Das Wichtigste in Kürze
- In die Steuerklasse 3 und 5 dürfen nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften wechseln.
- Der Wechsel in diese Steuerklassen lohnt sich oft - in Steuerklasse 3 gibt es mehr Netto, in Steuerklasse 5 dafür weniger als vorher.
So gehst Du vor
- Mit Steuerklasse 3 und 5 müsst Ihr eine Steuererklärung abgeben.
- Finanztip empfiehlt für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software.
- Besonders überzeugt hat Finanztip zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
- Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Die Steuerklasse richtet sich vor allem nach dem Familienstand: Alleinstehende sind in Steuerklasse 1, Alleinerziehende können in Steuerklasse 2 wechseln. Ehepaare dürfen wählen, sich jeweils in Steuerklasse 4 veranschlagen zu lassen oder in Steuerklasse 3 und 5 zu wechseln. Letzteres lohnt sich oft, wenn beide unterschiedlich viel verdienen. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Steuerklassen findest Du im gleichnamigen Ratgeber.
Ehepaare können mit den richtigen Steuerklassen jeden Monat mehr Geld auf dem Konto haben. Was die beliebten Steuerklassen 3 und 5 wirklich bringen, erfahrt Ihr in diesem Ratgeber.
Welche Steuerklassen gibt es für Paare?
Für die Wahl der Steuerklasse habt Ihr als Ehepaar und eingetragene Lebenspartnerschaft drei Möglichkeiten:
- Ihr seid beide in Steuerklasse 4
- Ihr wählt die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5
- Ihr entscheidet Euch für die Steuerklasse 4 mit Faktor
Bedenkt generell, dass es sich dabei um Lohnsteuerklassen handelt. Selbstständige haben keine Steuerklassen, da sie keinen Lohn beziehen. Ist zum Beispiel Deine Ehefrau selbstständig, kannst Du trotzdem Steuerklasse 3 beantragen. Es ist also nicht zwingend, dass beide angestellt sind, eine Steuerklasse haben und Lohnsteuer zahlen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Wahl der Steuerklassen hat nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun. Ehepaare können von diesem Splitting profitieren, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Steuerklasse die Eheleute jeweils waren.
Was bedeutet Steuerklasse 4 und 4?
Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch jeweils die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen. Die steuerlichen Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1 für Singles. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 völlig in Ordnung und sogar angeraten, wie wir später sehen werden. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln.
Was ist mit Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen. Das liegt vor allem daran, dass dort der doppelte Grundfreibetrag zur Anwendung kommt. Du kannst damit im Jahr 2025 mehr als 24.000 Euro steuerfrei behalten.
Steuerklasse 5 erhältst Du automatisch, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich sehr schlecht, denn der Grundfreibetrag fällt weg. Den hat schon der Partner oder die Partnerin in Steuerklasse 3.
Wenn zum Beispiel die Frau deutlich mehr verdient als ihr Ehemann, sollte sie die Steuerklasse 3 wählen – und ihr Mann entsprechend die Steuerklasse 5. Warum das so ist, erfährst Du gleich.
Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?
Seit 2010 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu wählen. Das soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind. Ihr habt in Steuerklasse 4 mit Faktor im Vergleich zu Steuerklasse 3 höhere Abzüge, dafür aber geringere Abzüge als in Steuerklasse 5. Am Ende steht im Regelfall monatlich mehr Netto als in den Steuerklassen 4 und 4 ohne Faktor, aber weniger als mit Steuerklasse 3 und 5. Mehr dazu erfährst Du ausführlich im Ratgeber zum Faktorverfahren.
Welche Steuerklassen es noch gibt und was sie bedeuten, erfahrt Ihr im gleichnamigen Ratgeber.
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?
Als Faustregel gilt: Die Steuerklassen 3 und 5 lohnen sich, wenn ein Ehepartner mindestens 60 Prozent und die andere Person entsprechend höchstens 40 Prozent des Brutto-Familieneinkommens verdient. Das nennt sich kurz 60-40-Regel. Dann lohnt sich der Wechsel in Steuerklasse 3 und 5 auf jeden Fall.
Wir zeigen Dir jetzt in einem Beispiel, wie groß der Unterschied bei der Lohnsteuer für ein Paar im Jahr 2025 ist – zwischen der Kombi Steuerklasse 3 und 5 sowie Steuerklasse 4 und 4.
Dabei verdient Person 1 40.000 Euro und mehr im Jahr, Person 2 40.000 Euro und weniger. Zusammen hat das Ehepaar immer ein gemeinsames Jahresbruttoeinkommen von 80.000 Euro.
