Testament Checkliste So setzt Du Dein Testament auf
Um bei der Errichtung des Testaments nichts zu vergessen, kannst Du unsere Checkliste nutzen, wenn Du Deinen letzten Willen mit einem Testament aufschreiben willst.

Was muss in Deinem Testament stehen?
Mit Deinem Testament kannst Du bestimmen, wer Erbe wird und wer nur den Pflichtteil bekommen soll. Du kannst jemandem einen besonderen Gegenstand vermachen oder festlegen, wer an die Stelle eines Erben tritt, falls dieser vor Deinem Tod versterben sollte. Das sind nur einige Beispiele, die Du in Deinem letzten Willen regeln kannst. Wichtig: Alle Formulierungen müssen klar und eindeutig sein.
Erben einsetzen
Das Wichtigste in einem Testament ist, dass Du eine oder mehrere Personen als Erben festlegst. Das kann Dein Ehepartner sein, aber auch Deine Kinder, Enkelkinder oder andere Personen außerhalb der Familie.
Du kannst eine Person als Alleinerben einsetzen. Dadurch vermeidest Du Konflikte in einer Erbengemeinschaft. Der Alleinerbe wird Dein Rechtsnachfolger, er erbt nicht nur Dein Vermögen, sondern auch die Schulden. Das könnte im Testament so lauten:
Beispiel Alleinerbeneinsetzung:
„Mein Ehemann soll Alleinerbe sein.“
Es reicht nicht, wenn im Testament Folgendes steht: „Der mich pflegt und begleitet, soll Alleinerbe sein“. Das ist keine Erbeinsetzung. Es ist nicht klar, was mit Pflege gemeint ist. Soll das Kind Erbe sein, das die Pflege organisiert hat, oder soll der Pflegedienst erben? Eine solche Regelung ist unwirksam (14.11.2016, Az. 2 Wx 536/16). Statt des Testaments kam in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Du kannst auch mehrere Erben bestimmen, entweder zu gleichen Teilen oder mit unterschiedlichen Anteilen. Achte dabei aber darauf, dass die Erbengemeinschaft nicht zu groß wird. Je mehr Erben sich einigen müssen, desto schwieriger wird die Auseinandersetzung.
Beispiel Einsetzung Erbengemeinschaft:
„Meine drei Kinder sollen jeweils zu gleichen Teilen erben.“
Gibt es in Deiner Familie Kinder aus verschiedenen Ehen, solltest Du sehr genau schreiben, welche Kinder was von Dir erben sollen, damit keine Zweifel an der Erbeinsetzung bestehen. Am besten führst Du die einzelnen Namen auf. Ansonsten ist Streit vorprogrammiert. So erging es den Angehörigen einer Patchwork-Familie: Der Ehemann hatte bereits eine Tochter aus erster Ehe, bevor er mit seiner zweiten Frau zwei weitere Kinder bekam. In einem gemeinschaftlichen Testament setzten die Eheleute „die Kinder“ zu Erben ein. Strenggenommen ist damit auch die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe gemeint. Das angerufene Gericht legte das Testament allerdings anders aus. Die erste Tochter des Verstorbenen ging leer aus (OLG Düsseldorf, 25.11.2020, Az. 3 Wx 198/20).
Einzelne Dinge vermachen
Du kannst in Deinem Testament bestimmte Dinge auch jemandem vermachen, der nicht Erbe werden soll. Der Erbe muss dann dem Beschenkten das Vermächtnis herausgeben. Auch bei einem Vermächtnis solltest Du klar aufschreiben, was jemand bekommen soll. Vermachst Du einer Person Dein Bargeld, dann bekommt sie wirklich nur das Geld, was bar vorhanden ist. Ein Guthaben auf dem Girokonto zählt nicht ohne Weiteres als Barvermögen (OLG München, 05.04.2022, Az. 33 U 1473/21). Weitere Informationen liest Du in unserem Ratgeber Vermächtnis.
Willst Du einem Erben einen bestimmten Vermögensgegenstand vermachen, musst Du deutlich schreiben, ob diese Zuwendung auf den Erbteil angerechnet werden soll – das nennt sich Teilungsanordnung – oder eben nicht. Dann liegt ein Vorausvermächtnis vor.
