Sicherungsabtretung als Kreditsicherheit So funktioniert eine Sicherungsabtretung
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
Die Sicherungsabtretung ist eine Kreditsicherheit. Sie dient dazu, einem Kreditgeber Sicherheit dafür zu bieten, dass er sein Darlehen auch zurückgezahlt bekommt. Sie wird auch Sicherungszession genannt, wobei Zession ein anderes Wort für Abtretung ist.
Die Sicherungsabtretung erfolgt dadurch, dass der Kreditnehmer eine ihm gegen einen Dritten zustehende Forderung an den Kreditgeber abtritt (§ 398 BGB). Die Abtretung wird auch Zession genannt.
Ist der Darlehensnehmer Arbeitnehmer, kann er zum Beispiel seine Gehaltsforderung als Sicherheit abtreten. Wenn er das Darlehen nicht zurückzahlt, kann der Darlehensgeber auf den Arbeitgeber des Kreditnehmers zugehen und die Auszahlung des Gehalts verlangen. Dabei muss der Arbeitgeber aber die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften beachten (§ 850c ZPO).
Ds Besondere ist aber, dass der Arbeitgeber erst einmal nichts von der Sicherungsabtretung erfährt. Man spricht auch von stiller Zession. Erst wenn der Sicherungsfall eintritt, erfährt der Arbeitgeber zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer die Gehaltsforderung als Sicherheit abgetreten hatte.
Üblich sind auch Abtretungen von Forderungen aus Lebensversicherungen. Über eine solche Abtretung muss der Kreditnehmer allerdings die Versicherungsgesellschaft informieren.
Zusätzlich zur Abtretung vereinbaren Darlehensnehmer und Darlehensgeber einen sogenannten Sicherungsvertrag. Das dient dazu, dass der Kreditgeber wirklich nur dann die abgetretene Forderung abtreten darf, wenn der Sicherungsfall vorliegt. Im Sicherungsvertrag wird auch genau festgelegt, welche Forderung abgetreten wird.
Wird der Kredit abgezahlt, hat sich der Sicherungszweck erledigt. Der Darlehensnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Kreditgeber ihm die abgetretene Forderung wieder zurück überträgt. Das ist in der Regel im Sicherungsvertrag so vereinbart.
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