Tabelle 2025: Vergleich Steuerklasse 3 und 5 zu Steuerklasse 4 und 4
Jahresbrutto Person 1 | 40.000 € | 48.000 € | 56.000 € | 64.000 € | 72.000 € | 80.000 € |
| Jahreslohnsteuer Steuerklasse 3 | 1.118 € | 2.578 € | 4.176 € | 5.844 € | 7.760 € | 9.828 € |
| Jahreslohnsteuer Steuerklasse 4 | 4.518 € | 6.427 € | 8.480 € | 10.679 € | 13.258 € | 16.104 € |
Jahresbrutto Person 2 | 40.000 € | 32.000 € | 24.000 € | 16.000 € | 8.000 € | 0 € |
| Jahreslohnsteuer Steuerklasse 5 | 8.818 € | 6.366 € | 3.676 € | 1.588 € | 704 € | 0 € |
| Jahreslohnsteuer Steuerklasse 4 | 4.518 € | 2.755 € | 1.136 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Jahreslohnsteuer Steuerklasse 3 und 5 | 9.936 € | 8.944 € | 7.852 € | 7.432 € | 8.464 € | 9.828 € |
| Jahreslohnsteuer Steuerklasse 4 und 4 | 9.036 € | 9.182 € | 9.616 € | 10.679 € | 13.258 € | 16.104 € |
| Ersparnis mit Steuerklasse 3 und 5 | - 900 € | 238 € | 1.764 € | 3.247 € | 4.794 € | 6.276 € |
Quelle: BMF-Steuerrechner – gerechnet für ein kinderloses Paar und jeweils 2,5 Prozent Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand: 6. November 2025)
Was siehst Du in der Tabelle?
- Verdient Ihr ungefähr gleich viel, sollten Ihr definitiv nicht Steuerklasse 3 und 5 nehmen. Denn Ihr würdet in dieser Variante mehr Lohnsteuer zahlen als mit Steuerklasse 4.
- Die 60-40-Regel funktioniert. 48.000 und 32.000 Euro sind genau 60 und 40 Prozent des Gesamtbetrags. Und es gibt bei der Lohnsteuer hier schon eine kleine Ersparnis von knapp 240 Euro.
- Je größer der Unterschied bei den Bruttogehältern ist, desto mehr Lohnsteuer spart Ihr.
Spart Ihr mit Steuerklasse 3 und 5 Steuern?
Nein, am Ende spart Ihr mit den Steuerklassen 3 und 5 keine Steuern. Mit einem Wechsel in die 3/5-Kombi habt Ihr zwar jeden Monat insgesamt mehr Geld auf dem Konto – wenn Ihr unter die 60-40-Regel fallt. Denn dann zahlt Ihr zusammen weniger Lohnsteuer, habt also weniger Abzüge auf den Gehaltszetteln.
Das ist natürlich immer gut, doch die Lohnsteuer ist nicht die endgültige Steuer. Sie ist nur eine Art „Abschlag“ auf die am Ende zu zahlende Einkommensteuer. Und die wird aus dem zu versteuernden Einkommen ermittelt - vom Finanzamt aus Deiner Steuererklärung. Ihr seid definitiv verpflichtet, diese Steuererklärung zu machen und innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben (§ 46 EStG). Für das Steuerjahr 2024 war das der 31. Juli 2025.
Welche Rolle spielt die Steuererklärung?
Die Steuererklärung ist so etwas wie die Schlussabrechnung – welche Steuerklassen Ihr hattet, spielt keine Rolle mehr. Und die Erfahrung lehrt: Wer Steuerklasse 3 und 5 nutzt, muss am Ende oft mindestens einen Teil der eingesparten Lohnsteuer nachzahlen. Wie viel das dann ist, hängt von Euren Umständen ab. Wenn Ihr viel zum Absetzen habt, kann es dann doch so sein, dass Ihr eine Steuererstattung erhaltet. Aber der Regelfall ist das nicht.
Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst also nicht, wie viel Steuern Du nach Abgabe der Steuererklärung zahlen musst.
Warum kann sich der Steuerklassenwechsel beim Elterngeld lohnen?
Da das Elterngeld aus dem Nettolohn berechnet wird, kann sich ein geschickter Steuerklassenwechsel lohnen. Am Ende habt Ihr als Ehepaar dann wirklich mehr Geld in der Tasche – oder auf dem Konto. Das gilt auch bei anderen Lohnersatzleistungen. Dazu gehören der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Unterhalts- oder Überbrückungsgeld.
Der Trick beim Elterngeld: In einer Familie, die Nachwuchs plant, sollte die Person die Steuerklasse 3 beantragen, die den Großteil der Elternzeit bestreitet. Und zwar rechtzeitig, spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Auch wer bald mit seiner Arbeitslosigkeit rechnen muss und aktuell in der ungünstigen Steuerklasse 5 ist, sollte frühzeitig den Wechsel in die Steuerklasse 3 beantragen.
Mehr zum Elterngeld-Trick und weitere Tipps kannst Du in diesem Kapitel des Ratgebers zum Steuerklassenwechsel nachlesen.
Werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?