Beispiel: Andrej will seine beiden Kinder Boris und Clara als Erben einsetzen, Clara soll auf jeden Fall das Wertpapierdepot bekommen. Hat Andrej diesen Punkt unklar formuliert, stellt sich die Frage, ob das Depot auf den Erbteil von Clara angerechnet werden soll oder ob sie es zusätzlich zu ihrem Erbteil erhalten soll. Letztere Regelung wäre ein sogenanntes Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB). So könntest Du ein Vorausvermächtnis formulieren:
Beispiel Vorausvermächtnis:
„Meine beiden Kinder setze ich zu meinen Vollerben jeweils zu gleichen Teilen ein. Meine Tochter erhält darüber hinaus im Wege des Vorausvermächtnisses, also ohne Anrechnung auf ihren Erbteil, mein Wertpapierdepot.“
Eine Teilungsanordnung kannst Du so festlegen (§ 2048 BGB):
Beispiel Teilungsanordnung:
„Meine beiden Kinder setze ich zu meinen Vollerben jeweils zu gleichen Teilen ein. Meine Tochter erhält im Wege der Teilungsanordnung und somit in Anrechnung auf ihren Erbteil mein Wertpapierdepot.“
Ersatzerben im Testament benennen
Erben kann nur derjenige, der Dich überlebt. Da niemand in die Zukunft schauen kann, ist nicht auszuschließen, dass der eingesetzte Erbe vor Dir stirbt. Bestimme daher im Testament bei Bedarf einen oder mehrere Ersatzerben (§ 2096 BGB).
Beispiel Ersatzerbe bestimmen:
„Hiermit setze ich meinen einzigen Sohn zu meinem Alleinerben ein, ersatzweise meine einzige Schwester.“
Testamentsvollstrecker bestimmen
Du kannst im Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der Deinen letzten Willen ausführen soll. Der hilft, das Erbe zu verwalten und zu verteilen, er soll Streit zwischen den Erben verhindern. Anstelle der Erben nimmt er den Nachlass für die Zeit der Abwicklung in Besitz und darf über den Nachlass verfügen. Wie weit seine Befugnisse gehen, richtet sich nach dem, was Du im Testament anordnest. Geeignet sind Personen, die sich im Erb- und Steuerrecht gut auskennen.
Beispiel Testamentsvollstrecker bestimmen:
„Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Frau Dorfner. Sie soll die Auseinandersetzung unter den Miterben bewirken und für die Erfüllung der Vermächtnisse und Auflagen sorgen.“
Wichtig: Testamentsvollstrecker sind bei den Erben eher unbeliebt, denn sie gehören in der Regel nicht zur Familie und bekommen aus dem Erbe eine festgelegte Vergütung, die sich am Nachlass orientiert.
Auflagen und Bedingungen im Testament
Du kannst in Deinem Testament auch Wünsche äußern, Bedingungen stellen und Aufgaben verteilen. Soll Deine Enkelin zum Beispiel die Eigentumswohnung erst bekommen, wenn sie ihr Studium abgeschlossen hat, darfst Du das so formulieren. Du kannst auch festlegen, dass ein hoher Geldbetrag als Vermächtnis erst an den Enkel ausgezahlt wird, wenn der volljährig ist.
Überspannen solltest Du den Bogen aber nicht, indem Du Deine Erben zu einem Verhalten nötigst – etwa zu regelmäßigen Besuchen. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu bewerten. Die beiden Enkel sollten nach dem Willen des Großvaters nur erben, wenn sie ihn mindestens sechsmal im Jahr besuchten. Diese Bedingung hielten die Richter für sittenwidrig (05.02.2019, Az. 20 W 98/18). Du kannst Deinen Erben auch nicht vorschreiben, dass sie heiraten oder wen sie heiraten sollen. Solche Auflagen sind ebenfalls unwirksam.
Checkliste zum Herunterladen
Worauf Du achten musst, wenn Du Dein Testament aufsetzt, haben wir Schritt für Schritt in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.
Wie setzt Du selbst Dein Testament auf?
Du musst den gesamten Text selbst mit der Hand schreiben und unterzeichnen, da sich nur anhand der individuellen Züge der Handschrift die Echtheit des Testaments überprüfen lässt. Es genügt nicht, den Text am Computer aufzusetzen, auszudrucken und dann zu unterschreiben. Unterzeichne mit Vornamen und Nachnamen. Umfasst das Testament mehrere Seiten, solltest Du es auf jeder Seite – am besten rechts unten – unterzeichnen.
Kommt ein Gutachter im Erbscheinverfahren zu dem Ergebnis, dass die Unterschrift zu 90 Prozent vom Erblasser stammt und das Testament zu 95 Prozent, ist das ein ausreichender Beweis (OLG Rostock, 31.08.2020, Az. 3 W 84/19).
