Erbschaftssteuer Checkliste: Erbschaftssteuer vermeiden

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Hier kannst Du sie herunterladen.

Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden
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Steuerklassen und Freibeträge

Wir zeigen Dir an dieser Stelle, wie und ob sich Dein Erbe steuerlich auswirkt und Du Erbschaftssteuer zahlen musst oder nicht. Uns ist klar, dass das Erbe in einer Eurosumme am Ende eines längeren Prozesses steht. Denn oft geht es zuerst darum, wer welchen Teil des Erbes in Anspruch nehmen kann. Ist das nicht in einem Testament festgelegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wie diese genau funktioniert, kannst Du in diesem Ratgeber zur Erbfolge nachlesen. Natürlich spielt auch eine Rolle, welchen Wert zum Beispiel ein Grundstück, eine Immobilie oder andere wertvolle Gegenstände haben. Das alles lassen wir an dieser Stelle außen vor. Wir sind an dem Punkt, an dem Du weißt, was Dein Erbe in Euro wert ist.

Wie viel von Deinem Erbe steuerfrei ist, hängt entscheidend davon ab, wie Du mit der verstorbenen Person verwandt warst. Je enger der Grad Deiner Verwandtschaft, desto höher ist Dein Freibetrag.

Wichtig: Liegt Dein Erbe über dem Freibetrag, wird nur der Betrag versteuert, der über diesem Freibetrag liegt. Es ist also keine Freigrenze, bei der alles versteuert werden müsste.

Zudem spielen auch bei einer Erbschaft Steuerklassen eine Rolle. Davon gibt es genau drei. Diese haben ausdrücklich nichts mit den gewohnten Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun.

Welche Freibeträge für Dich in welcher Steuerklasse gelten, regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in den Paragrafen 15 und 16. Für Dich sieht das im Detail so aus:

Tabelle 1: Freibeträge und Steuerklassen bei einer Erbschaft

 FreibetragSteuerklasse
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner500.000 EuroI
Kinder und Stiefkinder400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind400.000 EuroI
Enkel, deren Eltern noch leben200.000 EuroI
Urenkel, Eltern und Großeltern100.000 EuroI
Geschwister und deren Kinder20.000 EuroII
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern20.000 EuroII
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner20.000 EuroII
alle anderen Erben20.000 EuroIII

Quelle: Paragrafen 15, 16 ErbStG (Stand: 10. Januar 2024)

Verkürzt lässt sich also sagen:

  • Zur Steuerklasse I gehören neben den Ehegatten und Lebenspartnern nur Verwandte in direkter Linie, mit unterschiedlich hohen Freibeträgen.

  • Alle anderen Erben, ob verwandt oder nicht verwandt, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Hier gibt es nur noch Unterschiede zwischen Steuerklasse II und III. In Steuerklasse II ist der Steuersatz niedriger als in Steuerklasse III. Details dazu weiter unten.

  • Eine besondere Rolle haben Neffen und Nichten. Wenn sie etwas von Onkel oder Tante erben, können sie in Steuerklasse II oder in Steuerklasse III sein. Wie das? Nun, nehmen wir an, Dein Onkel stirbt. Wenn er der Bruder Deiner Mutter oder Deines Vaters war, dann bist Du in Steuerklasse II. Wenn er aber nur angeheiratet war, dann bist Du in der schlechteren Steuerklasse III. Das heißt, seine Frau, also Deine Tante, war die Schwester Deiner Mutter oder Deines Vaters.

  • Erbst Du als Onkel, Tante, Cousine oder Cousin etwas, gehörst Du hingegen immer in Steuerklasse III. 

Liegt der Wert Deiner Erbschaft unter dem jeweiligen persönlichen Freibetrag, musst Du keine Erbschaftssteuer zahlen. Wenn Du darüber liegst, kann es immer noch sein, dass Dein Erbe steuerfrei bleibt. Denn es gibt noch weitere Freibeträge, zu denen wir im nächsten Kapitel kommen.

Erbschaftssteuer umgehen: Checkliste

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