Nein. Die Steuerklassen 3 und 5 werden nicht abgeschafft. Auch wenn es bis 2024 ganz so aussah.
So hatte die vorherige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP bereits im Koalitionsvertrag im Jahr 2021 die Abschaffung der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 vereinbart. Im Jahr 2024 wurde das konkreter – im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) vom 16. August 2024. Die Idee war unter anderem, Frauen, die meist die schlechte Steuerklasse 5 haben und weniger verdienen, mehr Anreize für mehr Arbeit zu setzen.
Aber: Nach dem Bruch der Ampelkoalition im Herbst 2024 wurde die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 aus dem Gesetz gestrichen. Und auch die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat dazu keinerlei Pläne.
Wie sollte die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 konkret ablaufen?
- Paare mit der Steuerklassenkombination 3/5 sollten zum Stichtag 1. Januar 2030 in die Variante 4/4 mit Faktor überführt werden, also in das Faktorverfahren.
- Das Ganze sollte automatisch passieren. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hätten bei den betroffenen Paaren zum 1. Oktober 2029 automatisch den Faktor berechnet, der für das Faktorverfahren benötigt wird.
- Danach war geplant, dass das BZSt jeweils am 1. April den Faktor jährlich neu bestimmt.
- Das Faktorverfahren sollte zusätzlich zum Einsatz kommen, wenn nur eine Person Lohnsteuer zahlt, etwa in einer Alleinverdiener-Ehe oder wenn eine Person selbstständig ist. In den Erläuterungen des Gesetzentwurfs hieß es, dass dann „die Parameter der bisherigen Steuerklasse III im Faktorverfahren abgebildet werden“. Es hätte also keine Steuerklasse 3 mehr gegeben, aber die alleinig lohnsteuerzahlende Person wäre im Faktorverfahren so besteuert worden, als ob sie diese günstigste Steuerklasse immer noch hätte.
Wie beantragt Ihr Steuerklasse 3 und 5?
Prinzipiell gibt es zwei Wege, in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln.
- Ihr nutzt den amtlichen Vordruck. Den könnt Ihr Euch entweder im Finanzamt abholen – oder Ihr ladet ihn aus dem Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums (BMF) herunter.
- Ihr kommt mit dem Online-Finanzamt Elster klar? Dann könnt Ihr den Wechsel auch online erledigen – und das sogar recht schnell. Alles zu Elster liest Du im gleichnamigen Ratgeber.
Wie der Wechsel in beiden Möglichkeiten im Detail funktioniert, könnt Ihr im Ratgeber zum Steuerklassenwechsel nachlesen.
Wann könnt Ihr in Steuerklasse 3 und 5 wechseln?
Seit 2020 könnt Ihr mehrmals im Jahr die Steuerklassen wechseln. Was viele nicht wissen: Seit 2018 kann sogar eine Person ganz allein zum Beispiel von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 3 wechseln.
Beispiel: Christiane verdient in Teilzeit schlechter und hat in der Steuerklasse 5 so hohe Steuerabzüge, dass sie nur über sehr geringe eigene Einkünfte verfügt. Um bereits im nächsten Monat einen höheren monatlichen Nettolohn zu erhalten, genügt es, wenn sie beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellt. Die Unterschrift ihres Mannes John ist nicht erforderlich.
Was Christianes steuerlicher Alleingang allerdings für die Ehe bedeutet, sei an dieser Stelle dahingestellt. Denn John hat damit automatisch die Steuerklasse 5 mit hohen steuerlichen Abzügen – und weiß im schlimmsten Fall vorher nichts davon.
Es könnte also für Christiane und John wie für alle anderen Ehepaare, nützlich sein, sich das Merkblatt des BMF mit Informationen zur Steuerklassenwahl und Rechenbeispielen vom 14. Februar 2023 anzuschauen.
Wie beliebt sind die Steuerklassen 3 und 5?
Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts vom 26. Juli 2024 sind die Steuerklassen 3 und 5 bei Ehepaaren sehr beliebt. Denn knapp zwei Drittel der Paare haben sie im aktuell vorliegenden Steuerjahr 2020 direkt oder indirekt genutzt.
Die Statistik sagt: Für das Jahr 2020 hatten rund 5,3 Millionen Paare mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Das sind vereinfacht Personen, die ihr Geld nicht als Selbstständige verdienen.
- Davon hatten knapp 2,1 Millionen Paare, also 39 Prozent, die Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt.
- Bei weiteren 1,2 Millionen und damit 25 Prozent hatte nur eine Person Arbeitseinkommen und war in Steuerklasse 3.
Das sind insgesamt 64 Prozent alle Paare, bei denen die Steuerklasse 3 im Spiel war.
Übrig bleiben 1,9 Millionen Paare, die beide in Steuerklasse 4 oder 4 mit Faktor waren – das sind 36 Prozent.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