Unwirksam ist ein Testament, das eine dritte Person geschrieben hat und dann vom Erblasser unterzeichnet wurde, etwa weil die Hand des Testierenden schon zittrig war (OLG Frankfurt a. M., 12.12.2013, Az. 20 W 281/12).
Ebenfalls unwirksam ist ein Testament, wenn der Person bei der Errichtung die Testierfähigkeit fehlte. Das kann der Fall sein, wenn eine Person schon so krank ist, dass sie sich kein klares Urteil mehr bilden kann oder wenn sie krankheitsbedingt nicht frei von Einflüssen Dritter handelt (OLG Celle, 07.01.2021, Az. 6 U 22/20). Ein solches Testament ist unwirksam. Stehen solche Bedenken im Raum, ist Streit mit Gutachten und ärztlichen Berichten vorprogrammiert.
Gemeinsames Testament
Ehegatten dürfen füreinander unterzeichnen. Das geht, indem sie ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Dieses muss zumindest ein Ehepartner eigenhändig schreiben und der andere Ehepartner braucht es nur noch zu unterschreiben (§ 2267 BGB). Das bekannteste Testament für Ehepaare ist das Berliner Testament. Für welche Paare eine solche Regelung passend ist und welche Risiken damit verbunden sind, liest Du im Ratgeber Berliner Testament.
Ort und Datum
Du solltest in der Erklärung angeben, wann und an welchem Ort Du Deinen letzten Willen aufgeschrieben hast. Das ist wichtig, falls mehrere Testamente auftauchen. Denn ein jüngeres Testament hebt ein älteres auf. Fehlen die Angaben, ist das Dokument zwar nicht unwirksam, es können aber Zweifel an der Gültigkeit aufkommen.
Bei Dokumenten, die nicht mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschrieben sind, kann es unklar sein, ob der Verfasser wirklich seinen Nachlass regeln wollte. Definitiv nicht als Testament gilt eine entsprechend gekennzeichnete Erklärung, falls der Erblasser im Rahmen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht jemand anderen eine Generalvollmacht erteilt hat, die auch über den Tod hinaus wirken soll (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Juni 2015, Az. 20 W 155/15).
Vorlagen und Muster
Da Du Dein Testament mit der Hand selbst schreiben musst, stellen wir Dir kein Muster zur Verfügung. Ein mit dem Computer erstelltes Testament ist nicht wirksam, auch wenn Du es ausdruckst und persönlich unterschreibst.
Ebenfalls unwirksam ist ein handschriftliches Testament, das mit einem maschinenschriftlichen Text oder einer Liste ergänzt wird. Das gilt auch dann, wenn erst in der Liste die Erben genannt werden und sie gesondert unterschrieben wurde. Denn eine formunwirksame Ergänzung wird nicht zum Bestandteil einer formgültigen letztwilligen Verfügung. In dem konkreten Fall wurden die in der Liste genannten Personen nicht Erben (BGH, 10.11.2021, Az. IV ZB 30/20).
Jeder Erblasser, jede Familie und jeder Nachlass ist anders, sodass eine allgemeine Vorlage in den meisten Fällen nicht hilfreich ist. Wir haben allerdings ein Beispiel zum Download für Dich: So könnte ein handgeschriebenes Testament aussehen.
Nachträgliche Ergänzungen
Du kannst Dein Testament auch nachträglich ergänzen. Diese Nachträge solltest Du ebenfalls mit der Hand schreiben und mit Ort und aktuellem Datum sowie Vor- und Familiennamen unterzeichnen, um keine Zweifel aufkommen zu lassen und Rechtsstreitigkeiten unter Deinen Erben zu vermeiden.
Selbst wenn die Ergänzung nicht gesondert unterschrieben ist, kann sie wirksam sein. Wichtig ist dann, dass die Unterschrift unterhalb der Ergänzung steht. Denn die Unterschrift muss die gesamten Erklärungen in dem Testament abdecken. Nimmst Du später Ergänzungen im vorhandenen Text vor, die sich in den Text der Erklärung einfügen, musst Du die Ergänzung dementsprechend nicht mehr gesondert unterschreiben. Dann ist das gesamte Testament formwirksam errichtet (OLG Brandenburg, 31.05.2021, Az. 3 W 53/21). Sicherer ist es dennoch, auch die nachträgliche Ergänzung oder Änderung zu unterschreiben.
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