Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit So funktionert die Sicherungsübereignung
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
Keine Bank vergibt ein Darlehen ohne Sicherheit. Und auch private Kreditgeber sollten sich eine Sicherheit geben lassen, bevor sie Geld verleihen. Die Sicherungsübereignung ist die üblichste Form der Kreditsicherheit für Banken und Privatpersonen, zum Beispiel für einen Ratenkredit, eine Autofinanzierung oder ein Privatdarlehen.
Der Darlehensnehmer überträgt dem Darlehensgeber das Eigentum an einem wertvollen Gegenstand wie zum Beispiel ein Fahrzeug (§§ 929 Satz 1, 930 BGB). Der Darlehensnehmer kann das Fahrzeug allerdings weiterhin nutzen, während er seine Kreditraten begleicht.
Dafür lässt sich der Kreditgeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) aushändigen. In einer Sicherungsabrede vereinbaren die Parteien, dass der Darlehensgeber und nunmehr Eigentümer die Übergabe des Fahrzeugs verlangen und es zum Beispiel veräußern kann, wenn das gesicherte Darlehen nicht zurückgezahlt wird.
Bei einer Sicherungsübereignung ist es wichtig, dass der Gegenstand ganz genau bezeichnet wird. Nur dann ist eine solche Übereignung auch wirksam. Wird zum Beispiel ein Fahrzeug als Sicherheit übereignet, sollte der Kreditgeber die Typenbezeichnung, das Jahr der Erstzulassung, den Kilometerstand und die Fahrgestellnummer schriftlich festhalten. Der Darlehensnehmer sollte sich bestätigen lassen, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt hat.
Zahlt der Kreditnehmer seinen Kredit pünktlich zurück, dann wird er automatisch wieder Eigentümer. Das haben beide Vertragspartner in der Sicherungsabrede so vereinbart.
Gerät der Darlehensnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, kann der Kreditgeber die Sicherheit verwerten und zum Beispiel weiterverkaufen. Damit kann er die noch offenen Schulden begleichen. Das geht aber nur, wenn die Rückzahlung des Kredits zum Beispiel nach einer Kündigung auch fällig ist.
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