sind genauso wie Ausgaben für Brillen und Medikamente absetzbar.
Hätte Dir Deine Kranken- oder Zusatzversicherung solche Kosten erstattet und Du hast nur verpasst, die Rechnung einzureichen, dann berücksichtigt sie das Finanzamt nicht. Viele Zahnzusatzversicherungen – darunter auch die von Finanztip empfohlenen Tarife – übernehmen aber nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz wie Implantate oder Kronen. Den Eigenanteil, der dir dann bleibt, kannst Du in der Steuererklärung geltend machen.
Allerdings wirken sich die Krankheitskosten nur steuermindernd aus, wenn sie medizinisch notwendig waren und die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Wie hoch die Belastungsgrenze ist, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Familienstand und der Zahl Deiner Kinder ab. Mit einem kostenfreien Rechner der Finanzverwaltung, kannst Du Deine individuelle zumutbare Belastung einfach bestimmen.
Krankheitskosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gibst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Abschnitt für andere Aufwendungen an. In der Steuererklärung für das Jahr 2022 trägst Du Deine zusammengerechneten Ausgaben in Zeile 31 ein.
Als Nachweis für Zuzahlungen zu Implantaten, Kronen oder Inlays genügt die Rechnung. Falls Dein Zahnarzt Dir Medikamente verschreibt, die Du selbst zahlen musst, solltest Du das Rezept und die Belege ebenfalls aufheben. Es kann sich lohnen, Zahnbehandlungen so zu planen, dass Du möglichst viele Krankheitskosten in einem Jahr bündeln kannst. Kannst Du beispielsweise den Kauf einer neuen Brille und das Setzen eines Zahnimplantats im selben Jahr abwickeln, steigt die Chance, dass die Kosten die Grenze für die zumutbare Belastung überspringen.
Wenn Du keine Lust hast, Dich alleine durch die Vielzahl von Steuerformularen zu wühlen, dann kann Dir eine Steuersoftware helfen. Die Programme zeigen, wo Du welche Daten eingeben musst und geben außerdem Tipps zum Steuersparen. Falls Dich die Steuererklärung trotz Software überfordert, helfen Dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater weiter.
Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.
Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.
In vielen Fällen lohnt es sich nicht, die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Sparen kannst Du aber trotzdem: Indem Du Dich für einen Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis entscheidest. Ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt, hängt stark davon ab, ob Du in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz brauchst. Denn die Versicherung ist verhältnismäßig kostspielig.
Premiumtarife, welche die Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen zu 100 Prozent übernehmen, sind unseren Berechnungen zufolge überproportional teuer. Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich in vielen Fällen lohnt, einen Tarif mit einer etwas geringeren Erstattung zu wählen und den verbleibenden Eigenanteil aus den gesparten Beiträgen zu zahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir Tarife, die zwischen 80 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernehmen.
Mit einem Zahnzusatzvertrag lassen sich viele unterschiedliche Leistungen versichern: von Hypnose beim Zahnarzt über Schienen gegen Zähneknirschen bis hin zur professionellen Zahnreinigung. Die größten Kosten entstehen jedoch, wenn Du Zahnersatz brauchst.
Deshalb ist es am wichtigsten, dass ein Tarif gute Leistungen bei der Versorgung mit Implantaten, Brücken und Kronen bietet. Gute Zahnversicherungen zahlen außerdem Inlays, also passgenau gefertigte Füllungen aus Kunststoff, Keramik, Gold oder Titan. Das ist auch sinnvoll, denn hochwertige Inlays können 600 bis 700 Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet aber nur die 50 Euro, die eine Amalgamfüllung kosten würde.
Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch Kosten für verschiedene Zahnbehandlungen, zum Beispiel das Einsetzen von zahnfarbenen Kunststofffüllungen oder für Wurzel- oder Parodontalbehandlungen (Verfahren gegen chronische Zahnfleischentzündungen), die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. In vielen Fällen sind diese Behandlungen aber auch Kassenleistung. Deshalb haben wir die Leistungen bei Zahnbehandlungen in unserem Vergleich von Zahnzusatzversicherungen mit geringerem Gewicht berücksichtigt.
Eine professionelle Zahnreinigung kannst Du auch selbst bezahlen, dafür ist keine Zahnzusatzversicherung nötig. Außerdem gibt es von vielen gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zur jährlichen Zahnreinigung, zum Beispiel bei den von uns empfohlenen Kassen. Ist in Deiner Zahnzusatzversicherung allerdings ein Zuschuss zur Zahnreinigung enthalten, dann solltest Du diese auch regelmäßig nutzen, denn die Versicherung hat in der Regel in den monatlichen Beitrag einen Aufpreis für die Zahnreinigung eingerechnet.
Einige Tarife haben eine Wartezeit von drei oder acht Monaten. Die Versicherung zahlt dann erst nach dieser Zeit für Behandlungen. So wollen die Anbieter verhindern, dass Du erst einen Vertrag abschließt, wenn Du schon Zahnprobleme hast. Es gibt aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, darunter unsere Empfehlungen Huk (Tarif ZZ Pro90), Huk24 (Tarif ZZ Pro90), Ottonova Zahn 85 und Hallesche (Tarif Megadent).
Unabhängig von der Wartezeit gilt immer: Es gibt kein Geld für Behandlungen, zu denen Dein Zahnarzt Dir nachweislich schon vor dem Abschluss der Versicherung geraten hat oder für Behandlungen, die er bereits begonnen hat.
Viele weitere Tipps zur Auswahl einer passenden Zahnversicherung und unseren ausführlichen Tarifvergleich findest Du in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung.
Gute Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.
Von uns empfohlene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).
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